Elektro
Junker GmbH
Köln
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2011
EUR |
31.12.2010
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
42.935,00 |
61.155,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
940,50 |
0,50 |
| II.
Sachanlagen |
41.994,50 |
61.154,50 |
| B.
Umlaufvermögen |
191.467,10 |
148.373,87 |
| I.
Vorräte |
33.300,00 |
16.300,00 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
39.898,17 |
44.374,23 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
652,39 |
745,33 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
118.268,93 |
87.699,64 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
72,00 |
5.264,90 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
234.474,10 |
214.793,77 |
Passiva
|
|
31.12.2011
EUR |
31.12.2010
EUR |
| A.
Eigenkapital |
119.158,38 |
104.963,72 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.564,59 |
25.564,59 |
| II.
Gewinnvortrag |
79.399,13 |
121.326,40 |
| III.
Jahresüberschuss |
14.194,66 |
-41.927,27 |
| B.
Rückstellungen |
89.605,55 |
83.886,64 |
| C.
Verbindlichkeiten |
25.710,17 |
25.943,41 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
25.710,17 |
25.943,41 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
234.474,10 |
214.793,77 |
Anhang
I. BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSGRUNDSÄTZE
Der vorliegende Jahresabschluss der Elektro Junker
GmbH auf den 31.12.2011 wurde auf der Grundlage der
Rechnungslegungsvorschriften des HGB erstellt.
Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die
Größenmerkmale einer kleinen GmbH
gemäß § 267 Abs. 1 HGB auf.
Die Vermögensgegenstände und Schulden sind
zum Abschlussstichtag einzeln bewertet.
Aufwemdungen und Erträge des
Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der
entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss
berücksichtigt.
Immaterielle Vermögensgegenstände werden
zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten angesetzt und -
sofern es sich um abnutzbare Vermögensgegenstände
handelt - um Abschreibungen vermindert.
Die
Sachanlagen sind zu Anschaffungskosten
abzüglich planmäßiger Abschreibungen
bewertet. Die planmäßigen Abschreibungen sind
entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer
teils linear und teils degressiv berechnet. Die
Gesellschaft setzt in Anlehnung an steuerliche Vorschriften
Anschaffungs- und Herstellungskosten bis zu € 150,00
netto für abnutzbare bewegliche Wirtschaftsgüter,
die einer selbständigen Nutzung fähig sind, in
voller Höhe als Betriebsausgaben im Jahr des Zugangs
ab.
Für
geringwertige Wirtschaftsgüter wird in
Anlehnung an das Steuerrecht von der
Bewertungserleichterung nach § 6 Abs. 2 EStG
Gebrauch gemacht.
Die
Vorräte werden durch Inventur ermittelt und zu
den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten bewertet.
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie
sonstige Vermögensgegenstände werden zum
Nennwert vermindert um Wertberichtigungen und unter
Beachtung des Niederstwertprinzips angesetzt.
Flüssige Mittel werden zu Nominalwerten
angesetzt.
Bei der Bemessung der
Rückstellungen wurde allen erkennbaren Risiken
angemessen und ausreichend Rechnung getragen.
Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag
angesetzt.
II. ERLÄUTERUNGEN ZUR BILANZ
Die
Rückstellungen sind auf der Grundlage dees
§ 253 HGB ermittelt. Anzusetzen ist hierbei der nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendige Erfüllungsbetrag.
Die Bewertung der Pensionsrückstellungen
erfolgte nach den anerkannten Regeln der
Versicherungsmathematik gemäß § 253
Abs. 1 Satz 1 HGB. Rechnungsgrundlagen waren die
Richttafeln Dr.Klaus Heubeck 2005 G und ein Rechnungszins
i.H.v. 5,15 % (Vereinfachungsregel gemäß §
253 Abs. 2 HGB). Da die Pensionszahlungen als
Festbeträge zugesagt wurden waren weder Gehaltstrends
noch Rentensteigerungen zu berücksichtigen.
Die Verpflichtungen aus den Pensionszusagen sind
aufgrund des Abschlusses einer
Rückdeckungsversicherung teilweise durch bilanzierte
Vermögensgegenstände gesichert. Die
Ansprüche aus den Rückdeckungsversicherungen
dienen ausschließlich der Erfüllung der
Pensionszusagen und sind dem Zugriff übriger
Gläubiger entzogen. Der beizulegende Zeitwert des
Rückdeckungsanspruchs
(geschäftsplanmäßiges Deckungskapital des
Versicherungsunternehmens zuzüglich
Überschussbeteiligung) beträgt zum 31.12.2011
laut Gutachten Euro 223.046,45 Er wurde gemäß
§ 246 Abs. 2 Satz 1 HGB im Geschäftsjahr mit dem
Erfüllungsbetrag (Euro 287.674,00) verrechnet.
Die
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern
betragen Euro 1.728,60.
III. ANGABEN ZUR GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG
Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem
Gesamtkostenverfahren aufgestellt.
Die § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB
verrechneten Aufwendungen und Erträge setzen
sich wie folgt zusammen: Zinsaufwand Abzinsung
Pensionsverpflichtung EURO 14.064,00,
Versichrungsprämien EURO 18.933,56, Ertrag aus
Aktivwerterhöhung EURO 23.063,09.
IV. SONSTIGE ANGABEN
Alleinvertretungsberechtigter
Geschäftsführer im Geschäftsjahr 2011 war
Herr Manfred Junker, Elektriker.
Köln, 10. Dezember 2012
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 19.12.2012 festgestellt.
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