Stammdaten

Register
Amtsgericht Stuttgart HRB 787046
Eingetragen
14.11.2022
Branche
BeteiligungsgesellschaftenManagementtätigkeiten von sonstigen HoldinggesellschaftenManagementtätigkeiten von Holdinggesellschaften mit überwiegend finanziellem Anteilsbesitz
Gegenstand
Gegenstand geändert; nun: Der Erwerb, das Halten, und die Verwaltung von Beteiligungen an Unternehmen, die nicht zum Handel an einer Börse zugelassen oder in einen organisierten Markt einbezogen sind, einschließlich deren Finanzierung, insbesondere einer Minderheitsbeteiligung an einer Personenhandelsgesellschaft, deren wesentlicher Vermögensgegenstand die Beteiligung an einer Gesellschaft aus dem Bereich Energieinfrastruktur ist ("Zielbeteiligung").

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Kai Ralph Rauschecker
seit 6.10.2025
Prokura
Geschäftsführer
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

0.00% identifiziert100.00% ungelöst

Ungelöste Beteiligungen (1)

Gesellschafter
Beta

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Name
Ort
Betrag
Anteil
SWK Beteiligungs GmbH & Co. geschlossene Investment KG
Germany
25.000 €
100.00%

Bilanzkonten

Gewinn- und Verlustrechnung

Posten

Konzern- und Jahresabschlüsse

SWK Holding GmbH

Stuttgart

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

A K T I V A
31.12.2023 31.12.2022
EUR EUR
A. ANLAGEVERMÖGEN
I. Finanzanlagen 1.177.076.348,59 0,00
B. UMLAUFVERMÖGEN
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 50.242.397,69 0,00
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 23.480.962,34 23.451,71
73.723.360,03 23.451,71
Summe Aktiva 1.250.799.708,62 23.451,71
P A S S I V A
31.12.2023 31.12.2022
EUR EUR
A. EIGENKAPITAL
I. Gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Kapitalrücklage 152.674.835,76 0,00
III. Bilanzgewinn/verlust 22.146.547,06 2.548,29
174.846.382,82 22.451,71
B. RÜCKSTELLUNGEN 2.772.381,14 1.000,00
C. VERBINDLICHKEITEN 1.073.180.944,66 0,00
Summe Passiva 1.250.799.708,62 23.451,71

Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr 2023



2023
Rumpf
geschäftsjahr
2022
EUR EUR
1.Sonstige betriebliche Erträge 405,00 0,00
2.Sonstige betriebliche Aufwendungen 21.264.241,07 2.548,29
3.Erträge aus Beteiligungen 53.117.878,83 0,00
4.Zinsen und ähnliche Aufwendungen 4.806.722,10 0,00
5.Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 2.898.225,31 0,00
6. Ergebnis nach Steuern 24.149.095,35 2.548,29
7. Jahresüberschuss/ fehlbetrag 24.149.095,35 2.548,29
8.Verlustvortrag aus dem Vorjahr 2.548,29 0,00
9.Ergebnisverwendung 2.000.000,00 0,00
10. Bilanzgewinn/ verlust 22.146.547,06 2.548,29

Anhang für das Geschäftsjahr 2023

1. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

Die SWK Holding GmbH, Stuttgart, Amtsgericht Regensburg, HRB 787046, beachtet bei der Aufstellung des Jahresabschlusses hinsichtlich Bilanzierung, Bewertung und Gliederung die Vorschriften des Handelsgesetzbuches, des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung sowie die Vorschriften des Gesellschaftsvertrages.

Die Finanzanlagen werden zu Anschaffungskosten bzw. mit dem niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt.

Die Forderungen und die sonstigen Vermögensgegenstände werden mit dem Nennwert bzw. mit dem am Bilanzstichtag beizulegenden niedrigeren Wert angesetzt.

Der Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks sind mit dem Nennbetrag bewertet. Kurzfristige Fremdwährungsguthaben werden zum Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag bewertet.

Das gezeichnete Kapital wird zum Nennbetrag angesetzt.

Die Kapitalrücklage wird zum Nennbetrag angesetzt.

Die Rückstellungen werden in Höhe des Betrages angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist, um alle zum Bilanzstichtag drohenden Verluste und ungewissen Verbindlichkeiten zu erfüllen.

Die Verbindlichkeiten werden mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt.

Die Gewinn- und Verlustrechnung wird nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.

2. Erläuterungen zu den Posten der Bilanz

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände weisen - wie im Vorjahr - eine Restlaufzeit von weniger als einem Jahr auf.

Eigenkapital

Das gezeichnete Kapital beträgt EUR 25.000,00 und ist voll einbezahlt. Im Berichtsjahr erfolgten Einzahlung in Höhe von TEUR 152.675 in die Kapitalrücklage.

Sonstige Rückstellungen

Die sonstigen Rückstellungen sind gebildet für Kosten der Jahresabschlussprüfung, der Erstellung der Steuererklärungen und für ausstehende Rechnungen.

Verbindlichkeiten

Fristengliederung

größer als
bis 1 Jahr 1 Jahr bis größer als
5 Jahre 5 Jahre
TEUR TEUR TEUR
1. Verbindlichkeiten ggü. Kreditinstituten 895 223.000 0
(Vorjahr) (0) (0) (0)
2. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 619 0 0
(Vorjahr) (0) (0) (0)
3. Verbindlichkeiten ggü. Gesellschaftern 1.730 0 446.000
(Vorjahr) (0) (0) (0)
4. Sonstige Verbindlichkeiten 270 400.667 0
(Vorjahr) (0) (0) (0)
Summe 3.514 623.667 446.000
(Vorjahr) (0) (0) (0)

Geschäftsführung

Mitglieder der Geschäftsführung waren:

Herrn Dr. Peter-Henrik Blum-Barth, Bruchsal (bis 31.07.2024)

Herrn André Pfleger, Weinstadt (bis 17.08.2023)

Herrn Mario Krägelius (ab 01.07.2023)

Frau Dr. Daniela Franke (ab 15.04.2024)

Die Geschäftsführer sind gemeinsam zur Vertretung berechtigt und jeder von ihnen ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.

Mutterunternehmen

100 % des Stammkapitals werden von der SWK Beteiligungs GmbH & Co. Geschlossene Investment KG, Stuttgart, gehalten.

Neutraubling, 05. August 2024

 

Mario Krägelius
Geschäftsführer

 

Dr. Daniela Franke
Geschäftsführerin

Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers

An die SWK Holding GmbH, Stuttgart

Prüfungsurteil

Wir haben den Jahresabschluss der SWK Holding GmbH, Stuttgart, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs und Bewertungsmethoden - geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses geführt hat.

Grundlage für das Prüfungsurteil

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zum Jahresabschluss zu dienen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens, Finanz und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d. h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil zum Jahresabschluss beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieses Systems der Gesellschaft abzugeben.

beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.

ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.

beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses insgesamt einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens, Finanz und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

München, 6. August 2024

GEIPEL & KOLLMANNSBERGER GmbH

Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Michael Geipel Manfred Roßik
Wirtschaftsprüfer Wirtschaftsprüfer

Der Jahresabschluss zum 31.12.2023 wurde am 10.10.2024 festgestellt.

Nachrichten & Medien

Insolvenzbekanntmachungen

Aktuelle Insolvenzverfahren

Prüfen, ob Insolvenzverfahren für dieses Unternehmen vorliegen

Handelsregister Dokumente

Gesellschafterliste
Aktueller Abdruck
Chronologischer Abdruck

Organisationen an dieser Adresse

25 nahegelegene Organisationen

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