Baltic Real Estate GmbHLiquidiert

Bahnhofstraße 18, 18055 Rostock, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Rostock HRB 9681
Vorher
Baltic Capital Management GmbH
Eingetragen
25.2.2004
Branche
Bauträger für WohngebäudeKauf und Verkauf von eigenen Gewerbegrundstücken und NichtwohngebäudenBauträger für andere Gebäude und Bauwerke
Gegenstand
Handel mit Immobilien, Grundstücks- und Wohnungsverwaltung, Planung und Realisierung von Bauträgerprojekten sowie die Entwicklung des Vertriebs von Handelsund Börsensoftware für die Kapitalmärkte.

Historie

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Management

NameRolle
Steffen Möller
seit 8.1.2020
Liquidator

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
Karsten Schröder
100.00%

Gesellschafter
Beta

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Name
Ort
Betrag
Anteil
Karsten Schröder
6340 Baar Chriesimatt 6, Schweiz
25.000 €
100.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

Baltic Real Estate GmbH

Rostock

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010

Bilanz

Aktiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Rückständige Einzahlungen 0,00 12.500,00
B. Anlagevermögen 1,00 1,00
I. Sachanlagen 1,00 1,00
C. Umlaufvermögen 365.322,03 359.250,00
I. Vorräte 318.487,15 357.369,00
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 0,00 48,99
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 46.834,88 1.832,01
Bilanzsumme, Summe Aktiva 365.323,03 371.751,00

Passiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Eigenkapital 3.079,07 9.652,93
I. gezeichnetes Kapital / Kapitalkonto/ Kapitalanteile 25.000,00 25.000,00
1. nicht eingeforderte ausstehende Einlagen -12.500,00 0,00
2. eingefordertes Kapital 12.500,00 25.000,00
II. Verlustvortrag 15.347,07 8.874,45
III. Jahresüberschuss 5.926,14 -6.472,62
B. Rückstellungen 2.000,00 2.000,00
C. Verbindlichkeiten 360.243,96 360.098,07
davon mit Restlaufzeit bis 1 Jahr 360.243,96 360.098,07
Bilanzsumme, Summe Passiva 365.323,03 371.751,00

Anhang


ALLGEMEINE ANGABEN

Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft nach § 267 Abs. 1 HGB.

Der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr wurde gemäß den Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches für Kaufleute (§§ 242 ff. HGB) und den ergänzenden Vorschriften für Kapitalgesellschaften (§§ 264 ff. HGB) aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften wurden die Regelungen des GmbH-Gesetzes beachtet.

Bei der Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren nach § 275 Abs. 2 HGB angewendet.

Größenabhängige Erleichterungen bei der Erstellung des Jahresabschlusses
(§§ 266 Abs. 1, 276, 288 HGB) wurden in Anspruch genommen.

Darüber hinaus wurden Offenlegungserleichterungen nach § 326 HGB in Anspruch genommen.

BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSMETHODEN

Die angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden entsprechen den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (§§ 238 bis 263 HGB) und den Bestimmungen des Gesellschaftsvertrages. Darüber hinaus hat die Gesellschaft die ergänzenden Vorschriften zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden für Kapitalgesellschaften beachtet.

Die Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten bilanziert und, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert.

Grundlage der planmäßigen Abschreibung ist die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes.

Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und sofern ein entsprechender Sachverhalt vorlag, auf den niedrigeren Börsen- und Marktpreis am Abschlussstichtag abgeschrieben. Soweit ein Börsen- oder Marktpreis nicht feststellbar war, werden sie auf den niedrigeren beizulegenden Wert abgeschrieben.

Die Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt.

Die Rückstellungen wurden in Höhe des nach kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages passiviert.


Die Verbindlichkeiten wurden mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt.

Bei der erstmaligen Aufstellung des Jahresabschlusses nach dem BilMoG wurden die Vorjahresvergleichszahlen auf Grund des Wahlrechts des Art. 67 Abs. 8 Satz 2 EGHGB nicht angepasst.

ERLÄUTERUNGEN ZU EINZELNEN POSTEN DER BILANZ

Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von über 5 Jahren bestehen nicht.

HAFTUNGSVERHÄLTNISSE

Am Abschlussstichtag liegen weder Eventualverbindlichkeiten noch andere nicht aus der Bilanz ersichtliche wesentliche Haftungsverhältnisse i. S. d. § 251 HGB vor.

SONSTIGE ANGABEN

Geschäftsführer

Familienname Vorname ausgeübter Beruf

Möller Steffen Geschäftsführer



UNTERZEICHNUNG DES JAHRESABSCHLUSSES 2010

Rostock, 12.07.2011, gez. Steffen Möller

Der Jahresabschluss wurde 15.7.2011 festgestellt.




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