oboe cane
GmbH
Bingen am
Rhein
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2012 bis zum 31.12.2012
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2012
EUR |
31.12.2011
EUR |
| A.
Ausstehende Einlagen auf das gezeichnete Kapital |
0,00 |
9.500,00 |
| B.
Anlagevermögen |
15.200,00 |
16.186,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
15.025,00 |
15.861,00 |
| II.
Sachanlagen |
175,00 |
325,00 |
| C.
Umlaufvermögen |
26.856,07 |
19.440,89 |
| I.
Vorräte |
10.719,00 |
9.860,00 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
9.851,44 |
2.286,74 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
6.285,63 |
7.294,15 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
42.056,07 |
45.126,89 |
Passiva
|
|
31.12.2012
EUR |
31.12.2011
EUR |
| A.
Eigenkapital |
18.661,22 |
35.172,80 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| 1.
nicht eingeforderte ausstehende Einlagen |
-9.500,00 |
0,00 |
| 2.
eingefordertes Kapital |
15.500,00 |
25.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
10.172,80 |
-4.381,26 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
7.011,58 |
-14.554,06 |
| B.
Rückstellungen |
1.100,00 |
5.247,96 |
| C.
Verbindlichkeiten |
22.294,85 |
4.706,13 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
22.294,85 |
4.706,13 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
42.056,07 |
45.126,89 |
Anhang
Der Anhang enthält die gesetzlich
vorgeschriebenen Angaben. Größenabhängige
Erleichterungen wurden in Anspruch genommen.
Bei der Berichtsfirma handelt es sich um eine kleine
Kapitalgesellschaft gem. § 267 Abs. 1 HGB.
Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung sind gem. §
326 S. 2 HGB nicht im Anhang enthalten.
Angaben, die wahlweise in der Bilanz, in der Gewinn-
und Verlustrechnung oder im Anhang gemacht werden
können, sind insgesamt in der Bilanz und der Gewinn-
und Verlustrechnung gemacht worden.
Der Lagebericht
Gemäß § 264 Abs. 1 Satz 3 HBG wurde
kein Lagebericht aufgestellt.
Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss der Berichtsfirma wurde auf der
Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des HGB
aufgestellt.
Ergänzend hierzu sind die Regelungen des
GmbH-Gesetzes zu beachten.
Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem
Gesamtkostenverfahren aufgestellt.
Nach § 264 Abs. 1 HGB ist der Jahresabschluss um
den Anhang zu erweitern.
Soweit ergänzende Angaben in der Bilanz nicht
enthalten sind, wurden die betreffenden Posten im Anhang
gesondert ausgewiesen und erläutert.
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundlagen
Erworbene immaterielle Wirtschaftsgüter des
Anlagevermögens wurden mit den Anschaffungskosten
aktiviert und sofern sie der Abnutzung unterliegen, um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
Das Sachanlagevermögen wurde in
Übereinstimmung mit den steuerlichen Vorschriften zu
Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten vermindert um
planmäßige Abschreibungen bewertet.
Die Abschreibungen erfolgen planmäßig
unter Zugrundelegung der betriebsgewöhnlichen
Nutzungsdauer und entsprechend den steuerlichen
Vorschriften linear bzw. degressiv.
Der Übergang von der degressiven zur linearen
Abschreibung erfolgt in den Fällen, in denen dieses zu
einer höheren Jahresabschreibung führt.
Die Bewertungserleichterung nach § 6 Abs. 2 EStG
wurde in Anspruch genommen.
Für Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten
bis 410,00 EUR erfolgte die sog. GWG-Sofortabschreibung.
Die unter Vorräte erfassten Roh-, Hilfs- und
Betriebsstoffe sowie Waren sind mit den Anschaffungskosten
bzw. den Wiederbeschaffungskosten bewertet.
Die Rückstellungen berücksichtigen alle
erkennbaren Risiken, Verluste und ungewisse
Verpflichtungen.
Sonstige Pflichtangaben
In Erfüllung der gesetzlichen Verpflichtungen
gem. § 268 Abs. 4 und Abs. 5 HGB und § 285
Nr. 1 HGB wurden in der Bilanz die gesetzlich
vorgeschriebenen Fälligkeitsvermerke angebracht.
Gem. § 274a Nr. 2 HGB und § 274a Nr. 3 HGB
entfällt die Erläuterungspflicht im Anhang.
Gem. § 274a Abs. 1 entfällt die
Verpflichtung zur Erstellung eines Anlagegitters.
Die Erläuterungspflicht für die sonstigen
Rückstellungen entfällt nach §§ 288,
285 Nr. 12 HGB
Angaben zur Ergebnisverwendung werden gem. § 325
Abs. 1 S. 5 HGB nicht gemacht.
Zum Geschäftsführer ist bestellt: Herr
Heiko Frosch
Der Geschäftsführer ist
alleinvertretungsberechtigt und von den Beschränkungen
des § 181 BGB befreit.
Frankfurt, 10.12.2013
gez. Geschäftsführung
Heiko Frosch
Angabe der
Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten
gegenüber Gesellschaftern
1.1.2012 -
31.12.2012
Der Betrag der Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände gegenüber
Gesellschaftern beträgt 6.083,39 EUR.
1.1.2011 -
31.12.2011
Der Betrag der Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände gegenüber
Gesellschaftern beträgt 0,00 EUR.
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 10.12.2013 festgestellt.
|