Grainpeace GmbH
Selbe AdresseGroßhandel mit Getreide, Rohtabak, Saatgut und Futtermitteln
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Heike Lindel seit 11.3.2015 | Vorstandsmitglied |
Unternehmen, an denen diese Organisation direkt beteiligt ist
| Name | Anteil |
|---|---|
| 51.00% |
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Bridges Consulting Group AGBerlinJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2014 bis zum 31.12.2014BilanzAktiva
Haftungsverhältnisse / Eventualverbindlichkeiten
Anhang für das Geschäftsjahr 2014BRIDGES Consulting Group AG, BerlinI. GRUNDLAGEN Die BRIDGES Consulting Group AG ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 und 4 HGB. Der Jahresabschluss der Gesellschaft wurde unter Beachtung des HGB und der weiteren rechtsformspezifischen Vorschriften aufgestellt. Im Geschäftsjahr waren die Ansatz- und Bewertungsmethoden nach den Regelungen des am 29. Mai 2009 in Kraft getretenen Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) anzuwenden. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des Aktiengesetzes zu beachten. II. ANGABEN ZU DEN BILANZIERUNGS-, BEWERTUNGS- UND AUSWEIS-METHODEN Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses wurden die Vorschriften des HGB für kleine Kapitalgesellschaften über die Gliederung und den Ausweis der Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung angewandt. Im Rahmen der Aufstellung des Jahresabschlusses werden für das Geschäftsjahr 2014die größenabhängigen Erleichterungen der §§ 264 Abs. 1 Satz 4, 266 Abs. 1 Satz 3, 274a, 276 Satz 2 und 288 Abs. 1 HGB zum Teil in Anspruch genommen. In der Bilanz sind jeweils die entsprechenden Vorjahresbeträge angegeben. Aktiva: Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände werden zu Anschaffungskosten aktiviert und ihrer voraussichtlichen Nutzungsdauer entsprechend linear, im Zugangsjahr zeitanteilig, abgeschrieben. Dabei werden entgeltlich erworbene EDV-Programme über eine betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer von drei Jahren abgeschrieben. Sachanlagen sind mit den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, im Fall abnutzbarer Sachanlagen vermindert um planmäßige nutzungsbedingte Abschreibungen bewertet. Bei vor dem 1.1.2011 angeschafften Sachanlagen werden die planmäßigen Abschreibungen - soweit steuerlich zulässig - degressiv vorgenommen. Bei Anlagegütern, die nach dem 1.1.2011 angeschafft wurden, erfolgt die Abschreibung näherungsweise gemäß dem tatsächlichen Nutzungsverlauf. Dabei kommt ausschließlich die lineare Abschreibungsmethode zur Anwendung. Soweit die beizulegenden Werte einzelner Vermögensgegenstände dauerhaft ihren Buchwert unterschreiten, werden zusätzlich außerplanmäßige Abschreibungen vorgenommen. Zugänge zu Sachanlagen werden zu Anschaffungs- und Herstellungskosten aktiviert. Die Anschaffungskosten umfassen auch Nebenkosten und nachträgliche Anschaffungskosten. Anschaffungspreisminderungen werden abgesetzt. Der Umfang der Anschaffungskosten entspricht § 255 Abs. 1 HGB. Die Herstellungskosten umfassen die gesetzlichen Pflichtbestandteile. Auch in den Vorjahren wurden bereits die nun aktivierungspflichtigen Gemeinkostenanteile berücksichtigt. Die Fremdkapitalzinsen werden nicht in die Herstellungskosten einbezogen. Abgänge von immateriellen Vermögensgegenständen und Sachanlagen werden zu Anschaffungskosten abzüglich aufgelaufenen Abschreibungen zum Zeitpunkt ihres Ausscheidens ausgebucht. Zugänge an Geringwertigen Wirtschaftsgütern bis 150 € werden direkt als sonstige betriebliche Aufwendungen erfasst. In den Jahren 2008 und 2009 wurde für geringwertige Wirtschaftsgüter, deren Nettoanschaffungs-/Herstellungskosten den Betrag von 150 €, nicht aber den Betrag von 1.000 € überschritten, eine Gruppenbewertung vorgenommen. Danach wurde für diese Vermögensgegenstände ein Sammelposten gebildet, welcher im Jahr der Bildung und in den folgenden 4 Geschäftsjahren mit jeweils einem Fünftel gewinnmindernd aufgelöst wurde bzw. fortgeführt wird. Seit 2010 werden geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten zwischen 150 € und 410 € aktiviert und sofort voll abgeschrieben. Die Finanzanlagen sind mit den Anschaffungskosten angesetzt, soweit nicht bei anzunehmender dauernder Wertminderung ein niedriger beizulegender Wert anzusetzen war. Der Ansatz von Forderungen und sonstigen Vermögensgegenständen erfolgt grundsätzlich zu Nennwerten; alle erkennbaren Einzelrisiken und das allgemeine Kreditrisiko werden durch angemessene Abwertungen berücksichtigt. Einzelrisiken wird durch die Bildung von Einzelwertberichtigungen Rechnung getragen. Die Bewertung der liquiden Mittel erfolgt zu Nennwerten. Die Vorauszahlungen für künftige Zeiträume sind im aktiven Rechnungsabgrenzungsposten abgegrenzt. Passiva: Das Eigenkapital wird zum Nennwert bilanziert. Bei der Bildung der Rückstellungen wurde den erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten angemessen Rechnung getragen. Sie sind unter Berücksichtigung zukünftiger Preis- und Kostensteigerungen in der Höhe bemessen, die nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist. Latente Steuern werden für zeitliche Unterschiede zwischen den handelsrechtlichen und steuerrechtlichen Wertansätzen von Vermögensgegenständen, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten ermittelt. Die Ermittlung der latenten Steuern erfolgte auf Basis eines aus unternehmensindividueller Gewerbesteuer, Körperschaftsteuer und Solidaritätszuschlag kombinierten Steuersatzes. Die sich danach ergebende Steuerbelastung wird unter passive latente Steuern ausgewiesen. Bezüglich aktiver latenter Steuern wurde die größenabhängige Erleichterung des § 274a Nr. 5 HGB in Anspruch genommen. Alle Verbindlichkeiten sind zu ihren Erfüllungsbeträgen bilanziert. Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten, die durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte gesichert sind, beträgt 0 €. Die Wertansätze der Haftungsverhältnisse entsprechen dem am Bilanzstichtag bestehenden Haftungsumfang. III. ERLÄUTERUNGEN ZUR BILANZ Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände: Die sonstigen Vermögensgegenstände beinhalten Forderungen gegen den Aufsichtsrat in Höhe von 14.952 € (Vorjahr 7.340 €). Eigenkapital: Das im Handelsregister eingetragene gezeichnete Kapital beträgt unverändert 50.000 €. Das Grundkapital besteht aus 1.000 Aktien zum Nennbetrag von je 50,00 €. Der Bilanzgewinn beträgt 297.944 € (Vorjahr 256.267 €). Die gesetzliche Rücklage ist bis zu 10% des Grundkapitals aufgefüllt. Verbindlichkeiten: Die Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von weniger als einem Jahr betragen insgesamt 145.148 € (Vorjahr 118.390 €). Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von 14.015 € (Vorjahr 15.605 €) sind mit den branchenüblichen Eigentumsvorbehalten gesichert. IV. SONSTIGE ANGABEN Organe der Gesellschaft: Vorstand
Aufsichtsrat
Beteiligungsverhältnisse (größer/gleich 20%):
sonstige Berichtsbestandteile
Berlin, den 14.01.2016 Hubertus Grass, Vorstand Heike Lindel, Vorstand Angaben zur Feststellung: Der Jahresabschluss wurde am 14.01.2016 festgestellt. |
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