Algatec UG (haftungsbeschränkt)
Selbe AdresseBeteiligungsgesellschaften
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Michael Sommer seit 6.7.2005 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Sommer Informationstechnik Dienstleistungs GmbHSchwarzheideJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.04.2012 bis zum 31.03.2013BILANZ
Die Sommer Informationstechnik und Dienstleistungen GmbH ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 2 und 4 HGB. Der Jahresabschluss der Gesellschaft wurde unter
Beachtung des HGB aufgestellt.
II. ANGABEN ZU DEN BILANZIERUNGS-, BEWERTUNGS- UND AUSWEIS-METHODEN Im Rahmen der Aufstellung des Anhangs werden für das Berichtsjahr 2013 die größenabhängigen Erleichterungen des § 288 Abs. 2 HGB in Anspruch genommen . Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses wurden die Vorschriften des HGB für kleine Kapitalgesellschaften über die Gliederung und den Ausweis der Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung angewandt. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren gem. § 275 Abs. 2 HGB aufgestellt.
Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände werden zu Anschaffungskosten aktiviert und ihrer voraussichtlichen Nutzungsdauer entsprechend linear, im Zugangsjahr zeitanteilig, abgeschrieben. Selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände werden nicht aktiviert. Sachanlagen sind mit den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, im Fall abnutzbarer Sachanlagen vermindert um planmäßige nutzungsbedingte Abschreibungen bewertet. Bei vor dem 01.01.2010 angeschafften Sachanlagen werden die planmäßigen Abschreibungen - soweit steuerlich zulässig - degressiv vorgenommen. Sofern die lineare Abschreibung zu höheren Beträgen als die degressive Abschreibung führt, wird ein Wechsel von der degressiven zu der linearen Abschreibung vorgenommen. Bei Anlagegütern, die nach dem 01.01.2010, angeschafft wurden, erfolgt die Abschreibung näherungsweise gemäß dem tatsächlichen Nutzungsverlauf. Dabei kommt grundsätzlich die lineare Abschreibungsmethode zur Anwendung. Zugänge zuSachanlagen werden zu Anschaffungs- und Herstellungskosten aktiviert. Die Anschaffungskosten umfassen auch Nebenkosten und nachträgliche Anschaffungskosten. Anschaffungspreisminderungen werden abgesetzt. Der Umfang der Anschaffungskosten entspricht § 255 Abs. 1 HGB. Die Herstellungskosten umfassen die gesetzlichen Pflichtbestandteile. Die Fremdkapitalzinsen werden nicht in die Herstellungskosten einbezogen. Von der Möglichkeit der Sonderabschreibung nach §7g EStG wurde Gebrauch gemacht. Für diejenigen angeschafften Wirtschaftgüter für die in der Vergangenheit ein Investitionsabzugsbetrag geltend gemacht wurde, ist zusätzlich die Möglichkeit der Minderung der Anschaffungs- und Herstellungskosten genutzt worden. Abgänge von immateriellen Vermögensgegenständen und Sachanlagen werden zu Anschaffungskosten abzüglich aufgelaufenen Abschreibungen zum Zeitpunkt ihres Ausscheidens ausgebucht. Zugänge an Geringwertigen Wirtschaftsgütern bis 410 € wurden nach § 6 Abs. 2 EStG direkt als sonstige betriebliche Aufwendungen erfasst. In den Jahren 2008 und 2009 wurde für geringwertige Wirtschaftsgüter, deren Nettoanschaffungs- / -herstellungskosten den Betrag von 150 €, nicht aber den Betrag von 1.000 € überschritten, eine Gruppenbewertung vorgenommen. Danach wurde für diese Vermögensgegenstände ein Sammelposten gebildet, welcher im Jahr der Bildung und in den folgenden 4 Geschäftsjahren mit jeweils einem Fünftel gewinnmindernd aufgelöst wurde bzw. fortgeführt wird. Die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sowie Waren sind mit den Anschaffungskosten unter Berücksichtigung von Anschaffungspreisminderungen aktiviert. Der Ansatz von Forderungen und sonstigen Vermögensgegenständen erfolgt grundsätzlich zu Nennwerten; alle erkennbaren Einzelrisiken und das allgemeine Kreditrisiko werden durch angemessene Abwertungen berücksichtigt. Einzelrisiken wird durch die Bildung von Einzelwertberichtigungen Rechnung getragen. Steuererstattungsansprüche i.S.d. § 37 KStG werden zum Barwert angesetzt. Die Bewertung der liquiden Mittel erfolgt zu Nennwerten. Die Vorauszahlungen für künftige Zeiträume sind im aktiven Rechnungsabgrenzungsposten abgegrenzt.
Schwarzheide, den 12. März 2014 gez. Michael Sommer - Geschäftsführer Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 12.03.2014 |
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