IRFA
Lebensmittel Handels GmbH i.I.
Stuttgart
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 18.02.2008 bis zum 31.12.2008
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2008
EUR |
| A.
Umlaufvermögen |
27.743,66 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
14.335,62 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
13.408,04 |
| B.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
1.129.691,75 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
1.157.435,41 |
Passiva
|
|
31.12.2008
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.800,01 |
| II.
Verlustvortrag |
1.122.511,04 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
32.980,72 |
| IV.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
1.129.691,75 |
| B.
Rückstellungen |
155.135,78 |
| C.
Verbindlichkeiten |
1.002.299,63 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
1.002.299,63 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
1.157.435,41 |
Anhang
zum
31.12.2008
der Firma
IRFA Lebensmittel Handels GmbH i.I.
Langwiesenweg 34,
70327 Stuttgart
A. ALLGEMEINE ANGABEN ZUM JAHRESABSCHLUSS
Der Jahresabschluss der Firma IRFA Lebensmittel
Handels GmbH i.I. wurde auf der Grundlage der
Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs
aufgestellt.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die
Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Die Gliederung der Bilanz sowie der Gewinn- und
Verlustrechnung entspricht den Bestimmungen der
§§ 266 und 275 HGB. Die Bilanz ist in Kontoform,
die Gewinn- und Verlustrechnung in Staffelform nach dem
Gesamtkostenverfahren aufgestellt.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft. Prüfungspflicht gem. § 316
ff. HGB besteht nicht. Offenlegungspflicht gem. § 325
ff. besteht.
Der Jahresabschluss vermittelt ein den
tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild
der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage.
Die auf den Jahresabschluss angewendeten
Darstellungsgrundsätze sind beibehalten worden.
Mit Beschluss des Amtsgerichts Stuttgart vom
18.02.2008 wurde über das Vermögen der IRFA
Lebensmittel Handels GmbH das Insolvenzverfahren
eröffnet. Zum Insolvenzverwalter wurde Herr
Rechtsanwalt Michael Pluta, Stuttgart, ernannt.
Das Unternehmen befindet sich in Liquidation. Kunden-
und Lieferantenbeziehungen bestehen nur noch im Rahmen der
Abwicklung des Insolvenzverfahrens. Eine Teilnahme am
allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr findet im Rahmen der
Verfahrensabwicklung statt.
B. BESONDERHEITEN DER FORM DES JAHRESABSCHLUSSES
Angabe und Erläuterung von nicht vergleichbaren
Vorjahreszahlen
Der Jahresabschluss enthält Posten, deren Werte
mit den Vorjahreszahlen nicht vergleichbar sind. Die
Unvergleichbarkeit resultiert aus dem im Jahr der
Insolvenzeröffnung entstandenen
Rumpfgeschäftsjahr.
C. ANGABEN ZU BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSMETHODEN
Bilanzierungsmethoden
Im Jahresabschluss sind sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden,
Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge
enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.
Posten der Aktivseite wurden nicht mit Posten der
Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen,
Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten
verrechnet.
Das Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die
Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten sind in der Bilanz
gesondert ausgewiesen und hinreichend gegliedert.
Die Bilanzierungsverbote nach § 248 Abs. 1 und
§ 248 Abs. 2 HGB wurden beachtet.
Rückstellungen wurden nur im Rahmen des §
249 HGB gebildet. Die Auflösung der
Rückstellungen erfolgte nach
bestimmungsgemäßem Verbrauch.
Bewertungsmethoden
Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des
Berichtsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des
vorhergehenden Berichtsjahres überein.
Bei der Bewertung wird von der Beendigung der
Unternehmenstätigkeit ausgegangen (Abkehr von der
Going-Concern-Prämisse). Auf Grund der Zerschlagung
des Unternehmens durch den Insolvenzverwalter gelten
für die Bewertung der im Jahresabschluss ausgewiesenen
Vermögensgegenstände und Schulden die allgemeinen
Bewertungsgrundsätze des
§ 252 Abs. 1 HGB nicht mehr. Die
Wertansätze bemessen sich anhand der
Liquidationswerte.
Die Vermögensgegenstände und Schulden
wurden einzeln bewertet.
Bei der Bewertung ist das Vorsichtsprinzip zu Grunde
gelegt worden. Alle bis zum Abschlussstichtag entstandenen
vorhersehbaren Risiken und Verluste wurden
berücksichtigt, selbst wenn diese erst zwischen dem
Abschlussstichtag und dem Tag der Aufstellung des
Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Bei den Gewinnen
wurde das Realisationsprinzip angewendet.
Aufwendungen und Erträge des Berichtsjahres sind
unabhängig von den Zeitpunkten der entsprechenden
Zahlungen im Jahresabschluss berücksichtigt worden.
Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sind
gegenüber dem Vorjahr unverändert geblieben.
Einzelne Posten wurden wie folgt bewertet:
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände wurden unter
Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken angesetzt.
Das gezeichnete Kapital wurde zum Nennbetrag
angesetzt.
Für ungewisse Verbindlichkeiten aus
Pensionsverpflichtungen wurden Rückstellungen
gebildet.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für
alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei
wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Verbindlichkeiten wurden zum Rückzahlungsbetrag
angesetzt. Sofern die Tageswerte über den
Rückzahlungsbeträgen lagen, wurden die
Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt.
D. SONSTIGE ANGABEN
Name des Geschäftsführers
Geschäftsführer:
| • |
Herr Fatih Mehmet Sarikaya
|
Im Berichtsjahr wurden die Geschäfte durch folgende
Person geführt:
| • |
Insolvenzverwalter Rechtsanwalt
Michael Pluta, Stuttgart
|
Stuttgart, den
30.09.2009
Michael
Pluta
Rechtsanwalt
vereidigter Buchprüfer
Fachanwalt für Insolvenzrecht
Insolvenzverwalter
|