nepatec
GmbH
Hannover
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
1.211.726,10 |
1.171.909,10 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
1.200.512,00 |
1.163.592,00 |
| II.
Sachanlagen |
11.214,10 |
8.317,10 |
| B.
Umlaufvermögen |
1.156.516,93 |
707.543,33 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
225.173,36 |
199.753,40 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
931.343,57 |
507.789,93 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
4.953,51 |
1.703,79 |
| Aktiva |
2.373.196,54 |
1.881.156,22 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
1.502.336,11 |
1.249.708,63 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
51.020,00 |
51.020,00 |
| II.
Kapitalrücklage |
933.000,00 |
933.000,00 |
| III.
Gewinnvortrag |
265.688,63 |
88.311,95 |
| IV.
Jahresüberschuss |
252.627,48 |
177.376,68 |
| B.
Rückstellungen |
534.733,61 |
499.326,90 |
| C.
Verbindlichkeiten |
112.337,63 |
55.266,68 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
112.337,63 |
55.266,68 |
| davon
gegenüber Gesellschaftern |
99,00 |
99,00 |
| D.
Rechnungsabgrenzungsposten |
223.789,19 |
76.854,01 |
| Passiva |
2.373.196,54 |
1.881.156,22 |
Anhang
I. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Die nepatec GmbH mit Sitz in Hannover ist beim
Amtsgericht Hannover unter der HRB 200954 eingetragen.
Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die
Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft
gemäß § 267 Abs. 1 HGB auf. Bei der
Aufstellung des Jahresabschlusses wurde von den
größenabhängigen Erleichterungen für
kleine Gesellschaften gemäß
§§ 274a, 276 und 288 HGB Gebrauch gemacht.
Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 wurde nach
den Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches
aufgestellt.
II. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die Aufstellung des Jahresabschlusses erfolgt unter
der Annahme der Unternehmensfortführung.
Der vorliegende Jahresabschluss wurde unter
Berücksichtigung der für den Vorjahresabschluss
angewendeten Gliederungs- und Bewertungsgrundsätze des
Handelsgesetzbuches aufgestellt.
Vom Wahlrecht des § 248 Abs. 2 HGB zur
Aktivierung bestimmter selbst geschaffener immaterieller
Vermögensgegenstände des Anlagevermögens
wurde Gebrauch gemacht. Es handelt sich dabei um selbst
erstellte Software, die zukünftigen Nutzern im Wege
der Lizensierung gegen Entgelt zur Verfügung gestellt
wird. Die Aktivierung erfolgte unter Beachtung der
§§ 255 Abs. 2 und 255 Abs. 2a HGB. Es wurden die
Fertigungseinzel- und Fertigungsgemeinkosten, die
ausschließlich im Zusammenhang mit der Entwicklung
angefallen sind, berücksichtigt.
Erworbene und selbstgeschaffene
Vermögensgegenstände des beweglichen
Sachanlagevermögens werden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten abzüglich planmäßiger
Abschreibungen bewertet. Bei der Bemessung der
Nutzungsdauer wird auf betriebliche Erfahrungen abgestellt.
Bewegliche Anlagegüter werden entsprechend dem
prognostizierten Nutzungsverlauf linear abgeschrieben. Die
Abschreibungen der beweglichen Anlagegüter erfolgt
grundsätzlich in Übereinstimmung mit den
planmäßigen steuerlichen Abschreibungen, sofern
der prognostizierte Nutzungsverlauf dem nicht
entgegensteht.
Vermögensgegenstände (Geringwertige
Wirtschaftsgüter) mit Netto-Anschaffungskosten bis
800,00 EUR werden im Jahr des Zugangs in voller Höhe
abgeschrieben.
Bei der Bewertung der Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände wurden erkennbare Risiken
berücksichtigt. Den in den Forderungen aus Lieferungen
und Leistungen ruhenden latenten Risiken wurde durch die
Bildung einer ausreichend bemessenen
Pauschalwertberichtigung Rechnung getragen. Im übrigen
wurden Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände zum Nennwert angesetzt.
Die Rückstellungen werden in Höhe des nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrags angesetzt und
berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und
ungewissen Verpflichtungen. Rückstellungen mit einer
Restlaufzeit von mehr als einem Jahr sind mit dem Barwert
bewertet.
Die Verbindlichkeiten sind mit ihren
Nennbeträgen bzw. den Erfüllungsbeträgen
ausgewiesen.
Passive latente Steuern liegen -kumuliert- in
Höhe von 391.520,23 EUR (Vorjahr: 376.781,90 EUR) vor.
Diese ergeben sich aus der Aktivierung der selbst
geschaffenen immateriellen Vermögensgegenstände
des Anlagevermögens für die Geschäftsjahre
vom 31. Dezember 2018 bis zum 31. Dezember 2023 und dem
steuerlichen Ansatzverbot, sowie aus der Abschreibung
dieser Vermögensgegenstände, was zur
Auflösung der latenten Steuern führt. Die
latenten Steuern wurden für das Geschäftsjahr zum
31.12.2023 für Körperschaftsteuer,
Solidaritätszuschlag und Gewerbesteuer mit einem
Steuersatz in Höhe von 32,63%-Punkten ermittelt.
III. Angaben zur Bilanz
Sämtliche Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände haben eine Laufzeit von
einem Jahr.
Sämtliche Verbindlichkeiten haben Restlaufzeiten
bis zu einem Jahr. Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen
und Leistungen sind im branchenüblichen Umfang durch
Eigentumsvorbehalte und Sonderformen dieser Kreditsicherung
- z.B. verlängerter Eigentumsvorbehalt- gesichert.
IV. Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung
Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem
Gesamtkostenverfahren aufgestellt.
V. Sonstige Angaben
Der Gesamtbetrag sonstiger finanzieller
Verpflichtungen umfasst 74 TEUR (bis ein Jahr 38 TEUR).
Die durchschnittliche Anzahl der Beschäftigten
beläuft sich auf 15 Arbeitnehmer.
Die Geschäftsführung wird von Herrn
Claudius Grieser, Herrn Burkhard Gerlts und Herrn Oliver
Hackert wahrgenommen. Die Geschäftsführer sind
einzelvertretungsberechtigt und von den Beschränkungen
des § 181 BGB befreit.
Haftungsverhältnisse im Sinne des § 251 HGB
liegen, wie im Vorjahr, nicht vor.
sonstige Berichtsbestandteile
Hannover, den 01. Juli
2024
gez.
Claudius Grieser (Geschäftsführer)
gez.
Burkhard Gerlts (Geschäftsführer)
gez.
Oliver Hackert (Geschäftsführer)
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 30.07.2024
festgestellt.
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