Stammdaten

Register
Amtsgericht Flensburg HRB 13109 FL
Eingetragen
24.5.2018
Branche
Elektrizitätserzeugung aus erneuerbaren Energieträgern zur VerteilungHerstellung von TurbinenElektrizitätserzeugung aus erneuerbaren Energieträgern ohne Verteilung
Gegenstand
Gegenstand des Unternehmens ist der Erwerb, der Betrieb und die Veräußerung von Windparks und anderen Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energien.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Sven Dippel
seit 13.12.2021
Geschäftsführer
Michael Struhalla
seit 21.8.2018
Geschäftsführer
Carsten Heckt
seit 21.8.2018
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

0.00% identifiziert100.00% ungelöst

Ungelöste Beteiligungen (1)

Gesellschafter
Beta

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Name
Ort
Betrag
Anteil
AREF II Wind Germany I GmbH
Germany
26.000 €
100.00%

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Apensen Wind GmbH

Husum

Jahresabschluss 2023

Bilanz zum 30. September 2023

AKTIVA

30.9.2023 Vorjahr
EUR TEUR
A. Anlagevermögen
Sachanlagen
1. Technische Anlagen und Maschinen 8.405.922,00 9.381
2. Geleistete Anzahlungen 29.500,00 24
8.435.422,00 9.405
B. Umlaufvermögen
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 128.396,01 336
2. Forderungen gegen verbundene Unternehmen 272,53 9
3. Sonstige Vermögensgegenstände 7.746,39 0
136.414,93 345
II. Guthaben bei Kreditinstituten 673.936,63 1.368
810.351,56 1.713
C. Rechnungsabgrenzungsposten 31.356,90 50
9.277.130,46 11.168

PASSIVA

30.9.2023 Vorjahr
EUR EUR TEUR
A. Eigenkapital
I. Gezeichnetes Kapital 26.000,00 26
II. Kapitalrücklage 1.520.042,00 1.520
1.546.042,00 1.546
B. Rückstellungen
Sonstige Rückstellungen 143.894,77 159
C. Verbindlichkeiten
1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 7.194.318,00 8.016
2. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 1.139,66 16
3. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 391.736,03 1.427
4. Sonstige Verbindlichkeiten 0,00 4
7.587.193,69 9.463
9.277.130,46 11.168

Entwicklung des Anlagevermögens für das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2022 bis 30. September 2023

Anschaffungskosten
Stand am
1.10.2022
Zugänge Umbuchungen Abgänge Stand am
30.9.2023
EUR EUR EUR EUR EUR
Sachanlagen
1. Technische Anlagen und Maschinen 15.534.425,08 0,00 0,00 0,00 15.534.425,08
2. Geleistete Anzahlungen 24.500,00 5.000,00 0,00 0,00 29.500,00
15.558.925,08 5.000,00 0,00 0,00 15.563.925,08
Abschreibungen Buchwerte
Stand am
1.10.2022
Zugänge Abgänge Stand am
30.9.2023
Stand am
30.9.2023
Stand am
30.9.2022
EUR EUR EUR EUR EUR TEUR
Sachanlagen
1. Technische Anlagen und Maschinen 6.153.787,08 974.716,00 0,00 7.128.503,08 8.405.922,00 9.381
2. Geleistete Anzahlungen 0,00 0,00 0,00 0,00 29.500,00 24
6.153.787,08 974.716,00 0,00 7.128.503,08 8.435.422,00 9.405

Anhang der Apensen Wind GmbH, Husum, eingetragen in das
Handelsregister B des Amtsgerichts Flensburg unter der Nummer HRB 13109 FL,
für das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2022 bis zum 30. September 2023

A. Rechnungslegungsgrundsätze

Bei der Bilanzierung und Bewertung sind die Vorschriften des HGB und des GmbHG angewandt worden.

Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft. Größenabhängige Erleichterungen gemäß § 288 Abs. 1 HGB sind teilweise in Anspruch genommen worden.

Das im. Rumpfgeschäftsjahr 2018 durch Anwachsung in analoger Anwendung des § 24 UmwG zu Buchwerten. übergegangene Sachanlagevermögen wurde mit den Anschaffungskosten (übernommene Buchwerte) angesetzt. Auf eine Aufteilung der Anschaffungskosten des Windparks auf verschiedene Vermögensgegenstände (z.B. Windenergieanlagen, Netzanschluss, Kabelbau, Wegebau, Übergabestation, Konzeption) wurde verzichtet. Vielmehr wurde der gesamte Windpark als ein Vermögensgegenstand angesetzt. Die Abschreibung erfolgt linear über eine Nutzungsdauer von 16 Jahren.

Mit Vertrag vom 24. August 2018 hat die Gesellschaft mit der AREF II Wind Germany I GmbH, Husum, einen Gewinnabführungsvertrag geschlossen.

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind zum Nominalwert ausgewiesen.

Die liquiden Mittel werden zum Nennwert ausgewiesen.

Als Rechnungsabgrenzungsposten werden bereits gezahlte, zukünftige Geschäftsjahre betreffende Aufwendungen aktiviert. Der Posten wird in der Rechnungsperiode aufgelöst, in der der Aufwand wirtschaftlich entstanden ist.

Die Rückstellungen werden in Höhe des Erfüllungsbetrags angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist. Bei der Bewertung der Rückstellungen werden Kostensteigerungen von 1,7 % - 8,4 % berücksichtigt. Rückstellungen mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr werden mit fristadäquaten Zinssätzen abgezinst, die von der Deutschen Bundesbank bekanntgegeben worden sind. Der zum 30. September 2023 verwendete Zinssatz beträgt 1,59 %.

Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt.

Sind die Voraussetzungen zur Bildung von Bewertungseinheiten erfüllt, werden die Sicherungs- und Grundgeschäfte zu einer Bewertungseinheit zusammengefasst. Die bilanzielle Abbildung der Bewertungseinheiten erfolgt nach der Einfrierungsmethode.

B. Erläuterungen zur Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung

1. Anlagevermögen

Die gesondert dargestellte Entwicklung des Anlagevermögens (Anlagenspiegel) ist integraler Bestandteil des Anhangs.

2. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände haben eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr. Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen betreffen wie im Vorjahr in voller Höhe sonstige Forderungen und bestehen wie im Vorjahr vollumfänglich gegen die Gesellschafterin.

3. Eigenkapital

Das gezeichnete Kapital der Gesellschaft beträgt EUR 26.000,00 und ist voll eingezahlt.

4. Rückstellungen

Die sonstigen Rückstellungen beinhalten im Wesentlichen die Kosten für den Rückbau, die Instandhaltung, die Jahresabschlussprüfung und die Erstellung der Steuererklärungen sowie für technische Dienstleistungen und Pachten.

5. Verbindlichkeiten

Restlaufzeit
bis 1 Jahr
Restlaufzeit
1 - 5 Jahre
Restlaufzeit
über 5 Jahre
Gesamt
TEUR TEUR TEUR TEUR
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 828 3.221 3.145 7.194
(821) (3.257) (3.937) (8.016)
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 1 0 0 1
(16) (0) (0) (16)
Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 392 0 0 392
(1.427) (0) (0) (1.427)
Sonstige Verbindlichkeiten 0 0 0 0
(4) (0) (0) (4)
30.09.2023 1.221 3.221 3.145 7.587
(30.09.2022) (2.269) (3.257) (3.937) (9.464)

Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sind gesichert durch Sicherungsübereignung, Globalzession aus allen wesentlichen Projektverträgen und Abtretung der Rechte und Ansprüche aus verschiedenen Verträgen sowie der Einspeiseerlöse.

Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen betreffen wie im Vorjahr in voller Höhe sonstige Verbindlichkeiten. Sie bestehen in Höhe von TEUR 392 (Vorjahr: TEUR 1.427) gegenüber der Gesellschafterin.

6. Sonstige betriebliche Erträge

Die sonstigen betrieblichen Erträge enthalten Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen in Höhe von TEUR 15 (Vorjahr: TEUR 0).

7. Sonstige betriebliche Aufwendungen

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen enthalten periodenfremde Aufwendungen in Höhe von TEUR 22 (Vorjahr: TEUR 24).

8. Zinsen und ähnliche Aufwendungen

Die Zinsen entfallen in Höhe von TEUR 11 (Vorjahr: TEUR 1) auf die Aufzinsung langfristiger Rückstellungen.

C. Sonstige Angaben

1. Allgemeine Angaben

Gesellschafter ist die AREF II Wind Germany I GmbH, Husum.

Die Gesellschaft hat im Geschäftsjahr 2022/2023 keine Arbeitnehmer beschäftigt.

2. Organe der Gesellschaft

Geschäftsführer der Gesellschaft sind:

Herr Michael Struhalla (Abteilungsleiter Commercial Asset Management der PNE AG, Cuxhaven)

Herr Carsten Heckt (Leiter Finanzen der WKN GmbH, Husum)

Herr Sven Dippel (Leiter Energy Production der PNE AG, Hamburg)

Die Geschäftsführer erhielten im Geschäftsjahr 2022/2023 keine Vergütung.

3. Bewertungseinheiten

Die Gesellschaft hat

einen Zinsswap über Nominal TEUR 2.770 mit einer Laufzeit vom 15. Dezember 2025 bis zum 15. Dezember 2033,

einen Zinsswap über Nominal TEUR 1.546 mit einer Laufzeit vom 15. Dezember 2025 bis zum 15. Juni 2029,

einen Zinsswap über Nominal TEUR 1.002 mit einer Laufzeit vom 30. Juni 2027 bis zum 30. Dezember 2031

mit dem Ziel abgeschlossen, die Zinsrisiken der bestehenden Finanzierung zu reduzieren. Die Zinsswaps dienen der Absicherung des Zinssatzes ab dem 15. Dezember 2025 sowie 30. Juni 2027. Zu diesen Zeitpunkten endet die Zinsbindungsperiode der am 8. Juni 2015 abgeschlossenen und mit Änderungsverträgen vom 1. Juni 2016, 27. Oktober 2016 sowie 6. Juli 2017 angepassten Projektfinanzierung aus KfW-Mitteln (TEUR 5.800 bis zum 30. Dezember 2033, TEUR 5.190 bis zum 30. Juni 2029 sowie TEUR 1.500 bis zum 30. Dezember 2031). Die Zinsswaps werden grundsätzlich in einer Bewertungseinheit zu dieser Finanzierung, die nach dem 15. Dezember 2025 bzw. 30. Juni 2027 mit einer variabel verzinsten Basisfinanzierung für langfristige Kredite auf Einzelkreditebene fortbestehen wird, betrachtet. Als Grundgeschäft wurden zum 30. September 2023 langfristige Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten in Höhe von TEUR 3.549, TEUR 2.540 sowie TEUR 1.105 einbezogen. Zum Zeitpunkt des Anfangsdatums der Zinsswaps am. 15. Dezember 2025 bzw. 30. Juni 2027 werden diese Verbindlichkeiten unter Berücksichtigung vertragsgemäßer Tilgungsleistungen durch die Gesellschaft in Höhe von TEUR 2.770, TEUR 1.546 und TEUR 1.002 bestehen.

Das abgesicherte Risiko ist abhängig von der Marktzinsentwicklung. Die Zinsswaps enthalten jeweils eine vertragliche Vereinbarung, bei der beide Vertragspartner beschließen, ein Derivatgeschäft zu einem vorher vereinbarten Beendigungstag zu beenden (Mandatory Break Clause). Am Beendigungstag wird das Geschäft unter Berechnung einer Ausgleichszahlung aufgelöst. Die Höhe der Ausgleichszahlung entspricht dem aktuellen Marktwert des Derivats (unabhängig zu wessen Gunsten oder Lasten) (sog. Makro-Hedge-Methode).

Zum Zeitpunkt des Auslaufs der Zinsbindung am 15. Dezember 2025 bzw. 30. Juni 2027 kann für die Tranchen der Projektfinanzierung dann jeweils eine neue Zinsbindung mit einer Laufzeit von 8 Jahren bzw. 4 Jahren (Laufzeit 15. Dezember 2025 bis 15. Dezember 2033 bzw. 15. Juni 2029 sowie 30. Juni 2027 bis 30. Dezember 2031) über die Swap-Laufzeit (und damit über die Laufzeit des zu diesem Zeitpunkt gültigen KfW-Festzinssatzes) erreicht werden. Mit der Ausgleichszahlung aus den Zinsswaps kann zu diesem Zeitpunkt die Zinslast auf die in den Zinsswaps vereinbarten Festsätze von 2,62 % p.a. für den Zinsswap über Nominal TEUR 2.770, 2,44 % für den Zinsswap über Nominal TEUR 1.546 sowie 2,58 % für den Zinsswap über Nominal TEUR 1.002) annualisiert werden. Diese Annualisierung wird dann den neuen ggf. höheren KfW-Festzinssatz mindern (positiver Swap-Marktwert) bzw. den neuen dann gegenüber heute ggf. niedrigeren KfW-Festzinssatz erhöhen (negativer Swap-Marktwert) (sog. Micro-Hedge-Methode).

Da sich die unter der Berücksichtigung der Zinsswaps de facto ergebenden Festzinsen im Rahmen der marktüblichen Festzinskonditionen bewegen, waren keine Drohverlustrückstellungen zu bilden.

 

Husum, den 30. November 2023

Apensen Wind GmbH

gez. Michael Struhalla
Geschäftsführer
gez. Carsten Heckt
Geschäftsführer
gez. Sven Dippel
Geschäftsführer

Nachrichten & Medien

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