BCC Bremer Commercial Company GmbHLiquidiert

28197 Bremen, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Bremen HRB 21384 HB
Vorher
Barbara Lucchi Beteiligungs GmbH
Eingetragen
11.3.2003
Branche
Großhandel mit Zucker, Süßwaren und BackwarenGroßhandel mit Kaffee, Tee, Kakao und GewürzenGroßhandel mit Mehl und Getreideprodukten
Gegenstand
Der kommerzielle Handel mit Nahrungsmitteln, insbesondere Süßwaren im In- und Ausland.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Barbara Lucchi
seit 14.6.2005
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (2)

NameAnteil
50.00%
50.00%

Gesellschafter

2 Gesellschafter

GmbH-Struktur

12.500 €
50.00%
12.500 €
50.00%

Bilanzkonten

Gewinn- und Verlustrechnung

Posten

Konzern- und Jahresabschlüsse

APEVA SE

Herzogenrath

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020

INHALTSVERZEICHNIS

1. Grundlagen der Gesellschaft

Unternehmensstruktur und Geschäftsmodell

FORSCHUNG UND ENTWICKLUNG

2. Wirtschaftsbericht

Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene Rahmenbedingungen

Geschäftsverlauf

Ertragslage

Finanzlage

Vermögenslage

Finanzielle Leistungsindikatoren

Gesamtaussage zur wirtschaftlichen Lage des Unternehmens

3. Prognose, Chancen- und Risikobericht

Prognosebericht

Risikobericht

Chancenbericht

4. Bericht der gesetzlichen Vertreter über Beziehungen zu verbundenen Unternehmen

1. Grundlagen der Gesellschaft

Unternehmensstruktur und Geschäftsmodell

Die APEVA SE (im Folgenden auch als "Unternehmen" oder "Gesellschaft" bezeichnet) ist eingebunden in die APEVA-Gruppe (im Folgenden auch als "APEVA" bezeichnet), die wiederum Teil des AIXTRON-Konzerns ist, dessen Geschäftstätigkeit die Erforschung, Entwicklung, Produktion und Installation von Anlagen für die Abscheidung komplexer Materialien umfasst.

Die APEVA SE wurde in 2017 gegründet. Sie hat ihren Sitz in Herzogenrath und ist eine 100%ige Tochtergesellschaft der APEVA Co. Ltd. in Südkorea.

Die Geschäftstätigkeit der APEVA SE innerhalb des AIXTRON-Konzerns umfasst die Forschung und Entwicklung von Depositionstechnologien für die Displayindustrie, insbesondere für OLED (Organic Light Emitting Diode). Darüber hinaus bietet die APEVA SE sonstige Dienstleistungen im Bereich von Depositionstechnologien an. Die APEVA SE generiert ihre Umsatzerlöse ausschließlich aus der Berechnung ihrer Dienstleistungen an verbundene Unternehmen.

Die Bearbeitung von Entwicklungsaufträgen außerhalb der AIXTRON-Gruppe ist derzeit nicht vorgesehen.

Forschung und Entwicklung

Das Geschäftsfeld der APEVA SE ist Forschung, Entwicklung und Dienstleistung für Anlagen zur Herstellung von OLED. Die als OVPD (Organic Vapor Phase Deposition) bezeichnete Technologie wird als disruptiv gegenüber der vorherrschenden VTE (Vacuum Thermal Evaporation) Technologie angesehen. Kernaufgabe der Gesellschaft ist es, die Schlüsseltechnologien wie Quellen- oder Showerhead-Technologien für OVPD-Anlagen zu entwickeln oder zu verbessern. Organisiert ist die Forschungs- und Entwicklungsarbeit in Projekten - u.a. auch in öffentlich geförderten Projekten wie etwa SmartLine und CORNET, gefördert durch Mittel des HORIZON 2020 Rahmenprogramms der Europäischen Union für Forschung und Innovation.

2. Wirtschaftsbericht

Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene Rahmenbedingungen

Weltwirtschaft

Als Dienstleister und Entwickler für die Investitionsgüterindustrie kann die APEVA SE von der Entwicklung des allgemeinen wirtschaftlichen Umfelds insofern betroffen sein, als diese sich auf die Absatzmöglichkeiten und damit auch die Investitionsbereitschaft ihrer Kunden auswirken könnte.

Die Weltwirtschaft befindet sich nach starker Kontraktion in 2020 noch nicht wieder in einer erhofften breiten Erholungsphase. Nach verhalten positivem Start in das Jahr 2020 wurde die COVID-19-Pandemie in vielen Branchen schnell zum beherrschenden Faktor für die wirtschaftliche Entwicklung. Die weltweite Ausbreitung des Virus und seiner Mutationen sowie die teils drastischen Maßnahmen zu deren Eindämmung haben zu starken Verwerfungen auf Absatz- und Beschaffungsmärkten sowie bei internationalen Lieferketten geführt und dabei Staaten, Unternehmen und Verbraucher mit einer vielschichtigen Krise konfrontiert. Eine Reihe von Impfstoffzulassungen und der Start der Impfungen in einigen Ländern haben die Hoffnung auf ein mögliches Ende der Pandemie geweckt. Die Hauptlast des wirtschaftlichen Abschwungs lag im ersten Halbjahr 2020. Beispiellose fiskalische, geldpolitische und regulatorische Maßnahmen halfen dabei, die wirtschaftlichen Folgen der Pandemie vielerorts wesentlich abzumildern und eine zügige Erholung zu ermöglichen. Dies spiegelt sich auch in der Prognose des Internationalen Währungsfonds (IWF) in seinem World Economic Outlook vom Januar 2021 wider. Für das Gesamtjahr 2020 rechnet der IWF mit einem Einbruch der weltweiten Wirtschaftsleistung von -3,5 % nach 2,8 % Wachstum in 2019. Der Welthandel soll um 9,6 % schrumpfen. Da APEVA aber hauptsächlich von branchenspezifischen Entwicklungen abhängt, hatte das allgemeine weltwirtschaftliche Umfeld im Geschäftsjahr 2020 keine weiteren wesentlichen Auswirkungen auf die Geschäftsentwicklung der Gesellschaft.

Markt für OLED-Displays

Der Markt für OLED-Displays wurde in den letzten Jahren maßgeblich durch die Nutzung in Mobiltelefonen geprägt. Für die kommenden Jahre erwartet APEVA eine weiter zunehmende Nutzung der OLED-Displays in mobilen Endgeräten, besonders auf dem chinesischen Markt. Zusätzlich wird weiteres Wachstum im OLED-Markt durch die zunehmende Verbreitung von OLED-Fernsehern erwartet.

Aufgrund steigender Nachfrage nach OLED-Displays wird in diesem Marktsegment mittel- bis langfristig substanzielles Wachstumspotenzial erwartet. So erwarten etwa die Analysten von DSCC (Display Supply Chain Consultants), dass der Markt für OLED-TV-Panels, ausgehend von ca. 4 Millionen Quadratmeter in 2020 auf ca. 15 Millionen Quadratmeter in 2025 ansteigen soll. Einen weiteren Wachstumstreiber im Bereich OLED stellt die zunehmende Verwendung von flexiblen und faltbaren Displays in mobilen Applikationen dar. Für diese Formfaktoren sagen die Analysten von DSCC eine CAGR (Compound Annual Growth Rate) von 23 % voraus; die hierfür verwendete OLED-Displayfläche steigt von 2,5 Millionen Quadratmetern in 2020 auf rund 7 Millionen Quadratmeter in 2025.

Wettbewerbsposition

Bei Anlagen zur Herstellung von Anwendungen organischer Halbleiter konkurriert die APEVA- Gruppe mit etablierten Herstellern von vakuumthermischen Verdampfungstechnologien wie Canon Tokki Corporation (Japan), Ulvac, Inc. (Japan), SNU Precision (Südkorea), Sunic System (Südkorea), YAS (Südkorea) sowie Herstellern von nasschemischen Drucktechnologien für z.B. Polymer-OLEDs wie Kateeva (USA), Panasonic (JP), SEMES (KR) und Tokyo Electron Ltd. (JP) sowie einer Anzahl kleinerer Unternehmen. Während diese vakuumthermische Verdampfungstechnologien (Vacuum Thermal Evaporation, "VTE") und Polymertechnologien zur Herstellung von OLEDs einsetzen, verwendet APEVA die hochinnovative Technologie der organischen Gasphasenabscheidung OVPD für großflächige Beschichtungen. APEVA ist davon überzeugt, dass diese Technologien den herkömmlichen VTE- und polymertechnischen Verfahren technisch überlegen sind und niedrigere Herstellungskosten für OLEDs ermöglichen. APEVA positioniert sich selbst als alternativer Lieferant von Depositionsanlagen zur großflächigen Herstellung von OLEDs der nächsten Generation für Anwendungen wie z.B. Displays, Leuchtmittel, Solarzellen und andere OLED-Anwendungen.

Geschäftsverlauf

APEVA arbeitet intensiv an der Produktionsqualifikation ihrer OVPD-Technologie. Das Erreichen der Qualifikation ist Voraussetzung für einen möglichen Einsatz in der Massenproduktion für OLED-Displays.

Mit der endgültigen Abnahme der Gen2-Depositionsanlage durch den Kunden ist die Phase II des Qualifizierungsprojekts auf dem Weg zur Kommerzialisierung von APEVAs proprietärer OLED-Beschichtungstechnologie erfolgreich abgeschlossen.

Über ein letztes Qualifizierungsprojekt zur Serienreife führt APEVA derzeit Kundengespräche.

Da nach erfolgter Abnahme der Gen2-OLED-Anlage kein unmittelbarer Folgeauftrag erteilt wurde, befindet sich ein Großteil der Belegschaft seit Oktober 2020 in Kurzarbeit.

Ertragslage

Tausend EUR 2020 2019
Umsatzerlöse 9.143 13.539
Materialaufwand und bezogene Leistungen 5.304 9.042
Personalaufwand 5.482 6.702
Abschreibungen 49 60
Jahresfehlbetrag/Jahresüberschuss -663 -1.733

Im Geschäftsjahr 2020 war die APEVA SE größtenteils als Auftragsdienstleister für die Konzernmutter AIXTRON SE tätig, um die beim Kunden befindliche Gen2 Prototypenanlage zu qualifizieren. Für diese Dienstleistungen wird die APEVA SE im Rahmen eines Auftragsentwicklungsvertrags anhand einer Kostenaufschlagsmethode (Cost plus) vergütet. Die Arbeiten wurden im Dezember 2020 abgeschlossen. Da sich der Umfang der Arbeiten zum Ende des Projektes hin noch einmal deutlich verringert hat, sind auch die Umsatzerlöse, die aus Weiterbelastungen resultieren, in 2020 gegenüber 2019 gesunken.

Darüber hinaus forscht und entwickelt die Gesellschaft an der Weiterentwicklung der OVPD Technologie, um diese in die nächste Produktgeneration von OVPD-Anlagen einfließen zu lassen. Diese Arbeiten wurden um Vergleich zu 2019 deutlich reduziert, da der operative Fokus auf dem Abschluss der Qualifizierung der Gen2 Prototypenanlage lag. Für diese Tätigkeiten im Rahmen von Forschung und Entwicklung sind im Geschäftsjahr 2020 ca. TEUR 1.465 (2019: TEUR 1.900) angefallen, was zu einer entsprechenden Ergebnisverbesserung der Gesellschaft im Vergleich zu 2019 beigetragen hat.

Der Personalaufwand reduzierte sich von TEUR 6.702 in 2019 auf TEUR 5.482 in 2020, was zum einen auf die Reduzierung der Mitarbeiterzahl von durchschnittlich 66 auf 61 zurückzuführen ist. Ein weiterer Faktor, welcher maßgeblich zum Rückgang der Personalkosten geführt hat, ist die Einführung von Kurzarbeit im vierten Quartal des abgelaufenen Geschäftsjahres.

Finanzlage

Die Finanzlage konnte im Zusammenwirken mit den Konzerngesellschaften stabil gehalten werden. Das gezeichnete Kapital erhöhte sich um TEUR 1.000 aufgrund einer Kapitalerhöhung durch Barmittel, um die weiterhin erforderlichen Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten zu finanzieren.

Die Gesellschaft überprüft und steuert den zukünftigen Finanzierungsbedarf durch regelmäßige Finanz- und Liquiditätsplanungen für mindestens zwölf Monate nach dem Bilanzstichtag. Die Planungen enthalten Annahmen für den Erhalt eines OVPD Kundenauftrags und die daraus zu erwartenden Umsatzerlöse und Finanzierungserfordernisse, die auf der bestmöglichen Einschätzung der gesetzlichen Vertreter über die weitere Entwicklung des Geschäfts basieren. Diese Planungen sind mit Unsicherheiten behaftet, die dazu führen könnten, dass die Gesellschaft ihren Zahlungsverpflichtungen im normalen Geschäftsbetrieb nicht mehr nachkommen kann. Die gesetzlichen Vertreter haben diese Risiken bei der Erstellung des Jahresabschlusses berücksichtigt und gehen zum Bilanzstichtag 2020 von einer Fortführung der Unternehmenstätigkeit aus.

Aufgrund des Verlusts des abgelaufenen Geschäftsjahres ergab sich ein Bilanzverlust von TEUR 2.364.

Die Verbindlichkeiten sind ausschließlich kurzfristig und haben sich nach einer stichtagsbedingten Erhöhung im Geschäftsjahr 2019 von TEUR 3.240 auf TEUR 378 im abgelaufenen Geschäftsjahr 2020 reduziert.

Rückstellungen betreffen im Wesentlichen Personal und Rückstellungen für ausstehende Eingangsrechnungen.

In 2020 wurden Investitionen in Höhe von TEUR 101 in das Anlagevermögen getätigt, dabei handelt es sich zum Großteil um technische Ausstattung für das Labor.

Vermögenslage

Tausend EUR 31.12.2020 31.12.2019
Anlagevermögen 269 217
Forderungen verbundene Unternehmen 12 1.735
Sonstige Vermögensgegenstände 735 379
Flüssige Mittel 4.979 6.736

Die Bilanzsumme hat sich in 2020 von TEUR 9.067 auf TEUR 6.016 reduziert. Dies ist vor allem auf einen Abfluss liquider Mittel aus dem laufenden Geschäftsbetrieb sowie den Rückgang von Forderungen gegen verbundene in Höhe von TEUR 1.723 zurückzuführen.

Das Anlagevermögen der APEVA SE besteht im Wesentlichen aus Testanlagen und hat sich in 2020 um TEUR 52 erhöht. Dies ist auf eine Investition in eine Krananlage zur Wartung der Laboranlagen zurückzuführen. Die Büroräume sowie Labore und die IT Infrastruktur sind von der AIXTRON SE gemietet.

Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen haben sich von TEUR 1.735 auf TEUR 12 reduziert. Dies spiegelt den Stand des Gen2 Qualifizierungsprojekts wider.

Die sonstigen Vermögensgegenstände betreffen im Wesentlichen Forderungen aus Zuschüssen aus Förderprojekten sowie Forderungen aus Abrechnungen zum Kurzarbeitergeld gegenüber der Agentur für Arbeit.

Flüssige Mittel reduzierten sich im Wesentlichen aufgrund des negativen Jahresergebnisses um TEUR 1.757 auf TEUR 4.979.

Finanzielle Leistungsindikatoren

Die Auftragslage der APEVA SE ist ein finanzieller Leistungsindikator. Aufgrund der Einbindung in die APEVA-Gruppe ist diese bestimmt durch die Auftragslage der Muttergesellschaft. Bislang wurde ein bestehender Auftrag bearbeitet, der im Geschäftsjahr 2017 begann und im abgelaufenen Geschäftsjahr 2020 abgeschlossen wurde. Entgegen der vorherigen Planung wurde kein unmittelbares Folgeprojekt durch den Kunden in Auftrag gegeben. Die Geschäftsleitung erwartet jedoch weiterhin, dass ein Kundenauftrag zur Entwicklung einer weiteren Generation der OVPD-Technologie in Zukunft erteilt wird. Aufgrund der hohen Aufwendungen für Forschung und Entwicklung, die notwendig sind, um die erwarteten Geschäftschancen zu realisieren, ist die Liquidität ebenfalls ein finanzieller Leistungsindikator. Diese ist erwartungsgemäß gesunken, aufgrund der längeren Projektdauer des Gen2-Projektes und der niedrigeren Entwicklungskosten durch das Ausbleiben eines unmittelbaren Folgeauftrags allerdings nicht so stark wie angenommen.

Gesamtaussage zur wirtschaftlichen Lage des Unternehmens

Der Geschäftserfolg der APEVA SE ist aufgrund der auftragsseitigen Abhängigkeit vom Markterfolg der Muttergesellschaft abhängig. Der Markt für die weitere Entwicklung und Dienstleistungen rund um die OVPD-Technologie bietet großes Zukunftspotenzial.

Aufgrund der Fähigkeiten der APEVA-Gruppe, innovative Depositionsanlagen zu entwickeln und zu vermarkten, ist die Geschäftsleitung von den positiven Zukunftsaussichten für das Unternehmen und seine Zielmärkte überzeugt. Die Finanzlage wird im Zusammenwirken mit den Konzerngesellschaften stabil gehalten.

3. Prognose, Chancen- und Risikobericht

Prognosebericht

Aufgrund des Wegfalls der Dienstleistungsaufträge im Rahmen der Evaluierung und des Ausbleibens eines unmittelbaren Folgeauftrags erwartet die Geschäftsleitung eine Fortführung der Kurzarbeit bis zum Ende des ersten Quartals des kommenden Geschäftsjahres 2021. Trotz dieser Verringerung der Aktivitäten und der damit einhergehenden Reduzierung der operativen Kosten werden sich die flüssigen Mittel der Gesellschaft bis zur Erteilung eines weiteren Auftrages deutlich verringern.

Im Falle der Erteilung eines Kundenauftrags für eine weitere OVPD-Anlage an die Muttergesellschaft wird sich auch die sonstige Auftragslage zur Entwicklung und Lieferung von Modulen der APEVA SE deutlich positiv entwickeln.

Des Weiteren überprüft die Geschäftsführung laufend weitere Möglichkeiten zur Kommerzialisierung der OVPD Technologie.

Risikobericht

Das Risikomanagementsystem der APEVA SE ist in das zentrale Risikomanagement der AIXTRON SE integriert. Dabei sind die vorrangigen Ziele des Systems die Unterstützung der Erreichung von strategischen Geschäftszielen sowie eine frühzeitige Erkennung von potentiellen Risiken, die deren Erreichung negativ beeinflussen könnten.

Als Forschungs- und Entwicklungs- sowie Dienstleistungsunternehmen sind für die APEVA SE die folgenden Risiken relevant.

Technologische Risiken

Das OVPD-Verfahren, das von APEVA entwickelt wird und die Herstellung von Depositionsanlagen zur Abscheidung organischer Halbleitermaterialien zum Ziel hat, ist eine innovative Technologie. Der Geschäftszweck der APEVA SE ist die Forschung und Entwicklung der Technologie für die Produktion von OLED-Displays bei Kunden. Die APEVA-Gruppe kooperiert dafür mit einem großen asiatischen OLED-Displayhersteller, an dessen Pilotlinie eine OVPD-Beschichtungsanlage angeschlossen wurde.

Nach erfolgter Abnahme der Anlage durch den Kunden testet dieser die Anlage weiter. Sollte es nicht gelingen, Displays innerhalb der geforderten Qualitätsparameter herzustellen, oder sollte aus anderen Gründen ein Folgeauftrag für eine OVPD-Depositionskammer in Produktionsgröße ausbleiben, stellt dies eine Tatsache für das Unternehmen dar, die sich zu einem bestandsgefährdenden Risiko entwickeln könnte.

Aus heutiger Sicht erscheint es möglich, dass in diesem Fall der Geschäftsbetrieb des Unternehmens eingestellt werden würde, wenn in diesem Fall kein Folgeauftrag oder anderer Kunde gewonnen wird.

Finanzierungsrisiken

Die APEVA SE finanziert sich im Wesentlichen durch konzerninterne Aufträge und teilweise durch die Mitwirkung bei öffentlich geförderten Forschungs- und Innovationsprojekten. Für die Gesellschaft besteht dabei das Risiko, dass sich eine Profitabilität nicht wie geplant erreichen lässt, da sich Entwicklungen verzögern bzw. Entwicklungsziele nicht erreicht werden. Dies wäre eine Tatsache, die sich zu einem bestandsgefährdenden Risiko entwickeln könnte. Aus heutiger Sicht erscheint es möglich, dass in diesem Fall der Geschäftsbetrieb des Unternehmens eingestellt werden würde.

Darüber hinaus besteht das Risiko, dass es der Muttergesellschaft APEVA Co. Ltd. nicht gelingt, einen Folgeauftrag durch den jetzigen Kunden oder einen anderen Displayhersteller zu erlangen. Daraus ergibt sich für die Gesellschaft ein Ausbleiben von konzerninternen Aufträgen im Zusammenhang mit Kundenaufträgen. Aus heutiger Sicht erscheint es möglich, dass in diesem Fall der Geschäftsbetrieb des Unternehmens eingestellt werden würde.

Gesamtaussage zur Risikolage der APEVA SE

Die APEVA SE als Teil der APEVA-Gruppe und der AIXTRON-Gruppe ist abhängig von der erfolgreichen Entwicklung der OVPD-Technologie. Die hier aufgeführten Einzelrisiken können bei Eintritt bestandsgefährdend für die APEVA SE sein. Die Geschäftsleitung verfolgt daher in aller Konsequenz die Erreichung der Entwicklungs- und Geschäftsziele, um den Fortbestand der Gesellschaft sicherzustellen.

Chancenbericht

Die APEVA-Gruppe treibt die Kundenqualifizierung der OVPD-Technologie zur Deposition organischer Materialien für Displays weiter voran. Die OVPD-Technologie ermöglicht eine hocheffiziente Abscheidung organischer Materialien besonders auf großflächigen Substraten und bietet eine Reihe von Vorteilen gegenüber aktuell genutzten Technologien, insbesondere bei Materialverbrauch und Ausbeute.

APEVA arbeitet intensiv an der Produktionsqualifikation ihrer OVPD-Technologie bei einem asiatischen Displayhersteller. Das Erreichen der Qualifikation ist Voraussetzung für einen möglichen Einsatz in der Massenproduktion für OLED-Displays. Die APEVA SE rechnet in diesem Fall mit Aufträgen zur Weiterentwicklung und Lieferung von Technologien und Modulen für OVPD-Anlagen in Produktionsgröße.

Der gesetzliche Vertreter geht insgesamt davon aus, dass der Folgeauftrag erteilt wird und sich dieser positiv auf die Auftrags- und Ertragslage der Gesellschaft auswirken wird.

4. Bericht der gesetzlichen Vertreter über Beziehungen zu verbundenen Unternehmen

In dem von der APEVA SE gemäß § 312 AktG erstellten Abhängigkeitsbericht werden die Beziehungen zur AIXTRON SE als beherrschendes Unternehmen dargestellt. Der Bericht enthält folgende Schlussbemerkung:

Ich erkläre hiermit entsprechend § 312 Abs. 3 AktG wie folgt:

"Die APEVA SE erhielt bei allen im Bericht über Beziehungen zu verbundenen Unternehmen aufgeführten Rechtsgeschäften eine angemessene Gegenleistung. Dieser Beurteilung liegen die Umstände zugrunde, die mir zum Zeitpunkt der berichtspflichtigen Vorgänge bekannt waren. Andere Maßnahmen im Sinne von § 312 Abs. 1 AktG wurden im Geschäftsjahr weder getroffen noch unterlassen."

 

Herzogenrath, 24. Februar 2021

APEVA SE

Eduard Renier Francisca Clerkx, Geschäftsführender Direktor

Bilanz zum 31.12.2020

Aktiva

in TEUR 31.12.2020 31.12.2019
A. Anlagevermögen 269 217
Sachanlagen 269 217
1. Technische Anlagen und Maschinen 64 74
2. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 104 129
3. Anlagen im Bau 101 14
B. Umlaufvermögen 5.747 8.850
I. Vorräte 21 0
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe 21 0
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 747 2.114
1. Forderungen gegen verbundene Unternehmen 12 1.735
2. Sonstige Vermögensgegenstände 735 379
III. Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten 4.979 6.736
Summe Aktiva 6.016 9.067

Passiva

A. Eigenkapital 5.258 4.921
I. Gezeichnetes Kapital 7.620 6.620
II. Gewinnrücklage 2 2
Gesetzliche Rücklage 2 2
III. Bilanzverlust -2.364 -1.701
B. Rückstellungen 380 906
Sonstige Rückstellungen 380 906
C. Verbindlichkeiten 378 3.240
1. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 6 141
2. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 20 2.588
3. Sonstige Verbindlichkeiten 352 511
Summe Passiva 6.016 9.067

Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2020

in TEUR 2020 2019
1. Umsatzerlöse 9.143 13.539
2. Verminderung (-)/Erhöhung des Bestands an unfertigen Erzeugnissen 0 -36
3. Andere aktivierte Eigenleistungen 11 21
4. Sonstige betriebliche Erträge 1.157 692
5. Materialaufwand
a) Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe 189 269
b) Aufwendungen für bezogene Leistungen 5.115 8.773
6. Personalaufwand
a) Gehälter 4.743 5.844
b) Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung 739 858
7. Abschreibungen auf Sachanlagen 49 60
8. Sonstige betriebliche Aufwendungen 83 158
9. Zinsen und ähnliche Aufwendungen 4 0
10. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 52 -13
11. Ergebnis nach Steuern -663 -1.733
12. Jahresfehlbetrag (-) -663 -1.733
13. Verlustvortrag/Gewinnvortrag -1.701 32
14. Bilanzverlust (-) -2.364 -1.701

Anhang für das Geschäftsjahr 2020

I. Vorbemerkungen

Sitz der APEVA SE ist Herzogenrath. Die Gesellschaft ist unter der Nummer HRB 21384 im Register des Amtsgerichts Aachen eingetragen.

Die Gesellschaft nimmt teilweise Aufstellungserleichterungen für mittelgroße Gesellschaften in Anspruch.

Die Gesellschaft wird in den Konzernabschluss der AIXTRON SE, Herzogenrath, (HRB 16590 Amtsgericht Aachen) die den Konzernabschluss für den größten Kreis von Unternehmen aufstellt und diesen im Bundesanzeiger veröffentlicht, einbezogen. Die unmittelbare Gesellschafterin APEVA Co. Ltd., Hwasung, Südkorea, ist zum 31. Dezember 2020 nicht zur Aufstellung eines Konzernabschlusses für den kleinsten Kreis von Unternehmen verpflichtet. Damit stellt die AIXTRON SE für den größten und kleinsten Kreis auf.

Der Jahresabschluss wurde unter Anwendung des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufgestellt. Bezüglich der Risiken, die zu einer Bestandsgefährdung führen könnten, wird auf die Abschnitte "Finanzlage" sowie "Risikobericht" im Lagebericht der Gesellschaft verwiesen.

Der Ausweis erfolgt - soweit nicht anders angegeben - in Tausend Euro (TEUR). Aufgrund von Rundungen können sich im vorliegenden Jahresabschluss bei Summenbildungen und bei der Berechnung von Prozentangaben geringfügige Abweichungen ergeben.

II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Der Jahresabschluss der APEVA SE wird nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) und des Aktiengesetzes (AktG) aufgestellt. Der Abschluss umfasst die Bilanz, die Gewinn- und Verlustrechnung und den Anhang. Die Gewinn- und Verlustrechnung wird nach dem Gesamtkostenverfahren (GKV) aufgestellt.

Sachanlagen

Die Bewertung des Sachanlagevermögens erfolgt zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten abzüglich planmäßiger linearer Abschreibungen, die entsprechend der voraussichtlichen Nutzungsdauer vorgenommen werden.

Die Herstellungskosten des Sachanlagevermögens umfassen neben den direkt zurechenbaren Kosten auch Material- und Fertigungsgemeinkosten einschließlich anteiliger Abschreibungen.

Die voraussichtlichen Nutzungsdauern betragen für

- Maschinen und technische Anlagen 2-5 Jahre
- Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 3-11 Jahre

Sofern der niedrigere beizulegende Wert am Abschlussstichtag dauerhaft unterhalb des Buchwertes liegt, werden außerplanmäßige Abschreibungen auf die Vermögensgegenstände vorgenommen.

Geringwertige Anlagegüter, deren Anschaffungskosten weniger als EUR 250,00 betragen, werden im Jahr der Anschaffung als Aufwand erfasst. Anlagegüter, deren Anschaffungs- oder Herstellungskosten mehr als EUR 250,00, aber maximal EUR 1.000,00 betragen, werden im Jahr des Zugangs in einem Sammelposten zusammengefasst und einheitlich über fünf Jahre abgeschrieben.

Umlaufvermögen

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden zu Nennwerten bilanziert. Bei der Bewertung der Forderungen wird dem allgemeinen Kreditrisiko durch Einzel- und Pauschalwertberichtigungen Rechnung getragen. Soweit eine Aufrechnungslage gegeben war, wurde eine Saldierung vorgenommen. Langfristige Forderungen werden mit dem Barwert zum Bilanzstichtag bewertet.

Die liquiden Mittel werden mit dem Nominalwert bewertet.

Auf fremde Währung lautende kurzfristige Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände mit einer Restlaufzeit von unter einem Jahr werden zum Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag bewertet.

Latente Steuern entstehen im Wesentlichen aus Verlustvorträgen, für die eine Verrechnung mit zukünftigen steuerlichen Gewinnen wahrscheinlich ist, sowie aus Unterschieden zwischen handelsrechtlichen und steuerlichen Wertansätzen.

Die latenten Steuern werden mit dem für die Gesellschaft gültigen Ertragsteuersatz von 32,8 % bewertet.

In Anwendung des Wahlrechts in § 274 Abs. 1 Satz 3 HGB werden aktive und passive Latenzen verrechnet. Ein Ansatz eines Überhangs aktiver latenter Steuern erfolgt in Ausübung des Wahlrechtes nach § 274 Absatz 1 Satz 2 HGB zum Bilanzstichtag nicht.

Sonstige Rückstellungen

Sonstige Rückstellungen werden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt. Bei der Bemessung dieser Rückstellungen wird allen erkennbaren Risiken angemessen Rechnung getragen. Sie werden in Höhe der voraussichtlichen Inanspruchnahme berücksichtigt.

Verbindlichkeiten

Verbindlichkeiten werden mit ihrem Erfüllungsbetrag zum Bilanzstichtag angesetzt.

Auf fremde Währung lautende kurzfristige Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von unter einem Jahr werden zum Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag bewertet.

Umsatzrealisierung

Umsatzerlöse resultieren aus Serviceleistungen. Diese werden im Zeitpunkt der Erbringung der Dienstleistungen erfasst.

III. Erläuterungen zur Bilanz

Anlagevermögen

Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens zum 31. Dezember 2020 ist dem Anhang als Anlage beigefügt.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen haben wie im Vorjahr eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr. Forderungen gegen verbundene Unternehmen bestehen, wie im vorangegangenen Geschäftsjahr auch, aus Forderungen aus Lieferungen und Leistungen. In den Forderungen gegen verbundene Unternehmen sind Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von TEUR 12 (Vorjahr: TEUR 1.735) und Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen von TEUR 0 (Vorjahr: TEUR 89) enthalten. Aufgrund der gegebenen Aufrechnungslage im Vorjahr wurde eine Saldierung vorgenommen.

Eigenkapital

Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt zum 31. Dezember 2020 TEUR 7.620. Es ist eingeteilt in 7.620.000 Stückaktien zu je EUR 1,00, die auf den Namen lauten.

Durch Beschluss der Hauptversammlung vom 31. August 2020 wurde das Grundkapital der APEVA SE durch Ausgabe von 1.000.000 Stückaktien von einem Ausgabebetrag von je EUR 1,00 je Aktie um TEUR 1.000 auf TEUR 7.620 erhöht. Die Kapitalerhöhung wurde durch Bareinlage durchgeführt und am 6. Oktober 2020 im Handelsregister eingetragen.

Kapitalrücklage

Es besteht zum 31. Dezember 2020 unverändert keine Kapitalrücklage (Vorjahr: TEUR 0).

Gewinnrücklage

Die Gewinnrücklage beträgt am 31. Dezember 2020 TEUR 2 (Vorjahr: TEUR 2). Dabei handelt es sich um die gesetzliche Rücklage.

Bilanzverlust

TEUR 2020 2019
Verlust- / Gewinnvortrag aus dem Vorjahr -1.701 32
Jahresfehlbetrag -663 -1.733
Bilanzverlust 31. Dezember -2.364 -1.701

Der Jahresfehlbetrag 2020 in Höhe von TEUR 663 wird um dem Bilanzverlust 2019 erhöht. Es ergibt sich zum 31. Dezember 2020 ein Bilanzverlust von TEUR 2.364 (Vorjahr: TEUR 1.701).

Rückstellungen

Sonstige Rückstellungen

Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen im Wesentlichen folgende Posten:

TEUR 31.12.2020 31.12.2019
Personal 174 579
ausstehende Eingangsrechnungen 144 246
Gebühren + Beiträge 31 36
Abschlussprüfung, Steuerberatung 31 35
Rechtsberatung + sonstige Beratung 0 10
380 906

Alle Rückstellungen haben eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr.

Verbindlichkeiten

Die Verbindlichkeiten weisen die folgenden Restlaufzeiten auf:

31.12.2020 Bilanzausweis Restlaufzeit bis zu einem Jahr
TEUR TEUR
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 6 6
Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 20 20
Sonstige Verbindlichkeiten 352 352
378 378
31.12.2019 Bilanzausweis Restlaufzeit bis zu einem Jahr
TEUR TEUR
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 141 141
Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 2.588 2.588
Sonstige Verbindlichkeiten 511 511
3.240 3.240

Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen betreffen Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von TEUR 20 (Vorjahr: TEUR 88). Dazu kam im Vorjahr ein kurzfristiges Darlehen in Höhe von TEUR 2.500.

Von den sonstigen Verbindlichkeiten entfallen TEUR 25 (Vorjahr: TEUR 176) auf Steuern.

IV. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung

Umsatzerlöse

TEUR 2020 Vorjahr
Asien 374 2.529
Europa 8.769 11.010
Amerika 0 0
9.143 13.539
TEUR 2020 Vorjahr
Service 9.143 13.539
9.143 13.539

Sonstige betriebliche Erträge

Die sonstigen betrieblichen Erträge enthalten im Wesentlichen öffentliche Zuschüsse zu Forschung und Entwicklung in Höhe von TEUR 1.114 (Vorjahr: TEUR 640).

Die sonstigen betrieblichen Erträge enthalten Kursgewinne von TEUR 12 (Vorjahr: TEUR 14).

Abschreibungen

Die Abschreibungen auf Sachanlagen entfallen weitestgehend auf Laboranlagen und Betriebsausstattung.

Außerplanmäßige Abschreibungen des Anlagevermögens

In den Geschäftsjahren 2020 und 2019 ergaben sich keine außerplanmäßigen Abschreibungen.

Sonstige betriebliche Aufwendungen

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen enthalten Kursaufwendungen von TEUR 0 (Vorjahr: TEUR 54).

V. Sonstige Angaben

Haftungsverhältnisse

Die APEVA SE hat wie im Vorjahr keine Haftungsverhältnisse gem. § 251 HGB.

Sonstige finanzielle Verpflichtungen

Zum 31. Dezember 2020 war die Gesellschaft Bestellverpflichtungen mit Zulieferern in Höhe von TEUR 29 (2019: TEUR 432) über Käufe innerhalb der nächsten zwölf Monate eingegangen. Darüber hinaus bestehen Verpflichtungen aus Investitionen in Höhe von TEUR 25 für 2020 (Vorjahr: TEUR 45). Der Gesamtbetrag der sonstigen finanziellen Verpflichtungen beläuft sich auf TEUR 54. Die sonstigen finanziellen Verpflichtungen bestehen ausschließlich gegenüber fremden Dritten.

Derivative Finanzinstrumente

Zum Bilanzstichtag hält die Gesellschaft keine Devisentermingeschäfte und Devisenoptionen.

Organe

Verwaltungsrat

Bi Oh Kim, Vorsitzender

Managing Director APEVA Co. Ltd.

Ab dem 01. Oktober 2020

Tobias August, stellvertretender Vorsitzender

Director Finance & Andministration APEVA SE

Ab dem 01. Oktober 2020

Eduard Renier Francisca Clerkx

Geschäftsführender Direktor APEVA SE

Ausgeschiedene Mitglieder des Verwaltungsrats:

Kim Schindelhauer, Vorsitzender

Kaufmann

Bis zum 30. September 2020

Dr. Bernd Schulte, stellvertretender Vorsitzender

Vorstand AIXTRON SE

Bis zum 30. September 2020

Dr. Felix Grawert

Vorstand AIXTRON SE

Bis zum 30. September 2020

Dr. Börge Weßling

Geschäftsführender Direktor APEVA SE

Bis zum 30. September 2020

Geschäftsführende Direktoren

Eduard Renier Francisca Clerkx

Ausgeschiedene Direktoren:

Dr. Börge Weßling

Bis zum 30. September 2020

Mitarbeiter

Die Entwicklung der durchschnittlichen Angestelltenzahl zeigt die folgende Aufstellung:

2020 2019
Forschung und Entwicklung 58 60
Verwaltung 2 3
Vertrieb 1 3
61 66

Nachtragsbericht

Nach dem Bilanzstichtag sind keine Ereignisse eingetreten, die wesentliche Auswirkungen auf die Darstellung der Vermögens, Finanz- und Ertragslage gehabt hätten.

Abschlussprüferhonorar

Das vom Abschlussprüfer Deloitte GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf, in Rechnung gestellte Honorar wird aufgeschlüsselt nach Honoraren für die Abschlussprüfung, sonstigen Bestätigungsleistungen, Steuerberatungsleistungen und sonstigen Leistungen in der entsprechenden Angabe des Konzernabschlusses der AIXTRON SE, in den die APEVA SE einbezogen ist, angegeben.

 

Herzogenrath, 24. Februar 2021

APEVA SE

Eduard Renier Francisca Clerkx, Geschäftsführender Direktor

Entwicklung des Anlagevermögens 2020

Anschaffungs- und Herstellungskosten
in TEUR 01.01.2020 Zugänge Abgänge Umbuchungen 31.12.2020
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
1. Entgeltlich erworbene gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte 0 0 0 0 0
2. Geschäfts- oder Firmenwert 0 0 0 0 0
3. Geleistete Anzahlungen 0 0 0 0 0
0 0 0 0 0
II. Sachanlagen
1. Grundstücke und Bauten 0 0 0 0 0
2. Technische Anlagen und Maschinen 145 12 0 3 160
3. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 205 0 0 0 205
4. Anlagen im Bau 14 89 0 -3 101
364 101 0 0 465
III. Finanzanlagen
Anteile an verbundenen Unternehmen 0 0 0 0 0
0 0 0 0 0
364 101 0 0 465
Kumulierte Abschreibungen
in TEUR 01.01.2020 Zugänge Abgänge Umbuchungen 31.12.2020
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
1. Entgeltlich erworbene gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte 0 0 0 0 0
2. Geschäfts- oder Firmenwert 0 0 0 0 0
3. Geleistete Anzahlungen 0 0 0 0 0
0 0 0 0 0
II. Sachanlagen
1. Grundstücke und Bauten 0 0 0 0 0
2. Technische Anlagen und Maschinen 71 25 0 0 96
3. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 76 24 0 0 100
4. Anlagen im Bau 0 0 0 0 0
147 49 0 0 196
III. Finanzanlagen
Anteile an verbundenen Unternehmen 0 0 0 0 0
0 0 0 0 0
147 49 0 0 196
Nettobuchwert Nettobuchwert
in TEUR 31.12.2020 31.12.2019
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
1. Entgeltlich erworbene gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte 0 0
2. Geschäfts- oder Firmenwert 0 0
3. Geleistete Anzahlungen 0 0
0 0
II. Sachanlagen
1. Grundstücke und Bauten 0 0
2. Technische Anlagen und Maschinen 64 74
3. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 104 129
4. Anlagen im Bau 101 14
269 217
III. Finanzanlagen
Anteile an verbundenen Unternehmen 0 0
0 0
269 217

BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERS

An die APEVA SE, Herzogenrath

Prüfungsurteile

Wir haben den Jahresabschluss der APEVA SE, Herzogenrath, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2020 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2020 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der APEVA SE, Herzogenrath, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2020 geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2020 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2020 und

vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.

Wesentliche Unsicherheit in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit

Wir verweisen auf Angabe I im Anhang sowie die Angaben in den Abschnitten "Finanzlage" und "Risikobericht" des Lageberichts, in denen die gesetzlichen Vertreter beschreiben, dass die Fortführung der Gesellschaft maßgeblich von einem Folge- oder Neuauftrag im Rahmen der OVPD-Technologie abhängig ist. Wie in Angabe I sowie in den Abschnitten "Finanzlage" und "Risikobericht" dargelegt, deuten diese Ereignisse und Gegebenheiten auf das Bestehen einer wesentlichen Unsicherheit hin, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen kann und die ein bestandsgefährdendes Risiko im Sinne des § 322 Abs. 2 Satz 3 HGB darstellt. Unsere Prüfungsurteile sind bezüglich dieses Sachverhalts nicht modifiziert.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Verwaltungsrats für den Jahresabschluss und den Lagebericht

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.

Der Verwaltungsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtigter - falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben.

beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.

ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.

beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.

beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Gesellschaft.

führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

 

Düsseldorf, den 24. Februar 2021

Deloitte GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

André Bedenbecker,, Wirtschaftsprüfer

Dr. Peter Dittmar, Wirtschaftsprüfer

Bericht des Verwaltungsrats der APEVA SE

Sehr geehrte Damen und Herren,

der Verwaltungsrat der APEVA SE hat im Geschäftsjahr 2020 sämtliche ihm nach Gesetz, Satzung und Geschäftsordnung obliegenden Aufgaben wahrgenommen. Er hat die Gesellschaft geleitet, die Grundlinien der Geschäftstätigkeit bestimmt und die Umsetzung durch die geschäftsführenden Direktoren überwacht.

Hierzu hat sich der Verwaltungsrat in sechs ordentlichen Sitzungen am 26. Februar, 26. März, 18. Juni, 27. August, 24. September und 15. Dezember 2020 jeweils über die Geschäftspolitik, über alle relevanten Aspekte der Unternehmensentwicklung und Unternehmensplanung, über die wirtschaftliche Lage der Gesellschaft, einschließlich ihrer Vermögens-, Finanz- und Ertragslage, sowie über alle für den Konzern wichtigen Entscheidungen beraten und Beschlüsse gefasst. In der Regel haben alle Mitglieder des Verwaltungsrates an den Beschlussfassungen teilgenommen. Für die Sitzung am 26. März 2020 haben sich Herr Kim Schindelhauer, für die Sitzung am 27. August 2020 Herr Dr. Bernd Schulte und für die Sitzung am 24. September 2020 Herr Dr. Börge Weßling entschuldigt. Die geschäftsführenden Direktoren haben den Verwaltungsrat regelmäßig, zeitnah und umfassend in schriftlicher und mündlicher Form über die Umsetzung der Beschlüsse und alle bedeutenden Geschäftsvorgänge informiert.

Mit Ablauf des 30. September 2020 hat Herr Dr. Börge Weßling sein Amt als geschäftsführender Direktor der APEVA SE niederlegt. Herr Dr. Börge Weßling wurde zum gleichen Termin vorsorglich als Verwaltungsrat und geschäftsführender Direktor der APEVA SE abberufen. Zum gleichen Termin wurden die Mitglieder des Verwaltungsrats Herr Kim Schindelhauer, Herr Dr. Bernd Schulte und Herr Dr. Felix Grawert als Mitglieder des Verwaltungsrates abberufen. Zum 1. Oktober 2020 wurde der bis dahin aus fünf Mitgliedern bestehende Verwaltungsrat auf drei Mitglieder verkleinert und Herr Bi Oh Kim und Herr Tobias August wurden, neben dem bereits bestellten Verwaltungsrat und geschäftsführender Direktor, Herr Edward Clerkx, zu Verwaltungsräten der APEVA SE bestellt.

Sämtliche für die APEVA SE bedeutenden Geschäftsvorgänge hat der Verwaltungsrat auf Basis der Berichte der geschäftsführenden Direktoren bzw. des geschäftsführenden Direktors ausführlich erörtert und eigene Vorstellungen eingebracht. Abweichungen des Geschäftsverlaufs von Vorgaben, die der Verwaltungsrat den geschäftsführenden Direktoren gemacht hat, haben die geschäftsführenden Direktoren dem Verwaltungsrat erläutert. Alle Erläuterungen hat der Verwaltungsrat anhand von vorgelegten Unterlagen überprüft. In alle wesentlichen Entscheidungen wurde der Verwaltungsrat frühzeitig eingebunden. Der Verwaltungsratsvorsitzende sowie weitere Mitglieder des Verwaltungsrats waren und sind darüber hinaus in regelmäßigem, mündlichem oder schriftlichem Kontakt mit den geschäftsführenden Direktoren bzw. dem geschäftsführenden Direktor und informieren sich über wesentliche Entwicklungen. Insgesamt ergaben sich keine Zweifel im Hinblick auf die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung der geschäftsführenden Direktoren.

Durch Beschluss der Hauptversammlung vom 31. August 2020 wurde das Grundkapital der APEVA SE um 1.000.000 Euro auf nunmehr 7.620.000 Euro erhöht. Die Kapitalerhöhung wurde durch Bareinlage durchgeführt und am 6. Oktober 2020 im Handelsregister eingetragen.

Der Abhängigkeitsbericht der APEVA SE für den Zeitraum 1. Januar 2020 bis 31. Dezember 2020 wurde durch die Deloitte GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen geprüft. Die Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt, sodass ein uneingeschränkter Vermerk erteilt wurde.

Der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2020 ist unter Einbeziehung der Buchführung und des Lageberichtes durch die von der Hauptversammlung als Abschlussprüfer gewählte Deloitte GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen geprüft worden. Die Prüfung hat ergeben, dass der Jahresabschluss der APEVA SE in allen wesentlichen Belangen den geltenden Gesetzen entspricht und der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt. Es wurde ein uneingeschränkter Bestätigungsvermerk erteilt.

Auch nach dem abschließenden Ergebnis der Prüfung durch den Verwaltungsrat sind keine Einwendungen zu erheben.

Der Verwaltungsrat der APEVA SE hat den Jahresabschluss der APEVA SE und den Lagebericht in der Sitzung vom 23. Februar 2021 gebilligt. Der Jahresabschluss ist damit gemäß § 172 des Aktiengesetzes festgestellt.

 

Für den Verwaltungsrat der APEVA SE

Bi Oh Kim, Vorsitzender des Verwaltungsrats

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