Horst
Schwiete GmbH
Stuttgart
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2018
EUR |
31.12.2017
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
50.887,00 |
69.209,50 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
2,50 |
636,00 |
| II.
Sachanlagen |
50.134,50 |
67.823,50 |
| III.
Finanzanlagen |
750,00 |
750,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
154.050,30 |
169.085,35 |
| I.
Vorräte |
61.937,00 |
61.083,00 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
60.683,91 |
63.477,64 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
31.429,39 |
44.524,71 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
849,20 |
1.822,54 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
205.786,50 |
240.117,39 |
Passiva
|
|
31.12.2018
EUR |
31.12.2017
EUR |
| A.
Eigenkapital |
92.431,08 |
111.420,76 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.564,59 |
25.564,59 |
| II.
Gewinnrücklagen |
24.950,00 |
24.950,00 |
| III.
Bilanzgewinn |
41.916,49 |
60.906,17 |
| B.
Rückstellungen |
70.650,08 |
62.523,33 |
| C.
Verbindlichkeiten |
42.705,34 |
66.173,30 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
205.786,50 |
240.117,39 |
Anhang
für das Geschäftsjahr 2018
Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss zum 31.12.2018 der Horst Schwiete
GmbH mit Sitz in 70435 Stuttgart (Amtsgericht Stuttgart HRB
15482) wurde nach den Vorschriften der §§ 242 ff.
HGB unter Beachtung der ergänzenden Bestimmungen
für Kapitalgesellschaften (§§ 264 ff. HGB)
erstellt.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die
Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Angaben, die wahlweise in der Bilanz, in der Gewinn-
und Verlustrechnung oder im Anhang gemacht werden
können, sind insgesamt im Anhang aufgeführt.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das
Gesamtkostenverfahren gewählt.
Die Gliederung des Jahresabschlusses hat sich
gegenüber dem Vorjahr nicht verändert.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft.
Angaben zur Bilanzierung und Bewertung
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu
Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung
unterlagen, um planmäßige Abschreibungen
vermindert.
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach
der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände linear vorgenommen.
Die Finanzanlagen wurden wie folgt angesetzt und
bewertet:
- Beteiligungen zu Anschaffungskosten
- Ausleihungen zum Nennwert
- sonstige Wertpapiere zu Anschaffungskosten
Soweit erforderlich, wurde der am Bilanzstichtag
vorliegende niedrigere Wert angesetzt.
Die Bewertung der
Vorräte erfolgte zu den Anschaffungskosten,
soweit nicht ein niedrigerer Wert beizulegen war (§
253 IV HGB).
Die
Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände wurden
grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt.
Bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
wurden erkennbare Einzelrisiken durch Wertberichtigungen
berücksichtigt. Dem allgemeinen Ausfall- und
Kreditrisiko wurde durch eine Pauschalwertberichtigung in
Höhe von 1% auf die Netto-Forderungen ausreichend
Rechnung getragen.
Die
Rückstellung für Pensionen und ähnliche
Verpflichtungen wurden nach der
versicherungsmathematischen Teilwertmethode gebildet. Es
wurden folgende Annahmen für die Berechnung
berücksichtigt (§ 284 Nr. 24 HGB):
- durchschnittlicher Marktzins von 3,21 %
für eine Laufzeit von 10 Jahren, der von der
Deutschen Bundesbank bekannt gemacht
wurde.
- Sterbetafeln nach Dr. Klaus Heubeck
"Richttafeln 2018G"
Mit der Pensionsrückstellung wurde der Anspruch
aus der Rückdeckungsversicherung verrechnet,
die verpfändet wurde.
Zeitwert der Rückdeckungsversicherung am
31.12.2018: 14.371,00 Euro
Erfüllungsbetrag der Pensionsrückstellung
am 31.12.2018:
49.790,00 Euro
Saldierte Pensionsverpflichtung am
31.12.2018: 35.419,00 Euro
In der Gewinn- und Verlustrechnung wurden 8.302,00
Euro aus der Zuführung zur Pensionsrückstellung
und 628,00 Euro Erträge aus der Wertänderung der
Rückdeckungsversicherung ausgewiesen.
Die
sonstigen Rückstellungen wurden für alle
weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei
wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag
angesetzt.
Angaben zur Bilanz
1. Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
Alle Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände haben eine Restlaufzeit von
bis zu einem
Jahr.
Antizipative Beträge, die erst nach dem
Bilanzstichtag rechtlich entstehen und zu Einnahmen werden,
aber zum Zweck der periodengerechten Gewinnermittlung
bereits zum Bilanzstichtag als Ertrag erfasst werden
müssen, sind nicht im größeren Umfang
vorhanden.
2. Rückstellungen für Pensionen und
ähnliche Verpflichtungen
Ausschüttungsgesperrter Unterschiedsbetrag
gemäß § 253 Absatz 6 HGB zum Stichtag
31.12.2018:
Erfüllungsbetrag 10-Jahresdurchschnitt
|
|
|
|
Rechnungszinssatz 3,21%
|
|
49.790,00
|
Euro
|
Erfüllungsbetrag 7-Jahresdurchschnitt
|
|
|
|
Rechnungszinssatz 2,32%
|
|
61.364,00
|
Euro
|
Unterschiedsbetrag
(§ 253 Absatz 6 HGB)
|
|
11.574,00
|
Euro
|
3. Verbindlichkeiten
Zur Verbesserung der Klarheit und der
Übersichtlichkeit wurden die Angaben im Zusammenhang
mit den Verbindlichkeiten in einem Verbindlichkeitenspiegel
zusammengefasst dargestellt:
Stand R E S T L A U F Z E I T
31.12.2018 bis 1 Jahr 1 bis 5 Jahren über
5 Jahren
Euro Euro Euro Euro
Verbindlichkeiten
gegenüber Kreditinstituten
|
23.267,25
|
7.332,24
|
15.935,01
|
0,00
|
erhaltene Anzahlungen
auf Bestellungen
|
0,00
|
0,00
|
0,00
|
0,00
|
Verbindlichkeiten aus
Lieferungen und Leistungen
|
5.914,26
|
5.914,26
|
0,00
|
0,00
|
sonstige
Verbindlichkeiten
|
13.523,83
|
13.523,83
|
0,00
|
0,00
|
|
42.705,34
|
26.770,33
|
15.935,01
|
0,00
|
Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung
Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem
Gesamtkostenverfahren (§ 275 Abs. 2 HBG) aufgestellt.
Sonstige Angaben
1. Anzahl der Mitarbeiter
Die Zahl der im Geschäftsjahr durchschnittlich
beschäftigten Mitarbeiter betrug: 6
2. Sonstige finanzielle Verpflichtungen
Zum 31.12.2018 bestanden neben den in der Bilanz
ausgewiesenen Verbindlichkeiten sonstige finanzielle
Verpflichtungen aus einem Mietvertrag in Höhe von
27.000,00 Euro.
Angaben zu Ausleihungen, Forderungen und
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern
(§ 42 Abs. 3 GmbHG / § 264c Abs. 1 HGB)
Gegenüber den Gesellschaftern bestehen die
nachfolgenden Rechte und Pflichten:
Sachverhalte
|
Betrag
|
|
Euro
|
Ausleihungen
|
0,00
|
Forderungen
|
0,00
|
Verbindlichkeiten
|
0,00
|
Gewinnverwendung:
Der Beschluss über die Feststellung des
Jahresabschlusses und die Ergebnisverwendung erfolgt auf
einer gesonderten Gesellschafterversammlung.
Stuttgart, den 18. Juli 2019
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Michael Illerhaus
-Geschäftsführer-
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 18.07.2019 festgestellt.
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