Stammdaten

Register
Amtsgericht Leipzig HRB 28100
Eingetragen
27.3.2012
Branche
Großhandel mit WerkzeugmaschinenGroßhandel mit industriellen Textil-, Näh- und StrickmaschinenGroßhandel mit sonstigen Maschinen
Gegenstand
- der Handel mit neuen und gebrauchten Werkzeugmaschinen und Maschinenteilen, - Verwaltung eigenen Vermögens, - Betrieb von gastronomischen Einrichtungen.

Historie

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Management

NameRolle
Alexandra Khevrunina
seit 30.8.2022
Liquidator

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter
Beta

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Name
Ort
Betrag
Anteil
Natalia Schmidt
Amselgrund 5, 04158 Leipzig
25.000 €
100.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

NATARENA GmbH

Leipzig

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2015 bis zum 31.12.2015

Bilanz

Aktiva

31.12.2015
EUR
31.12.2014
EUR
A. Anlagevermögen 37.933,00 45.203,00
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 1,00 38,00
II. Sachanlagen 37.932,00 45.165,00
B. Umlaufvermögen 19.719,90 21.233,33
I. Vorräte 2.750,00 2.750,00
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 4.659,20 2.360,22
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 12.310,70 16.123,11
C. Rechnungsabgrenzungsposten 882,09 682,11
D. nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 51.577,91 64.340,71
Bilanzsumme, Summe Aktiva 110.112,90 131.459,15

Passiva

   
  31.12.2015
EUR
31.12.2014
EUR
A. Eigenkapital 0,00 0,00
I. gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Verlustvortrag 89.340,71 51.103,27
III. Jahresüberschuss 12.762,80 -38.237,44
IV. nicht gedeckter Fehlbetrag 51.577,91 64.340,71
B. Rückstellungen 2.525,00 6.875,00
C. Verbindlichkeiten 107.587,90 124.584,15
davon mit Restlaufzeit bis 1 Jahr 36.780,51 48.575,52
Bilanzsumme, Summe Passiva 110.112,90 131.459,15

Anhang zur Bilanz zum 31. Dezember 2015

Allgemeine Angaben

Der Jahresabschluss der NATARENA GmbH wurde auf der Grundlage der neuen Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs aufgestellt.

Bei der erstmaligen Aufstellung des Jahresabschlusses nach dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) wurden die Vorjahresvergleichszahlen auf Grund des Wahlrechts des Art. 67 Abs. 8 Satz 2 EGHGB nicht angepasst.

Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.

Angaben, die wahlweise in der Bilanz, in der Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang ausgeübt werden können, wurden wahlweise in der Bilanz, in der Gewinn-und Verlustrechnung oder im Anhang aufgeführt.

Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gewählt.

Nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine Kapitalgesellschaft.

Angaben zur Bilanzierung und Bewertung einschließlich der Vornahme steuerrechtlicher Maßnahmen

Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und sofern sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige Abschreibungen vermindert.

Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert.

In die Herstellungskosten wurden neben den unmittelbar zurechenbaren Kosten auch notwendige Gemeinkosten und durch die Fertigung veranlasste Abschreibungen einbezogen.

Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände und, soweit für die Vergangenheit zulässig, entsprechend den steuerlichen Vorschriften linear und degressiv vorgenommen.

Der Übergang von der degressiven zur linearen Abschreibung erfolgt in den Fällen, in denen dies zu einer höheren Jahresabschreibung führt.

Die Anschaffungskosten beweglicher Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens bis zu einem Wert von 410,00 Euro wurden im Jahr des Zugangs voll abgeschrieben.

Soweit erforderlich, wurde der am Bilanzstichtag vorliegende niedrigere Wert angesetzt.

Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt. Sofern die Tageswerte am Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt.

Forderungen und Wertpapiere wurden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet.

Für ungewisse Verbindlichkeiten wurden Rückstellungen gebildet.

Die Steuerrückstellungen beinhalten die das Geschäftsjahr betreffenden, noch nicht veranlagten Steuern.

Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.

Verbindlichkeiten wurden zum Rückzahlungsbetrag angesetzt. Sofern die Tageswerte über den Rückzahlungsbeträgen lagen, wurden die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt.

Gegenüber dem Vorjahr abweichende Bilanzierungs-und Bewertungsmethoden

Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen übernommen werden.

Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht statt, soweit nicht explizit ein Hinweis erfolgt ist.

Abschreibungen des Geschäftsjahres

Die Abschreibungen wurden aus Praktikabilitätsgründen grundsätzlich nach den steuerlichen Vorschriften gemäß § 7 EStG vorgenommen. Bei nicht unwesentlichen Abweichungen der Restnutzungsdauer wurden die Abschreibungen in einer Handels- bzw. Steuerbilanz separat dargestellt.

Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung

Brutto- Anlagenspiegel

Die Aufgliederung und Entwicklung der Anlagenwerte ist aus dem Anlagenspiegel zu entnehmen.

Geschäftsjahresabschreibung

Die Geschäftsjahresabschreibung je Posten der Bilanz ist aus dem Anlagenspiegel zu entnehmen.

Angabe zu den Forderungen

Der Betrag der Forderungen mit einer Restlaufzeit größer einem Jahr beträgt Euro 0,00 (Vorjahr: Euro 0,00 )

Forderungsspiegel:

Art der Forderung zum 31.12.2015 Gesamtbetrag davon mit einer Restlaufzeit

TEuro
kleiner 1 Jahr
TEuro
größer 1 Jahr
TEuro
sonstige Vermögensgegenstände 4,7 4,7 0,0
Summe 4,7 4,7 0,0

Sonstige Vermögensgegenstände

Die Abgrenzung dient der periodengerechten Gewinnermittlung. Die Beträge haben Forderungscharakter.

Rückstellungen

Im Posten sonstige Rückstellungen sind die nachfolgenden nicht unerheblichen Rückstellungsarten enthalten.

Angabe zu den Verbindlichkeiten

Kurzfristige Verbindlichkeiten

Der Betrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr beträgt Euro 36.780,51 (Vorjahr: Euro 48.575,52).

Der Verbindlichkeitsspiegel zeigt folgendes Bild:

Art der Verbindlichkeit zum 31.12.2015 Gesamtbetrag davon mit einer Restlaufzeit

TEuro
kleiner 1 J.
TEuro
1 bis 5 J.
TEuro
größer 5 J.
TEuro
aus Lieferungen und Leistungen 5,4 5,4 0,0 0,0
gegenüber Gesellschaftern 27,8 27,8 0,0 0,0
sonstige Verbindlichkeiten 74,3 3,5 70,8 0,0
Summe 107,5 36,7 70,8 0,0

Betrag der Verbindlichkeiten und Sicherungsrechte mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren

Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren beträgt Euro 0,00 (Vorjahr: Euro 0,00).

Feststellung des Jahresabschlusses

Das Datum der Feststellung des Jahresabschlusses entspricht dem Datum der Unterzeichnung.

Vorschlag zur Ergebnisverwendung

Die Geschäftsführung schlägt in Übereinstimmung mit den Gesellschaftern die folgende Ergebnisverwendung vor:

Das Jahresergebnis beträgt Euro 12.762,80. Diese wird auf neue Rechnung vorgetragen.

Sonstige Pflichtangaben

Angaben zur Vermittlung eines besseren Einblicks in die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage

Die nachfolgenden, zusätzlichen Angaben sind bei der Beurteilung der wirtschaftlichen Lage zu beachten:

Name der Geschäftsführer

Renat Ismagilov

Gewährte Vorschüsse und Kredite an Organe der Geschäftsführung

Kredite und gezahlte Vorschüsse an die Mitglieder der Geschäftsführung wurden nicht gewährt.

Durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahrs beschäftigten Arbeitnehmer

Durchschnittlich wurden im Berichtszeitraum 10 Arbeitnehmer beschäftigt. (Vorjahr 10)

Unterschrift der Geschäftsleitung:

 

Leipzig, den 25.11.2016

gez. Renat Ismagilov

sonstige Berichtsbestandteile

Angaben zur Feststellung:

Der Jahresabschluss wurde zur Wahrung der gesetzlich vorgeschriebenen Offenlegungsfrist vor der Feststellung offengelegt.

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