HDM - Dental - Labor GmbH

Am Markt 16A, 32312 Lübbecke, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Bad Oeynhausen HRB 7568
Eingetragen
13.10.1988
Branche
Zahntechnische LaboratorienBeteiligungsgesellschaftenZahnarztpraxen
Gegenstand
Herstellung von Zahnersatz. Die Gesellschaft kann alle Geschäfte betreiben, die dem Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar zu dienen geeignet sind. Sie kann Zweigniederlassungen errichten und sich an gleichartigen oder ähnlichen Unternehmen beteiligen.

Historie

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Management

NameRolle
Francesco Meo
seit 21.9.2004
Geschäftsführer

Konzern- und Jahresabschlüsse

HDM - Dental - Labor GmbH

Lübbecke

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010

BILANZ zum 31. Dezember 2010

AKTIVA

2010
EUR
2009
TEUR
A. ANLAGEVERMÖGEN
I. Sachanlagen 1.392,00 2
II. Finanzanlagen 0,00 95
1.392,00 97
B. UMLAUFVERMÖGEN
I. Vorräte 27.936,50 14
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 76.815,05 99
- davon gegenüber Gesellschafter: EUR 44.038,56
III. Schecks, Kassenbestand, Bundesbank- und Postgiroguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten 1.483,88 1
106.235,43 114
C. RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN 1.537,80 2
109.165,23 213

PASSIVA

2010
EUR
2009
TEUR
A. EIGENKAPITAL
I. Gezeichnetes Kapital 25.564,59 26
II. Gewinnrücklagen 0,00 7
III. Jahresfehlbetrag - 12.349,97 0
13.214,62 33
B. RÜCKSTELLUNGEN 36.757,71 132
C. VERBINDLICHKEITEN 59.192,90 48
- davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr: EUR 37.650,80
- davon aus Steuern: EUR 4.373,03
- davon im Rahmen der sozialen Sicherheit: EUR 5,79
109.165,23 213

ANHANG für das Geschäftsjahr 2010

1. Allgemeines

Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des deutschen Handelsgesetzbuches sowie des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) aufgestellt. Ergänzend dazu wurden die Regelungen des GmbH-Gesetzes und des Gesellschaftsvertrages beachtet.

Bei der erstmaligen Aufstellung des Jahresabschlusses nach dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) wurden die Vorjahreszahlen auf Grund des Wahlrechtes des Art. 67 Abs. 8 Satz 2 EGHGB nicht angepasst.

Die handelsrechtlich vorgeschriebenen Ausweis- und Gliederungsbestimmungen wurden in jeder Hinsicht befolgt.

Die gesetzlichen Gliederungsschemata der §§ 266 bzw. 275 HGB wurden unverändert angewandt; mögliche Zusammenfassungen nach § 265 Abs. 7 HGB hat die Gesellschaft nicht vorgenommen. Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren gem. § 275 Abs. 2 HGB aufgestellt.

Zu den angewandten Bewertungsmethoden ist zusammenfassend festzustellen, dass sie unverändert übernommen wurden.

Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer kleinen Gesellschaft im Sinne der §§ 264, 267 Abs. 1 HGB auf.

Von den größenabhängigen Erleichterungen des § 288 HGB wurde daher weitestgehend Gebrauch gemacht.

2. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände und entsprechend steuerlichen Vorschriften linear und degressiv vorgenommen.

Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten bis zu 410,00 EUR wurden sofort abgeschrieben. Aus Vereinfachungsgründen wurde im Jahr des Zugangs ein Abgang unterstellt.

Bei den unter den Finanzanlagen des Vorjahres ausgewiesenen Vermögensgegenständen handelt es sich ausschließlich um Ansprüche aus Rückdeckungsversicherungen, die wegen des Verrechnungsgebotes nach dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMog) im laufenden Geschäftsjahr auf Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen nach Verrechnung des Deckungsvermögens umgebucht worden sind.

Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten bei Anwendung zulässiger Bewertungsvereinfachungsverfahren angesetzt. Sofern die Tagespreise am Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt.

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden mit ihrem Nennwert angesetzt. Dem allgemeinen Ausfall- und Kreditrisiko wurde durch eine Pauschalwertberichtigung auf die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen ausreichend Rechnung getragen.

Für ungewisse Verbindlichkeiten aus Pensionsverpflichtungen wurden Rückstellungen gebildet. Die Bewertung der Pensionsverpflichtungen erfolgte nach handelsrechtlich anerkannten Berechnungsverfahren. Zur Ermittlung der Pensionsrückstellung wurde ein Anwartschaftsbarwertverfahren "PUC-Methode" als versicherungsmathematisches Berechnungsverfahren gewählt.

Für die Berechnungen wurden folgende Annahmen getroffen:

Der Rechnungszins wurde mit 5,15 % angesetzt. Die Vereinfachungsregelung des § 253 Abs. 2 Satz 2 HGB wurde in Anspruch genommen.

Erwartete Lohn- und Gehaltssteigerungen wurden mit 0 % angesetzt. Bei den biometrischen Annahmen wurden die Richttafeln 2005 G von Klaus Heubeck zugrunde gelegt.

Unter Zugrundelegung des vers.math. Gutachtens beträgt der Erfüllungsbetrag der verrechneten Schulden aus Pensionsverpflichtungen 138.489,00 EUR.

Es wurde von dem bilanziellen Wahlrecht nach Art. 67 Abs. 1 EGHGB Gebrauch gemacht, da die neuen Bewertungsvorgaben des § 253 Abs. 1 S. 2 HGB zu einer Erhöhung der handelsrechtlichen Pensionsrückstellung zum Beginn des Geschäftsjahres geführt haben. Nach Abzug der Mindestansammlung von 1/15 im Geschäftsjahr beträgt der nicht ausgewiesene Rückstellungsbetrag nach Art. 67 Abs. 2 EGHGB 2.922,00 EUR.

Die verrechneten Vermögensgegenstände gemäß § 285 Nr. 25 Halbsatz 1 HGB betragen:

Zeitwert der verpfändeten Rückdeckungsversicherungen 103.579,16 EUR.

Der Wert der fortgeführten Anschaffungskosten und der beizulegende Zeitwert für die verpfändeten Rückdeckungsversicherungen sind beide identisch und entsprechen dem steuerlichen Aktivwert.

Die verrechneten Aufwendungen aus der Abzinsung von Pensionsverpflichtungen betrugen im Geschäftsjahr 6.783,00 EUR. Die Erträge aus dem verrechneten Deckungsvermögen (verpfändete Rückdeckungsversicherungen) betrugen im Geschäftsjahr 869,26 EUR.

Steuerrückstellungen wurden gebildet für noch nicht veranlagte Steuern vorangegangener Geschäftsjahre.

Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten und sind mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist.

Verbindlichkeiten wurden zum Rückzahlungsbetrag angesetzt.

3. Haftungsverhältnisse

Zum Abschlussstichtag bestanden keine Haftungsverhältnisse der in § 251 Handelsgesetzbuch bezeichneten Art.

4. Sonstige Angaben

- Angaben über die Mitglieder des Geschäftsführungsorgans:

Während des abgelaufenen Geschäftsjahres wurden die Geschäfte des Unternehmens vom Geschäftsführer dem Zahntechnikermeister Herrn Francesco Di Meo geführt.

- Kredite

Die zum Abschlussstichtag kurzfristig gewährten Kredite, etc. gegen Mitglieder der Geschäftsführungsorgane belaufen sich auf 44.038,56 EUR. Die Kredite wurden ohne Sicherheitsleistung gewährt. Die Laufzeit ist unbefristet. Der Zinssatz beträgt 5,5 %.

Im abgelaufenen Geschäftsjahr wurden 259,08 EUR zurückgezahlt.

- Aufteilung der Steuern vom Einkommen und Ertrag:

Das Jahresergebnis stammt ausschließlich aus dem Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit.

Eine Aufteilung des Steueraufwandes auf die Teilergebnisse der gewöhnlichen und aussergewöhnlichen Geschäftstätigkeit erübrigt sich daher.

- Der Jahresabschluss wurde nach vollständiger Ergebnisverwendung aufgestellt.

Die Feststellung des Jahresabschlusses ist am 10.06.2011 erfolgt.

 

23.12.2011

HDM-Dental-Labor GmbH
vertreten durch

Geschäftsführer

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