Stadtentwässerung Höxter GmbH
Selbe AdresseBetrieb von Kläranlagen
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Andreas Brandl seit 17.7.2025 | Geschäftsführer |
Branislav Trajkovic seit 5.6.2025 | Prokura |
Matthias Bieler seit 17.12.2019 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
Stadt Holzminden | 37.55% |
Stadt Höxter | 37.50% |
Vereinigte Gas- und Wasserversorgung GmbH | 12.50% |
| 12.45% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
2 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Unternehmen, an denen diese Organisation direkt beteiligt ist
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Weserstadtwerke-Service GmbHHöxterJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Bilanz zum 31.12.2023AKTIVA
Anhang 2023Allgemeine Angaben (1) Die Weserstadtwerke-Service GmbH ist im Zuge einer Kooperation der Stadtwerke Holzminden GmbH und der Gas- und Wasserversorgung Höxter GmbH entstanden. Gegenstand der Weserstadtwerke-Service GmbH ist die Erbringung von kaufmännischen und technischen Dienstleistungen für ihre Gesellschafter und andere Unternehmen, die vornehmlich auf dem Gebiet der Energiewirtschaft, der Wasser- und Wärmeversorgung sowie der Abwasserentsorgung tätig sind. Sitz der Gesellschaft ist Höxter, sie ist im Handelsregister beim Amtsgericht Paderborn unter HRB 14285 eingetragen. Für die Gewinn- und Verlustrechnung ist das Gesamtkostenverfahren gewählt. Eingeklammerte Ziffern in der Vorspalte der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung verweisen auf die betreffenden Posten im Anhang. Der Jahresabschluss wurde nach den für große Kapitalgesellschaften maßgeblichen Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Die Gliederung der Bilanz, gemäß § 42 Abs. 3 GmbH-G, wurde um folgende Posten ergänzt: - Forderungen gegen Gesellschafter - Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschafter Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden (2) Die immateriellen Vermögensgegenstände und die Sachanlagen sind auf der Grundlage der Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten bewertet. Den planmäßigen Abschreibungen bei den immateriellen Vermögensgegenständen und den Sachanlagen liegen die in den steuerlichen Abschreibungstabellen vorgegebenen Nutzungsdauern zugrunde. Anlagenzugänge werden nach der linearen Methode abgeschrieben. Im Jahr der Anschaffung wird auf bewegliche Sachanlagen eine zeitanteilige Abschreibung vorgenommen. Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten bis 800 € werden im Jahr der Anschaffung in voller Höhe abgeschrieben. Bei voraussichtlich dauernder Wertminderung werden außerplanmäßige Abschreibungen auf den beizulegenden Wert vorgenommen. Die Vorräte sind durch Stichtagsinventur bzw. durch permanente Inventur aufgenommen worden; sie werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten unter Berücksichtigung des Niederstwertprinzips bewertet. Auf länger lagerndes Material werden angemessene Abwertungen vorgenommen. Noch nicht abgerechnete Leistungen sind zu Herstellungskosten unter Einbeziehung von Lohn- und Materialgemeinkosten angesetzt. Die Forderungen sind zum Nennwert bilanziert. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verpflichtungen. Der Wertansatz erfolgt in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre laufzeitadäquat abgezinst. Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt. Für die Bilanzierung latenter Steuern gemäß § 274 HGB werden sich ergebende Steuerbelastungen und -entlastungen aus gegenüber den steuerlichen Wertansätzen resultierenden Differenzen saldiert betrachtet. Im Fall aktiver latenter Steuern wird aufgrund des bestehenden Wahlrechts auf eine Aktivierung verzichtet. Es ergab sich ein aktiver Überhang, da sich im Wesentlichen Unterschiede aufgrund niedrigerer steuerbilanzieller Werte bei den Rückstellungen auswirkten. Der Steuersatz für die Berechnung beträgt 30 %. Erläuterungen zur Bilanz Anlagevermögen (4) Die Entwicklung des Anlagevermögens ist im Anlagenspiegel dargestellt. Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten (5) Hierbei handelt es sich im Wesentlichen um die SAP-Einführung sowie sonstige Softwarelizenzen. Forderungen gegen Gesellschafter (6) Die Forderungen betreffen die Gas- und Wasserversorgung Höxter GmbH (795 T€) und die Stadtwerke Holzminden GmbH (398 T€). Sonstige Vermögensgegenstände (7) Die sonstigen Vermögensgegenstände betreffen im Wesentlichen Steuererstattungsansprüche.
Kapitalrücklage (9) In die Kapitalrücklage haben beide Gesellschafter je 450 T€ eingezahlt. Steuerrückstellungen (10) Die Steuerrückstellungen betreffen Körperschaft- und Gewerbesteuer. Rückstellungen (11) Für Verpflichtungen aus Altersteilzeitvereinbarungen mit sechs Mitarbeiternsind Rückstellungen gebildet. Verbindlichkeiten (12)
Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung
Sonstige betriebliche Erträge Hierbei handelt es sich im Wesentlichen um Erträge aus Anlagenabgängen. Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und für bezogene Waren (15) Die Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe betreffen im Wesentlichen Lagermaterial und Fremdmaterial. Aufwendungen für bezogene Leistungen (16) Hierin sind vor allem die Tiefbauleistungen enthalten.
Die durchschnittliche Zahl der Mitarbeiter (ohne Auszubildende) betrug 64 Personen.
Sonstige betriebliche Aufwendungen (19) Die übrigen betrieblichen Aufwendungen enthalten im Wesentlichen Versicherungsprämien, EDV- und Seminaraufwendungen, Post- und Telekommunikationskosten sowie übrigen Verwaltungsaufwand. Zinsen und ähnliche Aufwendungen (20) Auf Aufwendungen aus der Aufzinsung von Rückstellungen entfallen 10 T€. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag (21) Hierunter sind Gewerbe- und Körperschaftsteuer erfasst. Aufsichtsrat und Geschäftsführung Aufsichtsrat Christian Belke, Holzminden Vorsitzender ab 01.01.2024 (1. stellvertretender Vorsitzender ab 01.01.2023-31.12.2023), Bürgermeister Stadt Holzminden Daniel Hartmann, Höxter 1. stellvertretender Vorsitzender ab 01.01.2024 (Vorsitzender ab 01.01.2023-31.12.2023), Bürgermeister Stadt Höxter Oliver Thieme, Düsseldorf 2. stellvertretender Vorsitzender, Leiter Dienstleistungsmanagement der GELSENWASSER AG, Gelsenkirchen Andreas Brandl, Bad Driburg Abteilungsleiter Finanzen der Stadt Höxter Claudia Koch, Höxter Baudezernentin der Stadt Höxter Friederike Konold-Rüsel, Mülheim Projektleiterin Wasserstoff der GELSENWASSER AG, Gelsenkirchen Ruth Koßmann, Holzminden (ab 02.05.2023) Ratsmitglied, Rentnerin Jessica Möhle, Holzminden (bis 01.05.2023) Ratsmitglied, Verkaufsleiterin Stefan Siepler, Höxter Arbeitnehmervertreter Alexander Titze, Holzminden Ratsmitglied, Diplom-Ingenieur Geschäftsführung Matthias Bieler, Geseke Thorsten Welling, Höxter Zusatzversorgung Die zum 1.1.2020 nach § 613a BGB von der Gas- und Wasserversorgung Höxter GmbH auf die Gesellschaft übergegangenen Mitarbeiter sind bei der Kommunalen Zusatzversorgungskasse Westfalen-Lippe (kvw-Zusatzversorgung) mit Sitz in Münster versichert. Die kvw-zusatzversorgung hat die Aufgabe, den Beschäftigten ihrer Mitglieder eine zusätzliche Alters-, Erwerbminderungs- und Hinterbliebenenversorgung in Form einer beitragsorientierten Leistungszusage zu gewähren. Die Leistungen der betrieblichen Altersversorgung richten sich nach dem Tarifvertrag über die zusätzliche Altersvorsorge der Beschäftigten des öffentlichen Dienstes (ATV-K). Seit dem 1. Januar 2002 ist die Höhe der Betriebsrente insbesondere abhängig von dem jeweiligen Jahresentgelt und dem Alter des Beschäftigten (sog. Punktemodell). Anwartschaften aus dem bis zum 31. Dezember 2001 durchgeführten Gesamtversorgungssystem werden zusätzlich in Form einer Startgutschrift berücksichtigt. Die Versorgungsverpflichtungen werden im Umlageverfahren in Form eines Abschnittsdeckungsverfahrens finanziert. Der Deckungsabschnitt beträgt 100 Jahre. Infolge der Schließung des Gesamtversorgungssystems und des Wechsels zum Punktemodell erhebt die kwv zur Finanzierung der Ansprüche und Anwartschaften, die vor dem 1. Januar 2002 begründet worden sind, neben den Umlagen ein pauschales Sanierungsgeld zur Deckung eines zusätzlichen Finanzbedarfs. Im Jahr 2023 betrug der Umlagesatz 4,5% des zusatzversorgungspflichtigen Entgelts. Der Prozentsatz für das Sanierungsgeld betrug 3,25%. Die Summe der zusatzversorgungspflichtigen Entgelte für die Beschäftigten der Weserstadtwerke-Service GmbH betrug 1.744 T€. Honorar des Abschlussprüfers Das Gesamthonorar für das Geschäftsjahr 2023 beträgt 10 T€; davon entfallen 5 T€ auf Abschlussprüfungsleistungen sowie 5 T€ auf die Steuerberatung. Nachtragsbericht Über wesentliche Vorgänge nach Schluss des Geschäftsjahres war nicht zu berichten. ErgebnisverwendungsvorschlagDie Geschäftsführung schlägt vor, den Jahresüberschuss von 233.700,00 € entsprechend dem Beteiligungsanteil an die Gesellschafter auszuschütten.
Höxter, 11. Juni 2024 Weserstadtwerke-Service GmbH Matthias Bieler, Geschäftsführer Thorsten Welling, Geschäftsführer Gewinn- und Verlustrechnung 2023
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