Managementtätigkeiten von sonstigen Holdinggesellschaften
SIGNA Fischer GmbHLiquidiert
80639 München, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Wirtschaftlich Berechtigte
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Identifizierte Personen (1)
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
Gesellschafter
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
SIGNA FISCHER GMBHWeilburgJahresabschluss zum 31.12.2011Bilanz zum 31.12.2011AKTIVA
Anhang zum 31.12.2011A. Allgemeine Angaben Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften wurden die Regelungen des GmbH-Gesetzes beachtet. Größenabhängige Erleichterungen bei der Erstellung und bei der Offenlegung (§ 327 HGB) des Jahresabschlusses wurden in Anspruch genommen. I. Gliederungsgrundsätze / Darstellungsstetigkeit Von der Darstellungsstetigkeit wurde gegenüber dem Vorjahr im Wesentlichen nicht abgewichen. Die Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung sind mit denen des Vorjahres im Prinzip vergleichbar. II. Bilanzierungsmethoden Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungs-abgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen, Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten verrechnet worden. Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden sowie die Rechnungsabgrenzungsposten wurden in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend aufgegliedert. Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen. Aufwendungen für die Gründung des Unternehmens und für die Beschaffung des Eigenkapitals, sowie für immaterielle Vermögensgegenstände, die nicht entgeltlich erworben wurden, wurden nicht bilanziert. Rückstellungen wurden nur im Rahmen des § 249 HGB und Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach den Vorschriften des § 250 HGB gebildet. Haftungsverhältnisse i. S. von § 251 HGB sind ggf. nachfolgend gesondert angegeben. III. Bewertungsmethoden Das Sachanlagevermögen wird zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um planmäßige, lineare Abschreibungen vermindert. Abschreibungen auf Zugänge des Anlagevermögens erfolgen grundsätzlich pro rata temporis. Für bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens mit einem Wert von EUR 150,00 bis EUR 1.000,00 wurde ein Sammelposten gebildet, der über fünf Jahre abgeschrieben wird. Die Bestände an Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen sind unverändert mit einem Festwert zu bewerten. Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind zum Nennwert angesetzt. Einzelwertberichtigungen waren nicht erforderlich. Dem allgemeinen Ausfallrisiko wurde durch eine Pauschalwertberichtigung in Höhe von 1 % der Nettoforderungen Rechnung getragen. Flüssige Mittel, übrige Forderungen und Wertpapiere des Umlaufvermögens sind grundsätzlich mit dem Nennwert angesetzt. Pensionsverpflichtungen wurden auf Basis des versicherungsmathematischen Gutachtens nach den neuen Bewertungsvorgaben des § 253 Abs. 1 S. 2 HGB und § 253 Abs. 2 HGB bilanziert. Von der Übergangsregelung hinsichtlich der Verteilung des durch die Umbewertung entstandenen Unterdeckungsbetrages wurde Gebrauch gemacht. Die Rückstellungen werden für ungewisse Verbindlichkeiten und erkennbare Risiken auf der Grundlage vorsichtiger kaufmännischer Beurteilung gebildet. Die Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag passiviert. Soweit im Jahresabschluss Posten enthalten sind, die ursprünglich auf fremde Währung lauteten, so wurden diese zum Tageskurs umgerechnet. B. Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände haben eine Restlaufzeit von weniger als einem Jahr. Das gezeichnete Kapital wird von Herrn Andreas Fischer zu 50 % seit 28.12.2007 sowie von Herrn Alexander Fischer zu 50 % seit 28.12.2007 gehalten. Der Jahresabschluss wurde unter Berücksichtigung der von der Geschäftsführung vorgeschlagenen Ergebnisverwendung aufgestellt. Die Geschäftsleitung schlägt in Übereinstimmung mit den Gesellschaftern vor, den Jahresfehlbetrag 2011 in Höhe von EUR 5.620,06 mit dem Verlustvortrag in Höhe von EUR 236.268,11 zu verrechnen. Die Pensionsrückstellungen (Sollwerte) wurden in analoger Anwendung nach IAS 19 berechnet. In Übereinstimmung mit den Regeln IAS 19 wurde als Bewertungsverfahren die "Projected Unit Credit Method" angewandt. Hiernach werden die in den einzelnen Jahren erdienten Teile der Versorgung als Bausteine angesehen, die insgesamt die Pensionsverpflichtung ergeben. Als Rechnungszins wurde gemäß Rückstellungsabzinsungsverordnung zum Bilanzstichtag ein Zinssatz von 5,14 % angesetzt. Bei Bestimmung dieses Zinses wurde die Vereinfachungsvorschrift zur Bestimmung der Restlaufzeit mit 15 Jahren genutzt. Als biometrische Rechnungsgrundlagen dienten die "Richttafeln 2005 G von Prof. Dr. Klaus Heubeck", Köln. Als erwartete Gehaltssteigerungen wurden 0,00 % p.a. zugrunde gelegt. Die Bewertung ist mit einem Rententrend von 2,00 % p.a. und einer Fluktuation von 0,00 % p.a. erfolgt. Der Zuführungsbetrag aufgrund der erstmaligen Anwendung des § 253 Abs. 1 S. 2 HGB wird bis zum 31.12.2024 in Jahresraten angesammelt (Art. 67 Abs. 1 EGHGB). Im Geschäftsjahr 2011 wurde die Mindestansammlung von 1/15-tel vorgenommen. Der nicht erfasste Zuführungsbetrag beträgt zum 31.12.2011 EUR 228.908,00. Im Finanzergebnis sind Zinsaufwendungen aus der Zuführung zu den Pensionsrückstellungen in Höhe von EUR 63.313,00 enthalten. Im Personalaufwand sind EUR 106.249,00 aus der Auflösung der Pensionsrückstellungen zum Bilanzstichtag enthalten. Die sonstigen Rückstellungen enthalten im Wesentlichen Verpflichtungen für externe Jahresabschluss- sowie Offenlegungskosten. Die Verbindlichkeiten haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr in Höhe von EUR 5.875,54 (Vorjahr: 5.754,13) und eine Restlaufzeit von unter fünf Jahren EUR 17.220,00 (Vorjahr: EUR 27.577,00). Die sonstigen Verbindlichkeiten betragen EUR 3.043,27 (Vorjahr: EUR 2.923,27). Hiervon entfallen auf Steuern EUR 2.923,27 (Vorjahr: EUR 2.923,27) und im Rahmen der sozialen Sicherheit EUR 120,00 (Vorjahr: EUR 0,00). Am Abschlussstichtag bestehende Haftungsverhältnisse i. S. von § 251 HGB sind ggf. nachfolgend gesondert erläutert. C. Sonstige AngabenFinanzielle Verpflichtungen, die nicht in der Bilanz ausgewiesen sind, bestehen durch den mit der Ernst Fischer GmbH & Co. KG bestehenden Mietvertrag über das Grundstück und die Baulichkeiten. Zum Bilanzstichtag bestanden keine angabenpflichtige Haftungsverhältnisse gem. § 251 HGB. Alleinige Geschäftsführerin der Gesellschaft ist Frau Anneliese Fischer. Auf die Angabe der Geschäftsführerbezüge wird gemäß § 286 Abs. 4 HGB verzichtet.
Weilburg-Gaudernbach, Juli 2012 Anneliese Fischer, Geschäftsführerin Der Jahresabschluss zum 31.12.2011 wurde am 06.07.2012 festgestellt. |
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