goodwheel
GmbH
Soest
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2022
EUR |
31.12.2021
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
767.641,25 |
908.741,25 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
263.998,25 |
401.606,25 |
| II.
Sachanlagen |
3.643,00 |
7.135,00 |
| III.
Finanzanlagen |
500.000,00 |
500.000,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
1.295.388,18 |
1.210.816,82 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
1.270.102,17 |
1.189.700,11 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
1.634,20 |
1.634,20 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
25.286,01 |
21.116,71 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
4.867,00 |
8.200,00 |
| Summe
Aktiva |
2.067.896,43 |
2.127.758,07 |
Passiva
|
|
31.12.2022
EUR |
31.12.2021
EUR |
| A.
Eigenkapital |
1.340.699,14 |
1.278.331,34 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Kapitalrücklage |
4.316.231,58 |
4.316.231,58 |
| III.
Verlustvortrag |
3.062.900,24 |
2.869.815,36 |
| IV.
Jahresüberschuss |
62.367,80 |
-193.084,88 |
| B.
Rückstellungen |
76.500,00 |
58.500,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
650.697,29 |
790.926,73 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
650.697,29 |
790.926,73 |
| Summe
Passiva |
2.067.896,43 |
2.127.758,07 |
Anhang
Allgemeine Angaben
Die Goodwheel GmbH hat ihren Sitz in Soest und ist
eingetragen in das Handelsregister beim Amtsgericht
Amtsgericht Arnsberg (Reg.Nr.B 8322). Der Jahresabschluss
der Firma goodwheel GmbH für das Geschäftsjahr
2022 wurde unter Beachtung der Grundsätze
ordnungsmäßiger Buchführung und der
Generalnorm, ein möglichst getreues Bild der
Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens
zu vermitteln, aufgestellt.
Die Bilanzierung, die Bewertung und der Ausweis der
einzelnen Positionen des Jahresabschlusses wurden nach den
allgemeinen Bestimmungen der §§ 242 bis 263 HGB
unter Berücksichtigung der Sondervorschriften für
Kapitalgesellschaften der §§ 264 bis 289a HGB
vorgenommen.
Angaben, die wahlweise in der Bilanz, in der Gewinn-
und Verlustrechnung oder im Anhang gemacht werden
können, sind insgesamt im Anhang aufgeführt.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das
Gesamtkostenverfahren gewählt.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft.
Angaben zur Bilanzierung und Bewertung
einschließlich steuerrechtlicher Maßnahmen
Der Jahresabschluss der Firma goodwheel GmbH wurde
auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des
Handelsgesetzbuchs in der Fassung des Bilanzrichtlinie-
Umsetzungsgesetz aufgestellt.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die
Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu
Anschaffungskosten angesetzt und sofern sie der Abnutzung
unterlagen, um planmäßige Abschreibungen
vermindert.
Entgeltlich erworbene Geschäfts- und
Firmenwerte, deren voraussichtliche Nutzungsdauer nicht
verlässlich geschätzt werden kann, wurden
über eine Nutzungsdauer von 10 Jahren abgeschrieben.
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert. Die
planmäßigen Abschreibungen wurden nach der
voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände und entsprechend den
steuerlichen Vorschriften linear und degressiv vorgenommen.
Forderungen und Wertpapiere des Umlaufvermögens
wurden unter Berücksichtigung aller erkennbaren
Risiken bewertet.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für
alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei
wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Verbindlichkeiten wurden zum Rückzahlungsbetrag
angesetzt. Sofern die Tageswerte über den
Rückzahlungsbeträgen lagen, wurden die
Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt.
Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht
statt.
Die Geschäftsjahresabschreibung je Posten der
Bilanz ist aus dem beigefügten Anlagenspiegel zu
entnehmen.
Erläuterungen zur Bilanz und der Gewinn- und
Verlustrechnung
Die Gesellschaft hat in ihrem handelsrechtlichen
Jahresabschluss von dem Wahlrecht des § 248 Abs. 2 HGB
Gebrauch gemacht (Konto 4800) und weist für selbst
geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens (in Entwicklung) einen Aktivposten in
Höhe von T€ 199 aus.
Die Entwicklung des Anlagevermögens ist in dem
als Anlage beigefügten Anlagespiegel dargestellt.
Die ausgewiesenen Verbindlichkeiten sind
sämtlich vor Ablauf von einem Jahr fällig und
nicht durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte
gesichert.
Die Umsatzerlöse wurden entsprechend der
Neudefinition des § 277 Abs. 1 HGB in der Fassung des
BilRUG erfasst.
Aperiodische Erträge haben das Jahresergebnis
nicht nenneswert beeinflusst.
Vorschlag zur Ergebnisverwendung, sonstige Angaben
Das Jahresergebnis wird in voller Höhe auf neue
Rechnung vorgetragen.
Namen der Geschäftsführer, Beteiligungen,
Haftungsverhältnisse
Ab dem 01.07.2020 werden die Geschäfte von Herrn
Hendrik Salewski geführt.
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres
bestand keine Beteiligung an einem anderen Unternehmen,
welche den fünften Teil der Gesamtanteile
überschritten hätte.
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres
wurden keine Anteile oder Anlageaktien an inländischen
Investmentvermögen im Sinne des § 1 des
Investmentgesetzes oder vergleichbare ausländische
Investmentanteile von mehr als dem zehnten Teil gehalten.
Eventualverbindlichkeiten aus der Begebung und
Übertragung von Wechseln, aus Bürgschaften, aus
Wechsel- und Scheckbürgschaften sowie
Verbindlichkeiten aus Gewährleistungsverträgen
bestanden zum Bilanzstichtag nicht. Sicherheiten für
fremde Verbindlichkeiten wurden nicht bestellt.
Verpflichtungen gem. § 268 Abs. 7 HGB ; Angaben
nach § 42 Abs. 3 GmbHG, § 285 Abs. 9 Nr. c
HGB
Es bestehen zum Bilanzstichtag Forderungen in
Höhe von T€ 1.207. Diesen stehen keine derartigen
Verbindlichkeiten gegenüber. Wesentliche Bedingungen
sind mit den vorgenannten Sachverhalten nicht
verknüpft, Haftungsverhältnisse sind ebenfalls
zugunsten der vorgenannten Sachverhalte nicht eingegangen
worden. Das Ausschüttungsverbot des § 268 Abs. 8
HGB in Höhe der aktvierten selbstgeschaffenen
immatertiellen Wirtschaftsgütern wird beachtet.
Angabe nach § 328 Abs. 1 HGB
Die Feststellung des Jahresabschlusses erfolgte am
08.06.2023.
sonstige Berichtsbestandteile
Soest, den 08.06.2023
gez.
Hendrik Salewski, Geschäftsführer
Angaben zur Feststellung
Der Jahresabschluss wurde am 08.06.2023
festgestellt.
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