Haveg Immobilien GmbHLiquidiert

17034 Neubrandenburg, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Neubrandenburg HRB 3894
Vorher
HAVEG mbH Hausverwaltungsgesellschaft
Eingetragen
24.10.1995
Branche
Vermietung, Verpachtung von eigenen oder geleasten Wohngrundstücken, Wohngebäuden und WohnungenVermietung, Verpachtung von eigenen oder geleasten Gewerbegrundstücken und NichtwohngebäudenKauf und Verkauf von eigenen Gewerbegrundstücken und Nichtwohngebäuden
Gegenstand
Die Gesellschaft vermietet und verwaltet Wohnungen sowie andere Immobilien und Grundbesitz im eigenen, konzerneigenen und fremden Vermögen. Die Gesellschaft kann bebaute und unbebaute Grundstücke aller Rechts- und Nutzungsformen im eigenen Namen und im Auftrage Dritter bewirtschaften. Die Gesellschaft kann Eigentum an bebauten und unbebauten Grundstücken erwerben, diese belasten, bebauen und veräußern, sie kann Erbbaurechte ausgeben. Die Gesellschaft kann alle Tätigkeiten im Bereich der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft, des Städtebaus und der damit in Verbindung stehenden Grundstücks- und Immobilienprojektentwicklung übernehmen, insbesondere auch als Erschließungs- und Sanierungsträger tätig sein. Soweit nicht zwingend gesetzliche Vorschriften entgegen stehen, darf die Gesellschaft alle mit der Versorgung und Betreuung von Mietern und Wohnunseigentümern zusammenhängenden Geschäfte betreiben.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Michael Wendelstorf
seit 22.6.2006
Geschäftsführer

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Haveg Immobilien GmbH

Neubrandenburg

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021

Bilanz zum 31.12.2021

AKTIVSEITE

Geschäftsjahr Vorjahr
Euro Euro Euro
A. Anlagevermögen
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
1. Immaterielle Vermögensgegenstände 2,00 2.349,00
II. Sachanlagen
1. andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 709,50 1.658,50
B. Umlaufvermögen
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 6.113,96 1.287,22
2. sonstige Vermögensgegenstände 0,00 6.113,96 5.465,40
II. Flüssige Mittel
1. Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten 419.971,67 331.291,01
C. Rechnungsabgrenzungsposten 1.953,31 729,93
428.750,44 342.781,06

PASSIVSEITE

Geschäftsjahr Vorjahr
Euro Euro Euro
A. Eigenkapital
I. Gezeichnetes Kapital 48.000,00 48.000,00
II. Kapitalrücklage 152.515,88 152.515,88
III. Bilanzgewinn 0,00 0,00
B. Rückstellungen
1. sonstige Rückstellungen 114.336,05 103.753,60
C. Verbindlichkeiten
1. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 2.126,03 1.792,19
2. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 0,00 204,93
3. Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern 100.498,42 25.719,96
4. sonstige Verbindlichkeiten 11.274,06 113.898,51 10.794,50
- davon aus Steuern Euro 10.162,04 (Euro 10.794,50)
- davon im Rahmen der sozialen Sicherheit Euro 313,68 (Euro 0,00)
428.750,44 342.781,06

Anhang des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr vom 01.01. bis zum 31.12.2021

der Haveg Immobilien GmbH, Neubrandenburg

A. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

Die Haveg Immobilien GmbH hat ihren Sitz in Neubrandenburg und ist eingetragen in das Handelsregister des Amtsgerichtes unter der Registriernummer HRB 3894.

Der Jahresabschluss für den Zeitraum vom 01. Januar 2021 bis zum 31. Dezember 2021 wurde nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches und des GmbH-Gesetzes aufgestellt.

Bei der Haveg Immobilien GmbH handelt es sich um eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Absatz 1 HGB, die gemäß den kommunalrechtlichen und gesellschaftsvertraglichen Vorschriften wie eine große Kapitalgesellschaft zu bilanzieren hat.

Die Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung erfolgte in Anlehnung an die Verordnung über Formblätter für die Gliederung des Jahresabschlusses von Wohnungsunternehmen in der aktuellen Fassung.

Für die Gewinn- und Verlustrechnung ist das Gesamtkostenverfahren angewendet worden.

Alleinige Gesellschafterin ist die Neubrandenburger Wohnungsgesellschaft mbH (NEUWOGES), Neubrandenburg.

Die Gesellschaft ist Teil eines Konzerns, dessen Obergesellschaft die Neubrandenburger Wohnungsgesellschaft mbH ist und die einen Konzernabschluss erstellt. Der Konzernabschluss wird im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht.

Mit der Neubrandenburger Wohnungsgesellschaft mbH besteht ein Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrag.

B. Erläuterungen zu Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

Die Bilanzierung und Bewertung erfolgt nach den Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches.

Das Anlagevermögen ist zu den Anschaffungskosten bewertet. Es werden planmäßige Abschreibungen entsprechend der jeweiligen Nutzungsdauer vorgenommen.

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet. Dem allgemeinen Ausfall- und Kreditrisiko wurde durch eine Pauschalwertberichtigung in Höhe von 1 % auf die Netto-Forderungen Rechnung getragen.

Die Bewertung der sonstigen Vermögensgegenstände erfolgte zu Nennwerten.

In den sonstigen Rückstellungen sind alle zum Zeitpunkt der Bilanzerstellung erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten in Höhe des zu erwartenden notwendigen Erfüllungsbetrages nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung berücksichtigt. Eine Abzinsung von langfristigen Rückstellungen ist erfolgt. Rückstellungen für Zuwendungen anlässlich von Jubiläen und bei Renteneintritt wurden entsprechend den handelsrechtlichen Vorschriften nach dem Teilwertverfahren bzw. nach dem Barwertverfahren auf Basis einer durchschnittlichen Restlaufzeit von 15 Jahren berechnet. Die Berechnung erfolgte auf der Grundlage der Heubeck-Richttafeln 2018 G mit einem jährlichen durchschnittlichen Zinssatz von 1,35 % und einem Gehaltstrend von 2,0 %.

Die Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt.

Mögliche latente Steuern werden aufgrund des Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrages beim Organträger NEUWOGES ausgewiesen.

Aufwendungen und Erträge sind periodengerecht erfasst.

C. Erläuterungen zur Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung

I. Erläuterungen zur Bilanz

Die Entwicklung des Anlagevermögens ist in dem als Anlage 1 zum Anhang dargestellten Anlagenspiegel ersichtlich.

In den zum 31.12.2021 ausgewiesenen Forderungen und sonstigen Vermögensgegenständen sind keine Beträge mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr enthalten.

Das Stammkapital beträgt T€ 48,0 (Vorjahr T€ 48,0). Es ist voll eingezahlt und wird zu 100 % von der Neubrandenburger Wohnungsgesellschaft mbH gehalten.

Die Rückstellungen beinhalten T€ 3,4 für die Berichtigung der abzugsfähigen Vorsteuerbeträge 2020 und 2021 unter Berücksichtigung der umsatzsteuerfreien Umsatzerlöse im Konzernverbund.

Ferner wurden Rückstellungen für Personalkosten in Höhe von T€ 95,0 gebildet. Diese ergeben sich aus Ansprüchen für nicht genommenen Urlaub, Beiträgen für die Berufsgenossenschaft, variablen Gehaltsbestandteilen, Einmalzahlungen bei Renteneintritt sowie Sachzuwendungen bei Betriebsjubiläen. Des Weiteren bestehen Rückstellungen in Höhe von T€ 12,8 für Abschluss- und Prüfungskosten. Langfristige Rückstellungen bestehen für die Erfüllung der Aufbewahrungspflichten von Geschäftsunterlagen in Höhe von T€ 3,1.

Alle Verbindlichkeiten sind innerhalb eines Jahres fällig.

II. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung

Von den Umsatzerlösen entfallen auf:

Umsatzerlöse aus Leistungen für die Gesellschafterin T€ 96,1
Umsatzerlöse aus Leistungen für Dritte T€ 1.314,6
T€ 1.410,7

In den sonstigen betrieblichen Erträgen sind die Sachbezüge für die Pkw-Gestellung enthalten.

In den sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind folgende Beträge enthalten:

2021 2020
T€ T€
Raumkosten 62,2 64,6
Versicherungen, Beiträge und Abgaben 5,8 6,0
Wartungskosten für Hard- und Software 55,4 56,1
Fahrzeugkosten 21,3 16,8
Werbe- und Reisekosten 16,1 20,8
verschiedene betriebliche Kosten 149,5 129,1
310,3 293,4

In den Raumkosten sind T€ 58,3 für die Miete der angemieteten Geschäftsräume in der Heidenstraße 6 enthalten, welche an die Neubrandenburger Wohnungsgesellschaft mbH zu leisten war.

In den Wartungskosten für Hard- und Software sind T€ 53,6 enthalten, welche an die Neubrandenburger Wohnungsgesellschaft mbH zu leisten waren.

In den Fahrzeugkosten sind T€ 2,3 für die Nutzung von Firmenfahrzeugen enthalten, welche an die Neubrandenburger Wohnungsgesellschaft mbH zu leisten waren.

In den Werbe- und Reisekosten sind T€ 0,8 für abzugsfähige Geschenke enthalten, welche an die Neubrandenburger Wohnungsgesellschaft mbH zu leisten waren.

In den verschiedenen betrieblichen Kosten sind T€ 100,9 enthalten, welche für Dienstleistungen im Konzernverbund angefallen sind. Dies sind T€ 97,6 gegenüber der Neubrandenburger Wohnungsgesellschaft mbH und T€ 3,3 gegenüber der Immobilien Reparatur- und Servicegesellschaft mbH Neubrandenburg.

D. Sonstige Angaben

Die Gesellschaft beschäftigte 2021 (ohne Geschäftsleitung) durchschnittlich 19,7 Arbeitnehmer in folgenden Bereichen:

2021 2020
Kaufmännische Mitarbeiter 18,7 18,1
Gewerbliche Mitarbeiter 1,0 1,0
19,7 19,1

Als Geschäftsführer der Gesellschaft waren

 

Michael Wendelstorf, Immobilienfachwirt (ab 21.01.1999)

 

Enrico Lachmann, Wirtschaftsfachwirt (ab 21.01.1999)

bestellt.

Die Vergütung der Geschäftsführung beträgt für das Geschäftsjahr 2021:

Fixe Vergütung T€ 80,9
Variable Vergütung T€ 8,8
Geldwerter Vorteil T€ 8,5
Altersvorsorge T€ 5,0
T€ 103,2

Es liegen keine derivativen Finanzinstrumente vor.

Durch die schwerpunktmäßige Ausrichtung des Unternehmens auf die Verwaltung von Wohnungen und anderen Immobilien im öffentlichen und privaten Eigentum verwaltet das Unternehmen Geldbestände auf Bankkonten, für welche die Dritte Kontoinhaber bzw. wirtschaftlich Berechtigte sind. Am 31.12.2021 beträgt die Summe der auf solchen Bankkonten verwalteten Geldbestände € 15.750.546,71 (Vorjahr € 14.975.302,48).

Das für das Geschäftsjahr 2021 im Jahresabschluss erfasste Honorar des Wirtschaftsprüfers beträgt T€ 5,0. Weitere Leistungen wurden vom Abschlussprüfer nicht erbracht.

Geschäfte mit nahestehenden Personen zu nicht marktüblichen Bedingungen wurden nicht getätigt.

Zum 31.12.2021 bestanden über die in der Bilanz ausgewiesenen Verbindlichkeiten hinaus keine Haftungsverhältnisse.

Für das Unternehmen ergeben sich aus derzeit bestehenden Leasingverträgen für Betriebsmittel und Kraftfahrzeugen monatliche Verpflichtungen von T€ 1,4. Die Restverpflichtung aus diesen Verträgen beträgt T€ 25,8.

Gegenüber der Gesellschafterin bestehen neben den in der Bilanz ausgewiesenen Forderungen und Verbindlichkeiten keine weiteren Verpflichtungen.

Für das Geschäftsjahr 2021 wurde ein Jahresüberschuss vor Gewinnabführung in Höhe von € 70.619,36 realisiert, der gemäß Ergebnisabführungsvertrag an die Gesellschafterin auszugleichen ist.

Der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2020 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und öffentlich ausgelegt.

E. Nachtragsbericht

Nach dem Ende des Berichtszeitraumes sind keine wesentlichen Vorgänge, die sich auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage auswirken, eingetreten bzw. bekannt geworden.

 

Neubrandenburg, 17.02.2022

Haveg Immobilien GmbH

Michael Wendelstorf, Geschäftsführer

Enrico Lachmann, Geschäftsführer

Anlagenspiegel zum 31.12.2021

Anschaffungskosten/Herstellungskosten
01.01.2021 Zugänge Abgänge 31.12.2021
Euro Euro Euro Euro
A. Anlagevermögen
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
1. Immaterielle Vermögensgegenstände 55.964,92 0,00 26.489,92 29.475,00
Summe Immaterielle Vermögensgegenstände 55.964,92 0,00 26.489,92 29.475,00
II. Sachanlagen
1. andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 19.859,94 0,00 1.103,00 18.756,94
Summe Sachanlagen 19.859,94 0,00 1.103,00 18.756,94
Summe Anlagevermögen 75.824,86 0,00 27.592,92 48.231,94
Kumulierte Abschreibungen
01.01.2021 Geschäftsjahr auf Abgänge 31.12.2021
Euro Euro Euro Euro
A. Anlagevermögen
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
1. Immaterielle Vermögensgegenstände 53.615,92 2.347,00 26.489,92 29.473,00
Summe Immaterielle Vermögensgegenstände 53.615,92 2.347,00 26.489,92 29.473,00
II. Sachanlagen
1. andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 18.201,44 949,00 1.103,00 18.047,44
Summe Sachanlagen 18.201,44 949,00 1.103,00 18.047,44
Summe Anlagevermögen 71.817,36 3.296,00 27.592,92 47.520,44
Buchwerte
31.12.2020 31.12.2021
Euro Euro
A. Anlagevermögen
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
1. Immaterielle Vermögensgegenstände 2.349,00 2,00
Summe Immaterielle Vermögensgegenstände 2.349,00 2,00
II. Sachanlagen
1. andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 1.658,50 709,50
Summe Sachanlagen 1.658,50 709,50
Summe Anlagevermögen 4.007,50 711,50

BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERS

An die Haveg Immobilien GmbH, Neubrandenburg

VERMERK ÜBER DIE PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES UND DES LAGEBERICHTS

Prüfungsurteile

Wir haben den Jahresabschluss der Haveg Immobilien GmbH, Neubrandenburg, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2021 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2021 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Haveg Immobilien GmbH, Neubrandenburg, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2021 geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2021 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2021 und

vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und § 13 Abs. 3 KPG M-V unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und § 13 Abs. 3 KPG M-V unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtigter - falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben.

beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.

ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.

beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.

beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Unternehmens.

führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

SONSTIGE GESETZLICHE UND ANDERE RECHTLICHE ANFORDERUNGEN

Erweiterung der Jahresabschlussprüfung gemäß § 13 Abs. 3 und § 14 Abs. 2 KPG M-V

Aussage zu den wirtschaftlichen Verhältnissen

Wir haben uns mit den wirtschaftlichen Verhältnissen der Gesellschaft i. S. v. § 53 Abs. 1 Nr. 2 HGrG im Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2021 befasst. Gemäß § 14 Abs. 2 KPG M-V haben wir in dem Bestätigungsvermerk auf unsere Tätigkeit einzugehen.

Auf Basis unserer durchgeführten Tätigkeiten sind wir zu der Auffassung gelangt, dass uns keine Sachverhalte bekannt geworden sind, die zu wesentlichen Beanstandungen der wirtschaftlichen Verhältnisse der Gesellschaft Anlass geben.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die wirtschaftlichen Verhältnisse der Gesellschaft sowie für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie dafür als notwendig erachtet haben.

Verantwortung des Abschlussprüfers

Unsere Tätigkeit haben wir entsprechend dem IDW Prüfungsstandard: Berichterstattung über die Erweiterung der Abschlussprüfung nach § 53 HGrG (IDW PS 720), Fragenkreise 11 bis 16, durchgeführt.

Unsere Verantwortung nach diesen Grundsätzen ist es, anhand der Beantwortung der Fragen der Fragenkreise 11 bis 16 zu würdigen, ob die wirtschaftlichen Verhältnisse zu wesentlichen Beanstandungen Anlass geben. Dabei ist es nicht Aufgabe des Abschlussprüfers, die sachliche Zweckmäßigkeit der Entscheidungen der gesetzlichen Vertreter und die Geschäftspolitik zu beurteilen.

 

Berlin, den 25. Februar 2022

GdW Revision Aktiengesellschaft
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Steuerberatungsgesellschaft

gez. Gebhardt, Wirtschaftsprüfer

gez. Gerisch, Wirtschaftsprüfer

Niederschrift

Gesellschafterversammlung

Haveg Immobilien GmbH, HRB 3894

VI/20/2022

Die Neubrandenburger Wohnungsgesellschaft mbH, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Neubrandenburg unter HRB 465, vertreten durch die Geschäftsführer, Herrn Frank Benischke und Herrn Michael Wendelstorf, ist alleinige Gesellschafterin der

Haveg Immobilien GmbH, Neubrandenburg

Für die Einberufung der Gesellschafterversammlung gelten die §§ 49 und 51 GmbHG entsprechend.

Die Einberufung der heutigen Gesellschafterversammlung ist form- und fristgerecht erfolgt.

In der Aufsichtsratssitzung der NEUWOGES am 06.07.2022 wurde der Jahresabschluss 2021 der NEUWOGES sowie die Jahresabschlüsse 2021 der Tochtergesellschaften genehmigt und zur Feststellung empfohlen.

In der Gesellschafterversammlung am 24.11.2022 wurde beschlossen:

1.

Die Gesellschafter stellen den Jahresabschluss zum 31.12.2021 in der von der GdW Revision AG am 25.02.2022 testierten Fassung mit einer Bilanzsumme von 428.750,44 EUR und einem Jahresüberschuss von 70.619,36 EUR fest und genehmigen den Lagebericht der Geschäftsführung für das Geschäftsjahr 2021.

2.

Die Gesellschafterin erteilen den Geschäftsführern, Herrn Michael Wendelstorf und Herrn Enrico Lachmann für das Geschäftsjahr 2021 Entlastung.

3.

Der Jahresüberschuss i.H. von 70.619,36 EUR wird gemäß Ergebnisabführungsvertrag vom 06.11.2014 durch die Haveg Immobilien GmbH Neubrandenburg bis spätestens 15.12.2022 abgeführt.

Der Landesrechnungshof hat den Jahresabschluss 2021 mit Schreiben vom 13.06.2022 freigegeben.

Die Gesellschafterversammlung ist beendet.

 

Neubrandenburg, 24.11.2022

NEUWOGES
Neubrandenburger
Wohnungsgesellschaft mbH

Frank Benischke

Michael Wendelstorf

Prüfung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2021 nach Abschnitt III Kommunalprüfungsgesetz (KPG M-V)

Sehr geehrte Damen und Herren,

anliegend leitet der Landesrechnungshof gemäß § 14 Abs. 4 KPG M-V eine Ausfertigung des Prüfungsberichts des Abschlussprüfers über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2021 weiter.

Bitte beachten Sie die Bestimmungen des § 14 Abs. 5 KPG M-V über die Bekanntgabe und Offenlegung dieser Unterlagen (vgl. auch Tz. 40 Grundwerk 1 ).

Mit freundlichen Grüßen

 

Im Auftrag

gez. Dr. Sloot

Für die Richtigkeit:

Kanzlei

1 Vgl. Grundwerk 2022 in der Fassung vom 17. Dezember 2021, veröffentlicht auf der Homepage des Landesrechnungshofes unter www.Irh-mv.de/Veröffentlichungen/Rundschreiben-an-Wirtschaftsprüfer/.

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