Hellriegel
Verwaltungs-GmbH
(vormals:
Teppich Hellriegel Kollektion GmbH)
Neustadt/Weinstrasse
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Umlaufvermögen |
43.042,45 |
275.140,67 |
| I.
Vorräte |
0,00 |
67.476,01 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
43.042,45 |
207.664,66 |
| B.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
0,00 |
36.666,92 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
43.042,45 |
311.807,59 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
13.594,74 |
0,00 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Verlustvortrag |
61.666,92 |
39.977,83 |
| III.
Jahresüberschuss |
50.261,66 |
-21.689,09 |
| IV.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
0,00 |
36.666,92 |
| B.
Rückstellungen |
4.640,00 |
900,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
24.807,71 |
310.907,59 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
24.807,71 |
147.666,34 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
43.042,45 |
311.807,59 |
Anhang
1. Anwendung des Handelsgesetzbuches
Der Jahresabschluss auf den 31. Dezember 2010 der
Hellriegel Verwaltungs-GmbH, Neustadt, ist nach den
§§ 242, 264 ff. des Handelsgesetzbuches unter
Beachtung der Vorschriften für große
Kapitalgesellschaften aufgestellt. Die Gesellschaft ist
eine kleine Kapitalgesellschaft i. S. des § 267 Abs. 1
HGB.
Der Jahresabschluss wurde erstmals nach den
Vorschriften des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes
(BilMoG) aufgestellt. Die auf den Vorjahresabschluss
angewandten Bewertungsmethoden wurden, falls nicht durch
die Neufassung des Handelsgesetzbuches zwingend
Abweichungen verlangt wurden, beibehalten.
Nach Art. 67 Abs. 8 Satz 1 EGHGB weisen wir darauf
hin, dass sich keine Anpassungen auf Grund der erstmaligen
Anwendung des BilMoG ergeben haben.
Die in § 266 Abs 2 und 3 HGB bezeichneten Posten
sind gesondert und in der vorgeschriebenen Reihenfolge
aufgenommen worden.
Die Tätigkeit der Gesellschaft beschränkt
sich momentan auf die Komplementärstellung bei der
Hellriegel Grundstücksverwaltungs-GmbH & Co. KG,
Neustadt. Dafür wird dem Unternehmen eine angemessene
Vergütung gewährt.
2. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sind nach
den handelsrechtlichen und ertragsteuerlichen
Grundsätzen ausgerichtet worden.
Die Bewertung der Gegenstände des
Vorratsvermögens erfolgte zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten unter Beachtung des strengen
Niederstwertprinzips.
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände wurden mit den Nominalwerten
angesetzt.
Die sonstigen Rückstellungen
berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewisse
Verpflichtungen und sind mit dem Erfüllungsbetrag
bewertet, der nach vernünftiger kaufmännischer
Beurteilung notwendig ist (§ 253 Abs. 1 Satz 2 HGB).
Die ausgewiesenen Verbindlichkeiten sind mit ihrem
Erfüllungsbetrag (§ 253 Abs. 1 Satz 2 HGB)
angesetzt.
3. Angaben zu Positionen der Bilanz
Die Bewertung des Vorratsvermögens erfolgte
bezüglich der Waren zu Einstandspreisen bzw. mit dem
am Bilanzstichtag niedrigeren beizulegenden Wert.
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände sind kurzfristiger Natur,
d.h. die Restlaufzeit beträgt höchstens ein Jahr.
Bei den Forderungen bestand kein
Wertberichtigungsbedarf.
Es bestehen Forderungen gegenüber
Gesellschaftern in Höhe von TEuro 42,3 (Vorjahr:
TEuro 39,9).
Der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren beträgt
TEuro 0,00 (Vorjahr: TEuro 108,5).
Als Sicherheit für die Verbindlichkeiten
gegenüber Kreditinstituten dienen selbstschuldnerische
Bürgschaften.
Als Sicherheit für die Verbindlichkeiten aus
Lieferungen und Leistungen dient der erweiterte
Eigentumsvorbehalt.
4. Sonstige Angaben
Alleinige Geschäftsführerin im
Wirtschaftsjahr 2010 war Frau Ingrid Hellriegel bis zum
19.04.2010.
Danach wurde Herr Ralf Hellriegel zum weiteren
Geschäftsführer der Gesellschaft bestellt.
Die Geschäftsführer sind
einzelvertretungsberechtigt und unterliegen nicht den
Beschränkungen des § 181 BGB.
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 24.11.2011 festgestellt.
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