RMK
Airline-Ticket.com GmbH
Frankfurt
am Main
(vormals:
Hanau)
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
| A.
Umlaufvermögen |
11.751,95 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
67,98 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
11.683,97 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
11.751,95 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
| A.
Eigenkapital |
11.351,95 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
| 1.
nicht eingeforderte ausstehende Einlagen |
-12.500,00 |
| 2.
eingefordertes Kapital |
12.500,00 |
| II.
Jahresfehlbetrag |
1.148,05 |
| B.
Rückstellungen |
400,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
11.751,95 |
Anhang
für das Geschäftsjahr 2010
A. Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss der RMK Airline-Ticket.com GmbH
wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften
des Handelsgesetzbuchs aufgestellt
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die
Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das
Gesamtkostenverfahren gewählt
Größenabhängige Erleichterungen
wurden bei der Aufstellung und Offenlegung des
Jahresabschlusses in Anspruch genommen.
Soweit Wahlrechte für Angaben in der Bilanz oder
im Anhang ausgeübt werden können, wurde der
Vermerk in der Bilanz gewählt.
B. Erläuterungen zu den Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden
Die Finanzanlagen wurden wie folgt angesetzt und
bewertet:
- Beteiligungen, Anteile an verbundene
Unternehmen und sonstige Wertpapiere zu Anschaffungskosten
- Ausleihungen zum Nennwert
Bei der Bewertung der Forderungen wurden
sämtliche erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem
Jahr liegen nicht vor.
Der Kassenbestand und die Guthaben bei
Kreditinstituten wurden zum Nennwert angesetzt.
Das gezeichnete Kapital wurde mit dem Nennbetrag
angesetzt.
Die Rückstellungen wurden in Höhe des nach
kaufmännischer Beurteilung notwendigen
Erfüllungsbetrages nach § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB
angesetzt. Dabei wurden die voraussichtlichen
Kostensteigerungen bis zum jeweiligen Erfüllungstag
berücksichtigt.
Soweit die Restlaufzeit von Rückstellungen am
Bilanzstichtag mehr als ein Jahr betrug, erfolgte eine
Abzinsung nach § 253 Abs. 2 Satz 1 HGB. Für die
Abzinsung des Erfüllungsbetrages wurden die von der
Deutschen Bundesbank veröffentlichten
Abzinsungszinssätze verwendet.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für
alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei
wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag
angesetzt.
C. Abweichung von bisherigen Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden
Die Gesellschaft wurde im Jahr 2010 gegründet.
Abweichungen zum Vorjahr sind daher nicht zu verzeichnen.
D. Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten
der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung
Gezeichnetes Kapital
Das gezeichnete Kapital von 25.000,00 Euro wurde mit
dem Nennbetrag angesetzt.
Die nicht eingeforderten ausstehenden Einlagen von
EUR 12.500,00 Euro auf das gezeichnete Kapital wurden vom
gezeichneten Kapital offen abgesetzt.
Angaben zu Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten mit einer Laufzeit von mehr als
fünf Jahren liegen nicht vor.
Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten
gegenüber Gesellschaftern
Gegenüber den Gesellschaftern bestehen folgende
Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten:
Ausleihungen
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0,00 €
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Forderungen
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12.500,00 €
|
Verbindlichkeiten
|
0,00 €
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Geschäfte mit nahestehenden Unternehmen und
Personen
Im Laufe des Geschäftsjahres führte das
Unternehmen keine Transaktionen mit nahestehenden
Unternehmen und Personen durch.
E. Sonstige Angaben
Während des abgelaufenen Geschäftsjahrs
wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende
Person geführt:
Frau Rita Maria Klenz, Frankfurt am Main, Kauffrau
Frankfurt am Main, den 30.12.2011
Rita Maria Klenz
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde zur Wahrung der gesetzlich
vorgeschriebenen Offenlegungsfrist vor der Feststellung
offengelegt.
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