Edl-Verwaltungs GmbH
Neunkirchen
am Sand
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
0,00 |
874,00 |
| I.
Sachanlagen |
0,00 |
874,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
126.449,28 |
1.232.256,32 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
101.595,29 |
1.222.598,48 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
60.096,60 |
70.112,70 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
24.853,99 |
9.657,84 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
126.449,28 |
1.233.130,32 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
110.923,58 |
654.479,18 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.564,59 |
25.564,59 |
| II.
Bilanzgewinn |
85.358,99 |
628.914,59 |
| davon
Gewinnvortrag |
628.914,59 |
1.172.342,91 |
| B.
Sonderposten mit Rücklageanteil |
12.424,51 |
15.826,19 |
| C.
Rückstellungen |
3.101,19 |
3.300,00 |
| D.
Verbindlichkeiten |
0,00 |
559.524,95 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
0,00 |
558.362,47 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
126.449,28 |
1.233.130,32 |
Anhang
Allgemeine Angaben
Soweit Wahlrechte für Angaben in der Bilanz oder
im Anhang ausgeübt werden können, wurde der
Vermerk in der Bilanz gewählt.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das
Gesamtkostenverfahren gewählt.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft.
I. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
(§ 284 Abs. 2 Nr. 1 HGB)
Bilanzierung und Bewertung erfolgten unter Beachtung
der Vorschriften des Handelsgesetzbuches für kleine
Kapitalgesellschaften und unter zusätzlicher Beachtung
der steuerrechtlichen Bestimmungen.
Von den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden des
Vorjahres wurde nicht abgewichen.
1. Aktiva
Anlagevermögen
Aufgrund der Abwicklung des
Gesellschaftsvermögens waren zum Bilanzstichtag
Sachanlagen nicht mehr vorhanden.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
Die Forderungen wurden unter Berücksichtigung
aller erkennbaren Risiken bewertet.
Flüssige Mittel
Die flüssigen Mittel sind mit den Nominalwerten
ausgewiesen.
2. Passiva
Die sonstigen Rückstellungen wurden für
alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei
wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Im Rahmen der Liquidation erfolgte der Ausgleich
sämtlicher Verbindlichkeiten.
II. Erläuterungen zur Bilanz
1. Anlagevermögen
(§ 268 Abs. 2 Satz 1 HGB)
Das gesamte zu Beginn des Geschäftsjahres
vorhandene Anlagevermögen wurde im Berichtsjahr
veräußert.
2. Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
(§ 268 Abs. 4 HGB)
Ein Teil der sonstigen Vermögensgegenstände
sind - wie im Vorjahr - innerhalb eines Jahres fällig.
Vermögensgegenstände mit einer Laufzeit
länger als ein Jahr werden gesondert ausgewiesen.
3. Forderungen bzw. Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern
(§ 264c Abs. 1 HGB, § 42 Abs. 3 GmbHG)
Gegenüber dem Gesellschafter bestand zum
31.12.2010 eine Forderung in Höhe von 31.482,59 Euro.
4. Sonderposten mit Rücklageanteil
(281 Abs. 1 Satz 2 HGB)
Es handelt sich dabei um den Abzinsungsbetrag zum
Körperschaftsteuerguthaben nach § 37 KG.
5. Verbindlichkeiten
(§ 268 Abs. 5 HGB, § 266 Abs. 1 Satz 3 HGB)
In den ausgewiesenen sonstigen Verbindlichkeiten mit
insgesamt 0,00 Euro (Vorjahr 559.524,95 €) ist
keine langfristige Verbindlichkeit gegenüber einem
Kreditinstitut enthalten.
III. Erläuterungen zur Gewinn- und
Verlustrechnung
Die Erleichtungsvorschriften für kleine
Kapitalgesellschaften nach § 276, § 288 und
§ 326 HGB wurden in vollem Umfang in Anspruch
genommen. Es erfolgen daher keine Angaben zu den
GuV-Posten.
IV. Sonstige Angaben
Aufgrund des Gesellschafterbeschlusses vom 08.01.2010
erfolgt seit dem 16.02.2010 die Abwicklung des
Gesellschaftsvermögens.
1. Eventualverbindlichkeiten
(§ 251 und § 268 Abs. 7 HGB)
Am Bilanzstichtag haben keine der nachstehend
aufgeführten Verbindlichkeiten bestanden:
a) Verbindlichkeiten aus der Begebung und
Übertragung von Wechseln
b) Verbindlichkeiten aus Bürgschaften
c) Verbindlichkeiten aus Gewährleistungen
d) Haftungsverhältnisse aus der Bestellung von
Sicherheiten für Verbindlichkeiten
2. Ergebnisverwendung
(§ 268 Abs. 1, § 325 Abs. 1, § 326
HGB)
Es wird die Erleichterungsvorschrift gem. § 326
S. 2 HGB für kleine Kapitalgesellschaften in Anspruch
genommen.
3. Geschäftsführer bzw. Liquidator im
Berichtszeitraum
(§ 285 Nr. 10 HGB)
Herr Albert Edl, Kaufmann
4. Anteilsbesitz
(§ 287 HGB)
Die Aufstellung des Anteilsbesitzes erfolgt gesondert
und wird beim Registergericht in Form einer
Beteiligungsliste hinterlegt. die Schutzregelung nach
§ 287 HGB wird dadurch in Anspruch genommen.
5. Lagericht
(§ 264 Abs. 1 HGB)
Die Gesellschaft hat gem. § 264 Abs. 1 Satz 3
HGB auf die Aufstellung eines Lageberichtes verzichtet.
Edl Verwaltungs GmbH i. L.
gez.
Albert Edl
Liquidator
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 10.02.2011 festgestellt.
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