"LACERDA"
Lichtpauserei GmbH
Filderstadt
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
34.167,24 |
27.936,25 |
| I.
Sachanlagen |
19.476,36 |
14.111,36 |
| II.
Finanzanlagen |
14.690,88 |
13.824,89 |
| B.
Umlaufvermögen |
91.787,71 |
87.367,25 |
| I.
Vorräte |
14.398,45 |
8.580,00 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
73.702,16 |
59.795,60 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
1.213,10 |
1.444,40 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
3.687,10 |
18.991,65 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
1.110,44 |
0,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
127.065,39 |
115.303,50 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
36.443,93 |
30.785,33 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.564,60 |
25.564,60 |
| II.
Gewinnvortrag |
5.220,73 |
-18.984,40 |
| III.
Jahresüberschuss |
5.658,60 |
24.205,13 |
| B.
Rückstellungen |
2.000,00 |
4.600,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
88.621,46 |
79.918,17 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
30.298,12 |
21.207,17 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
127.065,39 |
115.303,50 |
Anhang
Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss wurde auf der
Grundlage der Gliederungs-, Bilanzierungs- und
Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt.
Ergänzend zu diesen Vorschriften wurden die Regelungen
des GmbH-Gesetzes beachtet.
Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die
Größenmerkmale einer kleinen GmbH
gemäß § 267 Abs.1 HGB auf.
Größenabhängige Erleichterungen
bei der Erstellung und bei der Offenlegung
(§§288, 326 HGB) des Jahresabschlusses wurden in
Anspruch genommen.
Gliederungsgrundsätze/Darstellungsstetigkeit
Die Gliederung der Bilanz und der Gewinn-und
Verlustrechnung ändert sich nicht gegenüber dem
Vorjahr.
Bilanzierungsmethoden
Im Jahresabschluss sind sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden,
Rechnungsabgrenzungs-posten, Aufwendungen und Erträge
enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt
ist. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit den Posten
der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen,
Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten
verrechnet worden.
Die Anlage-und Umlaufvermögen, das Eigenkapital,
die Schulden sowie die Rechnungsabgrenzungsposten wurden in
der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend
gegliedert.
Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände
aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd
zu dienen. Aufwendungen für die Gründung des
Unternehmens und für die Beschaffung des
Eigenkapitals, sowie für immaterielle
Vermögensgegenstände, die nicht entgeltlich
erworben wurden, wurden nicht bilanziert.
Rückstellungen wurden nur im Rahmen des §
249 HGB und Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach den
Vorschriften des § 250 HGB gebildet.
Haftungsverhältnisse i.S. von § 251 HGB sind
keine vorhanden.
Bewertungsmethoden
Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des
Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz
des vorangegangenen Geschäftsjahres überein. Bei
der Bewertung wurde von der Fortführung des
Unternehmens ausgegangen. Die
Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln
bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich
sind vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum
Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt
worden, selbst wenn diese erst zwischen dem
Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses
bekannt geworden sind. Gewinne sind nur berücksichtigt
worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert
wurden. Aufwendungen und Erträge des
Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der
Zahlung berücksichtigt worden.
Einzelne Positionen wurden wie folgt bewertet:
Die Vermögensgegenstände des
Sachanlagenvermögens wurden zu Anschaffungs-oder
Herstellungskosten abzüglich planmäßiger
Abschreibungen bewertet.
Grundlage der planmäßigen Abschreibung war
die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen
Vermögensgegenstandes.
Die Abschreibungen wurden beim beweglichen
Anlagevermögen überwiegend linear vorgenommen.
Geringwertige Wirtschaftsgüter
(Anschaffungs-oder Herstellungskosten bis 150,00 € )
wurden gemäß § 6 Abs.2 EStG im
Erwerbsjahr voll abgeschrieben, wobei aus
Vereinfachungsgründen im Anlagenspiegel im Jahr der
Zuganges ein Abgang unterstellt wurde.
Die Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich
mit dem Nennbetrag angesetzt.
Die Rückstellungen wurden nach
vernünftiger kaufmännischer Schätzung
ermittelt. Die sonstigen Rückstellungen
berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und
ungewissen Verpflichtungen.
Die Verbindlichkeiten wurden mit dem
Rückzahlungsbetrag ausgewiesen.
Angaben zur Bilanz
Die Forderungen gegenüber Gesellschafter
belaufen sich auf 14.690,88 €.
Geschäftsführung
Der Geschäftsführung oblag Herrn Reinhold
König.
Ergebnisverwendung
Der Jahresüberschuss des Geschäftsjahres
wird auf neue Rechnung vorgetragen.
|