Wedding - Putz und Fassade GmbHLiquidiert

Eberswalder Straße 30, 15234 Frankfurt (Oder), DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Frankfurt/Oder HRB 13537
Eingetragen
27.5.2011
Branche
Anbringen von Stuckaturen, Gipserei und VerputzereiGlasergewerbeAllgemeine Gebäudereinigung
Gegenstand
Putz- und Fassadenarbeiten

Historie

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Management

NameRolle
Ingo Wedding
seit 11.1.2018
Liquidator

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter
Beta

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Name
Ort
Betrag
Anteil
Ingo Wedding
15234 Frankfurt (Oder), Eberswalder Straße 5
25.000 €
100.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

Wedding - Putz und Fassade GmbH

Frankfurt (Oder)

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2014 bis zum 31.12.2014

Bilanz

Aktiva

31.12.2014
EUR
31.12.2013
EUR
A. Anlagevermögen 1.332,00 3.238,00
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 1,00 1,00
II. Sachanlagen 1.331,00 3.237,00
B. Umlaufvermögen 159.715,74 156.719,21
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 28.666,77 12.665,44
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 131.048,97 144.053,77
Bilanzsumme, Summe Aktiva 161.047,74 159.957,21

Passiva

31.12.2014
EUR
31.12.2013
EUR
A. Eigenkapital 125.232,80 124.138,47
I. gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Kapitalrücklage 4.946,28 4.946,28
III. Gewinnvortrag 74.192,19 63.576,93
IV. Jahresüberschuss 21.094,33 30.615,26
B. Rückstellungen 13.792,06 12.675,16
C. Verbindlichkeiten 22.022,88 23.143,58
Bilanzsumme, Summe Passiva 161.047,74 159.957,21


Wedding
Putz und Fassade GmbH
Frankfurt (Oder)

ANHANG FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2014

I. ALLGEMEINE ANGABEN ZUM JAHRESABSCHLUSS
  
1. Der Jahresabschluss der Wedding - Putz und Fassade GmbH wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend waren die Regelungen des GmbH-Gesetztes zu beachten.

2. Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer kleinen Ka­pitalgesellschaft gemäß § 267 Abs. 1 HGB auf.

3. Die Gliederung der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung ist zum Vorjahr unverändert beibehalten worden. Änderungen der Bilanzierung- und Bewertungsmethoden haben sich im Vergleich zum Vorjahr nicht ergeben.
  
II. ANGABEN ZU BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSMETHODEN
  
4. Die Bewertung wurde unter der Annahme der Fortführung der Unternehmenstätigkeit
(§ 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB) vorgenommen. Die Bewertungsmethoden wurden gegenüber dem Vorjahr unverändert angewandt.
  
5. Das Anlagevermögen wurde zu Anschaffungs- und Herstellungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen angesetzt. Bewegliche Wirtschaftsgüter bis zu einem Wert von EUR 410,00 wurden im Jahr des Zugangs voll abgeschrieben.

6. Bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurden erkennbare Einzelrisiken durch Wertberichtigungen berücksichtigt. Dem allgemeinen Ausfallrisiko wurde durch eine Pauschalwertberichtigung in Höhe von 1% auf die Netto-Forderungen ausreichend Rechnung getragen.

7. Im Übrigen wurden Forderungen und Verbindlichkeiten mit ihrem Nennwert bzw. Rück­zahlungsbetrag angesetzt.

8. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen auf der Grundlage vorsichtiger kaufmännischer Beurteilung.
    
III. ANGABEN ZU POSTEN DER BILANZ
  
9. Der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten enthält keine Beträge mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren. Eine Besicherung durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte besteht nicht.

IV. ANGABEN ZU POSTEN DER GEWINN- UND VERLUSTRECHUNG
  
10. Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.
  
V. SONSTIGE ANGABEN
  
11. Die Geschäftsführung wurde im gesamten Wirtschaftjahr wahrgenommen von

Ingo Wedding
Eberswalder Str. 5, 15234 Frankfurt (Oder)

Frankfurt (Oder), den 19. Juni 2015

 Wedding
 Putz und Fassade GmbH
 Frankfurt (Oder)
 
 _______________________
 Ingo Wedding
 Geschäftsführer

sonstige Berichtsbestandteile


Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde zur Wahrung der gesetzlich vorgeschriebenen Offenlegungsfrist vor der Feststellung offengelegt.

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