UKM Gebäudemanagement GmbH
Selbe AdresseManagementtätigkeiten von Holdinggesellschaften mit überwiegend finanziellem Anteilsbesitz
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Bettina Hufe seit 13.10.2025 | Geschäftsführer |
Susann Dr. rer. medic. Kroes seit 22.1.2025 | Geschäftsführer |
Thomas Lüchtefeld seit 22.1.2025 | Prokura |
Frank Hermeyer seit 3.6.2022 | Prokura |
Helmut Andreas Dr. Schmelz seit 5.8.2021 | Geschäftsführer |
Franz-Josef Meurer seit 12.12.2016 | Geschäftsführer |
Gerhard Christian Dr. Lingg seit 17.6.2014 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
Universitätsklinikum Münster | 100.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
UKM Infrastruktur Management GmbHMünsterJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023BilanzAktiva
Gewinn- und Verlustrechnung
AnhangAllgemeine Angaben
Die UKM Infrastruktur Management GmbH ist ein 100 %-iges Tochterunternehmen des Universitätsklinikums Münster, Anstalt des öffentlichen Rechts. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden einschließlich deren Abweichungen Bei der Gesellschaft handelt es sich nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen um eine große Kapitalgesellschaft. Dementsprechend wurden für die Rechnungslegung der UKM Infrastruktur Management GmbH die handelsrechtlichen Regelungen für große Kapitalgesellschaften sowie die ergänzenden Regelungen des GmbHG angewendet. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. Bei der Bewertung wird von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit ausgegangen. Die immateriellen Vermögensgegenstände und Sachanlagen werden zu Anschaffungs- und Herstellungskosten vermindert um planmäßige Abschreibungen bewertet. Die immateriellen Vermögensgegenstände und Sachanlagen werden linear abgeschrieben. Die Abschreibungen basieren auf betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauern in Anlehnung an die steuerrechtlichen Vorschriften. Die Nutzungsdauern betragen:
Geringwertige Anlagegüter mit Anschaffungskosten bis zu 250,00 € werden nicht aktiviert. Geringwertige Anlagegüter mit Anschaffungskosten von mehr als 250,00 € bis zu 1.000,00 € werden in einem Sammelposten abgebildet und einheitlich über fünf Jahre abgeschrieben. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände werden zum Nennwert angesetzt. Der Kassenbestand und die Guthaben bei Kreditinstituten werden jeweils zum Nennwert angesetzt. Die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten betreffen Ausgaben vor dem Abschlussstichtag, die Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tage darstellen. Die Auflösung des Postens erfolgt entsprechend dem Zeitablauf. Der Ausweis und die Darstellung des Eigenkapitals erfolgt nach § 272 HGB unter Berücksichtigung der zum Abschlussstichtag vorliegenden Beschlüsse. Das gezeichnete Kapital wird mit dem Nennbetrag angesetzt. Bei der Bemessung der Steuerrückstellungen und sonstigen Rückstellungen wurde allen erkennbaren Risiken sowie ungewissen Verbindlichkeiten angemessen und ausreichend Rechnung getragen. Die Rückstellungen sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages passiviert. Zukünftige Preis- und Kostensteigerungen werden soweit erforderlich bei der Ermittlung des Erfüllungsbetrags berücksichtigt. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurden nach § 253 Abs. 2 HGB gemäß der Rückstellungsabzinsungsverordnung mit dem von der Deutschen Bundesbank für den Bilanzstichtag festgelegten durchschnittlichen Marktzins der vergangenen 7 Geschäftsjahre abgezinst. Die Verbindlichkeiten werden zum Erfüllungsbetrag angesetzt. Die passiven Rechnungsabgrenzungsposten betreffen Einnahmen vor dem Abschlussstichtag, die Ertrag für eine bestimmte Zeit nach diesem Tage darstellen. Die Auflösung des Postens erfolgt entsprechend dem Zeitablauf. Die Gesellschaft erbringt u.a. Leistungen im Projektmanagement und rechnet darüber nach HOAI ab. Für diese Werkleistungen nimmt die Gesellschaft eine Umsatzrealisierung bei abnahmefähig erbrachten Teilleistungen einzelner Leistungsphasen vor. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig von den Zeitpunkten der entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss berücksichtigt. Alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, werden berücksichtigt. Gewinne werden nur berücksichtigt, wenn sie am Abschlussstichtag realisiert sind. Die angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden entsprechen den im Vorjahr angewandten Methoden. Angaben zur Bilanz und zu einzelnen Bilanzposten Die Entwicklung des Anlagevermögens ist im folgenden Anlagennachweis dargestellt.
Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände haben - wie im Vorjahr - eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr. Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen resultieren wie im Vorjahr aus Lieferungen und Leistungen und bestehen mit 6.452 T€ gegen dem Gesellschafter (Vorjahr: 5.074 T€) und mit 784 T€ gegen verbundene Unternehmen (Vorjahr: 433 T€). Die sonstigen Rückstellungen betragen insgesamt 3.657 T€. Diese enthalten insbesondere Rückstellungen für ausstehende Rechnungen (1.652 T€), Inflationsausgleichszahlungen (740 T€) Bonuszahlungen (717 T€), Überstunden (192 T€) sowie für Urlaub (169 T€). Die Verbindlichkeiten weisen folgende Restlaufzeiten aus:
Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen bestehen wie im Vorjahr ausschließlich gegenüber dem Gesellschafter und resultieren vollständig aus Lieferungen und Leistungen. In den sonstigen Verbindlichkeiten sind die Lohnsteuern für den Monat Dezember 2023 in Höhe von 319 T€ enthalten. Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung und einzelnen Posten der Gewinn- und Verlustrechnung Der Posten Umsatzerlöse verteilt sich auf die einzelnen Unternehmensbereiche wie folgt: Projektmanagement 73 %, Betriebstechnik 17 %, Medizintechnik 9 %, Vermietung und Liegenschaften 1%. Die Umsatzerlöse enthalten Erlöse, die einem anderen Geschäftsjahr zuzurechnen sind, in Höhe von 702 T€. Diese resultieren aus nachberechneten Dienstleistungserlösen. Die sonstigen betrieblichen Erträge enthalten mit 1.320 T€ Vorauszahlungen der Erdgas-Entlastungsbeträge für Energieversorger durch den Bund sowie mit 729 T€ Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen. Im Posten Materialaufwand sind Aufwendungen, die einem anderen Geschäftsjahr zuzurechnen sind (periodenfremde Aufwendungen) in Höhe von 2.351 T€ enthalten. Diese resultieren insbesondere aus nachberechneten Dienstleistungsaufwendungen. In den Personalaufwendungen sind auch die Aufwendungen für das vom Universitätsklinikum Münster an die Gesellschaft gestellte Personal enthalten. Diese betragen im Berichtsjahr 6.480 T€ (Vorjahr: 6.636 T€). Die durchschnittliche Anzahl des gestellten Personals betrug im Berichtsjahr 95 Mitarbeitende (Vorjahr: 97). Im Posten Sonstige betriebliche Aufwendungen sind Aufwendungen, die einem anderen Geschäftsjahr zuzurechnen sind (periodenfremde Aufwendungen), in Höhe von 200 T€ enthalten. Diese resultieren im Wesentlichen aus bezogenen Beratungs- und Verwaltungsleistungen für Vorjahre. Sonstige Angaben Die Steuerlatenzen wurden im Hinblick auf die Höhe der aus den saldierten Ergebnissen der steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetriebe errechneten Steuerquote und wegen der unwesentlichen temporären Differenzen zwischen Handels- und Steuerbilanzwerten außer Acht gelassen. Wesentliche sonstige finanzielle Verpflichtungen, die auch über das Geschäftsjahr 2023 hinaus bestehen, belaufen sich auf einen jährlichen Gesamtbetrag in Höhe von rund 0,9 Mio. € und ergeben sich aus dem Mietvertrag mit dem UKM sowie bestehenden Versicherungs- und Leasingverträgen. Die zugrundeliegenden Verträge sind unbefristet bzw. werden bei Auslaufen in der Regel neu geschlossen. Insofern werden sich die sonstigen finanziellen Verpflichtungen in Folgejahren in ähnlichen Beträgen bewegen. Haftungsverhältnisse gegenüber Dritten bestehen nicht. Im Jahresdurchschnitt waren 338 Mitarbeitende beschäftigt. [1] Diese verteilen sich auf den Medizinisch-Technischen Dienst (15), den Technischen Dienst (169), den Verwaltungsdienst (135) und den Wirtschafts- und Versorgungsdienst (19). Die Geschäftsführung der UKM Infrastruktur Management GmbH besteht aus folgenden Personen: Herrn Thomas Lüchtefeld, Geschäftsführer Finanzen & Controlling Herrn Stephan K. Triphaus, Geschäftsführer Projektmanagement Herrn Dr. Gerhard Christian Lingg, Geschäftsführer Projektentwicklung Herrn Franz-Josef Meurer, Geschäftsführer Betriebstechnik Herrn Dr. Helmut Andreas Schmelz, Geschäftsführer Medizintechnik Die Geschäftsführer erhielten für ihre Tätigkeit im Berichtsjahr Gesamtbezüge in Höhe von 617 T€. Das vom Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2023 berechnete Gesamthonorar beträgt 17.992,80 € (brutto). Dabei handelt es sich ausschließlich um Abschlussprüfungsleistungen. Vorgänge von besonderer Bedeutung nach dem Abschlussstichtag Vorgänge von besonderer Bedeutung, die nach dem Schluss des Geschäftsjahres eingetreten und weder in der Gewinn- und Verlustrechnung noch in der Bilanz berücksichtigt sind, liegen nicht vor. Ergebnisverwendung Die Geschäftsführung schlägt vor, den Jahresüberschuss in Höhe von 633.672,24 € auf das neue Geschäftsjahr vorzutragen.
Münster, 28. März 2024 Stephan K. Triphaus, Geschäftsführer Dr. Helmut Schmelz, Geschäftsführer Dr. Christian Lingg, Geschäftsführer Franz-Josef Meurer, Geschäftsführer Thomas Lüchtefeld, Geschäftsführer [1] Die Zahl der Beschäftigten richtet sich nach den Vorgaben des § 285 Nr. 7 HGB i.V.m § 267 (5) HGB. Ruhende Arbeitsverhältnisse und Arbeitnehmer, die sich in der Ausbildung befinden, wurden somit nicht berücksichtigt. Lagebericht für das Geschäftsjahr 2023der UKM Infrastruktur Management GmbH, Münster1. Geschäfts- und Rahmenbedingungen a) Entwicklung Gegenstand der UKM Infrastruktur Management GmbH (UKM IM GmbH) ist das technische Gebäudemanagement sämtlicher Liegenschaften des Universitätsklinikums Münster (UKM). Diese Dienstleistungen umfassen insbesondere die Entwicklung, Planung, Überwachung und Begleitung der Durchführung von Baumaßnahmen sowie die Unterhaltung sämtlicher Gebäudeteile inklusive der Entwicklung, Planung, Überwachung und Begleitung baulicher Instandhaltungen, Modernisierungen, Sanierungen, Neu- sowie Umbaumaßnahmen. Des Weiteren gehören zu den Aufgaben der UKM IM GmbH die Aufrechterhaltung des technischen Betriebs einschließlich des infrastrukturellen Managements, insbesondere von Dienstleistungen im Schwerpunkt Energie, sämtlicher Gebäude und Einrichtungen und die Vermietung bzw. Verwaltung aller Mietverhältnisse des UKM und seiner Töchter. Im Berichtszeitraum erfolgte die Fortführung der Projekte des Modernisierungs- und Sanierungsprogrammes der Universitätsklinika NRW (MedMoP). Die bauliche Umsetzung der Vorhaben des Forschungscampus Ost mit den Projekten MedForCe und BBIM laufen im Terminplan. Aufgrund der überproportionalen Baupreisindexsteigerungen in den Jahren 2021 und 2022 müssen im Budget verankerte Risikokosten zur Budgeteinhaltung in Anspruch genommen werden. Die Genehmigungen seitens der beteiligten Ministerien zur Umsetzung des Versorgungszentrum II wurden erteilt. Die Vergaben sämtlicher Ausführungsleistungen sind im Kostenrahmen erfolgt. Weitere Projekte des Sonderprogramm NRW, wie die Erweiterung des Chirurgie-Gebäudes sowie die Sanierung und Erweiterung der unterirdischen Infrastruktur, sind baulich fertiggestellt. Die Planungen zur Innensanierung des Bettenturm Ost sind fortgeschritten. Ein zur Realisierung der Innensanierung notwendiges Rochadekonzept wurde erarbeitet und liegt dem UKM zur Umsetzungsfreigabe vor. Die Sanierung kann nach Inbetriebnahme derzeit in Umsetzung befindlicher Projekte ab Mitte des Jahres 2025 erfolgen. Eigenfinanzierte Projekte des UKM, wie der Bau des Servicezentrums, befinden sich in der Umsetzung. Die Planungen für den Neubau des Bettenhauses der UKM Marienhospital Steinfurt GmbH liegen vor. In der Betriebstechnik wurden die Organisationsstrukturen und die implementierten Arbeitsabläufe kontinuierlich an die fortlaufenden Veränderungen der operativen Instandhaltungsmaßnahmen angepasst. Die strategischen und organisatorischen Strukturen konnten weiter optimiert werden. Das Berichtswesen wurde stetig angepasst, um bei Abweichungen anhand zielführender Maßnahmen wirksam und zeitnah entgegenzusetzen. Die Ressourcenauslastung der produktiven Mitarbeitenden wurde in 2023 auf einem hohen Niveau fortgeführt. Die Instandhaltungsstrategien wurden weiterhin gemäß der DIN 31051 (Inspektion, Wartung, Instandsetzung, Verbesserung) umgesetzt. Die Instandhaltungs-App unterstützt die Mitarbeitenden bei den notwendigen administrativen Aufwänden. In einigen betriebstechnischen Werkstätten wurden aufgrund der fehlenden internen personellen Ressourcen ausgewählte Aufgabenbereiche an externe Firmen vergeben. Die bereichs-/werkstattspezifischen Budgetvorgaben wurden unter herausfordernden Bedingungen erfüllt. In der Medizintechnik - hier: Servicesteuerung - wurden im Zuge der zu verbesserdenden Instandhaltungsstrategie entsprechende Softwaretools entwickelt (im BI-System QlikView), mit deren Hilfe eine kontinuierliche Überwachung von einzuhaltenden Serviceleistungen gewährleistet werden kann. Weitergehende Maßnahmen sind für das Jahr 2024 geplant. Im Bereich Investitionsmanagement der Medizintechnik wurden ebenfalls entsprechende Toolboxen/Berichte entwickelt, welche im Management-Cockpit im Jahr 2024 entwicklungstechnisch zu berücksichtigen sind. Die für das Berichtsjahr geplante flächendeckende Implementierung des Einweisungsmanagements für Mitarbeitende an den im UKM eingesetzten Medizingeräten konnte nicht wie geplant umgesetzt werden. Eine Weiterführung der Maßnahmen ist für 2024 vorgesehen. In diesem Zusammenhang wurde am UKM eine Arbeitsgruppe etabliert, welche maßgeblich durch den pflegerischen Vorstand geführt wird. Seitens der UKM IM sind alle notwendigen technischen Voraussetzungen geschaffen worden, sodass nun mehr auf Seiten des UKM mit der Nutzung des Systems und der entsprechenden Medizingeräteeinweisung und Schulungsorganisation begonnen werden kann. Wohnraum für internationale Pflegefachkräfte wurde in ausreichendem Maß sowohl in Steinfurt als auch in Münster gesichert, hergerichtet, ausgestattet und vermietet. Ferner wurde Wohnraum zur Unterbringung von Auszubildenden des UKM und der Tochtergesellschaften angemietet. Gewerbliche Mietverträge wurden für das UKM neu verhandelt und abgeschlossen bzw. verlängert/optioniert. Die Geschäftsführung ist mit dem Geschäftsverlauf und der Unternehmensentwicklung zufrieden. Die Bauprojekte konnten wie geplant durchgeführt werden. In den technischen, operativen Bereichen mussten hingegen vermehrt Personalausfälle kompensiert werden. In den folgenden Abschnitten wird der Geschäftsverlauf näher beschrieben. b) Umsatz- und Leistungsentwicklung Die Gesellschaft erzielte im Berichtsjahr insgesamt Umsatzerlöse in Höhe von 70.822 T€ (Vorjahr: 51.435 T€). Der Anstieg der Umsatzerlöse im Vergleich zum Vorjahr resultiert insbesondere aus einer Zunahme der Erlöse aus der Weiterberechnung in der Energieversorgung, was vorwiegend auf Preiserhöhungen zurückzuführen ist. Ferner konnten aufgrund eines Anstiegs der Planungsleistungen im Projektbereich und aufgrund einer hohen Auslastung im Bereich der Handwerker mehr Umsatzerlöse generiert werden. Hinzu kommen Preisanpassungen in den genannten Bereichen. Der Umsatz resultiert im Wesentlichen aus Leistungen gegenüber dem UKM und verteilt sich auf die einzelnen Unternehmensbereiche wie folgt: Projektmanagement 73 %, Betriebstechnik 17 %, Medizintechnik 9 %, Vermietung und Liegenschaften 1 %. Die Erfassung und Abrechnung der Leistungen im Bereich der Betriebs- und Medizintechnik erfolgt anhand des SAP Moduls SAP PM bzw. vFM. Die Abrechnung von erbrachten Leistungen im Zusammenhang mit der Projektplanung erfolgt anhand der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) mit der Software "HOAI Pro 2015". Als Steuerungsinstrument dienen der Geschäftsführung insbesondere die Größen Auftragsbestand bzw. Umsatz, Personalkosten, Materialaufwand sowie das Jahresergebnis. c) Investitionen Im Geschäftsjahr wurden insgesamt Investitionen in Höhe von 719 T€ getätigt. Dabei handelt es sich um die Anschaffung von Betriebs- und Geschäftsausstattung (477 T€) sowie um entgeltlich erworbene Software (242 T€). d) Finanzierungsmaßnahmen Finanziert wurden die Investitionen aus erwirtschafteten Mitteln der Gesellschaft. Es wurden keine Darlehen aufgenommen. e) Personal Die durchschnittliche Zahl der Beschäftigten betrug im Jahresdurchschnitt 351 [1] Personen (Vorjahr: 335). Darüber hinaus wurden der Gesellschaft im Rahmen der Personalgestellung durch das UKM durchschnittlich 95 weitere Mitarbeitende (Vorjahr: 97) zur Verfügung gestellt. Der Personalaufwand betrug im Geschäftsjahr 27.602 T€ und hat sich damit gegenüber dem Vorjahr (25.692 T€) um 1.910 T€ erhöht. Neben dem im Berichtsjahr durchschnittlich höheren Personalbestand ist dieser Anstieg ist in erster Linie auf die in der Tarifeinigung im Dezember 2023 beschlossene Inflationsausgleichszahlung zurückzuführen. Diese wurde sowohl für das gestellte als auch für das originäre Personal umgesetzt. 2. Ertragslage Für das Geschäftsjahr 2023 weist die UKM IM GmbH einen Jahresüberschuss in Höhe 634 T€ (Vorjahr: 261 T€) aus. Für den Anstieg des Jahresergebnisses gegenüber dem Vorjahr in Höhe von 373 T€ sind vor allem die in Kapitel 1b) "Umsatz- und Leistungsentwicklung" erläuterten höheren Umsatzerlöse ursächlich. Den Umsatzerlösen standen im Wesentlichen Personal- und Materialaufwendungen sowie sonstige betriebliche Aufwendungen gegenüber. Unter den Materialaufwendungen werden vor allem die Aufwendungen für die Energieversorgung des UKM und die Aufwendungen aus den Wartungsverträgen der Medizintechnik sowie bezogene Fremdleistungen für die Inanspruchnahme von Architektenleistungen ausgewiesen. Der Rückgang des Jahresüberschusses im Vergleich zum für das Jahr 2023 geplanten Ergebnis in Höhe von 968 T€ ist zum einen auf verminderte Erlöse aus dem Bereich der Handwerker und Techniker zurückzuführen. Zum anderen haben sich aufgrund von nicht im geplanten Umfang realisierten Personaleinstellungen die Personalaufwendungen reduziert. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen liegen demgegenüber über Plan. Diese Entwicklung ist unter anderem bedingt durch eine Mittelweiterleitung an den Gesellschafter, einem erhöhten Bedarf an Beratungsleistungen und durch die Berücksichtigung der periodenfremden Aufwendungen. 3. Finanzlage Das Guthaben bei Kreditinstituten beträgt zum Bilanzstichtag 3.068 T€. Die Liquiditätslage war während des gesamten Geschäftsjahres positiv. 4. Vermögenslage Die Bilanzsumme hat sich im Vergleich zum Vorjahr um 2.903 T€ erhöht und beläuft sich zum Stichtag 31.12.2023 auf 12.941 T€. Die Eigenkapitalquote beträgt zum Stichtag 28,5 % (Vorjahr: 30,5 %). Das Eigenkapital deckt vollständig das mittel- und langfristig gebundene Vermögen. Unter Berücksichtigung eines saldierten Ausweises der Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen beträgt die Bilanzsumme zum Bilanzstichtag 10.865 T€ (Vorjahr: 8.983 T€). Die Eigenkapitalquote beträgt 34,0 % (Vorjahr: 34,0 %). Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen betragen 7.236 T€ (Vorjahr: 5.507 T€). Zum 31.12.2023 betragen die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 2.781 T€ (Vorjahr: 1.677 T€). Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen sind auf 2.075 T€ gestiegen (Vorjahr: 1.055 T€). Insgesamt bestehen Steuerrückstellungen in Höhe von 86 T€ (Vorjahr: 144 T€) und sonstige Rückstellungen in Höhe von 3.657 T€ (Vorjahr: 3.223 T€). Diese betreffen insbesondere Rückstellungen für ausstehende Rechnungen, die überwiegend bereits abgerechnete, abnahmefähig erbrachte Teilleistungen betreffen. 5. Chancen- und Risikobericht Die UKM IM GmbH ist nach DIN EN ISO 9001:2015 für den Geltungsbereich Immobilien-Projektentwicklung, Projektmanagement sowie Baumanagement und Facility Management zertifiziert, wodurch der risikobasierte Ansatz kontinuierlich verfolgt wird. Die Gesellschaft ist in das umfassende Risikomanagementsystem des UKM eingebunden. Interne Risiken der UKM IM GmbH werden spezifisch erhoben, durch die Geschäftsführung bewertet und in das Risikomanagementsystem des UKM integriert. Risiken, die den Fortbestand der Gesellschaft gefährden, sind zum Zeitpunkt der Aufstellung dieses Lageberichts nicht erkennbar. Die Abhängigkeit gegenüber dem Auftraggeber UKM und dessen infrastrukturelle Weiterentwicklung sind außerdem als potentielle Risiken zu nennen. Ein weiteres mögliches Risiko kann aus der Übernahme zusätzlicher Mitarbeitenden und damit verbundenen Dienstleistungen resultieren. Im Vorfeld kann nur eingeschränkt bewertet werden, ob diese Bereiche auskömmlich betrieben werden können. Zur Früherkennung möglicher Defizite werden die Bereiche in das vorhandene Berichtswesen integriert. Durch die Integration in das vorhandene Berichtswesen ergibt sich bei erfolgreicher Steuerung die Chance, diesen potentiellen Defiziten frühzeitig entgegenzuwirken. Die gesicherte Auftragslage aufgrund der Anbindung an das UKM ist als Chance zu nennen. Seit dem Geschäftsjahr 2016 hat die Instandhaltung der UKM IM das Programm vFM der Firma Loy & Hutz im Einsatz. Mit diesem Tool kommen die Bereiche bzw. die operativen Werkstätten den umfangreichen Dokumentationspflichten nach, die sich aus den vorhandenen Gesetzgegebenheiten, wie z. B. MDR oder MPBetreibV, ergeben. Zudem können hierdurch weitere Potenziale der Prozessoptimierung analysiert und umgesetzt werden. Ein Softwareupgrade von dem derzeitigen vFM auf das Nachfolgeprodukt waveware der Firma Loy & Hutz ist für 2024 geplant. 6. Prognosebericht Auch im Geschäftsjahr 2024 stehen die Steigerung der Wirtschaftlichkeit der Gesellschaft und der Ausbau optimaler wirtschaftlicher Strukturen im Unternehmensverbund im Vordergrund. Im Wesentlichen sollen die folgenden Maßnahmen umgesetzt werden: Die Projekte des Modernisierungs- und Sanierungsprogrammes und des Sonderprogramm NRW werden in 2024 fortgeführt und weitestgehend abgeschlossen. Die Arbeiten am Bauvorhaben am "Coesfelder Kreuz", mit dem Versorgungszentrum II und dem Servicezentrum, werden in 2024 weitergeführt. Das Projekt Studienlabor und die Erweiterung des Studienhospitals werden weitestgehend fertiggestellt. Für das neue Operative Zentrum erfolgt die Ausschreibung sämtlicher externer Planungsleistungen im Rahmen eines europaweiten Ausschreibungsverfahrens. Im Zuge der vorbereitenden Maßnahmen zum Operativen Zentrum erfolgt ein Wettbewerbsverfahren zur Realisierung eines Parkhauses am Versorgungszentrum. Nach Abschluss des Verfahrens wird die Planung fortgeschrieben. Beginn der Realisierung ist für Anfang des Jahres 2025 geplant. Im Bereich der Betriebstechnik werden in 2024 die internen Ressourcenberichte und die Ergebnisberichte der Werkstätten weiter optimiert. Die Instandhaltungs-App wird auf Grundlage der Anforderungen der operativen UKM IM Nutzer erweitert bzw. angepasst. Um die Leistungstransparenz aller betriebstechnischen Werkstätten für das UKM zu erhöhen, werden die Leistungsbilder auf Werkstattebene fortlaufend weiterentwickelt. Die Make or Buy- Entscheidungen bzgl. der zu erbringenden Werkleistungen werden in 2024 anhand von strategischen, operativen und wirtschaftlichen Gesichtspunkten konsequent fortgeführt. Im Bereich der Medizintechnik, hier Servicesteuerung, Werkstätten sowie Investitionsmanagement, wurden im Jahr 2023 unter Zuhilfenahme eines externen Beratungsinstituts vorhandene Prozesse begutachtet. Die sich hieraus ergebenen organisatorischen Restrukturierungsmaßnahmen wurden in Form eines Abschlussberichts festgehalten als auch den Mitarbeitenden und Verantwortlichen vorgestellt. Im Jahr 2024 ist die vollständige Umsetzung der im Bericht stehenden Maßnahmen geplant. Auch im Jahr 2024 erwartet das UKM über 250 internationale Pflegefachkräfte, die unterzubringen sind. Dazu wird Wohnraum akquiriert, hergerichtet, ausgestattet und vermietet. Dies gilt auch für bis zu 20 Fachkräfte der UKM Marienhospital Steinfurt GmbH in Steinfurt. Im Jahr 2024 wird mit einem Umsatz in Höhe von 68,9 Mio. € gerechnet. Der Rückgang bei den Umsatzerlösen im Vergleich zum Berichtsjahr resultiert hauptsächlich aus reduziert erwarteten Erlösen aus Planungsleistungen im Projektbereich. Der für 2024 geplante Materialaufwand in Höhe von 32,1 Mio. € wird gegenüber dem Materialaufwand im Geschäftsjahr 2023 aufgrund des niedriger prognostizierten Fremdplanungsbedarf im Projektbereich voraussichtlich sinken. Die geplanten Personalaufwendungen steigen gegenüber 2023 auf 31,3 Mio. € an. Dieser Effekt ergibt sich größtenteils aus geplanten Neueinstellungen sowie den Anpassungen aus den Tarifverhandlungen 2023. Vor dem Hintergrund der Planung wird für das Jahr 2024 ein Jahresergebnis in Höhe von 590 T€ erwartet.
Münster, 28. März 2024 Stephan K. Triphaus, Geschäftsführer Dr. Helmut Schmelz, Geschäftsführer Dr. Christian Lingg, Geschäftsführer Franz-Josef Meurer, Geschäftsführer Thomas Lüchtefeld, Geschäftsführer [1] Gem. den Vorgaben des § 285 Nr. 7 HGB i.V.m § 267 (5) HGB: 338 (Vorjahr: 323). BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERSAn die UKM Infrastruktur Management GmbH, Münster PRÜFUNGSURTEILE Wir haben den Jahresabschluss der UKM Infrastruktur Management GmbH, Münster - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der UKM Infrastruktur Management GmbH für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse - entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 und - vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. GRUNDLAGE FÜR DIE PRÜFUNGSURTEILE Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. VERANTWORTUNG DER GESETZLICHEN VERTRETER FÜR DEN JAHRESABSCHLUSS UND DEN LAGEBERICHT Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d. h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. VERANTWORTUNG DES ABSCHLUSSPRÜFERS FÜR DIE PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES UND DES LAGEBERICHTS Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus - identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. - gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben. - beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. - ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. - beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses insgesamt einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. - beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Gesellschaft. - führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Köln, 22. April 2024 BDO
AG
Prof. Dr. Penter, Wirtschaftsprüfer Jürgens, Wirtschaftsprüfer Feststellung des JahresabschlussesDer Jahresabschluss wurde am 21. August 2024 festgestellt. ErgebnisverwendungsbeschlussDie Gesellschafterversammlung beschließt, den Jahresüberschuss in Höhe von 633.672,24 € auf das neue Geschäftsjahr vorzutragen. |
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