Prismaland GmbH
Selbe AdresseHerstellung von Verpackungsmitteln aus Kunststoffen
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Barbara Lucchi seit 14.6.2005 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
| 50.00% | |
| 50.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
2 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
APEVA SEHerzogenrathJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020INHALTSVERZEICHNIS 1. Grundlagen der Gesellschaft Unternehmensstruktur und Geschäftsmodell FORSCHUNG UND ENTWICKLUNG 2. Wirtschaftsbericht Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene Rahmenbedingungen Geschäftsverlauf Ertragslage Finanzlage Vermögenslage Finanzielle Leistungsindikatoren Gesamtaussage zur wirtschaftlichen Lage des Unternehmens 3. Prognose, Chancen- und Risikobericht Prognosebericht Risikobericht Chancenbericht 4. Bericht der gesetzlichen Vertreter über Beziehungen zu verbundenen Unternehmen 1. Grundlagen der Gesellschaft Unternehmensstruktur und Geschäftsmodell Die APEVA SE (im Folgenden auch als "Unternehmen" oder "Gesellschaft" bezeichnet) ist eingebunden in die APEVA-Gruppe (im Folgenden auch als "APEVA" bezeichnet), die wiederum Teil des AIXTRON-Konzerns ist, dessen Geschäftstätigkeit die Erforschung, Entwicklung, Produktion und Installation von Anlagen für die Abscheidung komplexer Materialien umfasst. Die APEVA SE wurde in 2017 gegründet. Sie hat ihren Sitz in Herzogenrath und ist eine 100%ige Tochtergesellschaft der APEVA Co. Ltd. in Südkorea. Die Geschäftstätigkeit der APEVA SE innerhalb des AIXTRON-Konzerns umfasst die Forschung und Entwicklung von Depositionstechnologien für die Displayindustrie, insbesondere für OLED (Organic Light Emitting Diode). Darüber hinaus bietet die APEVA SE sonstige Dienstleistungen im Bereich von Depositionstechnologien an. Die APEVA SE generiert ihre Umsatzerlöse ausschließlich aus der Berechnung ihrer Dienstleistungen an verbundene Unternehmen. Die Bearbeitung von Entwicklungsaufträgen außerhalb der AIXTRON-Gruppe ist derzeit nicht vorgesehen. Forschung und Entwicklung Das Geschäftsfeld der APEVA SE ist Forschung, Entwicklung und Dienstleistung für Anlagen zur Herstellung von OLED. Die als OVPD (Organic Vapor Phase Deposition) bezeichnete Technologie wird als disruptiv gegenüber der vorherrschenden VTE (Vacuum Thermal Evaporation) Technologie angesehen. Kernaufgabe der Gesellschaft ist es, die Schlüsseltechnologien wie Quellen- oder Showerhead-Technologien für OVPD-Anlagen zu entwickeln oder zu verbessern. Organisiert ist die Forschungs- und Entwicklungsarbeit in Projekten - u.a. auch in öffentlich geförderten Projekten wie etwa SmartLine und CORNET, gefördert durch Mittel des HORIZON 2020 Rahmenprogramms der Europäischen Union für Forschung und Innovation. 2. Wirtschaftsbericht Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene Rahmenbedingungen Weltwirtschaft Als Dienstleister und Entwickler für die Investitionsgüterindustrie kann die APEVA SE von der Entwicklung des allgemeinen wirtschaftlichen Umfelds insofern betroffen sein, als diese sich auf die Absatzmöglichkeiten und damit auch die Investitionsbereitschaft ihrer Kunden auswirken könnte. Die Weltwirtschaft befindet sich nach starker Kontraktion in 2020 noch nicht wieder in einer erhofften breiten Erholungsphase. Nach verhalten positivem Start in das Jahr 2020 wurde die COVID-19-Pandemie in vielen Branchen schnell zum beherrschenden Faktor für die wirtschaftliche Entwicklung. Die weltweite Ausbreitung des Virus und seiner Mutationen sowie die teils drastischen Maßnahmen zu deren Eindämmung haben zu starken Verwerfungen auf Absatz- und Beschaffungsmärkten sowie bei internationalen Lieferketten geführt und dabei Staaten, Unternehmen und Verbraucher mit einer vielschichtigen Krise konfrontiert. Eine Reihe von Impfstoffzulassungen und der Start der Impfungen in einigen Ländern haben die Hoffnung auf ein mögliches Ende der Pandemie geweckt. Die Hauptlast des wirtschaftlichen Abschwungs lag im ersten Halbjahr 2020. Beispiellose fiskalische, geldpolitische und regulatorische Maßnahmen halfen dabei, die wirtschaftlichen Folgen der Pandemie vielerorts wesentlich abzumildern und eine zügige Erholung zu ermöglichen. Dies spiegelt sich auch in der Prognose des Internationalen Währungsfonds (IWF) in seinem World Economic Outlook vom Januar 2021 wider. Für das Gesamtjahr 2020 rechnet der IWF mit einem Einbruch der weltweiten Wirtschaftsleistung von -3,5 % nach 2,8 % Wachstum in 2019. Der Welthandel soll um 9,6 % schrumpfen. Da APEVA aber hauptsächlich von branchenspezifischen Entwicklungen abhängt, hatte das allgemeine weltwirtschaftliche Umfeld im Geschäftsjahr 2020 keine weiteren wesentlichen Auswirkungen auf die Geschäftsentwicklung der Gesellschaft. Markt für OLED-Displays Der Markt für OLED-Displays wurde in den letzten Jahren maßgeblich durch die Nutzung in Mobiltelefonen geprägt. Für die kommenden Jahre erwartet APEVA eine weiter zunehmende Nutzung der OLED-Displays in mobilen Endgeräten, besonders auf dem chinesischen Markt. Zusätzlich wird weiteres Wachstum im OLED-Markt durch die zunehmende Verbreitung von OLED-Fernsehern erwartet. Aufgrund steigender Nachfrage nach OLED-Displays wird in diesem Marktsegment mittel- bis langfristig substanzielles Wachstumspotenzial erwartet. So erwarten etwa die Analysten von DSCC (Display Supply Chain Consultants), dass der Markt für OLED-TV-Panels, ausgehend von ca. 4 Millionen Quadratmeter in 2020 auf ca. 15 Millionen Quadratmeter in 2025 ansteigen soll. Einen weiteren Wachstumstreiber im Bereich OLED stellt die zunehmende Verwendung von flexiblen und faltbaren Displays in mobilen Applikationen dar. Für diese Formfaktoren sagen die Analysten von DSCC eine CAGR (Compound Annual Growth Rate) von 23 % voraus; die hierfür verwendete OLED-Displayfläche steigt von 2,5 Millionen Quadratmetern in 2020 auf rund 7 Millionen Quadratmeter in 2025. Wettbewerbsposition Bei Anlagen zur Herstellung von Anwendungen organischer Halbleiter konkurriert die APEVA- Gruppe mit etablierten Herstellern von vakuumthermischen Verdampfungstechnologien wie Canon Tokki Corporation (Japan), Ulvac, Inc. (Japan), SNU Precision (Südkorea), Sunic System (Südkorea), YAS (Südkorea) sowie Herstellern von nasschemischen Drucktechnologien für z.B. Polymer-OLEDs wie Kateeva (USA), Panasonic (JP), SEMES (KR) und Tokyo Electron Ltd. (JP) sowie einer Anzahl kleinerer Unternehmen. Während diese vakuumthermische Verdampfungstechnologien (Vacuum Thermal Evaporation, "VTE") und Polymertechnologien zur Herstellung von OLEDs einsetzen, verwendet APEVA die hochinnovative Technologie der organischen Gasphasenabscheidung OVPD für großflächige Beschichtungen. APEVA ist davon überzeugt, dass diese Technologien den herkömmlichen VTE- und polymertechnischen Verfahren technisch überlegen sind und niedrigere Herstellungskosten für OLEDs ermöglichen. APEVA positioniert sich selbst als alternativer Lieferant von Depositionsanlagen zur großflächigen Herstellung von OLEDs der nächsten Generation für Anwendungen wie z.B. Displays, Leuchtmittel, Solarzellen und andere OLED-Anwendungen. Geschäftsverlauf APEVA arbeitet intensiv an der Produktionsqualifikation ihrer OVPD-Technologie. Das Erreichen der Qualifikation ist Voraussetzung für einen möglichen Einsatz in der Massenproduktion für OLED-Displays. Mit der endgültigen Abnahme der Gen2-Depositionsanlage durch den Kunden ist die Phase II des Qualifizierungsprojekts auf dem Weg zur Kommerzialisierung von APEVAs proprietärer OLED-Beschichtungstechnologie erfolgreich abgeschlossen. Über ein letztes Qualifizierungsprojekt zur Serienreife führt APEVA derzeit Kundengespräche. Da nach erfolgter Abnahme der Gen2-OLED-Anlage kein unmittelbarer Folgeauftrag erteilt wurde, befindet sich ein Großteil der Belegschaft seit Oktober 2020 in Kurzarbeit. Ertragslage
Im Geschäftsjahr 2020 war die APEVA SE größtenteils als Auftragsdienstleister für die Konzernmutter AIXTRON SE tätig, um die beim Kunden befindliche Gen2 Prototypenanlage zu qualifizieren. Für diese Dienstleistungen wird die APEVA SE im Rahmen eines Auftragsentwicklungsvertrags anhand einer Kostenaufschlagsmethode (Cost plus) vergütet. Die Arbeiten wurden im Dezember 2020 abgeschlossen. Da sich der Umfang der Arbeiten zum Ende des Projektes hin noch einmal deutlich verringert hat, sind auch die Umsatzerlöse, die aus Weiterbelastungen resultieren, in 2020 gegenüber 2019 gesunken. Darüber hinaus forscht und entwickelt die Gesellschaft an der Weiterentwicklung der OVPD Technologie, um diese in die nächste Produktgeneration von OVPD-Anlagen einfließen zu lassen. Diese Arbeiten wurden um Vergleich zu 2019 deutlich reduziert, da der operative Fokus auf dem Abschluss der Qualifizierung der Gen2 Prototypenanlage lag. Für diese Tätigkeiten im Rahmen von Forschung und Entwicklung sind im Geschäftsjahr 2020 ca. TEUR 1.465 (2019: TEUR 1.900) angefallen, was zu einer entsprechenden Ergebnisverbesserung der Gesellschaft im Vergleich zu 2019 beigetragen hat. Der Personalaufwand reduzierte sich von TEUR 6.702 in 2019 auf TEUR 5.482 in 2020, was zum einen auf die Reduzierung der Mitarbeiterzahl von durchschnittlich 66 auf 61 zurückzuführen ist. Ein weiterer Faktor, welcher maßgeblich zum Rückgang der Personalkosten geführt hat, ist die Einführung von Kurzarbeit im vierten Quartal des abgelaufenen Geschäftsjahres. Finanzlage Die Finanzlage konnte im Zusammenwirken mit den Konzerngesellschaften stabil gehalten werden. Das gezeichnete Kapital erhöhte sich um TEUR 1.000 aufgrund einer Kapitalerhöhung durch Barmittel, um die weiterhin erforderlichen Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten zu finanzieren. Die Gesellschaft überprüft und steuert den zukünftigen Finanzierungsbedarf durch regelmäßige Finanz- und Liquiditätsplanungen für mindestens zwölf Monate nach dem Bilanzstichtag. Die Planungen enthalten Annahmen für den Erhalt eines OVPD Kundenauftrags und die daraus zu erwartenden Umsatzerlöse und Finanzierungserfordernisse, die auf der bestmöglichen Einschätzung der gesetzlichen Vertreter über die weitere Entwicklung des Geschäfts basieren. Diese Planungen sind mit Unsicherheiten behaftet, die dazu führen könnten, dass die Gesellschaft ihren Zahlungsverpflichtungen im normalen Geschäftsbetrieb nicht mehr nachkommen kann. Die gesetzlichen Vertreter haben diese Risiken bei der Erstellung des Jahresabschlusses berücksichtigt und gehen zum Bilanzstichtag 2020 von einer Fortführung der Unternehmenstätigkeit aus. Aufgrund des Verlusts des abgelaufenen Geschäftsjahres ergab sich ein Bilanzverlust von TEUR 2.364. Die Verbindlichkeiten sind ausschließlich kurzfristig und haben sich nach einer stichtagsbedingten Erhöhung im Geschäftsjahr 2019 von TEUR 3.240 auf TEUR 378 im abgelaufenen Geschäftsjahr 2020 reduziert. Rückstellungen betreffen im Wesentlichen Personal und Rückstellungen für ausstehende Eingangsrechnungen. In 2020 wurden Investitionen in Höhe von TEUR 101 in das Anlagevermögen getätigt, dabei handelt es sich zum Großteil um technische Ausstattung für das Labor. Vermögenslage
Die Bilanzsumme hat sich in 2020 von TEUR 9.067 auf TEUR 6.016 reduziert. Dies ist vor allem auf einen Abfluss liquider Mittel aus dem laufenden Geschäftsbetrieb sowie den Rückgang von Forderungen gegen verbundene in Höhe von TEUR 1.723 zurückzuführen. Das Anlagevermögen der APEVA SE besteht im Wesentlichen aus Testanlagen und hat sich in 2020 um TEUR 52 erhöht. Dies ist auf eine Investition in eine Krananlage zur Wartung der Laboranlagen zurückzuführen. Die Büroräume sowie Labore und die IT Infrastruktur sind von der AIXTRON SE gemietet. Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen haben sich von TEUR 1.735 auf TEUR 12 reduziert. Dies spiegelt den Stand des Gen2 Qualifizierungsprojekts wider. Die sonstigen Vermögensgegenstände betreffen im Wesentlichen Forderungen aus Zuschüssen aus Förderprojekten sowie Forderungen aus Abrechnungen zum Kurzarbeitergeld gegenüber der Agentur für Arbeit. Flüssige Mittel reduzierten sich im Wesentlichen aufgrund des negativen Jahresergebnisses um TEUR 1.757 auf TEUR 4.979. Finanzielle Leistungsindikatoren Die Auftragslage der APEVA SE ist ein finanzieller Leistungsindikator. Aufgrund der Einbindung in die APEVA-Gruppe ist diese bestimmt durch die Auftragslage der Muttergesellschaft. Bislang wurde ein bestehender Auftrag bearbeitet, der im Geschäftsjahr 2017 begann und im abgelaufenen Geschäftsjahr 2020 abgeschlossen wurde. Entgegen der vorherigen Planung wurde kein unmittelbares Folgeprojekt durch den Kunden in Auftrag gegeben. Die Geschäftsleitung erwartet jedoch weiterhin, dass ein Kundenauftrag zur Entwicklung einer weiteren Generation der OVPD-Technologie in Zukunft erteilt wird. Aufgrund der hohen Aufwendungen für Forschung und Entwicklung, die notwendig sind, um die erwarteten Geschäftschancen zu realisieren, ist die Liquidität ebenfalls ein finanzieller Leistungsindikator. Diese ist erwartungsgemäß gesunken, aufgrund der längeren Projektdauer des Gen2-Projektes und der niedrigeren Entwicklungskosten durch das Ausbleiben eines unmittelbaren Folgeauftrags allerdings nicht so stark wie angenommen. Gesamtaussage zur wirtschaftlichen Lage des Unternehmens Der Geschäftserfolg der APEVA SE ist aufgrund der auftragsseitigen Abhängigkeit vom Markterfolg der Muttergesellschaft abhängig. Der Markt für die weitere Entwicklung und Dienstleistungen rund um die OVPD-Technologie bietet großes Zukunftspotenzial. Aufgrund der Fähigkeiten der APEVA-Gruppe, innovative Depositionsanlagen zu entwickeln und zu vermarkten, ist die Geschäftsleitung von den positiven Zukunftsaussichten für das Unternehmen und seine Zielmärkte überzeugt. Die Finanzlage wird im Zusammenwirken mit den Konzerngesellschaften stabil gehalten. 3. Prognose, Chancen- und Risikobericht Prognosebericht Aufgrund des Wegfalls der Dienstleistungsaufträge im Rahmen der Evaluierung und des Ausbleibens eines unmittelbaren Folgeauftrags erwartet die Geschäftsleitung eine Fortführung der Kurzarbeit bis zum Ende des ersten Quartals des kommenden Geschäftsjahres 2021. Trotz dieser Verringerung der Aktivitäten und der damit einhergehenden Reduzierung der operativen Kosten werden sich die flüssigen Mittel der Gesellschaft bis zur Erteilung eines weiteren Auftrages deutlich verringern. Im Falle der Erteilung eines Kundenauftrags für eine weitere OVPD-Anlage an die Muttergesellschaft wird sich auch die sonstige Auftragslage zur Entwicklung und Lieferung von Modulen der APEVA SE deutlich positiv entwickeln. Des Weiteren überprüft die Geschäftsführung laufend weitere Möglichkeiten zur Kommerzialisierung der OVPD Technologie. Risikobericht Das Risikomanagementsystem der APEVA SE ist in das zentrale Risikomanagement der AIXTRON SE integriert. Dabei sind die vorrangigen Ziele des Systems die Unterstützung der Erreichung von strategischen Geschäftszielen sowie eine frühzeitige Erkennung von potentiellen Risiken, die deren Erreichung negativ beeinflussen könnten. Als Forschungs- und Entwicklungs- sowie Dienstleistungsunternehmen sind für die APEVA SE die folgenden Risiken relevant. Technologische Risiken Das OVPD-Verfahren, das von APEVA entwickelt wird und die Herstellung von Depositionsanlagen zur Abscheidung organischer Halbleitermaterialien zum Ziel hat, ist eine innovative Technologie. Der Geschäftszweck der APEVA SE ist die Forschung und Entwicklung der Technologie für die Produktion von OLED-Displays bei Kunden. Die APEVA-Gruppe kooperiert dafür mit einem großen asiatischen OLED-Displayhersteller, an dessen Pilotlinie eine OVPD-Beschichtungsanlage angeschlossen wurde. Nach erfolgter Abnahme der Anlage durch den Kunden testet dieser die Anlage weiter. Sollte es nicht gelingen, Displays innerhalb der geforderten Qualitätsparameter herzustellen, oder sollte aus anderen Gründen ein Folgeauftrag für eine OVPD-Depositionskammer in Produktionsgröße ausbleiben, stellt dies eine Tatsache für das Unternehmen dar, die sich zu einem bestandsgefährdenden Risiko entwickeln könnte. Aus heutiger Sicht erscheint es möglich, dass in diesem Fall der Geschäftsbetrieb des Unternehmens eingestellt werden würde, wenn in diesem Fall kein Folgeauftrag oder anderer Kunde gewonnen wird. Finanzierungsrisiken Die APEVA SE finanziert sich im Wesentlichen durch konzerninterne Aufträge und teilweise durch die Mitwirkung bei öffentlich geförderten Forschungs- und Innovationsprojekten. Für die Gesellschaft besteht dabei das Risiko, dass sich eine Profitabilität nicht wie geplant erreichen lässt, da sich Entwicklungen verzögern bzw. Entwicklungsziele nicht erreicht werden. Dies wäre eine Tatsache, die sich zu einem bestandsgefährdenden Risiko entwickeln könnte. Aus heutiger Sicht erscheint es möglich, dass in diesem Fall der Geschäftsbetrieb des Unternehmens eingestellt werden würde. Darüber hinaus besteht das Risiko, dass es der Muttergesellschaft APEVA Co. Ltd. nicht gelingt, einen Folgeauftrag durch den jetzigen Kunden oder einen anderen Displayhersteller zu erlangen. Daraus ergibt sich für die Gesellschaft ein Ausbleiben von konzerninternen Aufträgen im Zusammenhang mit Kundenaufträgen. Aus heutiger Sicht erscheint es möglich, dass in diesem Fall der Geschäftsbetrieb des Unternehmens eingestellt werden würde. Gesamtaussage zur Risikolage der APEVA SE Die APEVA SE als Teil der APEVA-Gruppe und der AIXTRON-Gruppe ist abhängig von der erfolgreichen Entwicklung der OVPD-Technologie. Die hier aufgeführten Einzelrisiken können bei Eintritt bestandsgefährdend für die APEVA SE sein. Die Geschäftsleitung verfolgt daher in aller Konsequenz die Erreichung der Entwicklungs- und Geschäftsziele, um den Fortbestand der Gesellschaft sicherzustellen. Chancenbericht Die APEVA-Gruppe treibt die Kundenqualifizierung der OVPD-Technologie zur Deposition organischer Materialien für Displays weiter voran. Die OVPD-Technologie ermöglicht eine hocheffiziente Abscheidung organischer Materialien besonders auf großflächigen Substraten und bietet eine Reihe von Vorteilen gegenüber aktuell genutzten Technologien, insbesondere bei Materialverbrauch und Ausbeute. APEVA arbeitet intensiv an der Produktionsqualifikation ihrer OVPD-Technologie bei einem asiatischen Displayhersteller. Das Erreichen der Qualifikation ist Voraussetzung für einen möglichen Einsatz in der Massenproduktion für OLED-Displays. Die APEVA SE rechnet in diesem Fall mit Aufträgen zur Weiterentwicklung und Lieferung von Technologien und Modulen für OVPD-Anlagen in Produktionsgröße. Der gesetzliche Vertreter geht insgesamt davon aus, dass der Folgeauftrag erteilt wird und sich dieser positiv auf die Auftrags- und Ertragslage der Gesellschaft auswirken wird. 4. Bericht der gesetzlichen Vertreter über Beziehungen zu verbundenen Unternehmen In dem von der APEVA SE gemäß § 312 AktG erstellten Abhängigkeitsbericht werden die Beziehungen zur AIXTRON SE als beherrschendes Unternehmen dargestellt. Der Bericht enthält folgende Schlussbemerkung: Ich erkläre hiermit entsprechend § 312 Abs. 3 AktG wie folgt: "Die APEVA SE erhielt bei allen im Bericht über Beziehungen zu verbundenen Unternehmen aufgeführten Rechtsgeschäften eine angemessene Gegenleistung. Dieser Beurteilung liegen die Umstände zugrunde, die mir zum Zeitpunkt der berichtspflichtigen Vorgänge bekannt waren. Andere Maßnahmen im Sinne von § 312 Abs. 1 AktG wurden im Geschäftsjahr weder getroffen noch unterlassen."
Herzogenrath, 24. Februar 2021 APEVA SE Eduard Renier Francisca Clerkx, Geschäftsführender Direktor Bilanz zum 31.12.2020Aktiva
Passiva
Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2020
Anhang für das Geschäftsjahr 2020I. Vorbemerkungen Sitz der APEVA SE ist Herzogenrath. Die Gesellschaft ist unter der Nummer HRB 21384 im Register des Amtsgerichts Aachen eingetragen. Die Gesellschaft nimmt teilweise Aufstellungserleichterungen für mittelgroße Gesellschaften in Anspruch. Die Gesellschaft wird in den Konzernabschluss der AIXTRON SE, Herzogenrath, (HRB 16590 Amtsgericht Aachen) die den Konzernabschluss für den größten Kreis von Unternehmen aufstellt und diesen im Bundesanzeiger veröffentlicht, einbezogen. Die unmittelbare Gesellschafterin APEVA Co. Ltd., Hwasung, Südkorea, ist zum 31. Dezember 2020 nicht zur Aufstellung eines Konzernabschlusses für den kleinsten Kreis von Unternehmen verpflichtet. Damit stellt die AIXTRON SE für den größten und kleinsten Kreis auf. Der Jahresabschluss wurde unter Anwendung des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufgestellt. Bezüglich der Risiken, die zu einer Bestandsgefährdung führen könnten, wird auf die Abschnitte "Finanzlage" sowie "Risikobericht" im Lagebericht der Gesellschaft verwiesen. Der Ausweis erfolgt - soweit nicht anders angegeben - in Tausend Euro (TEUR). Aufgrund von Rundungen können sich im vorliegenden Jahresabschluss bei Summenbildungen und bei der Berechnung von Prozentangaben geringfügige Abweichungen ergeben. II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Der Jahresabschluss der APEVA SE wird nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) und des Aktiengesetzes (AktG) aufgestellt. Der Abschluss umfasst die Bilanz, die Gewinn- und Verlustrechnung und den Anhang. Die Gewinn- und Verlustrechnung wird nach dem Gesamtkostenverfahren (GKV) aufgestellt. Sachanlagen Die Bewertung des Sachanlagevermögens erfolgt zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten abzüglich planmäßiger linearer Abschreibungen, die entsprechend der voraussichtlichen Nutzungsdauer vorgenommen werden. Die Herstellungskosten des Sachanlagevermögens umfassen neben den direkt zurechenbaren Kosten auch Material- und Fertigungsgemeinkosten einschließlich anteiliger Abschreibungen. Die voraussichtlichen Nutzungsdauern betragen für
Sofern der niedrigere beizulegende Wert am Abschlussstichtag dauerhaft unterhalb des Buchwertes liegt, werden außerplanmäßige Abschreibungen auf die Vermögensgegenstände vorgenommen. Geringwertige Anlagegüter, deren Anschaffungskosten weniger als EUR 250,00 betragen, werden im Jahr der Anschaffung als Aufwand erfasst. Anlagegüter, deren Anschaffungs- oder Herstellungskosten mehr als EUR 250,00, aber maximal EUR 1.000,00 betragen, werden im Jahr des Zugangs in einem Sammelposten zusammengefasst und einheitlich über fünf Jahre abgeschrieben. Umlaufvermögen Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden zu Nennwerten bilanziert. Bei der Bewertung der Forderungen wird dem allgemeinen Kreditrisiko durch Einzel- und Pauschalwertberichtigungen Rechnung getragen. Soweit eine Aufrechnungslage gegeben war, wurde eine Saldierung vorgenommen. Langfristige Forderungen werden mit dem Barwert zum Bilanzstichtag bewertet. Die liquiden Mittel werden mit dem Nominalwert bewertet. Auf fremde Währung lautende kurzfristige Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände mit einer Restlaufzeit von unter einem Jahr werden zum Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag bewertet. Latente Steuern entstehen im Wesentlichen aus Verlustvorträgen, für die eine Verrechnung mit zukünftigen steuerlichen Gewinnen wahrscheinlich ist, sowie aus Unterschieden zwischen handelsrechtlichen und steuerlichen Wertansätzen. Die latenten Steuern werden mit dem für die Gesellschaft gültigen Ertragsteuersatz von 32,8 % bewertet. In Anwendung des Wahlrechts in § 274 Abs. 1 Satz 3 HGB werden aktive und passive Latenzen verrechnet. Ein Ansatz eines Überhangs aktiver latenter Steuern erfolgt in Ausübung des Wahlrechtes nach § 274 Absatz 1 Satz 2 HGB zum Bilanzstichtag nicht. Sonstige Rückstellungen Sonstige Rückstellungen werden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt. Bei der Bemessung dieser Rückstellungen wird allen erkennbaren Risiken angemessen Rechnung getragen. Sie werden in Höhe der voraussichtlichen Inanspruchnahme berücksichtigt. Verbindlichkeiten Verbindlichkeiten werden mit ihrem Erfüllungsbetrag zum Bilanzstichtag angesetzt. Auf fremde Währung lautende kurzfristige Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von unter einem Jahr werden zum Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag bewertet. Umsatzrealisierung Umsatzerlöse resultieren aus Serviceleistungen. Diese werden im Zeitpunkt der Erbringung der Dienstleistungen erfasst. III. Erläuterungen zur Bilanz Anlagevermögen Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens zum 31. Dezember 2020 ist dem Anhang als Anlage beigefügt. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen haben wie im Vorjahr eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr. Forderungen gegen verbundene Unternehmen bestehen, wie im vorangegangenen Geschäftsjahr auch, aus Forderungen aus Lieferungen und Leistungen. In den Forderungen gegen verbundene Unternehmen sind Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von TEUR 12 (Vorjahr: TEUR 1.735) und Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen von TEUR 0 (Vorjahr: TEUR 89) enthalten. Aufgrund der gegebenen Aufrechnungslage im Vorjahr wurde eine Saldierung vorgenommen. Eigenkapital Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt zum 31. Dezember 2020 TEUR 7.620. Es ist eingeteilt in 7.620.000 Stückaktien zu je EUR 1,00, die auf den Namen lauten. Durch Beschluss der Hauptversammlung vom 31. August 2020 wurde das Grundkapital der APEVA SE durch Ausgabe von 1.000.000 Stückaktien von einem Ausgabebetrag von je EUR 1,00 je Aktie um TEUR 1.000 auf TEUR 7.620 erhöht. Die Kapitalerhöhung wurde durch Bareinlage durchgeführt und am 6. Oktober 2020 im Handelsregister eingetragen. Kapitalrücklage Es besteht zum 31. Dezember 2020 unverändert keine Kapitalrücklage (Vorjahr: TEUR 0). Gewinnrücklage Die Gewinnrücklage beträgt am 31. Dezember 2020 TEUR 2 (Vorjahr: TEUR 2). Dabei handelt es sich um die gesetzliche Rücklage. Bilanzverlust
Der Jahresfehlbetrag 2020 in Höhe von TEUR 663 wird um dem Bilanzverlust 2019 erhöht. Es ergibt sich zum 31. Dezember 2020 ein Bilanzverlust von TEUR 2.364 (Vorjahr: TEUR 1.701). Rückstellungen Sonstige Rückstellungen Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen im Wesentlichen folgende Posten:
Alle Rückstellungen haben eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr. Verbindlichkeiten Die Verbindlichkeiten weisen die folgenden Restlaufzeiten auf:
Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen betreffen Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von TEUR 20 (Vorjahr: TEUR 88). Dazu kam im Vorjahr ein kurzfristiges Darlehen in Höhe von TEUR 2.500. Von den sonstigen Verbindlichkeiten entfallen TEUR 25 (Vorjahr: TEUR 176) auf Steuern. IV. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung Umsatzerlöse
Sonstige betriebliche Erträge Die sonstigen betrieblichen Erträge enthalten im Wesentlichen öffentliche Zuschüsse zu Forschung und Entwicklung in Höhe von TEUR 1.114 (Vorjahr: TEUR 640). Die sonstigen betrieblichen Erträge enthalten Kursgewinne von TEUR 12 (Vorjahr: TEUR 14). Abschreibungen Die Abschreibungen auf Sachanlagen entfallen weitestgehend auf Laboranlagen und Betriebsausstattung. Außerplanmäßige Abschreibungen des Anlagevermögens In den Geschäftsjahren 2020 und 2019 ergaben sich keine außerplanmäßigen Abschreibungen. Sonstige betriebliche Aufwendungen Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen enthalten Kursaufwendungen von TEUR 0 (Vorjahr: TEUR 54). V. Sonstige Angaben Haftungsverhältnisse Die APEVA SE hat wie im Vorjahr keine Haftungsverhältnisse gem. § 251 HGB. Sonstige finanzielle Verpflichtungen Zum 31. Dezember 2020 war die Gesellschaft Bestellverpflichtungen mit Zulieferern in Höhe von TEUR 29 (2019: TEUR 432) über Käufe innerhalb der nächsten zwölf Monate eingegangen. Darüber hinaus bestehen Verpflichtungen aus Investitionen in Höhe von TEUR 25 für 2020 (Vorjahr: TEUR 45). Der Gesamtbetrag der sonstigen finanziellen Verpflichtungen beläuft sich auf TEUR 54. Die sonstigen finanziellen Verpflichtungen bestehen ausschließlich gegenüber fremden Dritten. Derivative Finanzinstrumente Zum Bilanzstichtag hält die Gesellschaft keine Devisentermingeschäfte und Devisenoptionen. Organe Verwaltungsrat Bi Oh Kim, Vorsitzender Managing Director APEVA Co. Ltd. Ab dem 01. Oktober 2020 Tobias August, stellvertretender Vorsitzender Director Finance & Andministration APEVA SE Ab dem 01. Oktober 2020 Eduard Renier Francisca Clerkx Geschäftsführender Direktor APEVA SE Ausgeschiedene Mitglieder des Verwaltungsrats: Kim Schindelhauer, Vorsitzender Kaufmann Bis zum 30. September 2020 Dr. Bernd Schulte, stellvertretender Vorsitzender Vorstand AIXTRON SE Bis zum 30. September 2020 Dr. Felix Grawert Vorstand AIXTRON SE Bis zum 30. September 2020 Dr. Börge Weßling Geschäftsführender Direktor APEVA SE Bis zum 30. September 2020 Geschäftsführende Direktoren Eduard Renier Francisca Clerkx Ausgeschiedene Direktoren: Dr. Börge Weßling Bis zum 30. September 2020 Mitarbeiter Die Entwicklung der durchschnittlichen Angestelltenzahl zeigt die folgende Aufstellung:
Nachtragsbericht Nach dem Bilanzstichtag sind keine Ereignisse eingetreten, die wesentliche Auswirkungen auf die Darstellung der Vermögens, Finanz- und Ertragslage gehabt hätten. Abschlussprüferhonorar Das vom Abschlussprüfer Deloitte GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf, in Rechnung gestellte Honorar wird aufgeschlüsselt nach Honoraren für die Abschlussprüfung, sonstigen Bestätigungsleistungen, Steuerberatungsleistungen und sonstigen Leistungen in der entsprechenden Angabe des Konzernabschlusses der AIXTRON SE, in den die APEVA SE einbezogen ist, angegeben.
Herzogenrath, 24. Februar 2021 APEVA SE Eduard Renier Francisca Clerkx, Geschäftsführender Direktor Entwicklung des Anlagevermögens 2020
BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERSAn die APEVA SE, Herzogenrath Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der APEVA SE, Herzogenrath, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2020 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2020 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der APEVA SE, Herzogenrath, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2020 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Wesentliche Unsicherheit in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit Wir verweisen auf Angabe I im Anhang sowie die Angaben in den Abschnitten "Finanzlage" und "Risikobericht" des Lageberichts, in denen die gesetzlichen Vertreter beschreiben, dass die Fortführung der Gesellschaft maßgeblich von einem Folge- oder Neuauftrag im Rahmen der OVPD-Technologie abhängig ist. Wie in Angabe I sowie in den Abschnitten "Finanzlage" und "Risikobericht" dargelegt, deuten diese Ereignisse und Gegebenheiten auf das Bestehen einer wesentlichen Unsicherheit hin, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen kann und die ein bestandsgefährdendes Risiko im Sinne des § 322 Abs. 2 Satz 3 HGB darstellt. Unsere Prüfungsurteile sind bezüglich dieses Sachverhalts nicht modifiziert. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Verwaltungsrats für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Der Verwaltungsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Düsseldorf, den 24. Februar 2021 Deloitte
GmbH
André Bedenbecker,, Wirtschaftsprüfer Dr. Peter Dittmar, Wirtschaftsprüfer Bericht des Verwaltungsrats der APEVA SESehr geehrte Damen und Herren, der Verwaltungsrat der APEVA SE hat im Geschäftsjahr 2020 sämtliche ihm nach Gesetz, Satzung und Geschäftsordnung obliegenden Aufgaben wahrgenommen. Er hat die Gesellschaft geleitet, die Grundlinien der Geschäftstätigkeit bestimmt und die Umsetzung durch die geschäftsführenden Direktoren überwacht. Hierzu hat sich der Verwaltungsrat in sechs ordentlichen Sitzungen am 26. Februar, 26. März, 18. Juni, 27. August, 24. September und 15. Dezember 2020 jeweils über die Geschäftspolitik, über alle relevanten Aspekte der Unternehmensentwicklung und Unternehmensplanung, über die wirtschaftliche Lage der Gesellschaft, einschließlich ihrer Vermögens-, Finanz- und Ertragslage, sowie über alle für den Konzern wichtigen Entscheidungen beraten und Beschlüsse gefasst. In der Regel haben alle Mitglieder des Verwaltungsrates an den Beschlussfassungen teilgenommen. Für die Sitzung am 26. März 2020 haben sich Herr Kim Schindelhauer, für die Sitzung am 27. August 2020 Herr Dr. Bernd Schulte und für die Sitzung am 24. September 2020 Herr Dr. Börge Weßling entschuldigt. Die geschäftsführenden Direktoren haben den Verwaltungsrat regelmäßig, zeitnah und umfassend in schriftlicher und mündlicher Form über die Umsetzung der Beschlüsse und alle bedeutenden Geschäftsvorgänge informiert. Mit Ablauf des 30. September 2020 hat Herr Dr. Börge Weßling sein Amt als geschäftsführender Direktor der APEVA SE niederlegt. Herr Dr. Börge Weßling wurde zum gleichen Termin vorsorglich als Verwaltungsrat und geschäftsführender Direktor der APEVA SE abberufen. Zum gleichen Termin wurden die Mitglieder des Verwaltungsrats Herr Kim Schindelhauer, Herr Dr. Bernd Schulte und Herr Dr. Felix Grawert als Mitglieder des Verwaltungsrates abberufen. Zum 1. Oktober 2020 wurde der bis dahin aus fünf Mitgliedern bestehende Verwaltungsrat auf drei Mitglieder verkleinert und Herr Bi Oh Kim und Herr Tobias August wurden, neben dem bereits bestellten Verwaltungsrat und geschäftsführender Direktor, Herr Edward Clerkx, zu Verwaltungsräten der APEVA SE bestellt. Sämtliche für die APEVA SE bedeutenden Geschäftsvorgänge hat der Verwaltungsrat auf Basis der Berichte der geschäftsführenden Direktoren bzw. des geschäftsführenden Direktors ausführlich erörtert und eigene Vorstellungen eingebracht. Abweichungen des Geschäftsverlaufs von Vorgaben, die der Verwaltungsrat den geschäftsführenden Direktoren gemacht hat, haben die geschäftsführenden Direktoren dem Verwaltungsrat erläutert. Alle Erläuterungen hat der Verwaltungsrat anhand von vorgelegten Unterlagen überprüft. In alle wesentlichen Entscheidungen wurde der Verwaltungsrat frühzeitig eingebunden. Der Verwaltungsratsvorsitzende sowie weitere Mitglieder des Verwaltungsrats waren und sind darüber hinaus in regelmäßigem, mündlichem oder schriftlichem Kontakt mit den geschäftsführenden Direktoren bzw. dem geschäftsführenden Direktor und informieren sich über wesentliche Entwicklungen. Insgesamt ergaben sich keine Zweifel im Hinblick auf die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung der geschäftsführenden Direktoren. Durch Beschluss der Hauptversammlung vom 31. August 2020 wurde das Grundkapital der APEVA SE um 1.000.000 Euro auf nunmehr 7.620.000 Euro erhöht. Die Kapitalerhöhung wurde durch Bareinlage durchgeführt und am 6. Oktober 2020 im Handelsregister eingetragen. Der Abhängigkeitsbericht der APEVA SE für den Zeitraum 1. Januar 2020 bis 31. Dezember 2020 wurde durch die Deloitte GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen geprüft. Die Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt, sodass ein uneingeschränkter Vermerk erteilt wurde. Der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2020 ist unter Einbeziehung der Buchführung und des Lageberichtes durch die von der Hauptversammlung als Abschlussprüfer gewählte Deloitte GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen geprüft worden. Die Prüfung hat ergeben, dass der Jahresabschluss der APEVA SE in allen wesentlichen Belangen den geltenden Gesetzen entspricht und der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt. Es wurde ein uneingeschränkter Bestätigungsvermerk erteilt. Auch nach dem abschließenden Ergebnis der Prüfung durch den Verwaltungsrat sind keine Einwendungen zu erheben. Der Verwaltungsrat der APEVA SE hat den Jahresabschluss der APEVA SE und den Lagebericht in der Sitzung vom 23. Februar 2021 gebilligt. Der Jahresabschluss ist damit gemäß § 172 des Aktiengesetzes festgestellt.
Für den Verwaltungsrat der APEVA SE Bi Oh Kim, Vorsitzender des Verwaltungsrats |
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