EDW Energiedienste GmbH
Selbe AdresseBau von Versorgungseinrichtungen für Elektrizität und Telekommunikation
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Martin Weingarten seit 25.7.2024 | Prokura |
Volkmar Braune seit 30.12.2015 | Prokura |
Michael Fischer seit 19.2.2014 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
Erdgas Westthüringen Beteiligungsgesellschaft mbH | 49.00% |
Stadt Ohrdruf | 7.60% |
Stadt Ruhla | 7.24% |
Gemeinde Wutha – Farnroda | 6.83% |
Landgemeinde Georgenthal | 6.22% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
2 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Unternehmen, an denen diese Organisation direkt beteiligt ist
| Name | Anteil |
|---|---|
| No data available | |
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Ohra Energie GmbHHörselJahres- und Tätigkeitsabschluss nach EnWG zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Lagebericht für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 20231. Gesellschafterstruktur und Geschäftstätigkeit Die Ohra Energie GmbH (nachfolgend Ohra Energie) hat ihren Sitz in Hörsel im Ortsteil Fröttstädt. Gesellschafter sind die Kommunalbeteiligung Ohra Energie GmbH (51,0 %) und die Erdgas Westthüringen Beteiligungsgesellschaft mbH (49,0 %). Der vorliegende Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 der Ohra Energie wurde nach den handelsrechtlichen Vorschriften und ergänzenden Vorschriften des GmbH-Gesetzes sowie des Energiewirtschaftsgesetzes erstellt. Das gezeichnete Kapital der Gesellschaft zum 31. Dezember 2023 beträgt 3.323 Tsd. Euro. Die Ohra Energie hielt zum Bilanzstichtag vier unmittelbare Tochterunternehmen beziehungsweise Beteiligungen. Zu den Einzelheiten verweisen wir auf die Ausführungen im Anhang. Gegenstand des Unternehmens ist die Erzeugung, der Handel, der Transport und die allgemeine Versorgung mit Strom, Gas und Wärme, auch aus erneuerbaren Energien, sowie die Beratung Dritter und die Erbringung von Dienstleistungen in diesen Bereichen. 2. Rahmenbedingungen 2.1. Gesamtwirtschaftliche Entwicklung Die gesamtwirtschaftliche Entwicklung in Deutschland war im Jahr 2023 rückläufig. Hohe Preise und ungünstige Finanzierungsbedingungen dämpften die Konjunktur. Das preisbereinigte Bruttoinlandsprodukt (BIP) war im Jahr 2023 um 0,3 % niedriger als im Vorjahr. Im Vergleich zum Jahr 2019, also dem Jahr vor der Corona-Krise, war das BIP 2022 um 0,7 % höher. Im europäischen Vergleich blieb das Wachstum in Deutschland wiederum hinter dem EU-Durchschnitt zurück. Laut vorläufiger Einschätzung von Eurostat lag die durchschnittliche Jahreswachstumsrate bei 0,5 %. Die Inflationsrate im Euro-Raum lag im Jahresdurchschnitt bei 6,4 % und damit höher als in Deutschland. Nach den Angaben des Thüringer Landesamt für Statistik sank das preisbereinigte BIP in Thüringen im Jahr 2023 um -0,1 % und damit nicht ganz so stark wie in der gesamten Bundesrepublik. Die durchschnittliche Erwerbstätigkeit stieg um 330.000 Personen bzw. +0,7 % an. Die Gesamtwirtschaftsleistung wurde damit von 45,9 Mio. Erwerbstätigen erbracht, so viele wie noch nie in Deutschland. Die Verbraucherpreise stiegen im Jahresverlauf um 5,9 %. Damit lag die Jahresteuerungsrate niedriger als Jahr 2022 (6,9 %), aber dennoch auf einem hohen Niveau. Insbesondere der Preisanstieg bei Nahrungsmitteln trieb die Teuerungsrate nach oben. Die Europäische Zentralbank (EZB) hat im Lauf des Jahres 2023 mit mehreren Schritten die Leitzinsen weiter erhöht, um der Inflation weiter entgegenzuwirken. Seit dem 20. September 2023 liegt dieser nun bei 4,5 %. Entsprechend verteuern sich unsere kurz- und langfristigen Finanzierungsmaßnahmen. 2.2. Energiewirtschaftliche Entwicklung Die Großhandelsmärkte für Erdgas und Strom beruhigten sich nach dem Preisschock des Jahres 2022 und sanken im Jahresverlauf wieder ab. Strom für das Frontjahr 2024 kostete für das Baseprodukt im Jahresdurchschnitt 2023 rund 137 Euro/ MWh (Vorjahr: 299 Euro/ MWh). Im Erdgas lag der Durchschnittspreis für den Frontjahreskontrakt am Terminmarkt bei rund 54 Euro/ MWh und damit auch deutlich niedriger als das Vorjahr (2022: 119 Euro/ MWh). Damit lag das Preisniveau bei beiden Energieträgern aber immer noch deutlich über Vorkrisenniveau. Der Wettbewerb auf dem Strom- und Gasmarkt stagnierte auch im Laufe des Jahres 2023. Nach Angaben des Bundesverbandes der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) vom Februar 2024 blieb die Wechselquote im Bundesdurchschnitt auf gleichem Niveau (Strom-Privatkunden 49,9 % [Vorjahr 49,9 %]; Gas-Privatkunden auf 39,8 % [Vorjahr 39,4 %]). Das Jahr 2023 war in Deutschland das wärmste seit Beginn der Messaufzeichnungen. Laut dem Deutschen Wetterdienst (DWD) lag die Durchschnittstemperatur bei 10,6 Grad Celsius und damit 2,4 Grad höher als die international gültige Referenzperiode von 1961 - 1990. Die Sonnenscheindauer lag mit 1.764 Stunden über dem Referenzwert von 1.544 Stunden. Mit rund 958 Liter/ m 2 lag das Deutschlandmittel an Niederschlag rund 20 % über der Referenzperiode 1961 bis 1990 (789 Liter/ m 2 ). Der Strom- und Erdgasverbrauch ist in Deutschland im letzten Jahr nochmals gesunken. Nach vorläufigen Angaben des BDEW lagen der Nettostromverbrauch im Jahr 2023 um -3,8 % niedriger und der Erdgasabsatz um -4,3 % niedriger als im Vorjahr. Maßgeblicher Treiber waren wiederum die wärmere Witterung und die Einspareffekte wegen der stark gestiegenen Preise. 2.3. Energiepolitische und wirtschaftspolitische Entwicklung Bei den energiepolitischen Vorhaben im Jahr 2023 ging es im Wesentlichen um die Abfederung der Krisenauswirkungen infolge des Ukrainekrieg und die Weiterentwicklung der Klimapolitik. Mit mehreren Gesetzesinitiativen wurden die Rahmenbedingungen der Strom-, Wärme- und Gaspreisbremse präzisiert. Deren Abwicklung wird uns bis in das Jahr 2024 begleiten und bindet weiterhin enorme Ressourcen. Über das gesamte Jahr hinweg diskutierte die Bundespolitik über die Änderung des Gebäudeenergiegesetzes. Im Mittelpunkt der nun abgeschlossenen Debatte steht vor allem die Umsetzung der Anforderung, dass ab 2024 alle neu gebauten Heizungen einen Anteil von 65 % an erneuerbare Energien haben müssen. Beim Austausch von Bestandsanlagen tritt diese Anforderung schrittweise über die nächsten Jahre in Kraft. Kombiniert mit dem Gesetz für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze, dass den Kommunen die Aufstellung einer Wärmeplanung verpflichtend auferlegt (Inkrafttreten zum 1. Januar 2024) sind damit zwei wichtige Schritte für die zukünftige Ausrichtung der Wärmeversorgung in Deutschland erfolgt. Wir müssen uns in den nächsten Jahren auf eine sinkende Zahl von Erdgasanschlüssen einstellen und die Transformation der Gasnetze aktiv begleiten. Mit dem Urteil des europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 11. September 2023 wurde die Unabhängigkeit der Regulierungsbehörden von der politischen Legislative manifestiert. Die Bundesregierung hat mit der Novelle des EnWG diese Anforderung umgesetzt. Zukünftig wird die Bundesnetzagentur deutlich mehr Kompetenzen bei der Netzentgeltregulierung haben. Daneben regelt die EnWG-Novelle den Regulierungsrahmen für das Wasserstoffkernnetz. Für den von der Bundesregierung beabsichtigte schnelleren Ausbau von Erneuerbaren Energien gab es zahlreiche Änderungen. Ausschreibungsmengen für die EEG-Ausschreibungen wurden erhöht und Maßnahmen ergriffen, die Genehmigungsverfahren deutlich zu beschleunigen. Folgen sollen im Solarpaket 2 u. a. Verbesserungen beim Mieterstrom, die Erweiterung der Flächenkulisse für Freiflächen-Photovoltaikanlagen, Verbesserungen bei Stecker-Photovoltaikanlagen und flexiblere Regelungen bei der Direktvermarktung. Mit einem Inkrafttreten ist erst im Jahr 2024 zu rechnen. Gleiches gilt für die Festlegung zum Wasserstoffkernnetz. Das OLG Düsseldorf hat im August 2023 die Festlegung für die Eigenkapital-Zinssätze in der 4. Regulierungsperiode Gas aufgehoben. Die Zinssätze hatte die BNetzA auf 5,07 % für Neuanlagen und 3,51 % für Altanlagen festgelegt. Insbesondere war die die Ermittlung der Marktrisikoprämie in Frage gestellt worden. Die BNetzA hat inzwischen reagiert und unter Berücksichtigung der Anforderungen der Energiewende ein Eckpunktepapier zur Ermittlung der kalkulatorischen Eigenkapitalzinssätze zur Konsultation gestellt. Es bleibt in der weiteren Entwicklung abzuwarten, inwieweit dies zu deutlichen Verbesserungen bei der Eigenkapitalverzinsung führen wird. Im Januar 2023 ist die Corporate Substainability Report Directive (CSRD) der EU in Kraft getreten. Die European Substainability Reporting Standards (ESRS) wurden in der Folge im Juli 2023 veröffentlicht und sind ab Anfang 2024 anzuwenden. Die Nachhaltigkeitsberichterstattung wird für die Ohra Energie beginnend mit dem Jahresabschluss 2025 verbindlich. 3. Geschäftsentwicklung 3.1. Ertragslage 3.1.1. Umsatzentwicklung Die Ohra Energie erzielte im Berichtsjahr 2023 einen Gesamtumsatz von 60.064 Tsd. Euro und damit 48,0 % mehr als im Vorjahr (40.583 Tsd. Euro). Der im Lagebericht des Geschäftsjahres 2022 prognostizierte und geplante Umsatz (65.641 Tsd. Euro) für das Jahr 2023 wurde nicht erreicht. Der Umsatz setzt sich aus dem Erdgas-, Wärme und Stromverkauf, der Biogaserzeugung und -absatz sowie sonstigen Nebengeschäften zusammen. Die Erlöse aus dem Erdgasverkauf betrugen 34.155 Tsd. Euro, 64,8 % mehr als im Vorjahr 2022 (20.724 Tsd. Euro). Dies ist vordergründig auf ein bezugskostenbedingt höheres Preisniveau zurückzuführen. Im Vergleich zur Wirtschaftsplanung liegt der Umsatz um - 7.940 Tsd. Euro niedriger, das vor allem auf den geringeren Mengenabsatz zurückzuführen ist. Der Erdgasabsatz im Geschäftsjahr 2023 lag bei insgesamt 282,7 Mio. kWh. Dies sind 25,0 Mio. kWh (- 8,1 %) weniger als im Vorjahr. Der Planabsatz von 331,9 Mio. kWh wurde nicht erreicht. Im Tarifkundenbereich (SLP) lag der Absatz im Geschäftsjahr 2023 bei 226,6 Mio. kWh. Damit ist der Absatz im Vergleich zum Vorjahr um 5,7 Mio. kWh (2,6 %) gestiegen, liegt aber um -37,4 Mio. kWh (-14,2 %) unter dem Planabsatz. Hier wirkten die Temperaturen sowie Mengeneinsparungen der Kunden negativ auf den Absatz. Als Kennzahl zur Beurteilung des Heizenergieeinsatzes verwenden wir Gradtagzahlen nach der deutschen VDI-Richtlinie 2067. Im Vergleich zum Vorjahr lag die Gradtagzahl mit 3.684 rund -1,8 % niedriger und beeinflusste damit die Absatzmenge negativ. Die Wechselquote bei Tarifkunden lag zum 31. Dezember 2023 bei 40,1 % (Vorjahr: 39,4 %). Die Absatzmenge im RLM-Bereich ist im Vergleich zum Vorjahr von 86,9 Mio. kWh auf 56,1 Mio. kWh gesunken. Der Planabsatz lag bei 67,9 Mio. kWh. Hauptursache für den Rückgang waren Kundenverluste, Rückgänge wegen Insolvenzen und Einsparungen aufgrund des hohen Preisniveaus und politischer Anreize (EWPBG). 80,2 % der gesamten Absatzmenge wurden an Haushalts- und Kleingewerbekunden und 19,8 % an Sonderkunden geliefert. Außerhalb unseres Netzgebietes konnten 39,6 Mio. kWh, 1,2 Mio. kWh weniger als im Vorjahr, abgesetzt werden. Im Geschäftsjahr beliefen sich die Umsatzerlöse aus dem Verkauf von Biomethan auf 13.089 Tsd. Euro, im Vorjahr waren es 8.929 Tsd. Euro. Im Planvergleich konnten wir den Umsatz um +4.523 Tsd. Euro steigern. Diese Zunahme ist auf die gestiegene Produktion von Kraftstoffmengen und die Vermarktung von Treibhausgas-Minderungsquoten zurückzuführen. Der Umsatz für den Verkauf von Biogas an CNG-Tankstellen stieg um 257 Tsd. Euro auf 1.057 Tsd. Euro. Der Umsatz aus Netznutzungsentgelten stieg von 5.124 Tsd. Euro im Geschäftsjahr 2022 auf 5.495 Tsd. Euro. Die Ursache hierfür liegt in den höheren Netzentgeltpreisen aufgrund der gestiegenen vorgelagerten Netznutzungskosten. Trotzdem wurden die Planumsätze in Höhe von 6.214 Tsd. Euro nicht erreicht, da die Transportmenge im Netz witterungsbedingt und wegen des Kundensparverhaltens nicht die Planmenge erreichte. Im Segment Strom ist der Umsatz preisbedingt und trotz Absatzrückgang um 24,1 % auf 4.480 Tsd. Euro (Vorjahr 3.612 Tsd. Euro) gestiegen. Der Absatzrückgang lässt sich auf Mengeneinsparungen bei Haushaltskunden und eine geringere Kundenanzahl im RLM-Segment zurückführen. Im Vergleich zur Planung mussten wir Umsatzeinbußen in Höhe von -11,5 % hinnehmen, da die Absatzmenge aufgrund des hohen Preisniveaus und den daraus resultierenden Einsparungen deutlich zurück gegangen ist. Die SLP-Absatzmenge im Geschäftsjahr 2023 lag bei 6,4 Mio. kWh und damit um - 1,0 Mio. kWh geringer als in der Planung angenommen. Die RLM-Absatzmenge lag auf Planniveau (5,6 Mio. kWh im Geschäftsjahr 2023). Die sonstigen Umsatzerlöse in Höhe von 1.787 Tsd. Euro (Vorjahr 1.394 Tsd. Euro) setzen sich aus dem Verkauf von Wärme, Flüssiggas und sonstigen Nebengeschäften zusammen. 3.1.2. Materialaufwand Durch den Anstieg des Preisniveaus ergab sich eine Erhöhung der Materialkosten. Insgesamt stieg der Materialaufwand um 60,3 % auf 45.742 Tsd. Euro im Vergleich zum Vorjahr (28.532 Tsd. Euro) und liegt aber absatzbedingt -14,1 % niedriger als in der Planung (53.239 Tsd. Euro) prognostiziert. Die Ausgaben für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe betrugen im Geschäftsjahr 38.155 Tsd. Euro, was einem Anstieg um 15.272 Tsd. Euro im Vergleich zum Vorjahr entspricht. Dieser Anstieg ist auf die gestiegenen Preise für den Bezug von Erdgas und Strom zurückzuführen. Die Bezugskosten stiegen um 12.354 Tsd. Euro auf 26.642 Tsd. Euro im Vergleich zum Vorjahr. Die Ausgaben für Emissionsrechte beliefen sich im Geschäftsjahr 2023 auf einem ähnlichen Niveau wie im Vorjahr (1.594 Tsd. Euro, Vorjahr: 1.690 Tsd. Euro), da der CO 2 -Zertifikatspreis bei 30 Euro pro Tonne konstant blieb. Die Bezugskosten für Biogas stiegen um 2.996 Tsd. Euro aufgrund der gestiegenen Kosten für die Substrate zur Kraftstoffgasproduktion. Die Ausgaben für bezogene Leistungen betrugen im Geschäftsjahr 7.587 Tsd. Euro. Im Vergleich zum Vorjahr stiegen diese um 1.938 Tsd. Euro (Vorjahr: 5.649 Tsd. Euro). Dieser Anstieg setzt sich aus höheren vorgelagerten Netzentgelten in Höhe von 1.075 Tsd. Euro, gestiegenen bezogenen Leistungen in Höhe von 780 Tsd. Euro und Aufwendungen für Netzentgelte in fremden Netzgebieten in Höhe von 83 Tsd. Euro zusammen. 3.1.3. Personalaufwand Bei der Ohra Energie kommt kein Tarifvertrag zur Anwendung. Wir orientieren uns jedoch an den Entwicklungen des Tarifvertrages der Tarifgruppe Energie des Arbeitgeberverbandes energie- und versorgungswirtschaftlicher Unternehmen e.V. (AVEU) in der Fassung vom 2. September 2010. Im Geschäftsjahr gab es eine tarifliche Erhöhung der Vergütung (6,0 % am 1. September 2023) sowie die Zahlung der Inflationsausgleichsprämie. Aufgrund der tariflichen Erhöhungen steigt der Personalaufwand von 2.568 Tsd. Euro im Jahr 2022 auf 3.115 Tsd. Euro (Plan 2.768 Tsd. Euro). Zum Bilanzstichtag beschäftigte die Ohra Energie 42 Arbeitnehmer und 3 Auszubildende. 3.1.4. Sonstige betriebliche Erträge Die sonstigen betrieblichen Erträge liegen im Jahr 2023 bei 671 Tsd. Euro und damit um 95 Tsd. Euro höher als im Jahr 2022. Begründet ist dies durch die im Jahr 2023 enthaltene Auflösung von Rückstellungen über 100 Tsd. Euro. Im Vergleich zum Plan für 2023 fielen die Erträge um 168 Tsd. Euro höher aus. 3.1.5. Betriebsergebnis und Jahresüberschuss Unter Berücksichtigung der gestiegenen sonstigen betrieblichen Aufwendungen (2.057 Tsd. Euro) und der planmäßigen Abschreibungen von 2.540 Tsd. Euro wird ein im Vergleich zum Geschäftsjahr 2022 um 1.518 Tsd. Euro höheres Betriebsergebnis von 7.454 Tsd. Euro erreicht, wobei dies im Wesentlichen auf den Erfolg der zusätzlichen Vermarktung der Biomethanmengen im Kraftstoffmarkt sowie das positiv verlaufende Erdgasgeschäft zurückzuführen ist. Der Jahresüberschuss beträgt 5.013 Tsd. Euro (2022: 4.151 Tsd. Euro) und liegt 948 Tsd. Euro über Plan. 3.2. Investitionen Im Geschäftsjahr 2023 wurden Investitionen in Höhe von 2.506 Tsd. Euro nach Abzug der Förderungen realisiert. Das sind 1.388 Tsd. Euro weniger als im Vorjahr und 520 Tsd. Euro weniger als geplant. 32 Tsd. Euro wurden in immaterielle Vermögensgegenstände investiert. Diese betreffen im Wesentlichen Erweiterungen der IT-Systemlandschaft durch Hard- und Software sowie die Überarbeitung der Webseite. In Sachanlagen wurden 2.474 Tsd. Euro investiert und damit 1.368 Tsd. Euro weniger als im Geschäftsjahr 2022. Begründet ist dies vor allem durch geringere Investitionen in das Erdgasleitungsnetz (Berichtsjahr 702 Tsd. Euro). Es entfielen außerdem 262 Tsd. Euro auf Regel- und Messeinrichtungen sowie 252 Tsd. Euro auf Hausanschlüsse. Die übrigen Investitionen in Sachanlagen betreffen Energiedienstleistungen (375 Tsd. Euro), die Betriebs- und Geschäftsausstattung, EDV-Technik und Investitionen in Elektromobilität und Erdgasmobilität (669 Tsd. Euro). Im Jahr 2023 entfielen auf das Biogasprojekt Frohndorf 213 Tsd. Euro Investitionen, die Anlage wurde im 2. Quartal 2023 fertiggestellt. Die Anlagen im Bau betragen zum Bilanzstichtag 931 Tsd. Euro. 3.3. Vermögenslage Die Bilanzsumme stieg im Geschäftsjahr 2023 um 477 Tsd. Euro auf 53.681 Tsd. Euro. Das Anlagevermögen sinkt leicht um 39 Tsd. Euro, da die Investitionen unterhalb der Abschreibungen (2.540 Tsd. Euro) liegen. Der Anteil des Anlagevermögens an der Bilanzsumme beträgt 61,4 % (31. Dezember 2022: 62,0 %). Das Umlaufvermögen erhöht sich um insgesamt 541 Tsd. Euro, insbesondere durch den Zuwachs bei den Liquiden Mitteln um 1.656 Tsd. Euro bei gleichzeitiger Absenkung der Forderungen aus Lieferung und Leistung um 1.052 Tsd. Euro. Der Anteil des Umlaufvermögens an der Bilanzsumme beträgt 38,4 % (31. Dezember 2022: 37,8 %). Das Eigenkapital erhöht sich um 1.513 Tsd. Euro auf 24.018 Tsd. Euro, da der Jahresüberschuss (2023: 5.013 Tsd. Euro) höher liegt als die Ausschüttung 2023 in Höhe von 3.500 Tsd. Euro. Die Rückstellungen steigen um 1.709 Tsd. Euro auf 8.211 Tsd. Euro. Hauptsächlich ist die Zunahme auf die Rückstellung für ausstehende Rechnungen zurückzuführen, die im Geschäftsjahr 2023 4.735 Tsd. Euro beträgt und im Vorjahr 2.193 Tsd. Euro betrug. Zudem erhöht sich die Rückstellung für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften um 310 Tsd. Euro auf 366 Tsd. Euro. Die Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten verringert sich um 1.457 Tausend Euro auf 302 Tsd. Euro. Die Steuerrückstellungen belaufen sich zum Bilanzstichtag auf 861 Tsd. Euro. Die Verbindlichkeiten sinken um 2.379 Tsd. Euro auf 17.666 Tsd. Euro. Ursächlich hierfür ist die Abnahme der Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht (-1.648 Tsd. Euro) sowie die Abnahme der sonstigen Verbindlichkeiten (- 2.730 Tsd. Euro). Dagegen nehmen die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten um 1.130 Tsd. Euro und die Verbindlichkeiten aus Lieferung und Leistung um 863 Tsd. Euro zu. Die Eigenkapitalquote, bezogen auf das wirtschaftliche Eigenkapital (bilanzielles Eigenkapital zuzüglich 70 % Sonderposten inkl. empfangener Ertragszuschüsse), ist im Vergleich zum 31. Dezember 2022 um 1,9 Prozentpunkte auf 49,7 % gestiegen, was im Wesentlichen an dem gestiegenen Eigenkapital liegt. Das Anlagevermögen ist zu 80,9 % (31. Dezember 2022: 77,0 %) durch wirtschaftliches Eigenkapital gedeckt. Die erwirtschaftete Eigenkapitalrendite lag im Geschäftsjahr bei 20,9 % (Vorjahr: 18,4 %). 3.4. Finanzlage Die Veränderungen des Finanzmittelbestands sowie die dafür ursächlichen Mittelbewegungen zeigt die nachstehende zusammengefasste Kapitalflussrechnung:
Die Ohra Energie erwirtschaftete im Geschäftsjahr einen positiven Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit in Höhe von 6.488 Tsd. Euro und damit um 1.372 Tsd. Euro über der Planung. Die wesentlichen Veränderungen im Vergleich zum Vorjahr liegen in der Erhöhung der Forderungen und Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen (Working Capital Effekte). Aus dem positiven Mittelzufluss konnte der Mittelabfluss für die Ausschüttung von 3.500 Tsd. Euro und der Mittelabfluss für die planmäßige Tilgung vollständig gedeckt werden. Außerdem konnten weitere Mittel für einen Teil des Mittelabflusses für die Investitionstätigkeit verwendet werden. Ergänzt wurde dieser durch zusätzliche Darlehnsaufnahmen. Insgesamt erhöhte sich der Bestand an flüssigen Mitteln zum 31. Dezember 2023 um 1.655 Tsd. Euro. Die Ohra Energie war im Geschäftsjahr jederzeit in der Lage, ihren Zahlungsverpflichtungen nachzukommen. Die finanziellen Leistungsindikatoren der Gesellschaft sind Umsatz, Ergebnis und Investitionen sowie die Liquidität. 4. Chancen- und Risikobericht Die Ohra Energie GmbH agiert in einem Umfeld, das durch ständige Veränderungen geprägt ist. Die direkten Auswirkungen der geopolitischen Veränderungen im Rahmen des Ukraine-Kriegs haben sich abgeschwächt. Die Klima- und Energiewende sowie die Liberalisierung der Energiewirtschaft sind die entscheidenden Herausforderungen. Sie bringen Veränderungen mit sich, die in enormer Geschwindigkeit unser Geschäftsumfeld verändern und uns neue Chancen eröffnen, aber auch weitere Risiken mit sich bringen. Vor diesem Hintergrund betreiben wir ein Chancen-/ Risikomanagementsystem, bei dem wir im Rahmen von systematischen und permanenten Inventuren Risiken hinsichtlich ihrer potenziellen Schadenshöhe sowie ihrer Eintrittswahrscheinlichkeit klassifizieren und Chancen auf ihr Gewinnpotenzial prüfen. Festlegungen über Verfahrensweisen und Strukturen, die zur Steuerung der Chancen und Risiken eingesetzt werden, sind in einem Risikomanagementhandbuch eindeutig geregelt und dokumentiert. Das Verhalten der Frühwarnindikatoren wird in der Regel an messbaren Kennzahlen erkannt und Kriterien der Eskalation sind festgelegt. Über ad-hoc identifizierte Risiken wird sofort berichtet, um zeitnah Gegenmaßnahmen einleiten zu können. Basierend auf dem Gesetz zur Kontrolle und Transparenz (KonTraG) unterliegt das Chancen-/ Risikomanagement einem ständigen Anpassungsprozess, auch oder gerade vor dem Hintergrund der sich ständig ändernden rechtlichen Rahmenbedingungen. Über die für das Geschäftsjahr 2023 ermittelten Chancen und Risiken wurde im Jahresverlauf regelmäßig berichtet. Für erkennbare Risiken wurden Rückstellungen gebildet. In Folge des Ukraine-Kriegs hat sich das Angebot auf den Energiebeschaffungsmärkten deutlich verändert. Trotz der im Laufe des Geschäftsjahres wieder gesunkenen Preise für Strom und Erdgas bleibt das Angebot von Vollversorgungsverträgen eingeschränkt. Positiv ist, dass die Marktliquidität für Standardthandelsprodukte wieder vorhanden ist. Für das Kalenderjahr 2024 ist es uns dennoch gelungen, einen Vertrag mit Temperaturflexibilitäten abzuschließen. Ab dem Jahr 2025 werden wir in einem strukturierten Einkaufsmodell agieren, welches eine noch engere Bindung von Beschaffung- und Vertriebsaktivitäten erfordert. Wir begleiten die Einkaufsmaßnahmen mit der aktiven Bewirtschaftung unseres Einkaufsportfolios, ausgerichtet an unseren vertrieblichen Anforderungen, der Anpassung unseres Risikohandbuchs, und entsprechenden Risikokomiteesitzungen in Bezug auf den Energieeinkauf. Restrisiken verbleiben insbesondere im Erdgas durch die Temperaturentwicklung und im Strom durch den stark beschleunigten Ausbau von Photovoltaikanlagen im Privatkundenbereich. Das Ausfallrisiko betrifft Forderungen aus Lieferungen und Leistungen der Gesellschaft gegenüber den Vertragspartnern. Im Rahmen des Forderungsmanagements erfolgt eine regelmäßige Überwachung fälliger und überfälliger Zahlungen. Ein entsprechendes Mahnwesen ist eingerichtet. Der durch den Preisanstieg befürchtete Anstieg der Forderungsausfälle ist bisher ausgeblieben und wurde durch die Preisbremsen abgemildert. Wir gehen aber wegen der schlechten gesamtwirtschaftlichen Entwicklung davon aus, dass sich Zahlungsausfälle in Zukunft verstärken könnten. Wir sichern deshalb Forderungen, insbesondere bei Sonderkunden, über Versicherungen ab. Durch die veränderte Zinspolitik der EZB sind die Zinsen stark angestiegen. Dies betrifft uns einerseits bei der Nutzung von kurzfristigen Geldmarktkrediten. Diese Kreditlinien nutzen wir unterjährig, um Liquiditätsdifferenzen zwischen Energieeinkauf und -verkauf zu decken. Hier müssen wir aufgrund gestiegener Bezugskosten höhere Zinsen auf höhere Volumina einkalkulieren. Andererseits müssen wir die gestiegenen Zinsen bei der Finanzierung von Neuinvestitionen im Langfristbereich einkalkulieren. Wegen der fortschreitenden Maßnahmen in der Klimapolitik steht der Energieträger Erdgas als fossiler Teil unseres Energiesystems zunehmend in Frage. Chancen bestehen insbesondere in der Transformation von bestehenden Ortsnetzen in Nahwärmenetze und im industriellen Bereich in der Umstellung auf Wasserstoff. Wir werden die Kommunen in unserem Netzbereich aktiv bei der kommunalen Wärmeplanung begleiten und arbeiten an Umstellungsplänen für Wasserstoff. Neuinvestitionen werden weitgehend in diesen Bereichen erfolgen. Herausfordernd bleibt dabei der Umgang mit notwendigen Ersatzinvestitionen, um die Versorgungssicherheit weiter gewährleisten zu können. Kurzfristig hat dies eine deutliche Reduzierungen in unseren Investitionsplänen im Bereich Erdgas zur Folge. In der Regulierung im Erdgas befinden wir uns in der 4. Regulierungsperiode. Ein endgültiger Kostenprüfungsbescheid liegt uns noch nicht vor. Bisher gehen wir weiter von einer sinkenden Eigenkapitalverzinsung aus und haben diese in unseren Planungen berücksichtigt. Durch kontinuierliche Wartungen und Instandhaltungen beugen wir Betriebs-, Netz- und Anlagenstörungen vor. Diese Maßnahmen werden systematisch geplant, durchgeführt und überwacht. Damit gewährleisten wir eine hohe Versorgungssicherheit. Wir überprüfen laufend unsere Prozesse im Rahmen des Technischen Sicherheitsmanagements (TSM - G 1000) und entwickeln diese ständig weiter. Ein weiteres Risiko für die zukünftige Entwicklung der Gesellschaft ist der Fachkräftemangel in allen Bereichen der Wirtschaft. Bisher ist es uns gut gelungen, unseren Bedarf zu decken. Insbesondere die Krisensituationen der letzten Jahre bewegen viele Arbeitnehmer wieder dazu, wohnortnah arbeiten zu wollen. Davon haben wir profitiert. Auf die zukünftigen Herausforderungen reagieren wir mit verstärkter Ausbildung, aber auch mit Maßnahmen zur Verbesserung der Arbeitgeberattraktivität. Im Rahmen des Gesetzes zur Erhöhung der Sicherheit informationstechnischer Systeme (IT-Sicherheitsgesetz) haben wir ein Informationssicherheits-Managementsystems (ISMS) eingerichtet, das jährlich einem Audit unterliegt. Die neuen Anforderungen zur Einrichtung von Systemen zur Angriffserkennung sind in Prüfung bzw. Umsetzung. Insgesamt beobachten wir die gestiegene Anzahl von Cyberangriffen, insbesondere nach Ausbruch des Ukraine-Kriegs mit Sorge. Regelmäßige Schulungen zur Sensibilisierung unserer Mitarbeiter sollten Sicherheitslücken schließen. Die Prozesse zur Einhaltung und Überwachung der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) wurden verfeinert. Das interne Audit zum Datenschutzmanagementsystem (DSMS) fand Anfang des Jahres 2024 statt. Um steuerrechtlichen Risiken entgegenzuwirken, ist ein sogenanntes Tax-Compliance-Managementsystem eingerichtet, das ständig aktualisiert wird. Unsere Geschäftsentwicklung haben wir im Jahr 2023 im Rahmen eines Strategieentwicklungsprozesses neu ausgerichtet. Dabei sehen wir insbesondere in der Transformation der Erdgasnetze große Chancen für einen zukünftigen Erfolg. Kernpunkte der Strategie sind:
Chancen ergeben sich auch bei der Nutzung von Kooperationsnetzwerken. Hier nutzen wir für verschiedenen Themen unser Tochterunternehmen EDW Energiedienste GmbH. Mit benachbarten Unternehmen bearbeiten wir beispielsweise das Thema Nachhaltigkeitsberichterstattung und schaffen so Synergien inhaltlicher, aber auch monetärer Art. Im Berichtsjahr sind keine bestandsgefährdenden Risiken aufgetreten. 5. Prognosebericht Die weitere Entwicklung der Ohra Energie wird stark von der zukünftigen Klima- und Energiepolitik und deren Auswirkungen auf die Energiewirtschaft abhängig sein. Wir versuchen mit hoher planerischer Sorgfalt, die Entwicklungen auf dem Energiemarkt sowie die gesetzgeberischen Maßnahmen mit Einfluss auf das Unternehmen einzubeziehen. Wir rechnen langfristig mit einem Rückgang im Erdgasgeschäft. Die Neuausrichtung durch die Transformation des Gasnetzes wird erst mittel- bzw. langfristig wirken. Die positiven Zukunftsaussichten sind dadurch getrübt und Ergebnisverschlechterungen könnten eintreten. Die erwartete Normalisierung der Preise auf einem höheren Niveau ist eingetreten. Wir erwarten einen zunehmenden Wettbewerb und einen noch höheren Druck auf Absatzzahlen und Margen. Neben einem marktgerechten Energieeinkauf müssen wir für unsere Kunden weiterhin zuverlässig agieren und die Kundennähe sowie den Service erhöhen. In der Planung gehen wir von normalen Witterungsverhältnissen, der positiven Weiterentwicklung im Contracting- und im Biomethangeschäft und von einem sinkenden Preisniveau in den Sparten Erdgas- und Stromvertrieb für die nächsten Geschäftsjahre aus. Dies führt zu sinkenden Umsatzerlösen im Jahr 2024 mit anschließend leichtem Umsatzanstieg im Jahr 2025 (2024: 54.902 Tsd. Euro, 2025: 55.059 Tsd. Euro). In unsere Planung sind folgende Annahmen eingeflossen:
Die Planung sieht folgende Investitionen vor:
Wir gehen davon aus, dass unter den prognostizierten Voraussetzungen die geplanten Jahresüberschüsse für die Geschäftsjahre 2024 und 2025 leicht unter dem Niveau des Geschäftsjahres 2023 liegen werden. Aus den prognostizierten Ergebnisverbesserungen erwarten wir einen stabilen operativen Cashflow. 6. Berichterstattung zu den Tätigkeiten nach § 6b Abs. 7 EnWG Die Gesellschaft hat für die nachfolgend aufgeführten Tätigkeiten jeweils eine Bilanz und eine Gewinn- und Verlustrechnung aufgestellt, wobei in den Tätigkeiten folgende Geschäftsprozesse enthalten sind: Gasverteilung: Netzbetrieb, Eigentum des Gasnetzes sowie eine gepachtete Hochdruckleitung Sonstige Energieversorgung: Gasvertrieb, CNG-Tankstellen, Wärmecontracting, Stromvertrieb, Biogasanlage sowie die Nebengeschäfte Soweit möglich, wurden die Gegenstände des Aktiv- und Passivvermögens und die Aufwendungen und Erträge direkt zugeordnet. Soweit eine direkte Zuordnung nicht möglich war, erfolgte eine sachgerechte Schlüsselung.
Hörsel, den 28. März 2024 Michael Fischer, Geschäftsführer Bilanz zum 31. Dezember 2023Aktiva
Passiva
Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023
AnhangAmtsgericht JenaHR B 102507Allgemeines Der Jahresabschluss ist unter Beachtung des Gesellschaftsvertrages gemäß den für große Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des Dritten Buches des Handelsgesetzbuches (HGB) aufgestellt worden. Ergänzend wurden die Vorschriften des GmbH-Gesetzes berücksichtigt. Die Ohra Energie GmbH ist eine mittelgroße Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 2 HGB. Die Gesellschaft ist unter der Firma Ohra Energie GmbH im Handelsregister B des Amtsgerichts Jena mit der Nummer 102507 und dem Sitz in Hörsel eingetragen. Nach den Vorschriften des Gesellschaftsvertrags war der Abschluss nach den für große Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften aufzustellen. Die Erstellung des Jahresabschlusses erfolgt unter Annahme der Unternehmensfortführung (§ 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB). Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2 HGB gewählt. Von der Möglichkeit, Berichtspflichten im Anhang, statt in der Bilanz oder in der Gewinn- und Verlustrechnung zu erfüllen, wurde Gebrauch gemacht. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Die immateriellen Vermögensgegenstände und das Sachanlagevermögen sind zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen, angesetzt. In den Herstellungskosten sind angemessene Gemeinkosten enthalten. Fremdkapitalzinsen wurden nicht in die Herstellungskosten einbezogen. Die planmäßigen Abschreibungen erfolgten nach der betriebswirtschaftlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände auf Basis der linearen Methode. Wirtschaftsgüter mit dem Wert 0-250,00 Euro werden sofort abgeschrieben, diese mit dem Wert 250,01 - 800,00 Euro werden ins Anlagenverzeichnis aufgenommen und im Zugangsjahr abgeschrieben. Wirtschaftsgüter, deren Wert 800,00 Euro übersteigt, werden über seine Nutzungsdauer auf Basis der linearen Methode abgeschrieben. Im Rahmen der Nutzungsdauern wird sich an den veröffentlichten AfA-Tabellen orientiert. Die Finanzanlagen wurden zu Anschaffungskosten unter Beachtung notwendiger Abschreibungen auf den niedrigeren beizulegenden Wert gemäß § 253 Abs. 4 HGB angesetzt. Die Bewertung der Vorräte erfolgte zu Durchschnittspreisen unter Beachtung des strengen Niederstwertprinzips. Im Dezember 2019 wurde das "Gesetz über einen nationalen Zertifikatehandel für Brennstoffemissionen" (BEHG) verabschiedet. Für das damit verbundene nationale Emissionshandelssystem (nEHS), hat die Ohra Energie im Geschäftsjahr 2023 CO 2 -Zertifikate eingekauft. Diese werden unter den Vorräten in einem dafür erweiterten Unterpunkt "Zertifikate" ausgewiesen und zum Nennwert bilanziert. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind zum Nennwert, abzüglich angemessener Einzel- und Pauschalwertberichtigungen, angesetzt. Die Forderungen werden nach ihrem Altersaufbau und nach ihrer Einbringlichkeit einzelwertberichtigt. Zur Berücksichtigung des verbleibenden allgemeinen Ausfallrisikos von Forderungen und des Zinsverlustes bei verspätetem Zahlungseingang wurde eine Pauschalwertberichtigung in Höhe von 1 % der Forderungen gebildet. Liquide Mittel sind zum Nominalwert angesetzt. Der aktive Rechnungsabgrenzungsposten ist zu Nominalwerten bewertet. Die Eigenkapitalposten sind zum Nennbetrag angesetzt. Der Sonderposten mit Rücklagenanteil wurde für die vorgenommenen Sonderabschreibungen gemäß § 4 Fördergebietsgesetz i. V. m. § 273 HGB a. F. gebildet. Der Sonderposten wird nach Ablauf des Begünstigungszeitraums über die Restnutzungsdauer der entsprechenden Vermögensgegenstände aufgelöst. Der Sonderposten für Investitionszuschüsse wird entsprechend der vorgenommenen Abschreibungen auf die begünstigten Vermögensgegenstände des Anlagevermögens erfolgswirksam aufgelöst. Ab dem Geschäftsjahr 2003/ 2004 enthält der Sonderposten, unter Beachtung des Schreibens vom 27. Mai 2003 des Bundesministeriums für Finanzen, auch die Baukostenzuschüsse. Die bis 2002/ 2003 als empfangene Ertragszuschüsse passivierten Baukostenzuschüsse wurden über einen Zeitraum von 20 Jahren (letztmalig in 2023) zugunsten der Umsatzerlöse aufgelöst. Die Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken sowie alle ungewissen Verpflichtungen und sind mit ihrem nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigem Erfüllungsbetrag passiviert. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen wurden nach anerkannten Grundsätzen der Versicherungsmathematik mittels der "Projected-Unit-Credit-Method" unter Berücksichtigung eines Rechnungszinses von 1,83 %, eines Renten-trends von 2 % und ohne Berücksichtigung eines Gehaltstrends bewertet. Der Unterschiedsbetrag zwischen dem Ansatz der Pensionsrückstellungen nach Maßgabe eines pauschalen Marktzinssatzes aus den vergangenen zehn Geschäftsjahren und dem Ansatz der Rückstellungen nach Maßgabe eines pauschalen Zinssatzes aus den vergangenen sieben Geschäftsjahren beträgt zum Abschlussstichtag 1 Tsd. Euro (Vorjahr: 3 Tsd. Euro) und ist nach § 253 (6) HGB ausschüttungsgesperrt. Als biometrische Rechnungsgrundlage wurden die "Richttafeln 2018 G" von Klaus Heubeck verwendet. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurden gemäß § 253 Abs. 2 HGB abgezinst. Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem Erfüllungsbetrag passiviert. Unter dem passiven Rechnungsabgrenzungsposten werden Einzahlungen vor dem Stichtag, die einen Ertrag für eine bestimmte Zeit nach dem Stichtag betreffen, erfasst. Latente Steuern werden für temporäre und quasipermanente Differenzen zwischen den handelsrechtlichen und steuerlichen Wertansätzen von Vermögensgegenständen, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten (insb. abweichende Bewertung Sachanlagevermögen und Vorräte; Pensionsrückstellungen) ermittelt. Eine sich insgesamt ergebende Steuerbelastung würde in der Bilanz als passive latente Steuer angesetzt werden. Im Falle einer Steuerentlastung würde vom entsprechenden Aktivierungswahlrecht kein Gebrauch gemacht werden. Im Geschäftsjahr 2023 ergab sich insgesamt ein - nicht bilanzierter - Aktivüberhang. Die aktiven latenten Steuern ergeben sich insbesondere aus der Bewertung von einer Drohverlustrückstellung sowie aus Rückstellungen für Netznutzungsentgelte für Strom und Gas. Die Bewertung erfolgt mit einem Steuersatz in Höhe von 29,61 %. Bilanzierungsgrundsätze zur Gewinn- und Verlustrechnung Umsatzerlöse werden realisiert, wenn die Lieferungen und Leistungen ausgeführt sind und der Gefahrenübergang erfolgt ist. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahrs sind unabhängig von den Zeitpunkten der entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss berücksichtigt. Alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, werden berücksichtigt. Gewinne werden nur berücksichtigt, wenn sie am Abschlussstichtag realisiert sind. Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz Die Aufgliederung und Entwicklung des Anlagevermögens ist dem als Anlage beigefügten Anlagenspiegel gemäß § 284 Abs. 3 HGB zu entnehmen. Anteilsbesitz Mit Notarvertrag vom 1. August 2012 wurde die Westthüringer Energiedienste GmbH, Hörsel (HRB Nr. 508683, Amtsgericht Jena), gegründet, deren Geschäftsanteil (25 Tsd. Euro) vollständig von der OEG übernommen wurde. Mit Nachtrag vom 9. Januar 2013 wurde die Gesellschaft in EDW Energiedienste GmbH umfirmiert. Die OEG hat bis zum Bilanzstichtag ihren Geschäftsanteil vollständig eingezahlt. Im Geschäftsjahr 2023 weist die EDW Energiedienste GmbH einen Jahresverlust in Höhe von 11,2 Tsd. Euro bei einem Eigenkapital in Höhe von 25,6 Tsd. Euro aus. Unter den Beteiligungen sind 6,7 % am Stammkapital der Dynega Energiehandel GmbH, Frankfurt am Main, (HRB-Nr. 84115; Amtsgericht Frankfurt am Main) ausgewiesen. Der Jahresabschluss dieser Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2022 weist bei einem Eigenkapital von 320 Tsd. Euro einen Jahresüberschuss in Höhe von 5 Tsd. Euro aus. Seit dem 1. Dezember 2015 hält die Ohra Energie GmbH Kommanditanteile im Wert von 7 Tsd. Euro (1/13) an der Windkraft Thüringen GmbH & Co. KG, Erfurt. Die Bareinlagen in Höhe von 1.317 Tsd. Euro abzüglich der Kapitalrückzahlung in Höhe von 190 Tsd. Euro ist in der Bilanzposition Beteiligungen ausgewiesen. Im Geschäftsjahr 2018 erfolgte der Beitritt eines weiteren Gesellschafters. Der Kommanditanteil hat sich daher auf 1/14 reduziert. Das bilanzielle Eigenkapital für das Jahr 2022 beträgt 16.697 Tsd. Euro und das Jahresergebnis 2022 beträgt 1.475 Tsd. Euro. Im Geschäftsjahr 2020 hat die Ohra Energie GmbH zusammen mit der Stadt Ohrdruf die Solarpark Ohrdruf GmbH mit Sitz in Ohrdruf gegründet. Die Ohra Energie hält 49 % der Anteile an der Gesellschaft. Der Geschäftsanteil in Höhe von 12 Tsd. Euro wurde vollständig eingezahlt. Im Geschäftsjahr 2022 erfolgte eine Einlage in die Kapitalrücklage in Höhe von 2,5 Tsd. Euro (2022: Eigenkapital 16 Tsd. Euro, Jahresergebnis -4,9 Tsd. Euro). Alle Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände (14.435 Tsd. Euro; Vorjahr: 15.487 Tsd. Euro) haben entsprechend dem Vorjahr eine Restlaufzeit von weniger als einem Jahr. Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, betreffen wie im Vorjahr Forderungen aus Lieferungen und Leistungen. Das Stammkapital der Gesellschaft beträgt unverändert zum Vorjahr 3.323.397,23 Euro. Der Bilanzgewinn (17.685 Tsd. Euro; Vorjahr: 16.172 Tsd. Euro) errechnet sich unter Berücksichtigung eines Gewinnvortrags, einer Gewinnausschüttung an die Anteilseigner (3.500 Tsd. Euro; Vorjahr: 3.000 Tsd. Euro) sowie aufgrund des Jahresüberschusses in Höhe von 5.013 Tsd. Euro (Vorjahr: 4.151 Tsd. Euro). Die sonstigen Rückstellungen setzen sich im Wesentlichen aus Rückstellungen für ausstehende Biogasrechnungen (4.735 Tsd. Euro), Rückstellungen für CO 2 -Zertifikate (1.593 Tsd. Euro) und Rückstellungen für drohende Verluste (366 Tsd. Euro) zusammen. Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten sind im Verbindlichkeitenspiegel im Einzelnen dargestellt:
Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht und Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen und gegenüber Gesellschaftern betreffen Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen. Es bestehen die üblichen Eigentumsvorbehalte bei den Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen. Erläuterungen zu einzelnen Posten der Gewinn- und VerlustrechnungDie Umsatzerlöse gliedern sich wie folgt:
Die sonstigen betrieblichen Erträge enthalten insbesondere Erträge aus der Auflösung des Sonderpostens mit Rücklagenanteil (325 Tsd. Euro) sowie Erträge aus der Auflösung Rückstellungen (108 Tsd. Euro). Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen enthalten vornehmlich Fremdleistungen (680 Tsd. Euro), Aufwendungen aus Wertberichtigung von Forderungen (251 Tsd. Euro), Aufwendungen für Werbung und Öffentlichkeitsarbeit (216 Tsd. Euro), Aufwendungen für Versicherungen, Gebühren und Beiträge (225 Tsd. Euro) sowie Aufwendungen aus Konzessionsabgaben (115 Tsd. Euro). Das Jahresergebnis von 5.013 Tsd. Euro (Vorjahr: 4.151 Tsd. Euro) ist in Höhe von 2.330 Tsd. Euro durch Steuern vom Einkommen und vom Ertrag belastet, welche Gewerbesteuer (1.094 Tsd. Euro) und Körperschaftsteuer sowie Kapitalertragsteuer (1.236 Tsd. Euro) betreffen. Ergänzende Angaben 1. Organe der Gesellschaft a) Aufsichtsrat
Die Aufwendungen für den Aufsichtsrat betrugen im Geschäftsjahr 35 Tsd. Euro. b) Geschäftsführung
Die Schutzklausel gemäß § 286 Abs. 4 HGB wurde in Anspruch genommen. 2. Angaben zur Arbeitnehmerschaft Die Anzahl der Mitarbeiter beträgt - ohne Geschäftsführer und Auszubildende - im Jahresdurchschnitt 42 Personen, davon:
3. Geschäfte größeren Umfangs mit verbundenen oder assoziierten Unternehmen (Angabe gemäß § 6b Abs. 2 EnWG) Derartige Geschäfte wurden im Geschäftsjahr 2023 nicht getätigt. Die Ohra Energie GmbH unterteilt ihre Tätigkeiten in "Gasverteilung" und "Sonstige Energieversorgung". Soweit möglich, erfolgte die Zuordnung der nachfolgend aufgeführten Aufwands- und Ertragsarten direkt auf die Tätigkeiten. Sofern eine direkte Zuordnung auf die Tätigkeiten nicht möglich war, wurde eine retrograde Zuordnung mittels sachgerechter Schlüssel auf die jeweiligen Kostenstellen angewandt. Zur Aufstellung der Tätigkeits-Bilanzen wurden analog die Vermögensgegenstände und Schulden auf die Tätigkeiten direkt zugeordnet. Sofern dies nicht möglich war, wurden sachgerechte Schlüssel auf die zu verteilenden Restgrößen angewandt. Alle in den Unbundling-Abschlüssen verwendeten Schlüssel und Zuordnungen beruhen grundsätzlich auf objektivierbaren sowie für Dritte nachvollziehbaren mengen- bzw. wertbasierten Größen. In den Folgejahren werden diese Schlüsselungen entsprechend der Entwicklung des Wert- bzw. Mengengerüsts angepasst und für die entsprechenden Sachverhalte grundsätzlich beibehalten. Im Geschäftsjahr 2023 erfolgte die Zuordnung des Eigenkapitals zur Gewährleistung der Klarheit und Übersichtlichkeit der Tätigkeitsabschlüsse mit dem Kapitalbedarfsschlüssel. Nach § 6b EnWG müssen die Tätigkeiten so geführt werden, wie dies bei rechtlich selbständigen Unternehmen der Fall wäre. Nach einer sachgerechten Zuordnung des Vermögens und Fremdkapitals wird das im Gesamtunternehmen vorhandene Eigenkapital anhand dieses Kapitalbedarfsschlüssels aufgeteilt, der sich wie folgt ermitteln lässt:
4. Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle Verpflichtungen Haftungsverhältnisse bestehen nicht. Sonstige finanzielle Verpflichtungen bestehen zum Abschlussstichtag aus einem Pachtvertrag für Ferngasleitungen mit der Ferngas Netzgesellschaft mbH. Für diesen Pachtvertrag wird ein festes entfernungsabhängiges Nutzungsentgelt jährlich ermittelt. Im Rahmen der Beschaffung von Erdgas/Strom für künftige Lieferzeiträume bestehen zum Bilanzstichtag finanzielle Verpflichtungen gegenüber Lieferanten für Lieferungen (Erdgas: 2024-2025; Strom 2024) in Höhe von 16.990 Tsd. Euro. Die Verpflichtungen errechnen sich aus der Summe künftiger Lieferungen (bestellte Mengen) mit fixierten Preisen. 5. Abschlussprüferhonorar Das Gesamthonorar des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2023 ist wie folgt aufgegliedert:
6. Nachtragsbericht Wesentliche Ereignisse nach dem Bilanzstichtag bestanden nicht. 7. ErgebnisverwendungsvorschlagDie Geschäftsführung schlägt vor, aus dem Bilanzgewinn einen Betrag von 4.000 Tsd. Euro auszuschütten. Der restliche Bilanzgewinn soll auf neue Rechnung vorgetragen werden.
Hörsel, den 28. März 2024 Geschäftsführung Michael Fischer Anlagenspiegel
BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERSAn die Ohra Energie GmbH, Fröttstädt Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der Ohra Energie GmbH, Fröttstädt, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Ohra Energie GmbH für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen. SONSTIGE GESETZLICHE UND ANDERE RECHTLICHE ANFORDERUNGEN VERMERK ÜBER DIE PRÜFUNG DER EINHALTUNG DER RECHNUNGSLEGUNGSPFLICHTEN NACH § 6B ABS. 3 ENWG Prüfungsurteile Wir haben geprüft, ob die Gesellschaft ihre Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG zur Führung getrennter Konten für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 eingehalten hat. Darüber hinaus haben wir den Tätigkeitsabschluss für die Tätigkeit Gasverteilung nach § 6b Abs. 3 Satz 1 EnWG - bestehend jeweils aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 sowie die als Anlage beigefügten Angaben zu den Rechnungslegungsmethoden für die Aufstellung der Tätigkeitsabschlüsse - geprüft. Nach unserer Beurteilung wurden die Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG zur Führung getrennter Konten in allen wesentlichen Belangen eingehalten. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entsprechen die beigefügten Tätigkeitsabschlüsse in allen wesentlichen Belangen den deutschen Vorschriften des § 6b Abs. 3 Sätze 5 bis 7 EnWG. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung der Einhaltung der Pflichten zur Führung getrennter Konten und der Tätigkeitsabschlüsse in Übereinstimmung mit § 6b Abs. 5 EnWG unter Beachtung des IDW Prüfungsstandards: Prüfung nach § 6b Energiewirtschaftsgesetz (IDW PS 610 n.F.) durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG" weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir wenden als Wirtschaftsprüfungsgesellschaft die Anforderungen des IDW Qualitätssicherungsstandards: Anforderungen an das Qualitätsmanagement in der Wirtschaftsprüferpraxis (IDW QMS 1) an. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zur Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für die Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Einhaltung der Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG zur Führung getrennter Konten. Die gesetzlichen Vertreter sind auch verantwortlich für die Aufstellung der Tätigkeitsabschlüsse nach den deutschen Vorschriften des § 6 b Abs. 3 Sätze 5 bis 7 EnWG. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachtet haben, um die Pflichten zur Führung getrennter Konten einzuhalten. Die Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für die Tätigkeitsabschlüsse entspricht der im Abschnitt "Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den Lagebericht" hinsichtlich des Jahresabschlusses beschriebenen Verantwortung mit der Ausnahme, dass der jeweilige Tätigkeitsabschluss kein unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Tätigkeit zu vermitteln braucht. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten der Gesellschaft nach § 6b Abs. 3 EnWG. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG. Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen,
Ferner umfasst unsere Zielsetzung, einen Vermerk in den Bestätigungsvermerk aufzunehmen, der unsere Prüfungsurteile zur Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG beinhaltet. Die Prüfung der Einhaltung der Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG zur Führung getrennter Konten umfasst die Beurteilung, ob die Zuordnung der Konten zu den Tätigkeiten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 4 EnWG sowie sachgerecht und nachvollziehbar erfolgt ist und der Grundsatz der Stetigkeit beachtet wurde. Unsere Verantwortung für die Prüfung der Tätigkeitsabschlüsse entspricht der im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" hinsichtlich des Jahresabschlusses beschriebenen Verantwortung mit der Ausnahme, dass wir für den jeweiligen Tätigkeitsabschluss keine Beurteilung der sachgerechten Gesamtdarstellung vornehmen können.
Erfurt, 30. April 2024 BBH
AG
Jürgen Gold, Wirtschaftsprüfer Bianca Engel, Wirtschaftsprüferin Beschluss über die Verwendung des Bilanzgewinns vom 14. Juni 2024Die Gesellschafterversammlung stellt den von der BBH AG, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, Zweigstelle Erfurt, geprüften, mit uneingeschränktem Bestätigungsvermerk versehenen Jahresabschluss der Ohra Energie GmbH, Hörsel für das Geschäftsjahr 2023, der per 31. Dezember 2023 einen Bilanzgewinn in Höhe von 17.685.157,83 € ausweist, fest. Die Gesellschafterversammlung beschließt, dass aus dem Jahresüberschuss per 31. Dezember 2023 in Höhe von 5.012.955,26 € einen Betrag in Höhe von 4.000.000,00 € an die Gesellschafter auszuschütten. Die Auszahlung erfolgt zum 30. August 2024. Der verbleibende Gewinn wird auf neue Rechnung vorgetragen. Damit erhöht sich der Gewinnvortrag auf 13.685.157,83 Euro. Bericht des AufsichtsratesDer Aufsichtsrat hat sich regelmäßig durch schriftliche oder mündliche Berichte der Geschäftsführung über die Geschäfte der Gesellschaft und über wichtige Einzelvorgänge unterrichtet und von der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung überzeugt. In den Sitzungen des Aufsichtsrates wurden alle wesentlichen Vorkommnisse der laufenden Geschäftsentwicklung erörtert und beschlossen. Für die im Gesellschaftsvertrag vorgesehenen Geschäftsvorfälle wurde die Zustimmung des Aufsichtsrates eingeholt. Der Jahresabschluss und der Lagebericht sind von der durch die Gesellschafter-versammlung zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr vom 01.01. bis 31.12.2023 gewählten BBH AG, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, Zweigniederlassung Erfurt, geprüft worden. Der uneingeschränkte Bestätigungsvermerk gemäß § 322 HGB wurde erteilt. Der Aufsichtsrat hat das Ergebnis der Prüfung zustimmend zur Kenntnis genommen und erhebt keine Einwände. Der Aufsichtsrat empfiehlt der Gesellschafterversammlung den Jahresabschluss festzustellen. Der Aufsichtsrat empfiehlt der Gesellschafterversammlung eine Gewinnausschüttung in Höhe von 4.000.000,00 €. Der Aufsichtsrat spricht der Geschäftsführung und allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern seinen Dank für die geleistete Arbeit und den erzielten geschäftlichen Erfolg aus.
Hörsel, im Juni 2024 Klaus Reißig, Vorsitzender Der Aufsichtsrat Bilanz zum 31. Dezember 2023Netzbetrieb GasAktiva
Passiva
Gewinn- und Verlustrechnung vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023Netzbetrieb Gas
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