Stammdaten

Register
Amtsgericht Hannover HRB 54741
Vorher
Pelikan Hardcopy Deutschland GmbH
Eingetragen
22.12.1994
Branche
Großhandel mit TabakwarenGroßhandel mit AnstrichmittelnGroßhandel mit pharmazeutischen Erzeugnissen
Gegenstand
Vertrieb von erlaubnisfreien Waren aller Art. Beteiligung an anderen Unternehmen gleicher oder ähnlicher Art.

Historie

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Management

NameRolle
Geschäftsführer

Konzern- und Jahresabschlüsse

INITIO GmbH

Hannover

Jahresabschluss zum 31. Dezember 2010

Bilanz zum 31. Dezember 2010

AKTIVSEITE

Vorjahr
EUR EUR EUR
A. Umlaufvermögen
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
Sonstige Vermögensgegenstände 20.014,23 4.497,86
II. Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten 578,46 3.561,85
20.592,69 8.059,71
B. Nicht durch das Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 993.305,96 911.949,40
1.013.898,65 920.009,11

PASSIVSEITE

Vorjahr
EUR EUR EUR
A. Eigenkapital
I. Gezeichnetes Kapital 26.000,00 26.000,00
II. Verlustvortrag -937.949,40 -905.397,42
III. Jahresfehlbetrag -81.356,56 -32.551,98
-993.305,96 -911.949,40
IV. Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 993.305,96 911.949,40
0,00 0,00
B. Rückstellungen
1. Rückstellungen für Pensionen 485.610,00 507.349,00
2. Steuerrückstellungen 0,00 17.023,00
3. Sonstige Rückstellungen 130.205,35 291.590,03
C. Verbindlichkeiten 615.815,35 815.962,03
1. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 12.196,29 8.568,87
2. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 385.866,85 95.464,38
3. Sonstige Verbindlichkeiten 20,16 13,83
398.083,30 104.047,08
1.013.898,65 920.009,11

Anhang Geschäftsjahr 2010

Allgemeine Angaben

Der vorliegende Jahresabschluss der INITIO GmbH für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2010 bis zum 31. Dezember 2010 wurde auf der Grundlage der Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches in der Fassung des Bilanzmoderniseirungsgesetzes (BilMoG) aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.

Eine Anpassung der Vorjahresvergleichswerte der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung aufgrund der erstmaligen Anwendung der durch das BilMoG geänderten Ansatz,- Bewertungs- und Ausweisvorschriften ist in Übereinstimmung mit Art. 67 Abs. 8 EGHGB unterblieben.

Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.

Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne von § 267 Abs. 1 HGB.

Die Gesellschaft weist zum 31. Dezember 2010 einen nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag in Höhe von EUR 993.305,96 aus.

Eine Überschuldung im insolvenzrechtlichen Sinne liegt nicht vor, da die Gesellschafterin eine Patronatserklärung in einem Umfang von maximal EUR 1.500.000,00 abgegeben hat. Demnach hat sich die Gesellschafterin verpflichtet, die Gesellschaft mit den zur Erfüllung ihrer Verbindlichkeiten notwendigen finanziellen Mitteln auszustatten, sodass diese ihren finanziellen Verpflichtungen gegenüber sämtlichen Gläubigern stets nachkommen und eine Überschuldung gemäß § 19 InsO nicht eintreten kann.

Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Die für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Bewertungsvorschriften wurden unter Berücksichtigung der Fortführung der Unternehmenstätigkeit beachtet. Die für die Aufstellung des Jahresabschlusses angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden bis auf die sich aus der Anwendung der Vorschriften des BilMoG ergebenden Änderungen beibehalten.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind zum Nennwert bzw. zum Barwert angesetzt.

Die Pensionsverpflichtungen sind auf der Grundlage eines versicherungsmathematischen Gutachtens gemäß den handelsrechtlichen Grundsätzen des BilMoG nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren unter Zugrundelegung der Richttafeln 2005 G von Klaus Heubeck und unter Anwendung eines Rechnungszinssatzes von 5,15 % p.a. bewertet. Der angenommene Rententrend beträgt 0,0 %. Der Gehaltstrend beträgt 2,5 % p.a. und die angenommene Fluktuation 1,0 %. Die vorgenannte Bewertungsmethode nach dem BilMoG wurde erstmals auf den 1. Januar 2010 angewandt. Durch die Umstellung der Bewertung der Pensionsrückstellungen nach BilMoG ergab sich ein zusätzlicher Rückstellungsbetrag in Höhe von EUR 36.505,00. Von der Übergangsregelung gemäß Art. 67 Abs. 1 Satz 1 EGHGB wurde Gebrauch gemacht, so dass von diesem Betrag ein Fünfzehntel in Höhe von EUR 2.434,000 den Pensionsrückstellungen zugeführt wurde. Die Zuführung wird in der Gewinn- und Verlustrechnung unter den außerordentlichen Aufwendungen ausgewiesen. Der noch nicht in der Bilanz ausgewiesene Betrag aus der Erstanwendung des BilMoG in Höhe von EUR 34.071,00 wird innerhalb des verbleibenden Übergangszeitraums von längstens 14 Jahren den Pensionsrückstellungen zugeführt.

Bei der Bildung der sonstigen Rückstellungen ist den erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten angemessen Rechnung getragen. Sie sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt.

Verbindlichkeiten sind zum Erfüllungsbetrag angesetzt.

Erläuterungen zur Bilanz

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Die sonstigen Vermögensgegenstände haben in Höhe von TEUR 7 eine Restlaufzeit von mehr als einem Jahr.

Rückstellungen

Die sonstigen Rückstellungen setzen sich im Wesentlichen aus Rückstellungen für Prozesskosten, Patentverletzungen, Jahresabschlusskosten und ausstehende Rechnungen zusammen.

Verbindlichkeiten

Sämtliche Verbindlichkeiten haben eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr.

Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen betreffen in Höhe von TEUR 386 die Gesellschafterin Greif-Werke GmbH.

Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung

Sonstige betriebliche Erträge

Die sonstigen betrieblichen Erträge enthalten im Wesentlichen Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen.

Sonstige betriebliche Aufwendungen

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen enthalten insbesondere Rechts- und Beratungskosten.

Zinsen und ähnliche Aufwendungen

Die Zinsaufwendungen enthalten Aufwendungen aus der Aufzinsung von Rückstellungen in Höhe von TEUR 32.

Außerordentliche Aufwendungen

Die außerordentlichen Aufwendungen beinhalten Aufwendungen aus der erstmaligen Anwendung des BilMoG zum 1.1.2010. Sie betreffen die aus der Umstellung der Bewertung der Rückstellungen für Pensionen resultierenden Aufwendungen.

Sonstige Angaben

Geschäftsführung

Die Geschäftsführung wird von Frau Ilka Eschke, Hamburg, wahrgenommen.

Mitarbeiter

Es werden keine Mitarbeiter beschäftigt.

Ergebnisverwendung

Das Geschäftsjahr 2010 wurde mit einem Jahresfehlbetrag von TEUR 81 abgeschlossen. Dieser soll auf neue Rechnung vorgetragen werden.

Konzernverhältnisse

Die INITIO GmbH wird in den Konzernabschluss der Pelikan International Corporation Berhad, Puchong, Malaysia, einbezogen. Der Konzernabschluss ist am Sitz der Gesellschaft erhältlich.

 

Hannover, 10. August 2011

Ilka Eschke

Datum der Feststellung

Der Jahresabschluss der INTIO GmbH zum 31.12.2010 wurde festgestellt am 30.11.2011.

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