Speciality
Software Holding GmbH
Weil im
Schönbuch (vormals: München)
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2020
EUR |
31.12.2019
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
353.500,00 |
28.500,00 |
| I.
Finanzanlagen |
353.500,00 |
28.500,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
29.342,76 |
25.000,00 |
| I.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
29.342,76 |
25.000,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
382.842,76 |
53.500,00 |
Passiva
|
|
31.12.2020
EUR |
31.12.2019
EUR |
| A.
Eigenkapital |
380.642,76 |
22.327,42 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Kapitalrücklage |
375.000,00 |
0,00 |
| III.
Verlustvortrag |
2.672,58 |
0,00 |
| IV.
Jahresfehlbetrag |
16.684,66 |
2.672,58 |
| B.
Rückstellungen |
2.200,00 |
900,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
0,00 |
30.272,58 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
0,00 |
30.272,58 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
382.842,76 |
53.500,00 |
Anhang
1. Allgemeine Angaben
Die Speciality Software GmbH hat ihren Sitz in Weil
im Schönbuch und ist in das Handelsregister beim
Amtsgericht Stuttgart (HRB 772975) eingetragen.
Die Erstellung des Jahresabschlusses erfolgte nach
den Vorschriften des Handelsgesetzbuches in der Fassung des
Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz (BilRUG).
Der vorliegende Jahresabschluss zum 31. Dezember 2020
wurde nach den handelsrechtlichen
Rechnungslegungsvorschriften entsprechend § 264 HGB
und unter Berücksichtigung des Gesellschaftsvertrages
aufgestellt.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das
Gesamtkostenverfahren gem. § 275 Abs. 2 HGB
gewählt.
Bei der Gesellschaft handelt es sich um eine kleine
Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB i.
V. m. 267a Abs. 3 Nr. 3 HGB.
2. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
2.1 Bilanzierungsmethoden (§ 284 Abs. 2 Nr. 1
HGB i. V. m. §§ 246 bis 251 HGB)
Im Jahresabschluss sind sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden,
Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge
enthalten, soweit nichts anderes bestimmt ist.
Die Posten der Aktivseite sind nicht mit den Posten
der Passivseite und Aufwendungen nicht mit Erträgen
verrechnet worden.
Rückstellungen sind nur im Rahmen des § 249
HGB gebildet worden.
Auf die Gliederung der Bilanz sowie der Gewinn- und
Verlustrechnung finden die Vorschriften der
§§ 266 und § 275 HGB Anwendung.
2.2 Bewertung (§ 284 Abs. 2 Nr. 1 HGB i. V.
m. §§ 252 bis 256 HGB)
Finanzanlagen
Die Beteiligungen sind zu Anschaffungskosten
ausgewiesen. Abwertungen auf einen am Bilanzstichtag
niedrigeren beizulegenden Wert waren nicht vorzunehmen.
Liquide Mittel
Die liquiden Mittel werden mit dem Nominalbetrag
angesetzt.
Rückstellungen
Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen
alle erkennbare Risiken und ungewisse Verpflichtungen und
sind jeweils in Höhe des Betrages angesetzt, der nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendig erscheint.
3. Erläuterungen zu den Posten der Bilanz
Finanzanlagen
Die Finanzanlagen beinhalten eine 100%ige Beteiligung
an der WERBAS Holding GmbH, Weil im Schönbuch.
Eigenkapital
Das gezeichnete Kapital entspricht dem Stammkapital
laut Satzung sowie der Handelsregistereintragung und ist in
Höhe von EUR 25.000,00 vollständig eingezahlt.
Kapitalrücklage
Die Kapitalrücklage enthält
ausschließlich Zuzahlungen gem. § 272 Abs. 2 Nr.
4 HGB.
4. Sonstige Angaben
Haftungsverhältnisse
Haftungsverhältnisse aus nicht bilanzierten
sonstigen finanziellen Verpflichtungen bestehen nicht.
Mitarbeiter
Im Geschäftsjahr waren keine Mitarbeiter im
Unternehmen beschäftigt.
Gesellschaftsorgane
Als Geschäftsführer bestellt und im
Handelsregister eingetragen ist Herr Andreas Weigert, Roth.
Der Geschäftsführer ist
einzelvertretungsberechtigt und hat die Befugnis, im Namen
der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als
Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte
abzuschließen.
Ergebnisverwendung
Die Geschäftsführung schlägt vor, den
Jahresfehlbetrag 2020 in Höhe von EUR 16.684,66
auf neue Rechnung vorzutragen.
Holzgerlingen, 30. Juni 2021
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 05.07.2021 festgestellt.
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