Verwaltung von Gewerbegrundstücken und Nichtwohngebäuden für Dritte
Patric Hasemann GmbHLiquidiert
65232 Taunusstein, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Wirtschaftlich Berechtigte
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Identifizierte Personen (1)
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
Gesellschafter
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Patric Hasemann GmbHTaunussteinJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018Bilanz zum 31. Dezember 2018AKTIVA
PASSIVA
ANHANG zum 31.12.2018I. Angaben zum Unternehmen
II. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss Der Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften der §§ 242 ff. HGB unter Beachtung der ergänzenden Bestimmungen für kleine Kapitalgesellschaft (§§ 264 ff. HGB) sowie des GmbHG aufgestellt. Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren gegliedert. Angabe und Begründung der gegenüber dem Vorjahr abweichenden Form der Darstellung Die Form des Jahresabschlusses ist gegenüber dem Vorjahr geändert, da dieser Bericht unter Einsatz eines anderen Programms (neu: DATEV Bilanzbericht) erstellt worden ist. Inhaltlich wurden weiterhin sowohl die Bilanz nach Maßgabe des § 266 HGB als auch die Gewinn- und Verlustrechnung i.S. des § 275 Abs. 2 HGB gegliedert. Abweichungen zum Vorjahresbericht betreffen lediglich den Aufbau bzw. sind redaktioneller Natur. Angabe und Erläuterung von nicht vergleichbaren Vorjahreszahlen Der Jahresabschluss enthält keine Posten, deren Werte mit den Vorjahreszahlen (aus diesem Bericht) nicht vergleichbar wären. Vergleicht man allerdings die Vorjahresspalte der Gewinn- und Verlustrechnung dieses Berichts mit der entsprechenden Spalte für das Geschäftsjahr des Vorjahresberichts, lässt sich feststellen, dass TEUR 5 an "Aufwand für Abraum-/ Abfallbeseitigung" jetzt als "Materialaufwand" ausgewiesen werden, während im Vorjahresbericht noch ein Ausweis unter den "sonstigen betrieblichen Aufwendungen" erfolgte. III. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Für die Aufstellung des Jahresabschlusses waren unverändert die folgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend. Sachanlagen werden zu Anschaffungskosten, vermindert um lineare Abschreibungen angesetzt. Zugänge an geringwertigen Anlagegütern mit einem Wert von bis zu EUR 800 werden im Zugangsjahr in voller Höhe abgeschrieben. Die Vorräte sind zu Anschaffungskosten bzw. zu Herstellungskosten angesetzt. Im Falle der Anschaffungskosten werden die tatsächlichen Einstandspreise zugrunde gelegt. Bei der Berechnung der Herstellungskosten für die fertigen Erzeugnisse werden angemessene Teile der notwendigen Fertigungsgemeinkosten und des Wertverzehrs des Anlagevermögens, soweit er auf die Fertigung entfällt, eingerechnet. Soweit erforderlich, werden die Vorräte zu einem niedrigeren am Abschlussstichtag beizulegenden Wert angesetzt. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind zum Nominalbetrag angesetzt. Allen risikobehafteten Posten wird durch die Bildung angemessener Einzelwertberichtigungen Rechnung getragen; das allgemeine Kreditrisiko ist durch pauschale Abschläge berücksichtigt. Für voraussichtliche Skontiabzüge der Kunden und Zinsverluste wird ein pauschaler Abschlag vorgenommen. Die Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen werden zum notwendigen Erfüllungsbetrag bilanziert. Dazu wird der notwendige Verpflichtungsumfang unter Berücksichtigung von Lohn- und Gehaltstrends nach anerkannten versicherungsmathematischen Grundsätzen ermittelt und auf den Bilanzstichtag abgezinst. Steuerrückstellungen und sonstige Rückstellungen werden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags passiviert. Die Verbindlichkeiten sind mit dem jeweiligen Erfüllungsbetrag angesetzt. IV. Angaben zur Bilanz Eigenkapital Das gezeichnete Kapital der Gesellschaft wurde nicht auf Euro umgestellt und lautet über DM 100.000,00 (Vj. DM 100.000,00). Im Bilanzgewinn ist der Gewinnvortrag des Vorjahres i. H. von TEUR 298 enthalten. Pensionsrückstellungen Der Unterschiedsbetrag nach § 253 Abs. 6 HGB beträgt EUR 52.448,00 (Vj. EUR 45.350,00). In dieser Höhe liegt eine Ausschüttungssperre nach § 253 Abs. 6 S. 2 HGB vor. Gemäß § 246 Abs. 2 S. 2 HGB waren die Pensionsrückstellungen in der Bilanz wie folgt saldiert darzustellen:
Neben dem o.g. "Deckungskapital" wurde von der Versicherungsgesellschaft auch ein "Rückkaufswert" mitgeteilt; dieser beträgt zum 31.12.2018 EUR 242.593,54. Verbindlichkeiten Die Verbindlichkeiten setzen sich zusammen aus EUR 32.815,92 (Vj. EUR 33.205,50) mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr und solchen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr in Höhe von EUR 76.327,51 (Vj. EUR 0,00). Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren bestehen nicht. Die (sonstigen) Verbindlichkeiten beinhalten solche gegenüber Gesellschaftern in Höhe von EUR 12.521,97 (Vj. EUR 18.250,88). V. Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung Der Posten "Zinsen und ähnliche Aufwendungen" enthält Aufwendungen aus der Aufzinsung von Rückstellungen in Höhe von EUR 9.536,00 (Vj. EUR 9.611,00). Ferner sei darauf hingewiesen, dass EUR 11.546,92 an Erträge aus der Erhöhung des Aktivwertes der Rückdeckungsversicherung auf die im Geschäftsjahr gezahlten Versicherungsprämien angerechnet worden sind, weshalb nach § 246 Abs. 2 S. 2 HGB saldiert EUR 3.290,50 an Versicherungsaufwendungen für Versorgungsleistungen verbleiben. VI. Sonstige Angaben Durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahrs beschäftigten Arbeitnehmer Im abgelaufenen Geschäftsjahr waren neben dem (Gesellschafter-) Geschäftsführer (und exklusive etwaiger Auszubildende) durchschnittlich 7 Arbeitnehmer beschäftigt.
Taunusstein, 09.07.2019 Unterschrift der Geschäftsführung Patric Hasemann Angaben zur Feststellung des Jahresabschlusses: Der Jahresabschluss wurde in der Gesellschafterversammlung vom 09.07.2019 festgestellt. |
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