ATANA
Verwaltungs-GmbH
Bestwig
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2013 bis zum 31.12.2013
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2013
EUR |
31.12.2012
EUR |
| A.
Umlaufvermögen |
47.630,07 |
45.564,20 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
47.630,07 |
45.564,20 |
Passiva
|
|
31.12.2013
EUR |
31.12.2012
EUR |
| A.
Eigenkapital |
45.596,56 |
42.258,83 |
| B.
Rückstellungen |
1.332,67 |
1.305,07 |
| C.
Verbindlichkeiten |
700,84 |
2.000,30 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
47.630,07 |
45.564,20 |
Anhang
ATANA Verwaltungs-GmbH, Bestwig-Nuttlar
zum Geschäftsjahr 2013
A. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
B. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
I. Bilanzierungsmethoden
II. Bewertungsmethoden
C. Angaben zu Bilanzposten
I. Verbindlichkeiten
II. Forderungen und Verbindlichkeiten i. S. d.
§ 42, III GmbHG
III. Haftungsverhältnisse
D. Sonstige Angaben
I. Unbeschränkte Haftung für andere
Gesellschaften
II. Sonstige Pflichtangaben
III. Geschäftsführungsorgane
A. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
1) Der Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften
des HGB unter Beachtung des
Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) aufgestellt.
Die Gliederung der Bilanz sowie der Gewinn- und
Verlustrechnung entspricht den Bestimmungen der
§§ 266 und 275 HGB. Die Bilanz ist in Kontoform,
die Gewinn- und Verlustrechnung in Staffelform nach dem
Gesamtkostenverfahren aufgestellt. Nach den in § 267
HBG angegebenen Größenklassen ist die
ATANA-Verwaltungs-GmbH eine kleine Kapitalgesellschaft.
2) In der Bilanz und in der Gewinn- und
Verlustrechnung ist zu jedem Posten der entsprechende Wert
des Geschäftsjahres sowie des Vorjahres angegeben.
3) Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten
der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen,
Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten
verrechnet.
4) Die auf den Jahresabschluss angewendeten
Darstellungsgrundsätze sind beibehalten worden.
5) Der Jahresabschluss vermittelt ein den
tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild
der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage.
B. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
I. Bilanzierungsmethoden
1) Im Jahresabschluss sind sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden,
Rechnungs-abgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge
enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.
2) Die Bilanzierungsverbote nach § 248 Abs. 1
und § 248 Abs. 2 HGB wurden beachtet.
3. Rückstellungen sind nur im Rahmen des
§ 249 Abs. 1 HGB gebildet.
4. Soweit Haftungsverhältnisse i. S. d.
§ 251 HGB bestehen, sind diese gemäß §
268 Abs. 7 HGB im Anhang angegeben.
II. Bewertungsmethoden
1) Die angewandten Bewertungsmethoden orientieren
sich grundsätzlich an den steuerrechtlichen
Bestimmungen; handelsrechtliche Bestimmungen standen dem
nicht entgegen.
2) Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des
Geschäftsjahres entsprechen den Schlussbilanzwerten
des vorherigen Geschäftsjahres.
3) Bei der Bewertung wird von der Fortführung
der Unternehmenstätigkeit ausgegangen. Dem stehen
weder tatsächliche noch rechtliche Gründe
entgegen.
4) Die Vermögensgegenstände und Schulden
sind einzeln bewertet worden. Es ist vorsichtig bewertet
worden. Namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und
Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind,
berücksichtigt, selbst wenn diese erst zwischen
Abschlussstichtag und dem Tag der Aufstellung des
Jahresabschlusses bekannt geworden sind.
5) Gewinne wurden nur berücksichtigt, soweit
diese am Abschlussstichtag realisiert waren. Aufwendungen
und Erträge sind unabhängig von den Zeitpunkten
der entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss erfasst.
6) Die sonstigen Rückstellungen wurden
nach üblicher kaufmännischer Schätzung
ermittelt.
7) Die Verbindlichkeiten sind mit dem
Rückzahlungsbetrag angesetzt.
8) Die auf den Jahresabschluss angewandten
Bewertungsmethoden sind beibehalten worden.
C. Angaben zu Bilanzposten
I. Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von
mehr als 5 Jahren bestanden am Bilanzstichtag nicht.
Sicherungsrechte am Gesellschaftsvermögen zu Gunsten
Dritter sind nicht bestellt.
II. Forderungen und Verbindlichkeiten i.S. d. § 42,
III GmbHG
Forderungen und Verbindlichkeiten gegen
Gesellschafter bestanden nicht.
III. Haftungsverhältnisse
Haftungsverhältnisse i. S. d. § 251
HGB bestanden am Bilanzstichtag nicht.
D. Sonstige Angaben
I. Unbeschränkte Haftung für andere
Gesellschaften
Die Gesellschaft ist persönlich haftende
Gesellschafterin der ATANA GmbH & Co. KG mit Sitz in
Bestwig-Nuttlar.
II. Ergebnisverwendung
Gewinnvortrag
01.01.2013 17.258,83 €
Jahresüberschuss
2013
3.337,73 €
Bilanzgewinn
31.12.2013
20.596,56 €
Der Jahresüberschuss
2013 i.H.v.
€ 3.337,73 wird in das Folgejahr vorgetragen
und dem Gewinnvortrag zugeschlagen.
III. Geschäftsführungsorgane
Außer den Geschäftsführern waren im
Berichtsjahr keine weiteren Organe bestellt. Im
Berichtsjahr wurden die Geschäfte der Gesellschaft von
Herrn Erkmar-Karl Feil und Frau Monika Feil geführt.
Unterzeichnung gemäß § 245 HGB
Die inhaltliche Richtigkeit und Vollständigkeit
des Jahresabschlusses, wie er sich aus diesem Bericht
ergibt, wird hiermit versichert.
Nuttlar,
25. Juni 2014
Erkmar-Karl Feil Monika Feil
(Geschäftsführer)
(Geschäftsführerin)
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 15.07.2014 festgestellt.
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