Info-StR GmbHLiquidiert

92507 Nabburg, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Amberg HRB 3373
Eingetragen
31.7.2003
Branche
Praxen von Steuerberaterinnen und -beratern, Steuerbevollmächtigten sowie steuerberatende BerufsausübungsgesellschaftenErbringung von Beratungsleistungen auf dem Gebiet der InformationstechnologieErbringung von sonstigen Dienstleistungen für Veranstaltungen nicht künstlerischer Art
Gegenstand
die Ausrichtung von Seminaren und Schulungen sowie die Erstellung von Gutachten insbesondere auf dem Gebiet des Steuerrechts.

Historie

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Management

NameRolle
Elisabeth Kreckl
seit 28.5.2018
Liquidator

Wirtschaftlich Berechtigte

Identifizierte Personen (3)

NameAnteil
40.00%
40.00%

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

92507 Nabburg, Am Wiesenweg 27
25.000 €
100.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

Info-StR GmbH

Nabburg

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010

BILANZ



AKTIVA

Euro

Gesamtjahr/Stand
Euro

Euro

Vorjahr
Euro

A. Anlagevermögen

I. Immaterielle Vermögensgegenstände

II. Sachanlagen

III. Finanzanlagen

B. Umlaufvermögen

I. Vorräte

II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

23.499,00


6.683,90

III. Wertpapiere

IV. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks

8.114,12

42.552,90

C. Rechnungsabgrenzungsposten

Summe Aktiva

31.613,12


49.236,80



PASSIVA

Euro

Gesamtjahr/Stand
Euro

Euro

Vorjahr
Euro

A. Eigenkapital

25.000,00

25.000,00

I. Gezeichnetes Kapital

II. Kapitalrücklage

III. Gewinnrücklagen


-255,83

-255,83

IV. Gewinnvortrag/Verlustvortrag

V. Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag

6.868,95

B. Rückstellungen

0,00

2.756,00

C. Verbindlichkeiten


0,00


21.738,63

D. Rechnungsabgrenzungsposten

Summe Passiva

31.613,12

49.236,80

ANHANG

A. Allgemeines

Die Gesellschaft ist zum Abschlussstichtag als kleine Kapitalgesellschaft ( Größenklasse) gem. § 267 Abs. 1 HGB einzustufen.

Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Regelungen des Handelsgesetzbuchs und des GmbH-Gesetzes aufgestellt.

Größenabhängige Erleichterungen wurden bei der Aufstellung und Offenlegung des Jahresabschlusses in Anspruch genommen.

Im Jahresabschluss ergeben sich gegenüber dem Vorjahr keine Änderung der Darstellung (§ 265 HGB). Die Vorjahresbeträge sind mit den Beträgen des Geschäftsjahrs vergleichbar.

Im Geschäftsjahr wurden erstmals die Vorschriften des BilMoG angewendet. Eine Anpassung der Vorjahreswerte an die geänderten Vorschriften erfolgte nicht.

B. Erläuterungen zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Von dem Wahlrecht zur Aktivierung selbsterstellter immaterieller Vermögensgegenstände des Anlagevermögens wurde kein Gebrauch gemacht.

Die Zugänge zu den Sachanlagen (einschl. immaterieller Wirtschaftsgüter) wurden zu Anschaffungskosten bzw. Herstellungskosten angesetzt. Bei der Folgebewertung wurden die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten des abnutzbaren Sachanlagevermögens vermindert um planmäßige lineare oder degressive Abschreibungen gemäß der voraussichtlichen Nutzungsdauer angesetzt. Bei der Bestimmung der Abschreibungsmethode wurde der tatsächliche Wertverzehr des Anlagevermögens beachtet.

Die Abschreibungen des Sachanlagevermögens erfolgen grundsätzlich zeitanteilig.

Die Finanzanlagen wurden zu Anschaffungskosten angesetzt.

Die Bewertung der Vorräte erfolgte zu den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten. Soweit am Bilanzstichtag ein niedrigerer beizulegender Wert vorlag, wurde dieser angesetzt.

Bei der Bewertung der Forderungen wurden sämtliche erkennbaren Risiken berücksichtigt.Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr liegen nicht vor.

Die sonstigen Vermögensgegenstände wurden zum Nennwert angesetzt.

Der Kassenbestand und die Guthaben bei Kreditinstituten wurden zum Nennwert angesetzt.

Die Rechnungsabgrenzungsposten wurden zum Nennwert angesetzt.

Die Rückstellungen wurden in Höhe des nach kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages nach § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB angesetzt. Dabei wurden die voraussichtlichen Kostensteigerungen bis zum jeweiligen Erfüllungstag berücksichtigt.Soweit die Restlaufzeit von Rückstellung am Bilanzstichtag mehr als ein Jahr betrug, erfolgte eine Abzinsung nach § 253 Abs. 2 Satz 1 HGB. Für die Abzinsung des Erfüllungsbetrages wurden die von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten Abzinsungszinssätze verwendet.

Die Steuerrückstellungen betreffen die Steuern für das laufende Geschäftsjahr.

Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.

Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag bzw. Rückzahlungsbetrag angesetzt.

Auf fremde Währung lautende Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten wurden zum Devisenkassamittelkurs am Abschlussstichtag umgerechnet.

Latente Steuern Die Befreiungsvorschrift des § 274a Nr. 5 HGB über die Abgrenzung latenter Steuern wurde in Anspruch genommen.

C. Abweichung von bisherigen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen beibehalten werden.

Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht statt.

D. Angaben zu einzelnen Posten der Bilanz

a) Gezeichnetes Kapital Das gezeichnete Kapital von 25.000 Euro wurde mit dem Nennbetrag angesetzt. Die nicht eingeforderten ausstehenden Einlagen von 10.000 Euro auf das gezeichnete Kapital wurden vom gezeichneten Kapital auf der Passivseite offen abgesetzt.

Gezeichnetes Kapital

25.000 Euro

Nicht eingeforderte ausstehende Einlagen

0 Euro

Eingefordertes Kapital

25.000 Euro

b) Angabe zu Verbindlichkeiten

Verbindlichkeiten mit Restlaufzeit bis zu einem Jahr

0,00 Euro

Verbindlichkeiten mit Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren

0,00 Euro

c) Ausschüttungssperre Nach § 268 Abs. 8 HGB unterliegt ein Gesamtbetrag von ………….Euro der Ausschüttungssperre.

Der Gesamtbetrag gliedert sich wie folgt auf:

Aktivierung selbst geschaffener immaterieller Vermögensgegenstände des Anlagevermögens

0,00 Euro

Aktive latente Steuern, die die passiven latenten Steuern übersteigen

0,00 Euro

Aktivierung von Vermögensgegenständen zum Zeitwert (Betrag der die Anschaffungskosten übersteigt) abzüglich der hierfür gebildeten passiven latenten Steuern

0,00 Euro

Gesamtbetrag der Ausschüttungssperre

0,00 Euro

E. Sonstige Angaben

Als Geschäftsführer war im Geschäftsjahr bestellt:

- Frau Elisabeth Kreckl

Nabburg, 31.12.2011

gez. Kreckl

 

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 31.12.2011

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