Stammdaten

Register
Amtsgericht Dresden HRB 33598
Vorher
b & p Service UG (haftungsbeschränkt)
Eingetragen
20.8.2014
Branche
Erbringung von sonstigen Dienstleistungen der InformationstechnologieErbringung von haushaltsbezogenen DienstleistungenErbringung von Beratungsleistungen auf dem Gebiet der Informationstechnologie
Gegenstand
Erbringung von Servicedienstleistungen in der Gastronomie, Gebäudereinigung, Arbeitsvermittlung, Personalberatung sowie IT-Dienstleistungen im In- und Ausland.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Stefan Daschke
seit 23.11.2021
Geschäftsführer

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

b & p Service GmbH (vormals: b & p Service UG (haftungsbeschränkt))

Dresden

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020

Bilanz

Aktiva

31.12.2020
EUR
31.12.2019
EUR
A. Anlagevermögen 36.346,00 21.194,00
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 980,00 1.063,00
II. Sachanlagen 35.366,00 20.131,00
B. Umlaufvermögen 619.345,91 286.027,11
I. Vorräte 13.617,18 8.202,28
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 160.582,48 198.898,00
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 445.146,25 78.926,83
C. Rechnungsabgrenzungsposten 985,82 1.251,25
Bilanzsumme, Summe Aktiva 656.677,73 308.472,36

Passiva

31.12.2020
EUR
31.12.2019
EUR
A. Eigenkapital 283.192,82 65.981,97
I. gezeichnetes Kapital 25.000,00 5.000,00
1. nicht eingeforderte ausstehende Einlagen -12.500,00 0,00
2. eingefordertes Kapital 12.500,00 5.000,00
II. Kapitalrücklage 12.500,00 0,00
III. Gewinnrücklagen 0,00 5.125,41
IV. Gewinnvortrag 48.481,97 -51.176,74
V. Jahresüberschuss 209.710,85 107.033,30
B. Rückstellungen 97.563,59 72.895,01
C. Verbindlichkeiten 275.921,32 169.595,38
Bilanzsumme, Summe Passiva 656.677,73 308.472,36

Anhang

Allgemeine Angaben

Angaben zum Registergericht (§ 264 Abs. 1a HGB)

Die Firma des Unternehmens lautet: b & p Service UG (haftungsbeschränkt).
Der Sitz befindet sich in Dresden.
Das Unternehmen ist eingetragen beim Amtsgericht Dresden unter der Handelsregisternummer HRB 33598.

Rechnungslegungsvorschriften

Der Jahresabschluss und der Anhang wurden nach den handelsrechtlichen Vorschriften erstellt.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.

Rechnungslegungszweck

Für steuerliche Zwecke wurde eine den steuerlichen Vorschriften entsprechende Steuerbilanz nach § 60 Abs. 2 Satz 2 EStDV erstellt.

Nicht gebuchte Posten (§ 265 Abs. 8 HGB)

Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung, die weder im Geschäftsjahr noch im Vorjahr einen Betrag ausweisen, werden nicht ausgegeben.

Vorjahresangaben - Darstellungsstetigkeit (§ 265 Abs. 1 Satz 2 HGB)

Die Gliederung der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung ist zum Vorjahr unverändert beibehalten worden. Änderungen der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden haben sich im Vergleich zum Vorjahr nicht ergeben.

Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden (§ 284 Abs. 2 Nr. 1 HGB)

Der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr wurde gemäß den Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches für Kaufleute (§§ 242 ff. HGB) und den ergänzenden Vorschriften für Kapitalgesellschaften (§§ 264 ff. HGB) aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften wurden die Regelungen des GmbH-Gesetzes beachtet.

Wirtschaftsjahr

Das Wirtschaftsjahr der Gesellschaft entspricht dem Kalenderjahr.

Größenklasse (§§ 267, 267a HGB)

Nach den in den § 267 Abs. 1 HGB, 267a HGB i. V. m. § 267 Abs. 4 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine Kapitalgesellschaft.

Größenabhängige Erleichterungen (§§ 274a, 276, 288 HGB)

Größenabhängige Erleichterungen bei der Erstellung des Jahresabschlusses wurden in Anspruch genommen.

Angaben, die zulässigerweise in der Bilanz oder im Anhang aufgeführt werden können, sind im Anhang zu finden.

Auf die Aufstellung eines Lageberichtes wurde unter Inanspruchnahme größenabhängiger Erleichterungen für kleine Gesellschaften verzichtet.

Zusammengefasste Posten der Bilanz (§ 265 Abs. 7 Nr. 2 HGB)

Zur Vergrößerung der Klarheit der Darstellung wurden in der Bilanz einzelne Posten des Gliederungsschemas in § 266 HGB zusammengefasst.

Unternehmensfortführung

Der Jahresabschluss wurde unter der Annahme der Unternehmensfortführung aufgestellt. Gründe, die gegen die Fortführung sprechen, sind nicht erkennbar.

Angaben zu den Posten des Jahresabschlusses

Vollständigkeitsgebot (§ 246 Abs. 1 Satz 1 HGB)

Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.

Abschreibung des Geschäfts oder Firmenwerts (§§ 246 Abs. 1 Satz 2, 285 Nr. 13 HGB)

Bei der Abschreibung des Geschäfts- oder Firmenwerts wurde aus Vereinfachungsgründen die steuerrechtliche Abschreibung übernommen, da es sich hierbei nicht um einen wesentlichen Vermögensgegenstand handelt.

Sachanlagen (§§ 246, 253 HGB)

Die Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten bilanziert und, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Grundlage der planmäßigen Abschreibung ist die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstands.

Geringwertige Wirtschaftsgüter (§§ 246, 253 HGB)

Entsprechend der Auffassung des HFA und des IDW wurden die steuerrechtlichen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden der geringwertigen Wirtschaftsgüter auch für die Handelsbilanz angewandt, da dieser Posten insgesamt von untergeordneter Bedeutung ist.

Geringwertige Wirtschaftsgüter bis 250,00 EUR (Anwendung Sammelposten)

Für geringwertige Wirtschaftsgüter, deren Anschaffungskosten 250,00 EUR nicht übersteigen, wurde vom Wahlrecht gemäß § 6 Abs. 2 EStG Gebrauch gemacht und im Jahr der Anschaffung zugleich ein Abgang unterstellt.

Geringwertige Wirtschaftsgüter bis 800,00 EUR (Anwendung § 6 Abs. 2 EStG)

Für geringwertige Wirtschaftsgüter, deren Anschaffungskosten 800,00 EUR nicht übersteigen, wurde vom Wahlrecht gemäß § 6 Abs. 2 EStG Gebrauch gemacht und im Jahr der Anschaffung zugleich ein Abgang unterstellt.

Art der Abschreibung (§ 253 Abs. 3 HGB)

Die planmäßigen Abschreibungen wurden linear und degressiv vorgenommen. Diese erfolgten unter Zugrundelegung der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer.

Langfristige Ausleihungen Forderungen gegen Gesellschafter (§ 42 Abs. 3 GmbHG)

Langfristige Ausleihungen gegen Gesellschafter liegen nicht vor.

Vorräte (§§ 246, 253 HGB)

Die Bewertung der Vorräte erfolgt zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten oder zu niedrigeren Stichtagswerten. Herstellungskosten umfassen die Einzelkosten und die notwendigen Gemeinkosten.

Ansatz der Forderungen (§ 253 Abs. 1 Satz 1 HGB)

Forderungen sind mit dem Nennwert bewertet. Das strenge Niederstwertprinzip wurde beachtet.

Wertberichtigungen zu Forderungen (§ 253 Abs. 4 HGB)

Am Bilanzstichtag erkennbare Einzelrisiken sind durch angemessene Wertberichtigungen berücksichtigt.

Forderungen mit einer Restlaufzeit mehr als einem Jahr (§ 268 Abs. 4 Satz 1 HGB, Angabe entsprechend IDW im Anhang)

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände mit einer Restlaufzeit länger als 1 Jahr betragen 1.170,13 EUR (VJ 1.170,13 EUR)

Forderungen gegen Gesellschafter (§ 42 Abs. 3 GmbHG)

Forderungen gegen Gesellschafter liegen nicht vor.

Kassenbestände, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks (§§ 246, 253 HGB)

Flüssige Mittel (Kassenbestände, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks) wurden ebenfalls zum Nennwert bewertet.

Aktive Rechnungsabgrenzungsposten

Für Ausgaben, die vor dem Abschlussstichtag angefallen sind, aber erst in voller Höhe oder anteilig einem Wirtschaftsjahr nach dem Abschlussstichtag zuzurechnen sind, wurde ein aktiver Rechnungsabgrenzungsposten gebildet, sofern der abzugrenzende Einzelposten unter analoger Anwendung der steuerrechtlichen Rechtsprechung 410,00 EUR übersteigt.

Aktive Latente Steuern (§ 274 HGB)

Von der Befreiungsvorschrift des § 274a Nr. 5 HGB wurde Gebrauch gemacht. Ein Ansatz aktiver latenter Steuern erfolgte deshalb nicht.

Sonstige Rückstellungen (§§ 249, 253 Abs. 1 Satz 2 HGB)

Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen und sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages bewertet.

Abzinsung von sonstigen Rückstellungen (§ 253 Abs. 2 Sätze 1 und 4 HGB)

Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre entsprechend den Veröffentlichungen der Deutschen Bundesbank abgezinst.

Ansatz der Verbindlichkeiten (§ 253 Abs. 1 Satz 2 HGB)

Der Ansatz der Verbindlichkeiten erfolgt mit den Erfüllungsbeträgen.

Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr und der Betrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr (§ 268 Abs. 5 Satz 1 HGB, Angabe entsprechend IDW im Anhang) und Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren (§ 285 Nr. 1a i.V.m. Nr. 2 HGB)
  

Bilanzposten
gesamt
 
 
 
 
davon  
bis 1 Jahr
1 bis 5 Jahre
größer 5 Jahre
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten  
113.962,00
7.752,00
41.924,26
64.285,74
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen  
10.535,99
10.535,99
 
 
sonstige Verbindlichkeiten
151.443,33
151.443,33
 
 



Aufgliederung der sonstigen Verbindlichkeiten (§ 266 Abs. 3 C 8. HGB, Angabe entsprechend IDW im Anhang)
  

sonstige Verbindlichkeiten
 
 
 
 
 
 
gesamt
 
 
151.443,33
 
davon aus Steuern  
 
 
 
18.158,50
 
davon im Rahmen der sozialen Sicherheit  
 
 
 
6.198,82
 



Besicherung von Verbindlichkeiten (§ 285 Nr. 1b i.V.m. Nr. 2 HGB)

Bei den Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen besteht der übliche Eigentumsvorbehalt.

Verbindlichkeiten gegen Gesellschafter (§ 42 Abs. 3 GmbHG)

Verbindlichkeiten gegen Gesellschafter liegen nicht vor.

Angaben zu Haftungsverhältnissen und sonstigen finanziellen Verpflichtungen (§§ 251, 268 Abs. 7 HGB)

Es bestehen branchenübliche Gewährleistungsverpflichtungen.

Gründe der Einschätzung des Risikos der Inanspruchnahme von Haftungsverhältnissen und sonstigen finanziellen Verpflichtungen (§§ 251, 268, Abs. 8, 285 Nr. 27 HGB)

Es bestehen lediglich branchenübliche Gewährleistungsverpflichtungen. Aus den Erfahrungswerten der Vergangenheit ist das Risiko der Inanspruchnahme im Bereich eines üblichen Geschäftsbetriebes.

Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung

Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung (§ 275 Abs. 1 und 2 HGB)

Bei der Erstellung der Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren nach § 275 Abs. 2 HGB angewendet.

Gesonderter Ausweis der zusammengefassten Posten (§§ 265 Absatz 8 Nr. 2, § 275 Abs. 2 HGB)

Um ein vollständiges, den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage zu vermitteln, erfolgte in der Gewinn- und Verlustrechnung teilweise eine weitergehende Untergliederung der gesetzlich vorgeschriebenen Posten. Dabei sind die Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und Bilanzierung beachtet worden.

Sonstige Angaben

Angabe zu den Organmitgliedern (§ 285 Nr. 10 HGB)

Als Geschäftsführer im Geschäftsjahr war bestellt:

Holger Kirsch, Kaufmann

  

sonstige Berichtsbestandteile


gez. Holger Kirsch


Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 01.11.2021 festgestellt.

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