Kühner
Handel GmbH
Reutlingen
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2012 bis zum 31.12.2012
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2012
EUR |
31.12.2011
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
6.766,00 |
7.515,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
3.732,00 |
4.266,00 |
| II.
Sachanlagen |
3.034,00 |
3.249,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
167.779,35 |
145.797,72 |
| I.
Vorräte |
28.176,00 |
42.391,00 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
34.766,12 |
31.064,02 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
104.837,23 |
72.342,70 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
174.545,35 |
153.312,72 |
Passiva
|
|
31.12.2012
EUR |
31.12.2011
EUR |
| A.
Eigenkapital |
122.923,37 |
113.219,12 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Bilanzgewinn |
97.923,37 |
88.219,12 |
| B.
Rückstellungen |
14.400,00 |
14.400,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
37.221,98 |
25.693,60 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
174.545,35 |
153.312,72 |
Anhang
Der Jahresabschluss der Kühner Handel GmbH wurde
auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des
Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen
Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu
beachten. Nach den im § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft und somit offenlegungspflichtig.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das
Gesamtkostenverfahren gewählt. Von den
größenabhängigen Erleichterungen der
§§ 276, 286, 287, 288, 325, 326 und 327 HGB wurde
Gebrauch gemacht.
1. Bilanzierungsmethoden
Im Jahresabschluss sind sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden,
Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge
enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.
Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der
Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen,
Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten
verrechnet worden. Das Anlage- und Umlaufvermögen, das
Eigenkapital, die Schulden sowie die
Rechnungsabgrenzungsposten wurden in der Bilanz gesondert
ausgewiesen und hinreichend aufgegliedert.
Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände
aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd
zu dienen.
Rückstellungen wurden im Rahmen des § 249
HGB und Rechnungsabgrenzungsposten nach den Vorschriften
des § 250 HGB gebildet.
2. Bewertungsmethoden
Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des
Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz
des vorhergehenden Geschäftsjahres überein. Bei
der Bewertung wurde von der Fortführung des
Unternehmens ausgegangen.
Die Vermögensgegenstände und Schulden
wurden einzeln bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden,
namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste,
die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind,
berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen
dem Abschlussstichtag und der Aufstellung des
Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne sind nur
berücksichtigt worden, wenn sie bis zum
Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und
Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig
vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden.
Die auf den vorhergehenden Jahresabschluss
angewandten Bewertungsmethoden sind beibehalten worden.
Einzelne Positionen wurden wie folgt bewertet:
Die Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens wurden zu Anschaffungskosten bzw.
Herstellungskosten abzüglich planmäßiger
Abschreibungen bewertet. Grundlage der
planmäßigen Abschreibung war die
voraussichtliche Nutzungsdauer des
Vermögensgegenstandes.
Geringwertige Wirtschaftsgüter (Anschaffungs-
oder Herstellungskosten bis 410 €) wurden im
Erwerbsjahr voll abgeschrieben, wobei aus
Vereinfachungsgründen im Jahr des Zugangs ein Abgang
unterstellt wurde. Der Sammelposten des Vorjahres wurde
fortgeführt.
Hinsichtlich der Aufgliederung und Entwicklung des
Anlagevermögens und der einzelnen Wertansätze
sowie der angewandten AfA-Methoden wird auf den
Anlagenspiegel verwiesen.
Der Warenbestand wurde zu Einkaufspreisen bewertet.
Die Forderungen, die sonstigen
Vermögensgegenstände und die liquiden Mittel
wurden grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt.
Erkennbare Einzelrisiken waren nicht vorhanden.
Die Verbindlichkeiten wurden mit dem
Erfüllungsbetrag ausgewiesen.
Die Rückstellungen wurden mit dem nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrag bewertet.
3. Erläuterungen zur Bilanz
Es bestehen Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern in Höhe von 4.483,12 €.
Die Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von bis
zu einem Jahr betragen 37.221,98 €.
Es bestehen die üblichen Eigentumsvorbehalte aus
dem Erwerb von Waren.
4. Sonstige Angaben
Angaben zu Organen der Gesellschaft:
Geschäftsführer der Gesellschaft war im
Geschäftsjahr Herr Dipl. Phys. Ulrich Wagner.
Bezüglich dessen Bezüge wird von der
Schutzklausel des § 286 IV HGB Gebrauch gemacht. Die
Gesellschaft hat keinen Aufsichtsrat.
Bilanzgewinn:
Im Bilanzgewinn von 97.923,37 € ist ein
Gewinnvortrag von 88.219,12 € enthalten.
Ergebnisverwendung:
Die Gesellschaft macht von der Erleichterung des
§ 325 Abs.1 Satz 4 HGB Gebrauch.
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 05.12.2013 festgestellt.
Reutlingen, 05.12.2013
gez. Ulrich Wagner
|