Neubrandenburger Wohnungsgesellschaft mbH
Selbe AdresseVermietung, Verpachtung von eigenen oder geleasten Wohngrundstücken, Wohngebäuden und Wohnungen
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Michael Wendelstorf seit 22.6.2006 | Geschäftsführer |
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Haveg Immobilien GmbHNeubrandenburgJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021Bilanz zum 31.12.2021AKTIVSEITE
PASSIVSEITE
Anhang des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr vom 01.01. bis zum 31.12.2021der Haveg Immobilien GmbH, NeubrandenburgA. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss Die Haveg Immobilien GmbH hat ihren Sitz in Neubrandenburg und ist eingetragen in das Handelsregister des Amtsgerichtes unter der Registriernummer HRB 3894. Der Jahresabschluss für den Zeitraum vom 01. Januar 2021 bis zum 31. Dezember 2021 wurde nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches und des GmbH-Gesetzes aufgestellt. Bei der Haveg Immobilien GmbH handelt es sich um eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Absatz 1 HGB, die gemäß den kommunalrechtlichen und gesellschaftsvertraglichen Vorschriften wie eine große Kapitalgesellschaft zu bilanzieren hat. Die Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung erfolgte in Anlehnung an die Verordnung über Formblätter für die Gliederung des Jahresabschlusses von Wohnungsunternehmen in der aktuellen Fassung. Für die Gewinn- und Verlustrechnung ist das Gesamtkostenverfahren angewendet worden. Alleinige Gesellschafterin ist die Neubrandenburger Wohnungsgesellschaft mbH (NEUWOGES), Neubrandenburg. Die Gesellschaft ist Teil eines Konzerns, dessen Obergesellschaft die Neubrandenburger Wohnungsgesellschaft mbH ist und die einen Konzernabschluss erstellt. Der Konzernabschluss wird im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht. Mit der Neubrandenburger Wohnungsgesellschaft mbH besteht ein Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrag. B. Erläuterungen zu Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze Die Bilanzierung und Bewertung erfolgt nach den Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches. Das Anlagevermögen ist zu den Anschaffungskosten bewertet. Es werden planmäßige Abschreibungen entsprechend der jeweiligen Nutzungsdauer vorgenommen. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet. Dem allgemeinen Ausfall- und Kreditrisiko wurde durch eine Pauschalwertberichtigung in Höhe von 1 % auf die Netto-Forderungen Rechnung getragen. Die Bewertung der sonstigen Vermögensgegenstände erfolgte zu Nennwerten. In den sonstigen Rückstellungen sind alle zum Zeitpunkt der Bilanzerstellung erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten in Höhe des zu erwartenden notwendigen Erfüllungsbetrages nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung berücksichtigt. Eine Abzinsung von langfristigen Rückstellungen ist erfolgt. Rückstellungen für Zuwendungen anlässlich von Jubiläen und bei Renteneintritt wurden entsprechend den handelsrechtlichen Vorschriften nach dem Teilwertverfahren bzw. nach dem Barwertverfahren auf Basis einer durchschnittlichen Restlaufzeit von 15 Jahren berechnet. Die Berechnung erfolgte auf der Grundlage der Heubeck-Richttafeln 2018 G mit einem jährlichen durchschnittlichen Zinssatz von 1,35 % und einem Gehaltstrend von 2,0 %. Die Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt. Mögliche latente Steuern werden aufgrund des Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrages beim Organträger NEUWOGES ausgewiesen. Aufwendungen und Erträge sind periodengerecht erfasst. C. Erläuterungen zur Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung I. Erläuterungen zur Bilanz Die Entwicklung des Anlagevermögens ist in dem als Anlage 1 zum Anhang dargestellten Anlagenspiegel ersichtlich. In den zum 31.12.2021 ausgewiesenen Forderungen und sonstigen Vermögensgegenständen sind keine Beträge mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr enthalten. Das Stammkapital beträgt T€ 48,0 (Vorjahr T€ 48,0). Es ist voll eingezahlt und wird zu 100 % von der Neubrandenburger Wohnungsgesellschaft mbH gehalten. Die Rückstellungen beinhalten T€ 3,4 für die Berichtigung der abzugsfähigen Vorsteuerbeträge 2020 und 2021 unter Berücksichtigung der umsatzsteuerfreien Umsatzerlöse im Konzernverbund. Ferner wurden Rückstellungen für Personalkosten in Höhe von T€ 95,0 gebildet. Diese ergeben sich aus Ansprüchen für nicht genommenen Urlaub, Beiträgen für die Berufsgenossenschaft, variablen Gehaltsbestandteilen, Einmalzahlungen bei Renteneintritt sowie Sachzuwendungen bei Betriebsjubiläen. Des Weiteren bestehen Rückstellungen in Höhe von T€ 12,8 für Abschluss- und Prüfungskosten. Langfristige Rückstellungen bestehen für die Erfüllung der Aufbewahrungspflichten von Geschäftsunterlagen in Höhe von T€ 3,1. Alle Verbindlichkeiten sind innerhalb eines Jahres fällig. II. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung Von den Umsatzerlösen entfallen auf:
In den sonstigen betrieblichen Erträgen sind die Sachbezüge für die Pkw-Gestellung enthalten. In den sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind folgende Beträge enthalten:
In den Raumkosten sind T€ 58,3 für die Miete der angemieteten Geschäftsräume in der Heidenstraße 6 enthalten, welche an die Neubrandenburger Wohnungsgesellschaft mbH zu leisten war. In den Wartungskosten für Hard- und Software sind T€ 53,6 enthalten, welche an die Neubrandenburger Wohnungsgesellschaft mbH zu leisten waren. In den Fahrzeugkosten sind T€ 2,3 für die Nutzung von Firmenfahrzeugen enthalten, welche an die Neubrandenburger Wohnungsgesellschaft mbH zu leisten waren. In den Werbe- und Reisekosten sind T€ 0,8 für abzugsfähige Geschenke enthalten, welche an die Neubrandenburger Wohnungsgesellschaft mbH zu leisten waren. In den verschiedenen betrieblichen Kosten sind T€ 100,9 enthalten, welche für Dienstleistungen im Konzernverbund angefallen sind. Dies sind T€ 97,6 gegenüber der Neubrandenburger Wohnungsgesellschaft mbH und T€ 3,3 gegenüber der Immobilien Reparatur- und Servicegesellschaft mbH Neubrandenburg. D. Sonstige Angaben Die Gesellschaft beschäftigte 2021 (ohne Geschäftsleitung) durchschnittlich 19,7 Arbeitnehmer in folgenden Bereichen:
Als Geschäftsführer der Gesellschaft waren
bestellt. Die Vergütung der Geschäftsführung beträgt für das Geschäftsjahr 2021:
Es liegen keine derivativen Finanzinstrumente vor. Durch die schwerpunktmäßige Ausrichtung des Unternehmens auf die Verwaltung von Wohnungen und anderen Immobilien im öffentlichen und privaten Eigentum verwaltet das Unternehmen Geldbestände auf Bankkonten, für welche die Dritte Kontoinhaber bzw. wirtschaftlich Berechtigte sind. Am 31.12.2021 beträgt die Summe der auf solchen Bankkonten verwalteten Geldbestände € 15.750.546,71 (Vorjahr € 14.975.302,48). Das für das Geschäftsjahr 2021 im Jahresabschluss erfasste Honorar des Wirtschaftsprüfers beträgt T€ 5,0. Weitere Leistungen wurden vom Abschlussprüfer nicht erbracht. Geschäfte mit nahestehenden Personen zu nicht marktüblichen Bedingungen wurden nicht getätigt. Zum 31.12.2021 bestanden über die in der Bilanz ausgewiesenen Verbindlichkeiten hinaus keine Haftungsverhältnisse. Für das Unternehmen ergeben sich aus derzeit bestehenden Leasingverträgen für Betriebsmittel und Kraftfahrzeugen monatliche Verpflichtungen von T€ 1,4. Die Restverpflichtung aus diesen Verträgen beträgt T€ 25,8. Gegenüber der Gesellschafterin bestehen neben den in der Bilanz ausgewiesenen Forderungen und Verbindlichkeiten keine weiteren Verpflichtungen. Für das Geschäftsjahr 2021 wurde ein Jahresüberschuss vor Gewinnabführung in Höhe von € 70.619,36 realisiert, der gemäß Ergebnisabführungsvertrag an die Gesellschafterin auszugleichen ist. Der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2020 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und öffentlich ausgelegt. E. Nachtragsbericht Nach dem Ende des Berichtszeitraumes sind keine wesentlichen Vorgänge, die sich auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage auswirken, eingetreten bzw. bekannt geworden.
Neubrandenburg, 17.02.2022 Haveg Immobilien GmbH Michael Wendelstorf, Geschäftsführer Enrico Lachmann, Geschäftsführer Anlagenspiegel zum 31.12.2021
BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERSAn die Haveg Immobilien GmbH, Neubrandenburg VERMERK ÜBER DIE PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES UND DES LAGEBERICHTS Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der Haveg Immobilien GmbH, Neubrandenburg, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2021 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2021 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Haveg Immobilien GmbH, Neubrandenburg, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2021 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und § 13 Abs. 3 KPG M-V unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und § 13 Abs. 3 KPG M-V unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen. SONSTIGE GESETZLICHE UND ANDERE RECHTLICHE ANFORDERUNGEN Erweiterung der Jahresabschlussprüfung gemäß § 13 Abs. 3 und § 14 Abs. 2 KPG M-V Aussage zu den wirtschaftlichen Verhältnissen Wir haben uns mit den wirtschaftlichen Verhältnissen der Gesellschaft i. S. v. § 53 Abs. 1 Nr. 2 HGrG im Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2021 befasst. Gemäß § 14 Abs. 2 KPG M-V haben wir in dem Bestätigungsvermerk auf unsere Tätigkeit einzugehen. Auf Basis unserer durchgeführten Tätigkeiten sind wir zu der Auffassung gelangt, dass uns keine Sachverhalte bekannt geworden sind, die zu wesentlichen Beanstandungen der wirtschaftlichen Verhältnisse der Gesellschaft Anlass geben. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die wirtschaftlichen Verhältnisse der Gesellschaft sowie für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie dafür als notwendig erachtet haben. Verantwortung des Abschlussprüfers Unsere Tätigkeit haben wir entsprechend dem IDW Prüfungsstandard: Berichterstattung über die Erweiterung der Abschlussprüfung nach § 53 HGrG (IDW PS 720), Fragenkreise 11 bis 16, durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Grundsätzen ist es, anhand der Beantwortung der Fragen der Fragenkreise 11 bis 16 zu würdigen, ob die wirtschaftlichen Verhältnisse zu wesentlichen Beanstandungen Anlass geben. Dabei ist es nicht Aufgabe des Abschlussprüfers, die sachliche Zweckmäßigkeit der Entscheidungen der gesetzlichen Vertreter und die Geschäftspolitik zu beurteilen.
Berlin, den 25. Februar 2022 GdW
Revision Aktiengesellschaft
gez. Gebhardt, Wirtschaftsprüfer gez. Gerisch, Wirtschaftsprüfer Niederschrift Gesellschafterversammlung Haveg Immobilien GmbH, HRB 3894 VI/20/2022 Die Neubrandenburger Wohnungsgesellschaft mbH, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Neubrandenburg unter HRB 465, vertreten durch die Geschäftsführer, Herrn Frank Benischke und Herrn Michael Wendelstorf, ist alleinige Gesellschafterin der Haveg Immobilien GmbH, NeubrandenburgFür die Einberufung der Gesellschafterversammlung gelten die §§ 49 und 51 GmbHG entsprechend. Die Einberufung der heutigen Gesellschafterversammlung ist form- und fristgerecht erfolgt. In der Aufsichtsratssitzung der NEUWOGES am 06.07.2022 wurde der Jahresabschluss 2021 der NEUWOGES sowie die Jahresabschlüsse 2021 der Tochtergesellschaften genehmigt und zur Feststellung empfohlen. In der Gesellschafterversammlung am 24.11.2022 wurde beschlossen:
Der Landesrechnungshof hat den Jahresabschluss 2021 mit Schreiben vom 13.06.2022 freigegeben. Die Gesellschafterversammlung ist beendet.
Neubrandenburg, 24.11.2022 NEUWOGES
Frank Benischke Michael Wendelstorf Prüfung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2021 nach Abschnitt III Kommunalprüfungsgesetz (KPG M-V) Sehr geehrte Damen und Herren, anliegend leitet der Landesrechnungshof gemäß § 14 Abs. 4 KPG M-V eine Ausfertigung des Prüfungsberichts des Abschlussprüfers über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2021 weiter. Bitte beachten Sie die Bestimmungen des § 14 Abs. 5 KPG M-V über die Bekanntgabe und Offenlegung dieser Unterlagen (vgl. auch Tz. 40 Grundwerk 1 ). Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag gez. Dr. Sloot Für die Richtigkeit: Kanzlei |
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