Business
Voice GmbH
Vaihingen
an der Enz
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.07.2021 bis zum 30.06.2022
Bilanz
Aktiva
|
|
30.6.2022
EUR |
30.6.2021
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
31.086,00 |
17.492,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
1,00 |
1,00 |
| II.
Sachanlagen |
31.085,00 |
17.491,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
236.375,62 |
298.993,90 |
| I.
Vorräte |
43.634,69 |
51.048,91 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
105.103,47 |
138.718,71 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
87.637,46 |
109.226,28 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
13.025,31 |
15.482,24 |
| Aktiva |
280.486,93 |
331.968,14 |
Passiva
|
|
30.6.2022
EUR |
30.6.2021
EUR |
| A.
Eigenkapital |
133.664,22 |
193.714,58 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
78.714,58 |
105.194,31 |
| III.
Jahresüberschuss |
29.949,64 |
63.520,27 |
| B.
Rückstellungen |
46.124,67 |
39.963,72 |
| C.
Verbindlichkeiten |
100.698,04 |
98.289,84 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
100.698,04 |
98.289,84 |
| Passiva |
280.486,93 |
331.968,14 |
Anhang
Firma
Business Voice GmbH
Anhang für das Geschäftsjahr 2021/2022
A. Allgemeine Angaben
Die Gesellschaft ist nach den
Größenklassen des § 267 Abs. 1
Handelsgesetzbuch (nachfolgend kurz: HGB) als "kleine"
Kapitalgesellschaft eingestuft. Entsprechend wurden bei
Aufstellungen der Bilanz und der Gewinn- und
Verlustrechnung die für diese Größenklasse
vorgesehenen Erleichterungen in Form von Verkürzungen
und Weglassen von Anhang-angaben beansprucht.
Die nach § 268 Abs. 2 HGB geforderte Darstellung
der Entwicklung der einzelnen Posten des
Anlagevermögens in Form eines Anlagegitters innerhalb
der Bilanz oder im Anhang ist für kleine
Kapitalgesellschaften nicht vorgesehen und daher
unterblieben. Ein Anlagespiegel ist Bestandteil des
Berichts.
Die Gesellschaft wurde im Jahr 2011 gegründet.
Das abweichende Geschäftsjahr läuft vom 01. Juli
bis 30. Juni des Folgejahres.
Per 30.06.2022 wurden die Vorschriften des BilMoG
beachtet.
B. Angaben zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
und zu einzelnen Posten der Bilanz
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Bei der Bewertung wird von der Fortführung
der Unternehmenstätigkeit ausgegangen. Dem stehen
tatsächliche und rechtliche Gegebenheiten nicht
entgegen. Die Vermögensgegen-stände und Schulden
sind zum Abschlussstichtag einzeln bewertet worden.
Die angewandten Bilanzierungs- und
Bewertungsvorschriften orientieren sich grundsätzlich
an den handelsrechtlichen Bestimmungen. Es ist vorsichtig
bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren
Risiken und Verluste, die bis zum Abschlußstichtag
entstanden sind, berücksichtigt worden, selbst wenn
diese erst zwischen Abschlussstichtag und der Auf-stellung
des Jahresabschlusses bekannt geworden sind.
Anlagevermögen
Die Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens wurden zu Anschaffungs- bzw.
Her-stellungskosten, gegebenenfalls vermindert um
planmäßige lineare Abschreibungen bewer-tet.
Selbst geschaffene immaterielle
Vermögensgegenstände des Anlagevermögens
wurden gemäß § 255 Abs. 2a HGB mit bei
deren Entwicklung anfallenden Aufwendungen
(Entwick-lungskosten) bewertet. Sofern die Entwicklung noch
nicht abgeschlossen ist, wurden keine Abschreibungen
vorgenommen.
Die Nutzungsdauer der jeweiligen
Anlagegegenstände wurde auf der Basis der
betriebs-gewöhnlichen Nutzungsdauer angesetzt. Die
Abschreibungsberechnungen erfolgten ab dem Datum des
Zugangs zeitanteilig. Geringwertige Anlagegüter wurden
im Geschäftsjahr 2020/21 gem. § 6 Abs. 2 EstG
sofort abgeschrieben.
Umlaufvermögen
Die Bewertung der Gegenstände des
Vorratsvermögens erfolgte grundsätzlich zu
An-schaffungskosten unter Beachtung des strengen
Niederstwertprinzips. Beim Umlaufver-mögen wurden
keine Abschreibungen nach steuerrechtlichen Vorschriften
vorgenommen. Fremdkapitalzinsen wurden bei der Bewertung
des Anlage- und Umlaufvermögens nicht
berücksichtigt.
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich
mit dem Nennbetrag angesetzt. Erkennbare Einzelrisiken
werden durch Einzelwertberichtigungen be-rücksichtigt.
Für das allgemeine Kreditrisiko bei Forderungen aus
Lieferungen und Leistungen wurde eine
Pauschalwertberichtigung gebildet.
Rückstellungen
Die Bewertung der Rückstellungen erfolgte zu
Vollkosten. Steuerrückstellungen enthalten die noch
nicht veranlagten Steuern des Geschäftsjahres.
Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten wurden mit ihrem
Rückzahlungsbetrag angesetzt. In den
Bewertungs-ansätzen wurden die Aufwendungen
einbezogen, die im folgenden Geschäftsjahr anfallen
werden, jedoch wirtschaftlich dem Geschäftsjahr
2021/22 zuzurechnen sind.
C. Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung
Da es sich bei der Business Voice GmbH um eine
kleine Gesellschaft im Sinne des HGB handelt, erfolgen
keine Angaben zum Gewinn und Verlust.
D. Sonstige Angaben
Geschäftsführer waren im
Geschäftsjahr 2021/2022
Ralf Ackermann und Thomas Hoffmann
Die Geschäftsführung schlägt der
Gesellschafterversammlung vor, den sich unter
Berück-sichtigung des Jahresüberschusses
ergebenden Bilanzgewinn auf neue Rechnung vor-zutragen.
Die Angaben der Beschäftigungszahlen war in
2021/22 aufgrund von § 285 Nr. 7 + Nr. 9a i.V.m §
288 HGB nicht erforderlich.
Bietigheim-Bissingen, den
24.08.2023
gez.
Ralf Ackermann
gez.
Thomas Hoffmann
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 24.08.2023
festgestellt.
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