Stammdaten

Register
Amtsgericht Charlottenburg (Berlin) HRB 91296
Vorher
INA.KINDER.GARTEN gGmbHINA.KINDER.GARTEN gemeinnützige GmbH
Eingetragen
22.6.2004
Branche
Heime und Wohngruppen für Kinder und Jugendliche, stationäre Hilfen zur ErziehungAußerunterrichtliche Betreuung für Schulkinder (ohne Jugendarbeit)Tagesbetreuung von Kindern a. n. g.
Gegenstand
Die Eintragung betreffend den Gegenstand ist von Amts wegen berichtigt und wird wie folgt berichtigt eingetragen: Der Betrieb von Kindertagesstätten zum Zwecke der Bildung, Erziehung und Betreuung von Kindern im Sinne des § 1 SGB VIII mit den Zielen: - junge Menschen in ihrer individuellen und sozialen Entwicklung zu fördern und dazu beizutragen, Benachteiligungen zu vermeiden oder abzubauen; - Eltern und andere Erziehungsberechtigte bei der Erziehung zu beraten und zu unterstützen; - Kinder und Jugendliche vor Gefahren für ihr Wohl zu schützen; - dazu beizutragen, positive Lebensbedingungen für junge Menschen und ihre Familien sowie eine kinder- und familienfreundliche Umwelt zu erhalten oder zu schaffen. - Grundlage dieser pädagogischen Arbeit sind die Werte und Normen des Situationsansatzes. Das Leitbild und die konzeptionellen Grundsätze sind in "Qualität im Situationsansatz" (Preissing und Heller 2009) formuliert.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (2)

Gesellschafter

2 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Weigandufer 18, 12059 Berlin
12.500 €
50.00%
Bredowstraße 12, 10551 Berlin
12.500 €
50.00%

Bilanzkonten

Gewinn- und Verlustrechnung

Posten

Konzern- und Jahresabschlüsse

INA.KINDER.GARTEN gGmbH

Berlin

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Lagebericht für das Geschäftsjahr 2023

A. Grundlagen des Unternehmens

INA.KINDER.GARTEN ist Träger von Kindertageseinrichtungen in Berlin. Pädagogische Grundlage unserer Arbeit ist das Konzept Situationsansatz. INA.KINDER.GARTEN hat im Jahr 2023 zwanzig (i. VJ zwanzig) Kindertagesstätten für Kinder ab acht Wochen bis zur Einschulung mit insgesamt 2.182 (i. VJ 2.208) konzeptionell belegbaren Plätzen im Land Berlin betrieben. Gesetzliche Grundlage des Betriebs von Kindertagesstätten sind das Achte Buch des Sozialgesetzbuches und das Kindertagesförderungsgesetz des Landes Berlin.

B. Wirtschaftsbericht

I. Gesamtwirtschaftliche branchenbezogene Rahmenbedingungen

Die Nachfrage nach Kita-Plätzen im Land Berlin ist in den letzten Jahren nur noch teilweise gestiegen, abhängig von den Sozialräumen. Für INA.KINDER.GARTEN zeichnete sich im Jahr 2023 ab, dass der Bedarf das Angebot übersteigen wird. Jedoch wirkt sich der mittlerweile seit mehreren Jahren anhaltende Fachkräftemangel aus. Es wurde schwierig, bereits ausgebildete pädagogische Fachkräfte einzustellen, zumal die Vollzeitausbildung rückläufig ist. Die Quote der Quereinsteigenden und Mitarbeitenden in berufsbegleitender Ausbildung stieg bei uns in den letzten Jahren kontinuierlich an und ist im Jahr 2023 auch nur leicht gesunken. Im Jahr 2023 beschäftigten wir 13,4 % (i. VJ 13,8 %) Quereinsteigende. Um diese Mitarbeitenden gut zu qualifizieren und an unsere Standards heranzuführen, haben wir vor einigen Jahren eine Referentin für die Auszubildenden eingestellt. Sie schult die Mitarbeitenden neben ihrer Ausbildung und leistet Unterstützung für den beruflichen Abschluss zur Erzieher:in. Seit Herbst 2022 unterstützt eine erfahrene Erzieherin die Auszubildenden und Quereinsteigenden in berufsbegleitender Ausbildung durch praktische Anleitung. Mit folgenden Ausbildungsstätten kooperieren wir: dem Pestalozzi-Fröbel-Haus, der Anna- Freud-Fachschule, der Ruth- Cohn-Fachschule, der Edith- Stein-Fachschule und dem Sozialpädagogischen Institut.

Als Arbeitgebervertreterin ist die Referentin für Ausbildung Mitglied der Schulkonferenz am Pestalozzi-Fröbel-Haus und an der Anna- Freud-Fachschule. Durch die Mitarbeit der Referentin für Ausbildung in Schulkonferenzen erwarten wir eine höhere Anzahl von Bewerbenden dieser Schulen. Für die Lehrkräfte der Ruth-Cohn-Fachschule bildet die Referentin dreimal jährlich deren Lehrkräfte ganztägig zum Sprachlerntagebuch fort. Sie ist am monatlichen Austausch zwischen Lernort Schule und Lernort Praxis des Pestalozzi-Fröbel-Hauses beteiligt.

II. Geschäftsverlauf

In der Geschäftsführung gab es im Jahr 2023 keine Veränderung. Gerda Wunschel-Gavlasz ist Geschäftsführerin der Gesellschaft, Nicole Thiele und Astrid Dummin sind zu Prokuristinnen bestellt.

Zur Steuerung der Gesellschaft werden unverändert zum Vorjahr als bedeutsamste nichtfinanzielle Leistungsindikatoren die Auslastungsquote und die Anzahl der durchschnittlich belegten Plätze (Auslastung), die eng mit den bedeutendsten finanziellen Leistungsindikatoren Umsatz und Jahresergebnis zusammenhängen, herangezogen, wobei letzteres unter Beachtung der zeitnahen Mittelverwendung für gemeinnützige Körperschaften gesteuert wird.

Die Auslastung der Kindertagesstätten mit 2.074 (i. VJ 2.132) durchschnittlich belegten Plätzen lag im Rahmen unserer Erwartungen und sank, wie im Vorjahr prognostiziert, leicht. Wir haben damit, ebenfalls wie erwartet, eine leicht geringere Auslastungsquote von 95,05 % (i. VJ 96,6 %) der konzeptionell belegbaren Plätze (2.182 Plätze) erreicht. Die Auslastung ist abhängig von der mindestens 95-prozentigen Ausstattung mit pädagogischen Fachkräften. Im Vergleich mit 2022 macht sich bei der Auslastungsquote der Personalmangel an ausgebildeten Fachkräften stärker bemerkbar.

Durch den im Februar 2022 begonnenen Krieg in der Ukraine begannen Unsicherheiten, ob die Energieversorgung gewährleistet werden kann. Wir haben uns auf erhöhte Kosten eingestellt und zur Sicherheit haben wir die Abschläge der Versorger erhöht. Die Abrechnung der Energiekosten erfolgte erst im Frühjahr 2023. Wie sich zeigte, sind die Stromkosten, mit durchschnittlich 25 % Steigerung, überdurchschnittlich gestiegen.

Um das Bewusstsein der Mitarbeitenden zu erweitern, die Kinder für das Thema zu sensibilisieren und um Einsparungen bei den Energiekosten zu erzielen, haben wir im Herbst 2023 mit der gemeinnützigen Gesellschaft Unabhängiges Institut für Umweltfragen e.V. begonnen, ein Energiesparprojekt durchzuführen. Im ersten Schritt wurden mit dem Facility Management und den Hausmeistern Einsparpotentiale gesucht und Änderungen vorgenommen. Im zweiten Schritt wird das Thema durch die pädagogischen Fachkräfte mit den Kindern inhaltlich bearbeitet.

Bereits seit längerem beschäftigt sich INA.KINDER.GARTEN mit dem Thema Bildung für nachhaltige Entwicklung. Die gesetzlichen Vorgaben für Neubau und die energetische Sanierung von Gebäuden setzen wir auch bei den im Jahr 2023 begonnen Projekten konsequent um. Wir haben in Arbeitsgruppen eine umfangreiche Trägerkonzeption entwickelt, die aus zwei Teilen, nämlich einem theoretischen Teil und einem Praxisteil mit Beispielen zur Umsetzung im Kitaalltag besteht. Da dieser Handlungsleitfaden auch die Verantwortlichkeiten und Aufgaben zwischen Geschäftsstelle und Kitas regelt, wird er auch als Hilfe für die erwarteten Energieeinsparungen gesehen.

Der Fachpersonalmangel beschäftigte uns im Jahr 2023 weiterhin erheblich: Wir hatten lange Personalausfallzeiten durch langzeiterkrankte Mitarbeitende (3,1 % der Mitarbeitenden), die Krankheitsquote ist im Jahr 2023 über alle Kitas auf 10,7 %gestiegen und für 16 Mitarbeiterinnen wurde ein Beschäftigungsverbot aufgrund einer Schwangerschaft ausgesprochen. Die Besetzung offener Stellen dauert lange, der Fachkräftemangel hat deutliche Auswirkungen auf unsere Personalakquise. Wegen des fehlenden Fachpersonals konnten in einigen Kitas nicht alle Plätze besetzt werden, teilweise musste die Eingewöhnung der Kinder, die neu in die Kita kommen sollten, gestreckt werden. Unter Berücksichtigung dieser Bedingungen ist die erreichte Auslastungsquote immer noch als gut zu bezeichnen. Um die Belegungsquote zu steigern und eine dauerhafte Beseitigung der Personalengpässe zu erreichen, ist es notwendig, einen höheren Anteil von Quereinsteigenden, zu qualifizieren. Wir planen für die Folgejahre eine Erhöhung der Ausbildungsrate.

Um Fachpersonal zu gewinnen, haben wir im Jahr 2023 die Präsenz in den sozialen Medien stärker als in den Vorjahren ausgeweitet.

Die Finanzierung der Kindertagesstätten erfolgt im Wesentlichen durch das Land Berlin und durch Beiträge der Eltern. Grundlage ist die Rahmenvereinbarung der Spitzenverbände der Wohlfahrtspflege mit dem Land Berlin und das Tagesbetreuungskostenbeteiligungsgesetz. Die Höhe der Erlöse je Kind in diesem Bereich entzieht sich der Einflussmöglichkeit von INA.KINDER.GARTEN. Das Kostenblatt zur Rahmenvereinbarung als Finanzierungsgrundlage ist durch einheitliche Kostenpauschalen, abhängig vom Alter der Kinder und dem Betreuungsumfang, festgeschrieben. Die Eltern entrichten gemäß Kitakostenbeteiligungsgesetz einen monatlichen Beitrag in Höhe von 23,00 Euro (i. VJ 23,00 Euro) für das Mittagessen. Den wesentlichen Teil der Gesamtkosten für jeden Kitaplatz trägt das Land Berlin, die Entgeltentwicklung ist in der Rahmenvereinbarung (RV Tag) festgeschrieben. Diese ist gültig für den Zeitraum vom 01.01.2022 bis 31.12.2025.

Die Rahmenvereinbarung sieht für das Jahr 2023 eine Übernahme der Tarifsteigerungen des Landes Berlins für das pädagogische Personal ohne Abschläge vor. Die Basiswerte Erzieher:in, Facherzieher:in für Integration und Leitung wurden um 2,8 Prozent auf den um die Corona-Sonderzahlungen bereinigten Ausgangswert zum 1.1.2022 gesteigert. Das nichtpädagogische Personal wird aus Sachkosten finanziert, die Finanzierung der Sachkosten wurde im Jahr 2023 um 8,33 % (i. VJ 3,9 %) gesteigert. Zusätzlich hat das Land Berlin in den ersten drei Monaten des Jahres 2023 einmalig für jeden belegten Platz einen Energiezuschuss in Höhe von 100,00 € pro Monat bezahlt.

Der Anteil von INA.KINDER.GARTEN an der Finanzierung (sogen. Trägereigenanteil) wurde nicht verändert. Der Finanzierungsgrad des Landes blieb bei 95 % der Kostenblattwerte.

Die bisherigen Kooperationsvereinbarungen im Bereich der Kindertagesbetreuung mit verschiedenen Unternehmen und Institutionen, die die herrschende Deckungslücke von 5 % im Kostenblatt zu einem geringen Teil füllen, bestehen weiterhin. Im Jahr 2023 bestanden unverändert zum Vorjahr 23 Unternehmenskooperationen.

Die Umsatzerlöse konnten um 1.382 TEUR auf 30.627 TEUR im Jahr 2023 (i. VJ 29.245 TEUR) gesteigert werden, was nur leicht über der Prognose für das Jahr 2023 liegt. Der Umsatzanstieg resultiert größtenteils aus der zuvor beschriebenen Kostenblattsteigerung einschließlich des einmalig gezahlten Energiekostenzuschusses des Landes Berlin und führte im Jahr 2023 zu einem Jahresüberschuss von 430 TEUR (i. VJ: Jahresfehlbetrag von 795 TEUR).

Mit Abstand größter Aufwandsposten sind die Personalkosten mit 21.784 TEUR (i. VJ 21.715 TEUR). Wir beschäftigten im Jahr 2023 durchschnittlich 454 pädagogische Mitarbeiter:innen (i. VJ 485 pädagogische Mitarbeiter:innen). In Summe sind es 402,2 Vollzeitstellen (i. VJ 415,7). Der Personalbereich steht daher regelmäßig im Fokus der Tätigkeit der Geschäftsführung. Zum 01.12.2022 wurden die Gehälter für die Mitarbeiter*innen, die das individualvertragliche Angebot angenommen haben, um 2 % erhöht. Mit den Löhnen im März 2024 haben wir allen Mitarbeiter:innen die Inflationsausgleichsprämie für Dezember 2023 ausgezahlt. Diese betrug je Vollzeitäquivalent 1.521,90 Euro. Die Vergütung der Mitarbeitenden erfolgt nach Arbeitsvertragsrichtlinien, für langjährig beschäftigte Mitarbeitende wirken die Regelungen eines bis 2018 geltenden Tarifvertrags nach, die Regelungen gleichen sich.

Im Geschäftsjahr 2023 wurden Instandhaltungs- und Sanierungsmaßnahmen an verschiedenen Kita-Gebäuden durchgeführt. Im sonstigen betrieblichen Aufwand sind 924 TEUR (i. VJ 1.193 TEUR) für Reparatur- und Instandhaltungsarbeiten an Gebäuden enthalten. Weiterhin wurden Investitionen in Gebäude in Höhe von 730 TEUR (i. VJ 756 TEUR) vorgenommen, die im Anlagevermögen aktiviert wurden. Diese Investitionen sind teilweise noch nicht fertig gestellt und daher in den Anlagen im Bau enthalten.

Für Sanierungs- und Instandhaltungsmaßnahmen hat INA.KINDER.GARTEN wie im Vorjahr keine öffentlichen Zuschüsse erhalten.

Mit Eigenmitteln wurden weitere Verbesserungen an der baulichen Substanz folgender Kindertagesstätten vorgenommen:

Im Jahr 2023 haben wir die Grundsanierung der Kita Dresdener Straße abgeschlossen. Dafür haben wir 75 TEUR (i. VJ 451 TEUR) an Eigenmittel aufgewandt. Die Sanierung dauerte wegen der Komplexität des Gebäudes (ehemaliges umgebautes Parkhaus) vier Jahre. In den Kelleretagen, der Küche und am Glasdach werden die Sanierungsarbeiten in den folgenden Jahren fortgesetzt.

Die Sanierung des Gartens in der Kindertagesstätte Augustenburger Platz wurde im Jahr 2022 begonnen und konnte im Jahr 2023 fertiggestellt werden.

Die Kindertagesstätte Frankenstraße wurde bis 2022 vollständig saniert. Im Jahr 2023 wurde mit der Planung für die Neugestaltung und Sanierung des Gartens begonnen.

In der Kita Markgrafenstraße haben wir im Jahr 2023 mit der Sanierung der Waschräume im Obergeschoss begonnen. Die Arbeiten wurden in 2024 abgeschlossen.

In der Kita Prenzlauer Berg wurde mit der Neugestaltung des Gartens begonnen, die Maßnahme wird im Jahr 2024 abgeschlossen werden.

Im INA:KINDER.GARTEN Schuckertdamm musste der Garten generalsaniert werden und wurde instand gesetzt.

Die Kita Habersaathstraße sollte energetisch saniert werden und um eine Etage aufgestockt werden. In Vorbereitung auf diese Baumaßnahme haben wir die Kita vorübergehend zum Jahresende 2023 geschlossen. Es zeigte sich, dass die Maßnahme wegen einer fehlenden Zuwegung nicht umgesetzt werden kann. Deshalb belassen wir die Grundstruktur wie bisher und sanieren die Kindertagesstätte energetisch und bauen eine Frischküche ein. Die energetische Sanierung soll in 2024 mit Fördermitteln gestützt werden.

Im Innenbereich von Kindertagesstätten wurden folgende Arbeiten durchgeführt, die ins Anlagevermögen Eingang finden:

Die Kita Grüntaler Straße erhielt einen neuen Kombi-Dämpfer.

Im INA.KINDER.GARTEN Augustenburger Platz wurden nach den umfangreichen Instandhaltungsarbeiten ein neuer Geschirrspüler sowie ein neues Schlaf-Podest mit zwei Matratzen- und Bettwäscheschränken angeschafft.

In der Kita Lüneburger Straße wurde die Küchenausstattung weiter erneuert, es wurden ein neuer Elektro-Ceranherd, eine Kondensationshaube, ein Arbeitsschrank und ein Geschirrspüler ersetzt. Die Kita Dresdener Straße erhielt im Rahmen der Sanierung weitere neue Podeste und ein großes Spielhaus.

In der Kita Lützowstraße wurde eine Kinderküche neu eingebaut.

In der Kita Prenzlauer Berg wurde ein Wickelbereich umgestaltet und neu ausgestattet.

Das Appartement, das wir für Mitarbeitende, die aus anderen Bundesländern oder dem Ausland zuziehen, gekauft haben, wurde im Jahr 2023 übergeben. Dort werden wir diesen Mitarbeitenden ermöglichen vorübergehend zu wohnen, bis sie eine eigene Wohnung finden können.

Auch in den Folgejahren besteht an den Kita-Gebäuden weiterer erheblicher Sanierungs- und Instandhaltungsbedarf. Dafür müssen weitere Eigenmittel investiert werden. Teile dieser Mittel hat die Gesellschaft als zweckgebundene Rücklagen bereits angespart. Hierbei handelt es sich um Eigenmittel für die Fertigstellung der Sanierung der Kindertagesstätte Dresdener Straße, die im Jahr 2020 begonnen wurde. Für eine umfassende energetische Außensanierung der Kita Habersaathstraße wurden Rücklagen gebildet, dazu kommen Rücklagen für Bäder- und Küchensanierungen und die Neuanlage von Spielplätzen.

In der Qualitätsvereinbarung vom Januar 2006 zwischen Senatsverwaltung und Trägerverbänden ist festgelegt, dass jede Kindertagesstätte im Abstand von fünf Jahren extern evaluiert werden muss. Im Jahr 2023 wurden die Kindertagesstätten Dresdener Straße, Habersaathstraße, Markgrafenstraße, EuropaCity, Frankenstraße, Rosenheimer Straße und Augustenburger Platz extern evaluiert.

Wir können auf der Grundlage der Entwicklung der Vermögens- Finanz- und Ertragslage insgesamt auf ein zufriedenstellendes Jahr 2023 zurückblicken.

III. Lage des Unternehmens

Die Lage des Unternehmens ist weiterhin als stabil zu bezeichnen, da die Nachfrage nach Kitaplätzen gleichgeblieben ist, obwohl zum Teil Plätze wegen des allgemein herrschenden Fachkräftemangels nicht besetzt werden können. Auch im Jahr 2023 ist der Platzausbau noch hinter der Nachfrage zurückgeblieben.

1. Ertragslage

Im Jahr 2023 haben sich die Umsatzerlöse von 29.245 TEUR auf 30.627 TEUR erhöht, das ist eine Steigerung von 1.382 TEUR, und liegt damit leicht über den im Vorjahreslagebericht prognostizierten Umsatzerlöse von 30.000 TEUR. Die Umsatzerlössteigerung ist im Wesentlichen auf die Erhöhung der Vergütung für die Kindertagesbetreuung durch das Land Berlin einschließlich des einmal gezahlten Energiekostenzuschusses zurückzuführen.

Die sonstigen betrieblichen Erträge sind um 51 TEUR auf 2.051 TEUR gestiegen (i. VJ 2.000 TEUR). Dies liegt an den gestiegenen Zuschüssen aus den Energiepreisbremsen-Gesetzen in Höhe von 397 TEUR (i. VJ 21 TEUR). Gleichzeitig sind die Erstattungen von den Krankenkassen für Mitarbeiterinnen im Beschäftigungsverbot um 116 TEUR gesunken. Ebenfalls negativ wirkt sich der Wegfall der Fördermittel des Bundes für Digitalisierung aus und die zurückgegangenen Fördermittel im Programm der Sprachförderung.

Die Personalaufwandsquote (Anteil des Personalaufwandes an den Umsatzerlösen) sank infolge der Umsatzsteigerung in 2023 auf 70,9 % (i. VJ 74,3 %). Da unsere Mitarbeiterinnen relativ jung sind, befanden sich im Jahr 2023 16 Mitarbeiterinnen im schwangerschaftsbegründeten Tätigkeitsverbot (i. VJ 27). Die kurzfristige Besetzung solcher Stellen ist wegen des Fachkräftemangels meist nicht möglich.

Der Personalaufwand ist von 21.715 TEUR im Vorjahr auf 21.722 TEUR minimal gestiegen.

Der Materialaufwand sank im Jahr 2023 leicht auf 1.939 TEUR (i. VJ 2.120 TEUR), dies resultiert daraus, dass wir im Jahr 2023 deutlich weniger in Kleinmöbel investiert haben als im Vorjahr, da die meisten großen Sanierungen bereits im Jahr 2022 abgeschlossen wurden. Angestiegen sind die Aufwendungen für Leiharbeitnehmer, da im Vergleich zum Vorjahr mehr Ersatzpersonal durch Ausfälle bei eigenen Arbeitnehmenden benötigt wurde.

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen stiegen im Vergleich zum Vorjahr um 468 TEUR auf 6.905 TEUR (i. VJ 6.437 TEUR) an. Hauptgrund hierfür waren die erheblichen Preissteigerungen im Bereich der Heizkosten (Gas- und Fernwärmekosten) von 444 TEUR.

Die Kosten für den Betrieb und die Wartung des Servers sind um 96 TEUR gestiegen, da wir im Jahr 2023 Dienstleistungen und Wartungen zusätzlich benötigten, um alle gesetzlichen Bestimmungen einzuhalten.

Im Geschäftsjahr 2023 wurde ein Jahresüberschuss in Höhe von 430 TEUR (i. VJ: Jahresfehlbetrag in Höhe von 795 TEUR) erzielt.

Unter Berücksichtigung der gestiegenen Versorgerkosten insbesondere Heizkosten und Strom, die aber durch den Energiezuschuss des Landes und die Zuschüsse aus den Energiepreisbremsen-Gesetzen kompensiert werden konnten und der Bewertung des immer noch bestehenden Sanierungsbedarfs bei einigen Kitas, der hinsichtlich der erforderlichen Eigenanteile weitestgehend durch die Rücklagenbildung gedeckt werden kann, ist die Ertragslage im Geschäftsjahr 2023 insgesamt als akzeptabel einzuschätzen.

2. Finanzlage

Zum 31.12.2023 stehen der Gesellschaft liquide Mittel in Höhe von 3.332 TEUR (i. VJ 3.002 TEUR) zur Verfügung. In den liquiden Mitteln sind Sparbriefe und Sparkonten mit einer Laufzeit von über drei Monaten in Höhe von 12 TEUR (i. VJ 12 TEUR) enthalten. Die liquiden Mittel sind im Vergleich zum Vorjahr um 330 TEUR gestiegen, um für geplante Baumaßnahmen Liquidität anzusparen. Der Anstieg der Liquiden Mittel resultiert aus dem Mittelzufluss aus der laufenden Geschäftstätigkeit (1.830 TEUR, i. VJ 800 TEUR) während aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit wie im Vorjahr Mittelabflüsse zu verzeichnen waren.

Die Investitionen in das Anlagevermögen von 1.342 TEUR (i. VJ 1.976 TEUR) wurden aus Eigenmitteln der Gesellschaft finanziert, woraus ein Mittelabfluss aus der Investitionstätigkeit von 1.342 TEUR (i. VJ.1.813 TEUR) resultiert.

Aus der Finanzierungstätigkeit war ein Mittelabfluss von insgesamt TEUR 158 (i. VJ 133 TEUR) durch die Tilgung von Finanzkrediten zu verzeichnen. Die Kredite dienen der Finanzierung der Investitionstätigkeit.

Es wurden keine (i. VJ 103 TEUR) weiteren langfristigen Kreditverbindlichkeiten eingegangen.

Von den Verbindlichkeiten in Höhe von insgesamt 3.944 TEUR (i. VJ 3.507 TEUR) besteht damit der größte Teil der Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten, d.h. es bestehen zum Bilanzstichtag verzinsliche Verbindlichkeiten in Höhe von 2.483 TEUR (i. VJ 2.641 TEUR) zur Investitionsfinanzierung, die mit Grundpfandrechten besichert sind.

Die Gesellschaft weist ein positives Working Capital von 2.142 TEUR (i. VJ 1.577 TEUR) (kurzfristiges Umlaufvermögen abzüglich kurzfristiger Verbindlichkeiten und kurzfristige Rückstellungen) aus, davon dient ein Großteil der Investitionsfinanzierung.

Die Finanzlage des Unternehmens ist nach dem derzeitigen Stand unserer Planungen weiterhin als stabil zu bezeichnen.

3. Vermögenslage

Der Anteil des Anlagevermögens am Gesamtvermögen der Gesellschaft beträgt zum 31.12.2023 79 % (31.12.2022: 84 %). Das Anlagevermögen ist durch Eigenkapital, Sonderposten für Investitionszuschüsse und Bank-Darlehen finanziert.

Die der INA.KINDER.GARTEN vom Land Berlin zum Betrieb von Kindertagesstätten zur Nutzung überlassenen Gebäude, wie auch die Kitas, die im "1-Euro-Kauf" erworben wurden, hatten zum Teil einen erheblichen Sanierungs- und Instandhaltungsbedarf. Die vollständigen Sanierungen der Kitagebäude sind weitgehend abgeschlossen. Zunehmend müssen jedoch die Gärten und Spielplätze und das übrige bewegliche Anlagevermögen erneuert werden.

Der Buchwert der Grundstücke und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken ist im Jahr 2023 durch den Zugang im Zuge der Fertigstellung der Sanierung in der Kita Dresdener Straße von 12.033 TEUR auf 13.359 TEUR gestiegen.

Im Jahr 2020 hatten wir begonnen, die Kita Dresdener Straße zu sanieren. Diese konnte im Jahr 2023 abgeschlossen werden.

Die Gesellschaft wird auch zukünftig Baumaßnahmen an Gebäuden und Außenflächen vornehmen, soweit die Ertrags- und Liquiditätslage dies zulassen.

Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind im Jahr 2023 um 597 TEUR auf 723 TEUR gestiegen. Dieser Anstieg resultiert aus einer Forderung gegen die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie über die Inflationsausgleichsprämie für Dezember 2023.

Die liquiden Mittel stiegen um 330 TEUR. Wir verweisen hierzu auf unsere Ausführungen zur Finanzlage.

Auf der Passivseite zeigen sich folgende wesentliche Entwicklungen:

Die Sonderposten für Investitionszuschüsse verminderten sich um 265 TEUR aufgrund von Auflösungen, denen keine Zugänge gegenüberstehen.

Die Rückstellungen erhöhten sich insgesamt um 29 TEUR vor allem für höhere Personalrückstellungen, die zum Großteil durch die höhere Anzahl an Resturlaubstagen von langzeiterkrankten Mitarbeitenden bzw. Mitarbeiterinnen im Beschäftigungsverbot verursacht wurden.

Bei den Verbindlichkeiten sanken die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten durch Tilgung um 158 TEUR. Der Rückgang der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen um TEUR 130 ist stichtagsbedingt. Der deutliche Anstieg der sonstigen Verbindlichkeiten resultiert in Höhe von TEUR 560 aus dem Anstieg von Lohn- und Gehaltsverbindlichkeiten, die erst in 2024 zur Auszahlung gelangten.

Vor dem Hintergrund der zuvor beschriebenen Entwicklungen sehen wir die Vermögenslage der Gesellschaft weiterhin als stabil an.

C. Prognosebericht

Es sind keine wesentlichen Änderungen in der Geschäftstätigkeit im Jahr 2024 geplant. Die gestiegenen Kosten für Heizung (Gas und Fernwärme) und Strom werden die Gesellschaft im Jahr 2024 weiter belasten, werden aber voraussichtlich durch Einsparmaßnahmen im Energiesektor nahezu ausgeglichen werden können.

Um der großen Nachfrage nachkommen zu können, planen wir eine weitere Kindertagesstätte im Sozialraum Buckow Nord zu eröffnen. Die Fertigstellung ist für 2026 terminiert.

Im Jahr 2022 wurde letztmals eine neue Rahmenvereinbarung über die Finanzierung und Leistungssicherstellung der Tageseinrichtungen zwischen dem Land Berlin und den freien Trägern der Wohlfahrtspflege für den Zeitraum vom 01.01.2022 bis 31.12.2025 abgeschlossen. Die Finanzierungsmodalitäten ändern sich durch diese Rahmenvereinbarung nicht. Das Kostenblatt des Landes Berlin sieht weiterhin einen Eigenanteil der Träger in Höhe von 5 % vor. Die Kosten für einen Kitaplatz sind daher seit dem Jahr 2021 zu 95 % durch das Land Berlin refinanziert. Die Sachkosten werden zum 01.01.2024 um 8,42 % (zum 01.01.2023 um 8,3 %) erhöht, gleichzeitig entfällt aber die Energiezulage des Senats, dadurch ist mit leicht sinkenden Einnahmen (Umsatzerlöse) zu rechnen.

Es wird auch zukünftig Aufwendungen für notwendige Sanierungen in Kindertagesstätten geben. Wir werden im Jahr 2024 die Kita in der Habersaathstraße energetisch sanieren, was zu höheren Kosten im Bereich der Instandhaltung und Ausstattung führen wird.

Wir bemühen uns jedoch regelmäßig, über bestehende Förderprogramme Zuschüsse zu erhalten.

Wir beurteilen die Entwicklung der Finanz - und Ertragslage von INA.KINDER.GARTEN für das Jahr 2024 aufgrund der voraussichtlich nur leicht sinkenden Umsatzerlöse, aber auch sinkenden sonstigen betrieblichen Erträgen und den geplanten Kostenreduzierungen sowohl bei den Abschreibungen als auch bei den sonstigen betrieblichen Aufwendungen, u.a. bei den Instandhaltungsaufwendungen, als weiterhin positiv. Weiterhin soll die Summe der Arbeitnehmerentleihung reduziert werden, weil wir planen, ab dem Jahr 2024 einen eigenen Springerpool aufzubauen. Durch die Schließung der Kita Habersaathstraße im Jahr 2024 wird die Auslastung und damit auch die Auslastungsquote in 2024 leicht sinken. Im Jahr 2025 wird die Einrichtung wieder eröffnet. Gekoppelt damit ist ein leichter Einnahmerückgang, der durch die steigenden Kostenerstattungen des Landes Berlin kompensiert werden kann.

Nach Abschluss der Innensanierung in der Kindertagesstätte Dresdener Straße planen wir im Jahr 2024, die Kinderzahlen der Vollbelegung von 140 Plätzen anzunähern. Es ist überwiegend gelungen, dort ausreichend Fachpersonal zu gewinnen. Daraus ergeben sich dann wiederum steigende Umsatzerlöse.

Wir werden nach unseren derzeitigen Planungen auch im Jahr 2024 in der Lage sein, unseren Zahlungsverpflichtungen nachzukommen. Für das Geschäftsjahr 2024 erwarten wir unter der Annahme nahezu gleichbleibender Umsatzerlöse, sinkender sonstiger betrieblicher Erträge und sinkender sonstiger betrieblicher Aufwendungen aufgrund geringerer Instandhaltungsaufwendungen ein leicht positives Jahresergebnis, das voraussichtlich aber aufgrund des Wegfalls der Energiekostenzuschüsse unter dem des Jahres 2023 liegen wird.

Wir rechnen bei leicht sinkenden Kinderzahlen mit gleichbleibenden Kostenerstattungen durch das Land Berlin und somit mit einem Umsatz aus Landeszuschüssen von ca. 29.000 TEUR.

Der Planung des Jahresergebnisses liegt u.a. die Annahme zugrunde, dass die die Kosten für Lebensmittel und Gas nicht wesentlich steigen werden oder sogar sinken könnten und die Kostensteigerung insgesamt noch leicht über die vom Land Berlin gewährten Sachkostensteigerung hinaus gehen.

D. Chancen- und Risikobericht

I. Risikobericht

Die gesetzliche Regelung zur Finanzierung von Kindertagesstätten ist kindbezogen ausgestaltet. Das bedeutet, dass nur für belegte Plätze Erlöse erzielt werden. Die Höhe der Platzbelegung hat dadurch wesentlichen Einfluss auf die Höhe des Umsatzes und damit auf das Jahresergebnis. Durchschnittlich waren im Jahr 2023 monatlich 2.074 von 2.182 belegbaren Plätzen belegt. Wir erwarten, für das Jahr 2024 aufgrund der Baumaßnahmen in einer geschlossenen Kindertagesstätte eine leicht sinkende Auslastung. Das Risiko, dass die durchschnittliche Anzahl der belegten Plätze aufgrund von Personalausfällen geringer ausfällt als geplant, ist ernst zu nehmen und damit für uns ein mittleres Risiko bezogen auf die bedeutsamen nichtfinanziellen und finanziellen Leistungsindikatoren. Neben der stufenweisen Belegung, um die Kinder sanft einzugewöhnen ist es wahrscheinlich, dass Plätze nicht besetzt werden können. Damit sind die Plätze während dieser Zeit nicht finanziert. Aus wirtschaftlicher Sicht ist dies nach wie vor eine schwierige Entwicklung - aus pädagogischer Sicht ist eine gestaffelte Aufnahme der Kinder auch zukünftig unabdingbar, um einen sanften Übergang von zu Hause in die Kindertagesstätte zu gewährleisten.

Durch den herrschenden Fachkräftemangel und eine hohe Fluktuationsquote, die alle Anbieter von Kindertagesbetreuungsleistungen treffen, besteht das mittlere Risiko, dass wir teilweise freiwerdende Krippen- oder Kindergartenplätze nicht mehr vergeben können. Das kann die Umsatzerlöse und die durchschnittliche Anzahl der belegten Plätze (Auslastung) mindern und führt aufgrund der dann fehlenden Fixkostendeckung zu einem Ergebnisrückgang. Die Geschäftsführung hat daher zur Minimierung des Risikos verschiedene Maßnahmen zur Personalbindung und Personalgewinnung eingeleitet. Dazu gehört die Vergütung nach Arbeitsvertragsrichtlinien mit Kinderzuschlägen, Gratifikation (auch in der Probezeit), betriebliche Altersvorsorge, Zuschüsse zum Job-Ticket und umfassende trägerfinanzierte Fortbildungen während der Arbeitszeit. Dazu kommen umfangreiche Maßnahmen zur Gesundheitsförderung der Mitarbeitenden. Trotzdem wird die Fachkräftegewinnung wegen einer regelmäßigen Anzahl von Mitarbeitenden, die in die Altersrente eintreten und geringer vollschulischer Ausbildungsquoten für die nächsten Jahre schwierig bleiben. Für das Jahr 2024 erwarten wir, wie bisher, dass zeitweise Plätze aufgrund fehlender Fachkräfte nicht belegt werden können. Die finanziellen Auswirkungen auf die Umsatzerlöse, die durchschnittliche Anzahl der belegten Plätze und das Jahresergebnis schätzen wir derzeit unter Berücksichtigung der getroffenen Risikominimierungsmaßnahmen als gering ein.

Für 11 Kindertagesstätten hat die Gesellschaft Nutzungsverträge mit dem Land Berlin, vertreten durch seine Bezirke und für drei weitere Kindertagesstätten je mit der Charité, der Wissenschaftsverwaltung und der SIEMENS AG, geschlossen. Eine Kindertagesstätte ist angemietet. Fünf Kindertagesstätten befinden sich im Eigentum der Gesellschaft. Die regelmäßige Verlängerung der Nutzungsverträge ist die Voraussetzung für den Betrieb der einzelnen Kindertagesstätten. Für das Jahr 2024 bestehen hieraus allerdings keine Risiken. Wirtschaftlich tragfähige Alternativobjekte stehen auf dem freien Markt nicht zur Verfügung. Die Beendigung von Nutzungsverträgen würde daher mittelfristig zu einem Rückgang der Geschäftstätigkeit und zu einem Ergebnisrückgang führen. Wir erwarten aufgrund des hohen Bedarfs an Kitaplätzen in Berlin, dass Nutzungsverträge regelmäßig verlängert werden und rechnen daher auch mittelfristig nicht mit negativen finanziellen Auswirkungen.

I. Chancenbericht

Die nachfolgend aufgeführten Chancen, sind in der Reihenfolge ihrer Bedeutung für die Gesellschaft aufgeführt. Für das Land Berlin werden in den nächsten Jahren eine steigende Bevölkerungszahl und steigende Kinderzahlen prognostiziert. Wir gehen mittelfristig für das Land Berlin von einer stabilen Nachfrage für Kinderbetreuungsplätze aus und erwarten daher für unsere Kindertagesstätten weiterhin gute Belegungsquoten. Für 2024 sind die Chancen, dass die durchschnittliche Anzahl der belegten Plätze höher als geplant ausfällt, allerdings gering.

Die Zusammenarbeit mit den Ausbildungsstätten für pädagogische Fachkräfte haben wir intensiviert, um Fachkräfte zu gewinnen. Die Chance für 2024 mehr Fachkräfte zu gewinnen als geplant, wird allerdings aufgrund des hohen Fachkräftebedarfs als gering eingeschätzt. Neben der Teilnahme an zwei Schulkonferenzen bieten wir ab 2022 Fortbildungen für Lehrkräfte der Kooperationsschulen an. Weiterhin nehmen wir regelmäßig an Praxisbörsen teil, die in Präsenz stattfinden. Zudem beteiligen wir uns an der berufsbegleitenden Ausbildung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und planen ab dem Ausbildungsjahr 2025 neue Ausbildungsmodelle in unseren Kitas zu erproben.

II. Gesamtaussage

Risiken der zukünftigen Entwicklung werden von uns laufend betrachtet und es wird bei Bedarf umgehend und offensiv reagiert. Unser Ziel bleibt, eine gesicherte wirtschaftliche Entwicklung für die nächsten Jahre zu erreichen.

 

Berlin, 11. Oktober 2024

gez. Gerda Wunschel-Gavlasz

Bilanz

Aktiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Anlagevermögen 17.135.798,08 17.732.552,15
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 2.176,00 4.412,00
1. Software 2.176,00 4.412,00
II. Sachanlagen 17.130.864,88 17.725.568,35
1. Grundstücke und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 13.359.281,65 12.033.391,65
2. andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 3.232.219,38 3.575.931,38
3. geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 539.363,85 2.116.245,32
III. Finanzanlagen 2.757,20 2.571,80
1. Genossenschaftsanteile 2.757,20 2.571,80
B. Umlaufvermögen 4.502.407,03 3.310.351,28
I. Vorräte 12.015,31 13.008,78
1. Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe 12.015,31 13.008,78
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 1.158.720,15 295.465,67
1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 723.165,45 126.369,83
2. sonstige Vermögensgegenstände 435.554,70 169.095,84
III. Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten 3.331.671,57 3.001.876,83
C. Rechnungsabgrenzungsposten 20.657,22 19.392,46
Bilanzsumme, Summe Aktiva 21.658.862,33 21.062.295,89

Passiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Eigenkapital 13.272.260,62 12.842.237,02
I. gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
1. nicht eingeforderte ausstehende Einlagen -12.500,00 -12.500,00
2. eingefordertes Kapital 12.500,00 12.500,00
II. Gewinnrücklagen 13.259.760,62 12.829.737,02
1. andere Gewinnrücklagen 13.259.760,62 12.829.737,02
B. Sonderposten für Investitionszuschüsse 3.608.361,00 3.873.153,00
C. Rückstellungen 738.578,00 709.377,00
D. Verbindlichkeiten 3.944.417,31 3.506.679,32
1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 2.482.841,35 2.640.888,62
2. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 363.556,26 494.092,63
3. sonstige Verbindlichkeiten 1.098.019,70 371.698,07
E. Rechnungsabgrenzungsposten 95.245,40 130.849,55
Bilanzsumme, Summe Passiva 21.658.862,33 21.062.295,89

Gewinn- und Verlustrechnung

1.1.2023 - 31.12.2023
EUR
1.1.2022 - 31.12.2022
EUR
1. Rohergebnis 30.821.915,67 29.218.480,53
2. Personalaufwand 21.721.619,44 21.714.977,12
a) Löhne und Gehälter 17.823.556,65 17.819.228,13
b) soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung 3.898.062,79 3.895.748,99
3. Abschreibungen 1.743.747,50 1.815.920,87
a) auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen 1.743.747,50 1.815.920,87
4. sonstige betriebliche Aufwendungen 6.904.593,09 6.436.962,52
5. sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 15.981,03 22,75
6. Zinsen und ähnliche Aufwendungen 39.691,80 42.274,35
7. Steuern vom Einkommen und Ertrag -1.778,73 3.308,20
8. Ergebnis nach Steuern 430.023,60 -794.939,78
Jahresüberschuss 430.023,60 -794.939,78

Ergebnisverwendung

1.1.2023 - 31.12.2023
EUR
1.1.2022 - 31.12.2022
EUR
1. Jahresüberschuss 430.023,60 -794.939,78
2. Entnahmen aus Gewinnrücklagen 0,00 794.939,78
a) aus anderen Gewinnrücklagen 0,00 794.939,78
3. Einstellungen in Gewinnrücklagen 430.023,60 0,00
a) in andere Gewinnrücklagen 430.023,60 0,00
4. Bilanzgewinn / Bilanzverlust 0,00 0,00

Anhang für das Geschäftsjahr 2023

1. Allgemeine Angaben

Der Jahresabschluss der INA.KINDER.GARTEN gGmbH mit Sitz in Berlin wurde auf der Grundlage der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften wurden die Regelungen des GmbH-Gesetzes beachtet.

Die Gesellschaft wird beim Amtsgericht Berlin (Charlottenburg) im Handelsregister unter der Registernummer HRB 91296 geführt.

Der Jahresabschluss wurde unter der Annahme der Fortführung der Geschäftstätigkeit aufgestellt.

Angaben, die wahlweise in der Bilanz bzw. in der Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang gemacht werden können, sind insgesamt im Anhang dargestellt.

Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gewählt.

Nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine mittelgroße Kapitalgesellschaft.

2. Angaben zu Bilanzierung- und Bewertungsmethoden

Für die Aufstellung des Jahresabschlusses waren unverändert die folgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend:

Die entgeltlich erworbenen immateriellen Vermögensgegenstände des Anlagevermögens, das Sachanlagevermögen und die Finanzanlagen wurden zu Anschaffungskosten bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die Herstellungskosten umfassen neben den Einzelkosten auch angemessene Material- und Fertigungsgemeinkosten. Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände linear vorgenommen. Die voraussichtlichen Nutzungsdauern entsprechen im Wesentlichen den steuerlichen Afa-Tabellen (zulässige Höchstsätze).

Die Bauten auf fremden Grundstücken wurden entsprechend den Laufzeiten der Nutzungsverträge zum Bilanzstichtag abgeschrieben.

Geringwertige Wirtschaftsgüter wurden im Zugangsjahr vollständig abgeschrieben.

Bei Finanzanlagen erfolgen außerplanmäßige Abschreibungen nur bei voraussichtlich dauernder Wertminderung.

Vorräte wurden zu Anschaffungskosten bzw. unter Beachtung des strengen Niederstwertprinzips zum niedrigeren beizulegenden Wert am Bilanzstichtag bewertet.

Forderungen und Sonstige Vermögensgegenstände wurden zum Nennwert angesetzt und unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet.

Kassenbestände und Bankguthaben sind mit dem Nominalwert angesetzt.

Gewährte Investitionszuschüsse der öffentlichen Hand werden als Sonderposten für Investitionszuschüsse passiviert. Das Gliederungsschema des § 266 Abs. 3 HGB wurde gem. § 265 Abs. 5 S. 2 HGB entsprechend ergänzt. Die Sonderposten werden über den Zeitraum der voraussichtlichen Nutzungsdauer der bezuschussten Vermögensgegenstände erfolgswirksam (sonstige betriebliche Erträge) aufgelöst.

Die Rückstellungen wurden für alle ungewissen Verbindlichkeiten sowie drohende Verluste gebildet und in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt. Rückstellungen mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr liegen nicht vor. Rückstellungen mit einer Laufzeit unter einem Jahr werden nicht abgezinst. Soweit Rückstellungen eine Restlaufzeit von voraussichtlich mehr als einem Jahr aufweisen, werden sie mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst (§ 253 Abs. 2 Satz 1 HGB).

Verbindlichkeiten wurden mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt.

3. Angaben und Erläuterungen zur Bilanz

Die Entwicklung des Anlagevermögens ist in der Anlage zum Anhang dargestellt.

Die sonstigen Vermögensgegenstände enthalten Forderungen aus Zuwendungen in Höhe von 176.358,00 Euro (Vorjahr: 6.590,00 Euro).

Die sonstigen Vermögensgegenstände enthalten Beträge mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr in Höhe von 582,37 Euro (Vorjahr: 3.082,37 Euro). Hierbei handelt es sich um ein Arbeitgeberdarlehen. Ansonsten enthalten die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wie im Vorjahr keine Beträge mit Restlaufzeiten von über einem Jahr.

Die Gesellschaft hat den Jahreüberschuss vollständig den anderen Gewinnrücklagen zugeführt. Die Gewinnrücklagen enthalten nach den steuerlichen Vorschriften für gemeinnützige Körperschaften zweckgebundene Rücklagen für Investitionsvorhaben in den Kindertagesstätten von 5.630 TEUR (Vorjahr: 5.030 TEUR, § 62 Abs. 1 Nr. 1 AO) und freie Rücklagen (§ 62 Abs. 1 Nr. 3 AO).

Die Sonstigen Rückstellungen setzen sich wie folgt zusammen:

Rückstellungen für Urlaub 428.461,00 Euro
Mehrarbeit 202.917,00 Euro
Abschluss- und Prüfungskosten 73.700,00 Euro
Betriebskosten 27.500,00 Euro
Aufbewahrung 1.700,00 Euro
Übrige sonstige Rückstellungen 4.300,00 Euro
738.578,00 Euro

Verbindlichkeitenspiegel

Verbindlichkeit zum Gesamtbetrag Restlaufzeiten gesicherte Art der
31.12.2023 Vorjahr Euro bis zu 1 Jahr
Euro
größer 1 Jahr
Euro
größer 5 Jahre
Euro
Beträge
Euro
Sicherung
ggü. Kreditinstituten 2.482.841,35 160.210,98 2.322.630,37 1.659.424,51 2.482.841,35 Grund-
2.640.888,62 158.047,26 2.482.841,36 1.828.654,32 2.640.888,62 pfandrecht
aus Lieferung u. L. 363.556,26 363.556,26 0,00 0,00
494.092,63 494.092,63 0,00 0,00
sonstige Verbindl. 1.098.019,70 1.098.019,70 0,00 0,00
371.698,07 371.698,07 0,00 0,00
Summe 3.944.417,31 1.621.786,94 2.322.630,37 1.659.424,51 2.482.841,35
3.506.679,32 1.023.837,96 2.482.841,36 1.828.654,32 2.640.888,62

Die Sonstigen Verbindlichkeiten enthalten Verbindlichkeiten aus Steuern in Höhe von 307.568,13 Euro (Vorjahr: 347.671,05 Euro) und Verbindlichkeiten im Rahmen der sozialen Sicherheit in Höhe von 10.956,16 Euro (Vorjahr: 0,00 Euro).

4. Angaben und Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung

Die Umsatzerlöse von 30.627 TEUR (Vorjahr: 29.245 TEUR) werden ausschließlich im Inland erzielt und betreffen mit 29.376 TEUR (Vorjahr: 27.870 TEUR) die Erlöse aus den Zuschüssen des Landes Berlin und in Höhe von 503 TEUR (Vorjahr: 519 TEUR) Elternbeiträge sowie Frühstücksgelder von 374 TEUR (Vorjahr: 378 TEUR) sowie Personalkostenzuschüsse von Kooperationspartnern von 328 TEUR (Vorjahr: 432 TEUR) und sonstige Umsatzerlöse 45 TEUR (Vorjahr: 45 TEUR).

Der Posten "Sonstige betriebliche Erträge" enthält Erträge aus der Auflösung des Sonderpostens für Investitionszuschüsse in Höhe von 265 TEUR (Vorjahr: 276 TEUR) und außerordentliche Erträge aus den Energiepreisbremsen-Gesetzen von 397 TEUR (Vorjahr: 21 TEUR) sowie periodenfremde Erträge von 88 TEUR (Vorjahr 44 TEUR).

Der Posten "Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung" enthält Aufwendungen für Altersversorgung in Höhe von 264.620,34 Euro (Vorjahr: 278.593,83 Euro).

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen enthalten u. a. Aufwendungen für Reparaturen und Instandhaltung der Gebäude (924 TEUR), Gebäudereinigung (1.009 TEUR), Aufwendungen für Heizung, Strom und Wasser (1.176 TEUR) sowie Aufwendungen für Miete und sonstige Raumkosten (1.136 TEUR) und periodenfremde Aufwendungen (76 TEUR).

5. Sonstige Angaben

Namen der Geschäftsführer

Als Geschäftsführerin der Gesellschaft war im Geschäftsjahr 2023 Frau Gerda Wunschel-Gavlasz, Erzieherin, bestellt und tätig.

Bezüge der Geschäftsführer

Die Angabe unterbleibt gem. § 286 Abs. 4 HGB.

Name der Beiratsmitglieder

Serv Vinders (Vorsitzender), Politikberater/Fachberater

Dr. Tal Pery, Unternehmensberater

Dr. Annette Dreier, Professorin an der Fachhochschule Potsdam

Dr. Felix Bärstecher, Head of Recruiting der Boston Consulting Group Deutschland und Österreich

Der Beirat ist ausschließlich beratend tätig, daher erfolgen keine Angaben nach § 285 Nr. 9a HGB.

Anzahl der Arbeitnehmer

Die durchschnittliche Anzahl der während des Geschäftsjahres 2023 beschäftigten Mitarbeiter beträgt 530 (Vorjahr: 549).

2023 2022
Pädagogische Mitarbeiter und Mitarbeiter im Familienzentrum 454 475
Mitarbeiter Küche, Reinigung und Hausmeister 46 46
Mitarbeiter in der Verwaltung (Träger) 30 28
Gesamt 530 549

Sonstige finanzielle Verpflichtungen

Zum Bilanzstichtag bestehen sonstige finanzielle Verpflichtungen in Höhe von 3.276 TEUR.

Darin enthalten sind sonstige finanzielle Verpflichtungen aus befristeten Miet- und Nutzungsverträgen in Höhe von 1.424 TEUR mit Laufzeitende zwischen 31.12.2023 - 31.07.2029, aus befristeten Verträgen für die Gebäudereinigung in Höhe von 1.428 TEUR und sonstigen Verträgen mit befristeter Laufzeit in Höhe von 285 TEUR. Außerdem sind in den sonstigen finanziellen Verpflichtungen Zahlungsverpflichtungen in Höhe von 139 TEUR aus unbefristeten Verträgen enthalten.

Für Investitionen bestanden zum Bilanzstichtag noch Bestellobligo in Höhe von 608 TEUR.

Ergebnisverwendung

Die Gesellschafterinnen haben beschlossen, den Jahresüberschuss 2023 (430.023,60 Euro) den anderen Gewinnrücklagen zuzuführen.

 

Berlin, 11. Oktober 2024

gez. Gerda Wunschel-Gavlasz

Anschaffungs-, Herstellungskosten 01.01.2023
Euro
Zugänge
Euro
davon FK-Zinsen
Euro
Abgänge
Euro
Umbuchungen
Euro
Anschaffungs-, Herstellungskosten 31.12.2023
Euro
Anlagevermögen
Immaterielle Vermögensgegenstände
Software 87.748,26 0,00 0,00 0,00 0,00 87.748,26
Summe immaterielle Vermögensgegenstände 87.748,26 0,00 0,00 0,00 0,00 87.748,26
Sachanlagen
Grundstücke und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 23.132.393,78 11.675,55 0,00 0,00 2.036.733,47 25.180.802,80
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 9.654.288,68 611.656,50 0,00 92.966,51 70.725,98 10.243.704,65
Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 2.116.245,32 718.195,67 0,00 187.617,69 -2.107.459,45 539.363,85
Summe Sachanlagen 34.902.927,78 1.341.527,72 0,00 280.584,20 0,00 35.963.871,30
Finanzanlagen
Genossenschaftsanteile 2.571,80 185,40 0,00 0,00 0,00 2.757,20
Summe Finanzanlagen 2.571,80 185,40 0,00 0,00 0,00 2.757,20
Summe Anlagevermögen 34.993.247,84 1.341.713,12 0,00 280.584,20 0,00 36.054.376,76
kumulierte Abschreibungen 01.01.2023
Euro
Abschreibungen Geschäftsjahr
Euro
Zugänge
Euro
Abgänge
Euro
Umbuchungen
Euro
kumulierte Abschreibungen 31.12.2023
Euro
Anlagevermögen
Immaterielle Vermögensgegenstände
Software 83.336,26 2.236,00 0,00 0,00 0,00 85.572,26
Summe immaterielle Vermögensgegenstände 83.336,26 2.236,00 0,00 0,00 0,00 85.572,26
Sachanlagen
Grundstücke und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 11.099.002,13 722.519,02 0,00 0,00 0,00 11.821.521,15
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 6.078.357,30 1.018.992,48 0,00 85.864,51 0,00 7.011.485,27
Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
Summe Sachanlagen 17.177.359,43 1.741.511,50 0,00 85.864,51 0,00 18.833.006,42
Finanzanlagen
Genossenschaftsanteile 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
Summe Finanzanlagen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
Summe Anlagevermögen 17.260.695,69 1.743.747,50 0,00 85.864,51 0,00 18.918.578,68
Zuschreibungen Geschäftsjahr
Euro
Buchwert 31.12.2023
Euro
Buchwert 31.12.2022
Euro
Anlagevermögen
Immaterielle Vermögensgegenstände
Software 0,00 2.176,00 4.412,00
Summe immaterielle Vermögensgegenstände 0,00 2.176,00 4.412,00
Sachanlagen
Grundstücke und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 0,00 13.359.281,65 12.033.391,65
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 0,00 3.232.219,38 3.575.931,38
Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 0,00 539.363,85 2.116.245,32
Summe Sachanlagen 0,00 17.130.864,88 17.725.568,35
Finanzanlagen
Genossenschaftsanteile 0,00 2.757,20 2.571,80
Summe Finanzanlagen 0,00 2.757,20 2.571,80
Summe Anlagevermögen 0,00 17.135.798,08 17.732.552,15

sonstige Berichtsbestandteile

Angaben zur Feststellung:

Der Jahresabschluss wurde am 16.10.2024 festgestellt.

Bestätigungsvermerk

(Hinweis: Der Jahresabschluss wird unter Inanspruchnahme der Erleichterungen nach § 276 HGB offengelegt. Der nachstehende Bestätigungsvermerk bezieht sich auf den vollständigen Jahresabschluss.)

Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers

An die INA.KINDER.GARTEN gGmbH, Berlin

Prüfungsurteile

Wir haben den Jahresabschluss der INA.KINDER.GARTEN gGmbH, Berlin, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der INA.KINDER.GARTEN gGmbH für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

• entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 und

• vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.

Verantwortung der Geschäftsführerin für den Jahresabschluss und den Lagebericht

Die Geschäftsführerin ist verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner ist die Geschäftsführerin verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt hat, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d. h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses ist die Geschäftsführerin dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren hat sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus ist sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Außerdem ist die Geschäftsführerin verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner ist die Geschäftsführerin verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet hat, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

• identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

• gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben.

• beurteilen wir die Angemessenheit der von der Geschäftsführerin angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von der Geschäftsführerin dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.

• ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von der Geschäftsführerin angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.

• beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses insgesamt einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.

• beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Unternehmens.

• führen wir Prüfungshandlungen zu den von der Geschäftsführerin dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von der Geschäftsführerin zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

 

Berlin, den 15. Oktober 2024

KPMG AG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

gez. Waubke, Wirtschaftsprüfer

gez. Meier, Wirtschaftsprüfer

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