Mainova Erneuerbare Energien Management GmbH
Selbe AdresseManagementtätigkeiten von sonstigen Holdinggesellschaften
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Marco Schmid seit 16.12.2025 | Prokura |
Max Dr. Reinhard seit 14.7.2025 | Prokura |
Boris Katzenmeyer seit 27.3.2023 | Prokura |
Frank Besser seit 3.6.2019 | Prokura |
Volker Aurich seit 1.6.2016 | Prokura |
Torsten Jedzini seit 7.9.2015 | Geschäftsführer |
Mirko Maier seit 21.7.2014 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
Mainova AG | 100.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
NRM Netzdienste Rhein-Main GmbHFrankfurt am MainJahres- und Tätigkeitsabschluss nach EnWG zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Lagebericht für das Geschäftsjahr 2023GeschäftsmodellGegenstand der NRM war im Geschäftsjahr das Pachten, Verwalten, Betreiben und Instandhalten von Elektrizitäts-, Gasversorgungs-, Wasserversorgungs- und Abwassernetzen nebst Zubehör und Telekommunikationslinien für Energieversorgungsunternehmen, insbesondere für die Mainova Aktiengesellschaft, Frankfurt am Main (Mainova). Die Gesellschaft stellt Dritten die von ihr betriebenen Netze entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG), zur Verfügung (Netzzugang) und schließt Dritte - insbesondere Letztverbraucher - in gleicher Weise an das von ihr betriebene Netz an (Netzanschluss). Die Gesellschaft ermittelt im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben die wirtschaftlichen Bedingungen und Entgelte für Netzzugang und Netzanschluss und stellt die technischen Bedingungen für einen sicheren und zuverlässigen Transport von Energie und Wasser sicher. Seit dem 1. Januar 2006 hat die NRM die Strom- und Gasnetze des Gesellschafters Mainova gepachtet und ist damit Netzbetreiber im Sinne von § 11 EnWG. Seit dem 1. Januar 2009 hat die NRM darüber hinaus das Netz der Energieversorgung Main-Spessart GmbH (EMS), ein verbundenes Unternehmen der Mainova, gepachtet. Mit Ausnahme der Führungskräfte, die gemäß EnWG Angestellte der NRM sein müssen, ist das Personal der NRM im Wege der Arbeitnehmerüberlassung von Mainova und EMS an die NRM überlassen. Geschäftsverlauf und RahmenbedingungenWie in den Vorjahren war die NRM im Geschäftsjahr 2023 Netzbetreiber für die regulierten Strom- und Gasnetze von Mainova und EMS sowie Betriebsführer des Wassernetzes von Mainova. Die Erlösobergrenze (EOG) Strom wurde nicht erreicht. Im Strom bestehen insbesondere aufgrund periodenfremder Mindererlöse sowie aufgrund eines Anstiegs der vorgelagerten Netzkosten im Jahr 2023 Mindererlöse im unteren zweistelligen Millionenbereich. Die EOG Gas wurde nicht erreicht. Im Gas bestehen im Wesentlichen witterungsbedingte Mindererlöse im unteren zweistelligen Millionenbereich. Zum Ausgleich der Abweichungen zwischen den geplanter Erlösobergrenze und den tatsächlich realisierten Werten über mehrere Jahre wird gemäß § 5 ARegV ein Regulierungskonto geführt. Die Mindererlöse führen zu einer Forderung auf dem Regulierungskonto. Diese Forderungen sind nicht bilanziert, können aber in den Jahren 2026 bis 2028 über zusätzliche Erlöse realisiert werden. Die Investitionen in die gepachteten Versorgungsnetze sind gegenüber dem Vorjahr deutlich gestiegen. Insgesamt wurden über EUR 130,7 Mio (i. Vj. EUR 110,3 Mio) für Mainova, EMS und Mörfelden-Walldorf investiert. Weitere Einzelheiten zum zukünftigen Geschäftsverlauf und den Rahmenbedingungen sind dem Kapitel "Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung" zu entnehmen. Analyse der LageErtragslage Die Umsatzerlöse der NRM sind im Jahr 2023 um EUR 155,0 Mio auf EUR 806,4 Mio gestiegen. Bereinigt um die Erlöse aus der Mehr-/Mindermengenabrechnung Strom und Gas, denen nahezu in gleicher Höhe Aufwendungen gegenüberstehen, erhöhten sich die Umsatzerlöse um EUR 83,3 Mio. Die Erlöse aus Netznutzung Strom sind um EUR 23,5 Mio auf EUR 291,4 Mio gestiegen. Im Jahr 2023 wurde die Erlösobergrenze EOG im Strom nicht erreicht. Die Erlöse aus Netznutzung Gas erhöhten sich um EUR 4,6 Mio auf EUR 136,8 Mio. Im Jahr 2023 wurde die EOG Gas nicht erreicht. Die Erlöse aus Verkäufen eingespeister Strommengen sind um EUR 8,8 Mio auf EUR 32,6 Mio gestiegen. Den Erlösen stehen Aufwendungen für den Bezug der eingespeisten Strommengen gegenüber. Die NRM erzielte Erlöse aus Betriebsführungsentgelten für Wasser- und sonstige Netze von EUR 17,6 Mio (i. Vj. EUR 20,5 Mio). Ausschlaggebend für den Rückgang ist eine Verringerung des variablen Betriebsführungsentgelts in der Sparte Wasser um EUR 2,4 Mio im Vergleich zum Vorjahr. Diesen Entgelten stehen geringere Aufwendungen i.R.d. Betriebsführung gegenüber. Weiterhin hat sich das fixe Betriebsführungsentgelt um EUR 0,8 Mio im Vergleich zum Vorjahr verringert. Im Jahr 2023 wurden Erträge aus Investitionsmaßnahmen, Auftragsabrechnung und sonstigen Leistungen von EUR 186,2 Mio (i. Vj. EUR 136,8 Mio) erzielt. Die Erhöhung resultiert i.W. aus einem Anstieg der Investitionsmaßnahmen, die NRM an Mainova erbracht hat (EUR 38,3 Mio). Die Bestandsminderung aus in Ausführung befindlichen Aufträgen verbesserte sich aufgrund der Abrechnung von im Geschäftsjahr abgeschlossenen Aufträgen um EUR 2,1 Mio im Vergleich zum Vorjahr. Die sonstigen betrieblichen Erträge verringerten sich um EUR 4,0 Mio auf EUR 4,2 Mio. Der Rückgang ist mit EUR 3,2 Mio. durch geringere Erstattungen für Umlegungsmaßnahmen begründet. Die Erstattungen schwanken in Abhängigkeit von der Durchführung und Abrechnung von Umlegungsmaßnahmen für die großen Infrastrukturprojekte in der Region. Die Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen verringerten sich um EUR 1 Mio. Der Materialaufwand erhöhte sich um EUR 162,4 Mio auf EUR 731,6 Mio. Bereinigt um die Aufwendungen aus der Mehr-/Mindermengenabrechnung Strom und Gas, denen nahezu in gleicher Höhe Erlöse gegenüberstehen, erhöhte sich der Materialaufwand um EUR 74,4 Mio. Wesentliche Kostenanteile bestehen aus Materialaufwand und Fremdleistungen für Instandhaltungsmaßnahmen und Auftragsabrechnungen von EUR 157,1 Mio (i. Vj. EUR 122,2 Mio), den Aufwendungen für vorgelagerte Netzkosten für Strom und Gas von EUR 149,0 Mio (i. Vj. EUR 119,0 Mio), Aufwendungen für Personalgestellung von EUR 78,7 Mio (i. Vj. EUR 75,2 Mio) sowie den Pachtaufwendungen für das Strom- und Gasnetz von EUR 61,9 Mio (i. Vj. EUR 64,3 Mio). Der Materialaufwand und die Fremdleistungen sind insbesondere aufgrund des erhöhten Maßnahmenplans angestiegen. Der Anstieg der vorgelagerten Netzkosten ist i.W. preisbedingt. Preisbedingt gestiegene Netzverlustkosten von EUR 17,9 Mio im Berichtsjahr erhöhten den Materialaufwand um EUR 11,2 Mio im Vergleich zu den Netzverlustkosten im Vorjahr. Darüber hinaus werden insbesondere verschiedene Umlagen im Rahmen des bundesweiten Belastungsausgleichs und Stromeinspeisungen nach dem EEG und KWK-G ausgewiesen. Diese sind im Vergleich zum Vorjahr um EUR 12,3 Mio gestiegen. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen erhöhten sich um EUR 0,6 Mio auf EUR 98,2 Mio. Ausschlaggebend waren vor allem gestiegene Aufwendungen für Service-Level-Agreements (SLA) mit Mainova. Im Geschäftsjahr ergab sich im Wesentlichen aufgrund erhaltener Zinserträge von Mainova i.R.d. Saldenverzinsung des Finanzmittelkontos ein positives Finanzergebnis. Für das Berichtsjahr wird aufgrund der dargestellten Effekte ein Jahresfehlbetrag (vor Verlustübernahme) in Höhe von EUR 29,2 Mio (i. Vj. EUR 18,3 Mio) ausgewiesen. Finanzlage Die notwendigen Finanzmittel wurden, wie im Vorjahr der NRM durch den Gesellschafter über Verrechnungs- bzw. Bankkonten bereitgestellt, wobei die Mainova alle Finanzmittel für den Netzbetrieb in Frankfurt und Main-Spessart bereitstellt. Die NRM hat darüber hinaus im Berichtsjahr keine eigenen Finanzierungstätigkeiten unternommen. Die Finanzmittel waren jederzeit ausreichend. Liquiditätsengpässe waren nicht zu verzeichnen. Vermögenslage Das Gesamtvermögen der NRM von EUR 106,5 Mio (i. Vj. EUR 99,1 Mio) umfasst auf der Aktivseite im Wesentlichen Anlagevermögen von EUR 61,7 Mio. Das Anlagevermögen der NRM in Höhe von EUR 61,7 Mio (i. Vj. EUR 52,4 Mio) beinhaltet im Wesentlichen Immaterielle Vermögensgegenstände von EUR 44,4 Mio (i. Vj. EUR 37,9 Mio) und umfasst einen aktivierten Baukostenzuschuss, der an den vorgelagerten Netzbetreiber TenneT geleistet wurde, sowie Nutzungsrechte. Außerdem sind unter den geleisteten Anzahlungen noch nicht aktivierungsfähige gezahlte Baukostenzuschüsse für das vorgelagerte Netz enthalten. Das Sachanlagevermögen der NRM in Höhe von EUR 17,3 Mio (i. Vj. EUR 14,5 Mio) beinhaltet im Wesentlichen zwei Betriebsgebäude sowie Zähler. Im Geschäftsjahr wurde vor allem in die Immateriellen Vermögensgegenstände investiert: das Volumen für Nutzungsrechte belief sich auf EUR 5,2 Mio und NRM leistete Anzahlungen auf Baukostenzuschüsse über rund EUR 5,4 Mio. Das Umlaufvermögen von EUR 44,7 Mio umfasst vor allem mit EUR 26,7 Mio (i. Vj. EUR 33,5 Mio) Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, mit EUR 8,6 Mio (i. Vj. EUR 7,1 Mio) sonstige Vermögensgegenstände, mit EUR 4,8 Mio (i. Vj. EUR 5,2 Mio) Vorräte sowie mit EUR 4,5 Mio (i. Vj. EUR 0,9 Mio) Forderungen gegen verbundene Unternehmen. Die Bilanzsumme ist im Vergleich zum Vorjahr um EUR 7,4 Mio gestiegen. Der Anstieg ergibt sich aus einer Erhöhung des Anlagevermögens der NRM um EUR 9,3 Mio, insbesondere aufgrund von Investitionen in das immaterielle Vermögen der NRM. Das Eigenkapital der NRM beträgt EUR 21,0 Mio. Die Eigenkapitalquote beträgt zum Bilanzstichtag 19,7 % (i. Vj. 21,2 %). Auf der Passivseite weist die NRM insbesondere Verbindlichkeiten von EUR 72,3 Mio (i. Vj. EUR 63,0 Mio), empfangene Ertragszuschüsse von EUR 8,5 Mio (i. Vj. EUR 10,4 Mio) sowie sonstige Rückstellungen von EUR 4,8 Mio (i. Vj. EUR 4,7 Mio) aus. Der Anstieg der Verbindlichkeiten von EUR 9,3 Mio resultiert vor allem aus dem Anstieg der Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen von EUR 3,8 Mio und der sonstigen Verbindlichkeiten um EUR 3,3 Mio. Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen betreffen fast ausschließlich Verbindlichkeiten gegenüber der Gesellschafterin Mainova von EUR 59,1 Mio (i. Vj. EUR 55,4 Mio), hauptsächlich aus Finanzmitteln. Der Anstieg der sonstigen Verbindlichkeiten resultiert aus den Verbindlichkeiten aus Umsatzsteuer (EUR 3,2 Mio). Zum 31.12.2022 bestand eine Umsatzsteuerforderung. Gesamtaussage zur wirtschaftlichen Lage Nach Einschätzung der Geschäftsführung ist die wirtschaftliche Lage der NRM noch zufriedenstellend, obwohl die Rahmenbedingungen bedingt durch die Anreizregulierung weniger günstig sind. Geplant war ein Verlust von EUR 23,0 Mio für das Jahr 2023, das tatsächliche Ergebnis lag bei einem Verlust von EUR 29,2 Mio. Im Segment Strom ergab sich eine Ergebnisverschlechterung von EUR 0,3 Mio. Das Ergebnis im Segment Gas verschlechtere sich um EUR 5,6 Mio im Vergleich zum Plan i.W. da die Erlösobergrenze nicht erreicht wurde (negativer Effekt von EUR 9,9 Mio). Das Baugeschäft schließt das Jahr mit einer positiven Abweichung von EUR 1,9 Mio ab. Positiv wirkten sich im Baugeschäft i.W. höhere Erlöse als geplant aus. Mit EUR 2,4 Mio verbessern diverse Positionen im Wesentlichen aus geringeren Abschreibungen für Gaszähler, der Auflösung von Rückstellungen, niedrigeren Personalaufwendungen, sowie geringeren IT-Aufwendungen als geplant das Ergebnis. Chancen und Risiken der zukünftigen EntwicklungDie zukünftige Entwicklung der NRM ist durch zahlreiche Risiken, aber auch Chancen gekennzeichnet, die sich vor allem aus weiteren Änderungen des Rechtsrahmens sowie aus Aktivitäten der Regulierungsbehörden ergeben. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt sind keine Sachverhalte erkennbar, die den Fortbestand des Unternehmens gefährden könnten. Der Erwartungswert aller gemeldeten Risiken nach bereits eingeleiteten Gegenmaßnahmen beläuft sich zum 31. Dezember 2023 auf EUR 10,2 Mio (i. Vj. EUR 9,1 Mio). Davon entfallen 49 % auf Risiken aus dem regulatorischen Umfeld, 18 % auf Risiken aus fehlenden Netznutzungserlösen aufgrund der Ukrainekrise, 16 % auf Prozess- und Qualitätsrisiken, 15 % aus operativen Risiken sowie 2 % auf Risiken aus rechtlichen und compliance Vorgaben. Der Erwartungswert der gemeldeten Chancen beläuft sich auf EUR 3,4 Mio. Davon entfallen 91% auf operative Chancen sowie 9% auf Chancen aus dem regulatorischen Umfeld. Wesentliche Regulatorische Chancen und RisikenErlösobergrenzen für die vierte Regulierungsperiode Gas (2023 - 2027) NRM wurde im Geschäftsjahr vorab informatorisch ein Effizienzwert von 94,98 % mitgeteilt. Der BGH hat mit Beschlüssen vom 26. September 2023 über mehrere Klagen von Gasnetzbetreibern gegen die Durchführung des Effizienzvergleichs für die dritte Regulierungsperiode (RP) entschieden. Die BNetzA wird den Effizienzvergleich nunmehr neu durchführen und neu entscheiden müssen. Der Beschluss des BGH hat über das konkrete Verfahren hinaus auch Auswirkung auf die derzeit laufende Festlegung der Effizienzwerte für die 4. Regulierungsperiode, da diese im Grundsatz nach denselben Regeln erfolgen sollte. Seit dem Beschluss des BGH sind keine weiteren Entwicklungen zu verzeichnen. Generelle sektorale Produktivitätsvorgabe Gas Die BNetzA hat am 6. September 2023 den Festlegungsentwurf zur generellen sektoralen Produktivitätsvorgabe (Xgen) für Gasnetzbetreiber für die vierte Regulierungsperiode (2023-2027) veröffentlicht. Mit der Törnqvist-Methode wurde ein Xgen von 0,75 % ermittelt. Mit der Malmquist-Methode wurde ein Xgen von 1,28 % ermittelt. Zur Sicherstellung einer erreichbaren Produktivitätsvorgabe soll der niedrigere Wert verwendet werden. Erlösobergrenzen für die vierte Regulierungsperiode Strom (2024 - 2028) Die Festlegung des unternehmensindividuellen Effizienzwertes für die vierte RP steht derzeit aus. Integration steuerbarer Verbrauchseinrichtungen Am 1. Januar 2024 treten die Festlegungen zur Ausgestaltung von § 14a EnWG in Kraft, die drohende Engpässe im Bereich der Niederspannungsnetze adressieren. Ziel der Regelung ist es, die kurzfristige Bereitstellung des Netzanschlusses unter anderem für Wärmepumpen und Ladeeinrichtungen sicherzustellen. Alle Netzbetreiber sowie alle Betreiber steuerbarer Verbrauchseinrichtungen (steuVE) sind zur Teilnahme verpflichtet. Mit Wirkung ab 1. Januar 2024 dürfen Netzanschlüsse für steuVE in der Niederspannung nicht mehr mit Verweis auf mangelnde Kapazität durch Netzbetreiber verzögert oder abgelehnt werden. Zur netzorientierten Steuerung von steuVE sind zwei Regelwerke veröffentlicht: die Festlegung zur Durchführung der netzorientierten Steuerung und die Festlegung zum Entgeltmodell und der Reduzierung der Netzentgelte. Mit diesen Festlegungen aus November 2023 kommen erhebliche Herausforderungen auf die NRM zu. Zur Umsetzung hat sie ein umfangreiches Projekt gestartet. Gesetz zum Neustart der Digitalisierung der Energiewende Mit dem Gesetz zum Neustart der Digitalisierung der Energiewende (GNDEW) soll der Einbau intelligenter Messsysteme (iMSys) beschleunigt werden. Im Dezember leitete die BNetzA eine Konsultation zur Anerkennung von Kosten des Messwesens im Stromnetz ein. Verbraucherinnen und Verbraucher zahlen für iMSys eine geringere jährliche Gebühr, in den meisten Fällen in Höhe von 20 €. Eine wesentliche Neuerung ist, dass die Netzbetreiber ab 2024 mit bis zu 80 € je iMSys an den Kosten beteiligt werden sollen. Gemäß dem Eckpunktepapier der Konsultation sollen die Kosten als dauerhaft nicht beeinflussbare Kostenanteile (dnbK) eingestuft werden. Über einen Ansatz von Planwerten soll ein Zeitverzug vermieden werden. Abweichungen zwischen Plan und Ist werden nachträglich erfasst und über das Regulierungskonto ausgeglichen, so dass die Erstattung wirtschaftlich ohne Zeitverzug erfolgt. Konzessionsverträge (Wegenutzungsverträge) Im Zeitraum der Mittelfristplanung stehen insgesamt sechs Gas-Konzessionsverträge im Netzgebiet Frankfurt (einschließlich Umland) an, die durch die jeweiligen Kommunen neu zu vergeben sind. Mainova bewirbt sich stets für alle Bestandskonzessionen bei den Konzessionsvergabeverfahren um den erneuten Erhalt der Konzession. Aufgrund der in Kraft getretenen Gesetzgebung (GEG und WPG) und den sich damit verändernden Rahmenbedingungen in den Konzessionsvergabeverfahren, sind Bewertungskriterien, die den Ausbau von Gasnetzen festlegen, aufgrund der fehlenden Planungssicherheit kritisch zu betrachten. Trotz des abnehmenden Gas-Konzessionswettbewerbes ist es nicht auszuschließen, dass einzelne Konzessionen nicht verlängert werden. Erfreulich ist, dass im vergangenen Jahr eine Bestandskonzession im Bereich Gas erfolgreich zu einem neuen Abschluss geführt werden konnte. Die NRM und ihre Gesellschafterin Mainova beteiligen sich darüber hinaus aktiv an der Gewinnung neuer Konzessionen in der Region Rhein-Main, sofern diese eine wirtschaftlich attraktive Perspektive bieten. PrognoseberichtDie Folgen des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine und der geopolitischen Spannungen werden NRM auch zukünftig beschäftigen. Hierzu gehören Unsicherheiten hinsichtlich der weiteren Entwicklungen im energiewirtschaftlichen Marktumfeld. Zudem können Änderungen von gesetzlichen Regelungen und ein geändertes Verbrauchsverhalten einen Einfluss auf den Geschäftsverlauf haben. Ein wesentlicher Schwerpunkt der NRM liegt weiterhin auf Investitionen in das Stromnetz. Um dem steigenden Strombedarf gerecht zu werden, investiert NRM insbesondere in den Ausbau und die Leistungsfähigkeit. Hierbei steht die Gewährleistung der Versorgungszuverlässigkeit und -qualität im Vordergrund. Für das bestehende Gasnetz wird eine Zukunfts-Strategie entwickelt. Es besteht eine große Abhängigkeit zur kommunalen Wärmeplanung der Stadt Frankfurt am Main. Der Umbau hin zu einer klimaneutralen Energieversorgung ist eines der größten und finanziell aufwändigsten Infrastrukturaufgaben der nächsten Jahrzehnte. Darüber hinaus treiben NRM umfangreiche eigene sowie gesetzliche Digitalisierungs- und Standardisierungsthemen und -projekte um und haben einen wesentlichen Einfluss auf den Geschäftsverlauf. Vor dem Hintergrund der dargestellten Chancen und Risiken erwartet die NRM für das Geschäftsjahr 2024 ein geringeres negatives Jahresergebnis vor Verlustübernahme (steuerungsrelevante Kennzahl) von rund EUR 17,0 Mio. Zusammenfassende Beurteilung Die Regulierung und die sich weiter verschärfende diesbezügliche Gesetzgebung werden die Geschäftstätigkeit der NRM auch zukünftig maßgeblich beeinflussen und so auch auf Arbeitsplätze, Einkommen und Wertschöpfung in der Rhein-Main-Region ausstrahlen. Die Kompensation von Kostensteigerungen, von sinkenden Erlösen aufgrund des Effizienzverlaufs der EOG in der vierten Regulierungsperiode, erfordern weiterhin eine kontinuierliche Optimierung des Netzgeschäfts. Die NRM ist eingebunden in das Risikomanagement des Mainova-Verbunds und hat eine vollständige Risikoinventur zur Jahresmitte und zum Jahresende durchgeführt. Die absehbaren Risiken wurden aktuell bewertet und sind bereits in die Wirtschaftsplanung 2024 ff. eingegangen. Aufgrund der derzeitigen vertraglichen Gegebenheiten (v.a. Cash Pooling und Ergebnisabführungsvertrag) sind keine Risiken ersichtlich, die den Fortbestand der Gesellschaft gefährden. Insgesamt blickt die Geschäftsführung aufgrund der steigenden regulatorischen und gesamtwirtschaftlichen Anforderungen auf eine herausfordernde Zukunft und sieht die NRM gut aufgestellt.
Frankfurt am Main, den 22. März 2024 Mirko Maier Torsten Jedzini Bilanz zum 31. Dezember 2023Aktiva
Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023
Anhang für das Geschäftsjahr 20231. AllgemeinesDie NRM Netzdienste Rhein-Main GmbH, Frankfurt am Main (kurz: NRM), wurde am 21. April 2005 von der Mainova Aktiengesellschaft, Frankfurt am Main (kurz: Mainova), gegründet und am 24. Mai 2005 in das Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt am Main unter HRB 74832 eingetragen. Mit der Gründung der Gesellschaft wurde dem zweiten Gesetz zur Neuregelung des Energiewirtschaftsrechts (EnWG) vom 7. Juli 2005 Rechnung getragen. Gemäß § 7 EnWG haben vertikal integrierte Energieversorgungsunternehmen sicherzustellen, dass Netzbetreiber, die mit ihnen im Sinne von § 3 Nr. 38 EnWG verbunden sind, hinsichtlich ihrer Rechtsform unabhängig von anderen Tätigkeitsbereichen der Energieversorgung sind. Die NRM ist Netzbetreiber gemäß dem Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) für die regulierten Strom- und Gasnetze der Mainova. Das Wasserverteilungsnetz von Mainova wurde im abgelaufenen Geschäftsjahr von der NRM weiterhin als Betriebsführer betrieben. Durch den im Jahr 2007 abgeschlossenen Betriebsführungs- bzw. Pachtvertrag mit der Energieversorgung Main-Spessart GmbH (kurz: EMS) erweiterte sich das Tätigkeitsgebiet um das Gasversorgungsgebiet der EMS. Mit Ausnahme der Führungskräfte, die gemäß EnWG Angestellte der NRM sein müssen, ist das Personal der NRM im Wege der Arbeitnehmerüberlassung von Mainova und EMS an die NRM überlassen. Hierfür wurden zwischen der NRM und der Mainova sowie der EMS entsprechende Arbeitnehmerüberlassungsverträge geschlossen. Durchschnittlich beschäftigte NRM im Geschäftsjahr 899 (i. Vj. 895) Mitarbeiter im Rahmen der Arbeitnehmerüberlassung, davon 880 (i. Vj. 874) in Frankfurt am Main und 19 (i. Vj. 20) in Sailauf. Bei NRM direkt angestellt waren im Durchschnitt des Geschäftsjahres 26 Mitarbeiter (Führungskräfte; i. Vj. 26). 2. Aufstellung des JahresabschlussesDie Aufstellung des Jahresabschlusses der NRM erfolgt nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB), des GmbH-Gesetzes und den wirtschaftszweigspezifischen Vorschriften des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG). 3. Gliederung des JahresabschlussesBei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die Vorschriften des HGB für Kapitalgesellschaften sowie die Regelungen des GmbHG über die Gliederung und den Ausweis der Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung beachtet worden. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. 4. Bilanzierungs- und BewertungsmethodenEntgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände werden mit ihren Anschaffungskosten aktiviert und entsprechend ihrer voraussichtlichen Nutzungsdauer linear abgeschrieben. Die Nutzungsdauer beträgt zwischen 5 für Nutzungsrechte und 20 Jahren für geleistete Baukostenzuschüsse. Die Geleisteten Anzahlungen beziehen sich auf einen geleisteten Baukostenzuschuss im Zusammenhang mit einer noch nicht abgeschlossenen Netzerweiterung. Die Sachanlagen werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um planmäßige und außerplanmäßige Abschreibungen, angesetzt. Die Herstellungskosten umfassen direkt zurechenbare Einzelkosten, angemessene Teile der notwendigen Gemeinkosten sowie des Werteverzehrs des Anlagevermögens, soweit dieser durch die Fertigung veranlasst ist. Zinsen für Fremdkapital, das zur Finanzierung der Herstellung eines Vermögensgegenstands verwendet wird, werden nicht angesetzt. Sachanlagen, die nach dem 31. Dezember 2008 aktiviert wurden, werden linear abgeschrieben. Abschreibungen auf Sachanlagen, die vor dem 31. Dezember 2008 aktiviert wurden, werden grundsätzlich in steuerlich höchstzulässigem Umfang gemäß den amtlichen AfA-Tabellen vorgenommen, soweit dieser innerhalb der handelsrechtlich zulässigen Bandbreite liegt. Geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) mit Anschaffungskosten bis zu EUR 250,00 netto werden im Jahr der Anschaffung sofort als Aufwand erfasst. GWG mit Anschaffungskosten zwischen EUR 250,01 und EUR 1.000,00 netto werden im Anlagevermögen einem Sammelposten zugeführt und über fünf Jahre abgeschrieben. NRM wendet diese Regelung für alle geringwertigen Wirtschaftsgüter mit Ausnahme von IT-Hardware an. Außerplanmäßige Abschreibungen werden bei voraussichtlich dauerhafter Wertminderung vorgenommen. Unter den Finanzanlagen werden die Beteiligungen zu Anschaffungskosten bilanziert. Die Bewertung der unfertigen Leistungen erfolgt zu Herstellungskosten unter Berücksichtigung angemessener Teile der notwendigen Material- und Fertigungsgemeinkosten. Werthaltigkeitsrisiken in den Vorräten werden unter Beachtung des Niederstwertprinzips durch Bewertungsabschläge berücksichtigt. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind zum Nennwert angesetzt. Erkennbare Risiken werden durch Wertberichtigungen berücksichtigt. Innerhalb der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und gegen verbundene Unternehmen sind sorgfältig ermittelte Schätzbeträge für die erst bei der Durchführung der Jahresabrechnung abrechnungsfähigen Netznutzungsbeträge ( Jahresverbrauchsabgrenzung) erfasst. Erhaltene Abschlagszahlungen von Kunden sind damit verrechnet. Als aktive Rechnungsabgrenzungsposten wurden gemäß § 250 Abs. 1 HGB Ausgaben vor dem Bilanzstichtag, die Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen, abgegrenzt. Das gezeichnete Kapital wird mit dem Nennbetrag angesetzt. Gemäß § 9 der NAV für Stromversorgung und § 9 der NDAV für die Gasversorgung ist der Netzbetreiber berechtigt, vom Anschlussnehmer die Erstattung der bei wirtschaftlich effizienter Betriebsführung notwendigen Kosten, u. a. für die Herstellung bzw. Änderung des Netzanschlusses, und gemäß § 10 NAV bzw. § 11 NDAV einen angemessenen Baukostenzuschuss für die Erstellung oder Verstärkung der örtlichen Verteileranlage zu verlangen. Für die von der Mainova und EMS gepachteten Netzgebiete werden Netzanschlussbeiträge sowie Baukostenzuschüsse für Strom und Gas als empfangene Ertragszuschüsse bis zum 31. Dezember 2009 passiviert. Die erfolgswirksame Auflösung des Sonderpostens erfolgt ratierlich über die Laufzeit von 20 Jahren. Ab dem Jahr 2010 werden die vereinnahmten Baukostenzuschüsse und Netzanschlusskosten auf der Grundlage von Abtretungsvereinbarungen bei Mainova und EMS ausgewiesen. Die Rückstellungen sind in Höhe des Erfüllungsbetrags angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung unter Berücksichtigung zukünftiger Preis- und Kostensteigerungen notwendig ist. Sie berücksichtigen alle bekannten Verpflichtungen und Risiken. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst. Die anzuwendenden Zinssätze werden von der Deutschen Bundesbank ermittelt. Die erhaltenen Anzahlungen auf Bestellungen werden mit dem Nennwert als Verbindlichkeit gemäß § 268 Abs. 5 S. 2 HGB ausgewiesen. Die Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt. 5. Erläuterungen zur BilanzDie Aufgliederung der in der Bilanz zusammengefassten Posten des Anlagevermögens und ihre Entwicklung sind in dem beigefügten Anlagenspiegel dargestellt. Das Vorratsvermögen der Gesellschaft in Höhe von TEUR 4.821 (i. Vj. TEUR 5.155) umfasst im Wesentlichen die Bestände aus unfertigen Aufträgen. Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen betragen TEUR 26.735 (i. Vj. TEUR 33.468) und entfallen im Wesentlichen auf Netzentgelte gegenüber dritten Händlern und Netzdienstleistungen in Höhe von TEUR 22.977 (i. Vj. TEUR 24.647). Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen betragen TEUR 4.525 (i. Vj. TEUR 879). Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen beinhalten im Wesentlichen Forderungen aus laufendem Leistungsverkehr gegen die MWH01 GmbH & Co. KG von TEUR 2.122 (i. Vj. TEUR 0), gegen die Stadtwerke Verkehrsgesellschaft Frankfurt am Main mbH (VGF) von TEUR 1.868 (i. Vj. TEUR 376) sowie gegen die EMS von TEUR 466 (i. Vj. TEUR 498). Die Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, betragen zum Stichtag 0 TEUR (i. Vj. TEUR 4). Die sonstigen Vermögensgegenstände beinhalten debitorische Kreditoren von TEUR 461 (i. Vj. TEUR 203). Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr bestehen wie im Vorjahr nicht. Von den Forderungen werden erhaltene Abschläge von TEUR 35.837 (i. Vj. TEUR 33.772) abgezogen. Die NRM hat mit der Mainova ServiceDienste Gesellschaft mbH, Frankfurt am Main (kurz: MSD), der Mainova und der Stadtwerke Frankfurt am Main Holding GmbH, Frankfurt am Main (kurz: SWFH), einen Vertrag über Cash Pooling und Kontokonzentration abgeschlossen. Aufgrund dieses Vertrags entfallen zum Bilanzstichtag auf das von der Mainova gepachtete Versorgungsgebiet keine eigenen flüssigen Mittel. Das Eigenkapital ergibt sich mit TEUR 500 aus dem gezeichneten Kapital, mit TEUR 13.402 aus Kapitalrücklagen, mit TEUR 5.091 aus anderen Gewinnrücklagen und mit TEUR 2.014 aus dem Bilanzgewinn. Die gesamte Kapitalrücklage resultiert aus der Übertragung von Anlagevermögen von Mainova an NRM. Die anderen Gewinnrücklagen resultieren aus den in 2009 aufgelösten Aufwandsrückstellungen infolge der Anwendung der Übergangsvorschriften aus Art. 67 Abs. 3 S. 2 EGHGB. Zum 1. Januar 2012 wurde zwischen dem Gesellschafter Mainova und NRM ein Gewinnabführungs- und Teilbeherrschungsvertrag abgeschlossen, wonach die NRM sich verpflichtet ihren gesamten Gewinn an Mainova abzuführen. Im Gegenzug ist Mainova verpflichtet jeden Jahresfehlbetrag der NRM auszugleichen. Die passivierten empfangenen Ertragszuschüsse betreffen Netzkosten- und Hausanschlussbeiträge im Netzgebiet der Mainova und EMS, die vertraglich zwischen dem Anschlussnehmer und der NRM vereinbart wurden. Sie werden über die Laufzeit von 20 Jahren aufgelöst und betragen TEUR 8.460 (i. Vj. TEUR 10.441). Ab dem Jahr 2010 werden die vereinnahmten Baukostenzuschüsse und Netzanschlusskosten auf der Grundlage der Abtretungsvereinbarungen bei Mainova und EMS ausgewiesen. Die sonstigen Rückstellungen in Höhe von TEUR 4.779 (i. Vj. TEUR 4.660) beinhalten Rückstellungen für
Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen in Höhe von TEUR 59.269 (i. Vj. TEUR 55.483) betreffen mit TEUR 59.091 Verbindlichkeiten gegenüber der Gesellschafterin Mainova (i. Vj. TEUR 55.406) und beinhalten Verbindlichkeiten aus sonstigem Leistungsverkehr, laufenden Lieferungs- und Leistungsverkehr, und wie im Vorjahr gegenläufig Forderungen aus Verlustübernahme und Netznutzung in Höhe von TEUR 31.236 (i. Vj. TEUR 21.150). Die sonstigen Verbindlichkeiten belaufen sich auf TEUR 5.422 (i. Vj. TEUR 2.158) und beinhalten mit TEUR 3.169 (i. Vj. TEUR 0) Verbindlichkeiten aus Umsatzsteuer. Kreditorischen Debitoren bestehen über TEUR 1.798 (i. Vj. TEUR 1.383). Alle Verbindlichkeiten haben wie im Vorjahr eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. 6. Erläuterungen zur Gewinn- und VerlustrechnungUmsatzerlöse
Die Umsatzerlöse enthalten folgende periodenfremde Effekte:
Sonstige betriebliche Erträge
Bei den Erträgen aus der Auflösung von Rückstellungen sowie den Erträgen aus der Herabsetzung von Wertberichtigungen handelt es sich um periodenfremde Effekte. Materialaufwand
Die Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe setzen sich wie folgt zusammen:
Die Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe enthalten folgende periodenfremde Effekte:
Die Aufwendungen für bezogene Leistungen setzen sich wie folgt zusammen:
Personalaufwand
Das Personal der NRM besteht ausschließlich aus Führungskräften. Im Durchschnitt des Geschäftsjahres beschäftigte die NRM 26 Mitarbeiter (i. Vj. 26). Das übrige Personal wurde im Wege der Arbeitnehmerüberlassung von Mainova und EMS an die NRM gestellt. Abschreibungen Abschreibungen sind in dem beigefügten Anlagenspiegel dargestellt. Sonstige betriebliche Aufwendungen
Die Sonstigen betrieblichen Aufwendungen enthalten folgende periodenfremde Effekte:
Zinsergebnis
Steuern vom Einkommen und vom Ertrag Im Berichtsjahr sind ebenso wie im Vorjahr aufgrund der körperschaftsteuerlichen und gewerbesteuerlichen Organschaft zwischen der Mainova und NRM keine Steuern vom Einkommen und vom Ertrag ausgewiesen. 7. Latente SteuernMit Wirkung zum 1. Januar 2012 besteht zwischen Mainova und NRM eine körperschaftsteuerliche und gewerbesteuerliche Organschaft. Die zum 31. Dezember 2011 bestandenen latenten Steuern wurden dementsprechend dem Organträger zugeordnet. 8. Tätigkeitsabschlüsse gemäß § 6b Abs. 3 EnWGAuf Grund des am 7. Juli 2005 veröffentlichten Gesetzes über die Elektrizitäts- und Gasversorgung hat die NRM gemäß § 6b Abs. 3 EnWG getrennte Bilanzen und Gewinn- und Verlustrechnungen für die Bereiche Elektrizitäts- und Gasverteilung sowie nach § 3 Abs. 4 MsbG i. V. m. § 6b Abs. 3 EnWG für den Bereich Messstellenbetrieb moderner Messeinrichtungen und intelligenter Messsysteme zu erstellen. Gemäß § 6b Abs. 3 EnWG wurden in der internen Rechnungslegung getrennte Konten für die Tätigkeiten Stromverteilung, Strom sonstiges, Gasverteilung, Gas sonstiges, Messstellenbetrieb moderner Messeinrichtungen und intelligenter Messsysteme sowie Sonstiges geführt bzw. es wurde eine Kontenzuordnung durch Schlüsselung vorgenommen. Es wurden entsprechende Bilanzen und Gewinn- und Verlustrechnungen aufgestellt. In der internen Rechnungslegung erfolgte eine ordnungsgemäße Dokumentation bezüglich der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden und der Kontenzuordnung bzw. -schlüsselung. 9. Geschäfte mit nahen stehenden Unternehmen und Personen und Geschäfte größeren Umfangs gemäß § 6b Abs. 2 EnWG
10. Sonstige finanzielle VerpflichtungenDer Gesamtbetrag der sonstigen finanziellen Verpflichtungen beträgt für das Jahr 2024 EUR 129,4 Mio und teilt sich in folgende Beträge auf: Finanzielle Verpflichtungen bestehen für die NRM vor allem aus den Pachtverträgen für die Strom- und Gasnetze mit Mainova. Der Vertrag wurde mit Wirkung zum 1. Januar 2006 mit einer Laufzeit von fünf Jahren geschlossen. Die Verträge verlängern sich um weitere fünf Jahre, wenn sie nicht gekündigt werden. Die sich daraus ergebenden Pachtaufwendungen für das Jahr 2024 betragen insgesamt EUR 61,5 Mio. Weitere finanzielle Verpflichtungen ergeben sich aus den abgeschlossenen Strombezugsverträgen für die Beschaffung der Verlustenergie in Höhe von EUR 29,1 Mio sowie aus dem Bestellobligo von EUR 38,8 Mio. Es handelt sich um ein Obligo für investive Maßnahmen der Mainova, die weiterverrechnet werden. Finanzielle Verpflichtungen, die außerhalb des üblichen Rahmens liegen und von Bedeutung für die Beurteilung der Finanzlage sind, bestehen nicht. 11. HaftungsverhältnisseEs bestehen Haftungsverhältnisse nach § 251 HGB. Diese beinhalten Gewährleistungsverträge gegenüber verbundenen Unternehmen in Höhe von EUR 45,5 Mio (i. Vj. EUR 51,2 Mio). Die Inanspruchnahme der Gewährleistung ist aufgrund der stabilen finanziellen Situation der verbundenen Unternehmen aktuell nicht zu erwarten. 12. Sonstige AngabenGeschäftsführer der Gesellschaft waren im Geschäftsjahr Herr Dipl.-Ing. Torsten Jedzini (technischer Geschäftsführer), Frankfurt, und Herr Dipl.-Vw. Mirko Maier (kaufmännischer Geschäftsführer), Lampertheim. Die Gesellschaft wird in den Konzernabschluss der Mainova (Konzernabschluss für den kleinsten Kreis von Unternehmen), Frankfurt am Main, einbezogen, der auf Grund der Verpflichtung nach § 315e HGB von der Mainova aufgestellt und im elektronischen Unternehmensregister bekannt gemacht wird. Die Gesellschaft wird darüber hinaus in den Konzernabschluss für den größten Kreis von Unternehmen gemäß § 285 Nr. 14 HGB, den Konzernabschluss der Stadtwerke Frankfurt am Main Holding GmbH, Frankfurt am Main ("SWFH"), einbezogen. Der Konzernabschluss der SWFH wird der das Unternehmensregister führenden Stelle elektronisch zur Einstellung in das Unternehmensregister übermittelt. Die durchschnittliche Zahl der beschäftigten Arbeitnehmer betrug 26 (i. Vj. 26). Es handelt sich ausschließlich um Führungskräfte. Die Vergütung der Geschäftsführung wird im Anhang auf Grund der Regelungen in § 286 Abs. 4 HGB nicht ausgewiesen. Die Angaben nach § 285 Nr. 17 HGB (Abschlussprüferhonorar) erfolgen im Konzernabschluss der Mainova. 13. Ereignisse nach Ablauf des BerichtsjahresEs haben sich keine Vorgänge von besonderer Bedeutung nach Schluss des Geschäftsjahres ergeben.
Frankfurt am Main, den 22. März 2024 Mirko Maier Torsten Jedzini Entwicklung des Anlagevermögens im Geschäftsjahr 2023
Bilanz zum 31. Dezember 2023Tätigkeit StromverteilungAktiva
Bilanz zum 31. Dezember 2023Tätigkeit GasverteilungAktiva
Bilanz zum 31. Dezember 2023Tätigkeit Messstellenbetrieb moderner Messeinrichtungen und intelligenter MesssystemeAktiva
Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023Tätigkeit Stromverteilung
Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023Tätigkeit Gasverteilung
Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023Tätigkeit Messstellenbetrieb moderner Messeinrichtungen und intelligenter Messsysteme
Entwicklung des Anlagevermögens im Geschäftsjahr 2023Tätigkeit Stromverteilung
Entwicklung des Anlagevermögens im Geschäftsjahr 2023Tätigkeit Gasverteilung
Entwicklung des Anlagevermögens im Geschäftsjahr 2023Tätigkeit Messstellenbetrieb
moderner Messeinrichtungen
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| Anschaffungskosten | |||||
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1.1.2023
EUR |
Zugänge
EUR |
Abgänge
EUR |
Umbuchungen
EUR |
31.12.2023
EUR |
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| I. Immaterielle Vermögensgegenstände | |||||
| Entgeltlich erworbene Software und Rechte | 403.000,00 | 725.589,00 | 0,00 | 0,00 | 1.128.589,00 |
| II. Sachanlagen | |||||
| Technische Anlagen und Maschinen | 711.753,82 | 140.667,64 | 0,00 | 0,00 | 852.421,46 |
| 1.114.753,82 | 866.256,64 | 0,00 | 0,00 | 1.981.010,46 | |
| Kumulierte Abschreibungen | |||||
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1.1.2023
EUR |
Zugänge
EUR |
Abgänge
EUR |
Umbuchungen |
31.12.2023
EUR |
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| I. Immaterielle Vermögensgegenstände | |||||
| Entgeltlich erworbene Software und Rechte | 237.117,00 | 92.694,00 | 0,00 | 0,00 | 329.811,00 |
| II. Sachanlagen | |||||
| Technische Anlagen und Maschinen | 168.277,00 | 171.594,00 | 0,00 | 0,00 | 339.871,00 |
| 405.394,00 | 264.288,00 | 0,00 | 0,00 | 669.682,00 | |
| Buchwerte | ||
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31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
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| I. Immaterielle Vermögensgegenstände | ||
| Entgeltlich erworbene Software und Rechte | 798.778,00 | 165.883,00 |
| II. Sachanlagen | ||
| Technische Anlagen und Maschinen | 512.550,46 | 543.476,82 |
| 1.311.328,46 | 709.359,82 | |
Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden aus dem Jahresabschluss der NRM werden im Rahmen der Tätigkeitsabschlüsse beibehalten.
Auf Basis der ab 1. Januar 2006 gültigen Pachtverträge für die Strom- und Gasverteilungsnetze der Mainova und dem ab 1. Juli 2009 gültigen Pachtvertrag für das Gasverteilungsnetz der EMS erfolgt die Zuordnung bzw. das Verfahren zur Zuordnung von Gegenständen des Aktiv- und Passivvermögens sowie Aufwendungen und Erträgen über Profitcenter, die den jeweiligen Aktivitäten zugeordnet sind.
In den Fällen, in denen ein unmittelbarer Sachbezug zu den einzelnen Unternehmensaktivitäten nicht gegeben ist oder eine unmittelbare Zuordnung mit unvertretbar hohem Aufwand verbunden wäre, erfolgt die Zurechnung grundsätzlich durch Schlüsselung, die eine verursachungsgerechte Zuordnung zu den einzelnen Aktivitäten ermöglicht.
Die Forderungen aller Aktivitäten der NRM haben wie im Vorjahr eine Restlaufzeit von einem Jahr. Die Verbindlichkeiten aller Aktivitäten haben wie im Vorjahr eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr.
Energielieferungen zwischen den einzelnen Unternehmensbereichen werden auf Basis von Marktpreisen berechnet.
An die NRM Netzdienste Rhein-Main GmbH, Frankfurt am Main
VERMERK ÜBER DIE PRÜFUNG DES JAHRES ABSCHLUSSES UND DES LAGEBERICHTS
Prüfungsurteile
Wir haben den Jahresabschluss der NRM Netzdienste Rhein-Main GmbH, Frankfurt am Main, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der NRM Netzdienste Rhein-Main GmbH für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 geprüft.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
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entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 und |
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vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. |
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.
Grundlage für die Prüfungsurteile
Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.
Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist.
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.
Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.
Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.
Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.
Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
| • |
identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. |
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gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben. |
| • |
beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. |
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ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. |
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beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses insgesamt einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. |
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beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Gesellschaft. |
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führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. |
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
SONSTIGE GESETZLICHE UND ANDERE RECHTLICHE ANFORDERUNGEN
Vermerk über die Prüfung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWGund § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG
Prüfungsurteile
Wir haben geprüft, ob die Gesellschaft ihre Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG zur Führung getrennter Konten für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 eingehalten hat. Darüber hinaus haben wir die Tätigkeitsabschlüsse für die Tätigkeiten "Stromverteilung", "Gasverteilung" und "Messstellenbetrieb moderner Messeinrichtungen und intelligenter Messsysteme" nach § 6b Abs. 3 Satz 1 EnWG sowie § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG - bestehend jeweils aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 sowie die als Anlage beigefügten Angaben zu den Rechnungslegungsmethoden für die Aufstellung der Tätigkeitsabschlüsse - geprüft.
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Nach unserer Beurteilung wurden die Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG zur Führung getrennter Konten in allen wesentlichen Belangen eingehalten. |
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Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entsprechen die beigefügten Tätigkeitsabschlüsse in allen wesentlichen Belangen den deutschen Vorschriften des § 6b Abs. 3 Sätze 5 bis 7 EnWG und des § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG. |
Grundlage für die Prüfungsurteile
Wir haben unsere Prüfung der Einhaltung der Pflichten zur Führung getrennter Konten und der Tätigkeitsabschlüsse in Übereinstimmung mit § 6b Abs. 5 EnWG unter Beachtung des IDW Prüfungsstandards: Prüfung nach § 6b Energiewirtschaftsgesetz (IDW PS 610 n.F. (07.2021)) durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG" weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir wenden als Wirtschaftsprüfungsgesellschaft die Anforderungen des IDW Qualitätsmanagementstandards: Anforderungen an das Qualitätsmanagement in der Wirtschaftsprüferpraxis (IDW QMS 1 (09.2022)) an. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zur Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG zu dienen.
Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für die Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Einhaltung der Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG zur Führung getrennter Konten. Die gesetzlichen Vertreter sind auch verantwortlich für die Aufstellung der Tätigkeitsabschlüsse nach den deutschen Vorschriften des § 6b Abs. 3 Sätze 5 bis 7 EnWG und des § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG.
Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachtet haben, um die Pflichten zur Führung getrennter Konten einzuhalten.
Die Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für die Tätigkeitsabschlüsse entspricht der im Abschnitt "Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht" hinsichtlich des Jahresabschlusses beschriebenen Verantwortung mit der Ausnahme, dass der jeweilige Tätigkeitsabschluss kein unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Tätigkeit zu vermitteln braucht.
Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen,
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ob die gesetzlichen Vertreter ihre Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG zur Führung getrennter Konten in allen wesentlichen Belangen eingehalten haben und |
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ob die Tätigkeitsabschlüsse in allen wesentlichen Belangen den deutschen Vorschriften des § 6b Abs. 3 Sätze 5 bis 7 EnWG und des § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG entsprechen. |
Ferner umfasst unsere Zielsetzung, einen Vermerk in den Bestätigungsvermerk aufzunehmen, der unsere Prüfungsurteile zur Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG beinhaltet.
Die Prüfung der Einhaltung der Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG zur Führung getrennter Konten umfasst die Beurteilung, ob die Zuordnung der Konten zu den Tätigkeiten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 4 EnWG sowie nach § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG sachgerecht und nachvollziehbar erfolgt ist und der Grundsatz der Stetigkeit beachtet wurde.
Unsere Verantwortung für die Prüfung der Tätigkeitsabschlüsse entspricht der im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" hinsichtlich des Jahresabschlusses beschriebenen Verantwortung mit der Ausnahme, dass wir für den jeweiligen Tätigkeitsabschluss keine Beurteilung der sachgerechten Gesamtdarstellung vornehmen können.
Frankfurt am Main, den 22. März 2024
PricewaterhouseCoopers
GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Stephan Schims, Wirtschaftsprüfer
Marc Krizaj, Wirtschaftsprüfer
Der Jahresabschluss zum 31.12.2023 wurde am 16.05.2024 festgestellt.
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