IRFA Lebensmittel-Handels-GmbHLiquidiert

Stammdaten

Register
Amtsgericht Stuttgart HRB 16946
Eingetragen
28.2.1995
Branche
Großhandel mit TextilienGroßhandel mit Mehl und GetreideproduktenGroßhandel mit Obst, Gemüse und Kartoffeln
Gegenstand
Handel und der Vertrieb von Lebensmitteln aller Art, auch getrockneten und auch der Handel mit Textilien und Kleinmaschinen.

Historie

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Management

NameRolle
Geschäftsführer

Konzern- und Jahresabschlüsse

IRFA Lebensmittel Handels GmbH i.I.

Stuttgart

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 18.02.2008 bis zum 31.12.2008

Bilanz

Aktiva

31.12.2008
EUR
A. Umlaufvermögen 27.743,66
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 14.335,62
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 13.408,04
B. nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 1.129.691,75
Bilanzsumme, Summe Aktiva 1.157.435,41

Passiva

31.12.2008
EUR
A. Eigenkapital 0,00
I. gezeichnetes Kapital 25.800,01
II. Verlustvortrag 1.122.511,04
III. Jahresfehlbetrag 32.980,72
IV. nicht gedeckter Fehlbetrag 1.129.691,75
B. Rückstellungen 155.135,78
C. Verbindlichkeiten 1.002.299,63
davon mit Restlaufzeit bis 1 Jahr 1.002.299,63
Bilanzsumme, Summe Passiva 1.157.435,41

Anhang


zum 31.12.2008
der Firma IRFA Lebensmittel Handels GmbH i.I.
Langwiesenweg 34, 70327 Stuttgart
  

A. ALLGEMEINE ANGABEN ZUM JAHRESABSCHLUSS

Der Jahresabschluss der Firma IRFA Lebensmittel Handels GmbH i.I. wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs aufgestellt.

Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.

Die Gliederung der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung entspricht den Bestimmungen der §§ 266 und 275 HGB. Die Bilanz ist in Kontoform, die Gewinn- und Verlustrechnung in Staffelform nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.

Nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine Kapitalgesellschaft. Prüfungspflicht gem. § 316 ff. HGB besteht nicht. Offenlegungspflicht gem. § 325 ff. besteht.

Der Jahresabschluss vermittelt ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage.

Die auf den Jahresabschluss angewendeten Darstellungsgrundsätze sind beibehalten worden.

Mit Beschluss des Amtsgerichts Stuttgart vom 18.02.2008 wurde über das Vermögen der IRFA Lebensmittel Handels GmbH das Insolvenzverfahren eröffnet. Zum Insolvenzverwalter wurde Herr Rechtsanwalt Michael Pluta, Stuttgart, ernannt.

Das Unternehmen befindet sich in Liquidation. Kunden- und Lieferantenbeziehungen bestehen nur noch im Rahmen der Abwicklung des Insolvenzverfahrens. Eine Teilnahme am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr findet im Rahmen der Verfahrensabwicklung statt.
 

B. BESONDERHEITEN DER FORM DES JAHRESABSCHLUSSES

Angabe und Erläuterung von nicht vergleichbaren Vorjahreszahlen

Der Jahresabschluss enthält Posten, deren Werte mit den Vorjahreszahlen nicht vergleichbar sind. Die Unvergleichbarkeit resultiert aus dem im Jahr der Insolvenzeröffnung entstandenen Rumpfgeschäftsjahr.
 

C. ANGABEN ZU BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSMETHODEN

Bilanzierungsmethoden

Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.

Posten der Aktivseite wurden nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen, Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten verrechnet.

Das Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten sind in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend gegliedert.

Die Bilanzierungsverbote nach § 248 Abs. 1 und § 248 Abs. 2 HGB wurden beachtet.

Rückstellungen wurden nur im Rahmen des § 249 HGB gebildet. Die Auflösung der Rückstellungen erfolgte nach bestimmungsgemäßem Verbrauch.


Bewertungsmethoden

Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Berichtsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorhergehenden Berichtsjahres überein.

Bei der Bewertung wird von der Beendigung der Unternehmenstätigkeit ausgegangen (Abkehr von der Going-Concern-Prämisse). Auf Grund der Zerschlagung des Unternehmens durch den Insolvenzverwalter gelten für die Bewertung der im Jahresabschluss ausgewiesenen Vermögensgegenstände und Schulden die allgemeinen Bewertungsgrundsätze des § 252 Abs. 1 HGB nicht mehr. Die Wertansätze bemessen sich anhand der Liquidationswerte.

Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet.

Bei der Bewertung ist das Vorsichtsprinzip zu Grunde gelegt worden. Alle bis zum Abschlussstichtag entstandenen vorhersehbaren Risiken und Verluste wurden berücksichtigt, selbst wenn diese erst zwischen dem Abschlussstichtag und dem Tag der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Bei den Gewinnen wurde das Realisationsprinzip angewendet.

Aufwendungen und Erträge des Berichtsjahres sind unabhängig von den Zeitpunkten der entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss berücksichtigt worden.

Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sind gegenüber dem Vorjahr unverändert geblieben.


Einzelne Posten wurden wie folgt bewertet:

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken angesetzt.

Das gezeichnete Kapital wurde zum Nennbetrag angesetzt.

Für ungewisse Verbindlichkeiten aus Pensionsverpflichtungen wurden Rückstellungen gebildet.

Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.

Verbindlichkeiten wurden zum Rückzahlungsbetrag angesetzt. Sofern die Tageswerte über den Rückzahlungsbeträgen lagen, wurden die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt.


D. SONSTIGE ANGABEN

Name des Geschäftsführers

Geschäftsführer:

Herr Fatih Mehmet Sarikaya

Im Berichtsjahr wurden die Geschäfte durch folgende Person geführt:

Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Michael Pluta, Stuttgart

 

Stuttgart, den 30.09.2009

Michael Pluta
Rechtsanwalt
vereidigter Buchprüfer
Fachanwalt für Insolvenzrecht
Insolvenzverwalter

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