Rybczynski
Holding GmbH Co. KG
Bad
Saulgau
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2014 bis zum 31.12.2014
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2014
EUR |
31.12.2013
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
770.868,00 |
1.026.227,17 |
| I.
Finanzanlagen |
770.868,00 |
1.026.227,17 |
| B.
Umlaufvermögen |
8.754,91 |
10.000,00 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
0,00 |
10.000,00 |
| 1.
eingeforderte noch ausstehende Kapitaleinlagen
persönlich haftender Gesellschafter |
0,00 |
100,00 |
| 2.
eingeforderte noch ausstehende Kapitaleinlagen
Kommanditisten |
0,00 |
9.900,00 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
8.754,91 |
0,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
779.622,91 |
1.036.227,17 |
Passiva
|
|
31.12.2014
EUR |
31.12.2013
EUR |
| A.
Eigenkapital |
764.707,58 |
1.024.975,81 |
| I.
Kapitalanteile |
10.000,00 |
10.000,00 |
| 1.
Kapitalanteile der persönlich haftenden
Gesellschafter |
100,00 |
100,00 |
| 2.
Kapitalanteile der Kommanditisten |
9.900,00 |
9.900,00 |
| II.
Rücklagen |
664.538,18 |
920.184,12 |
| III.
Gewinnvortrag |
94.791,69 |
20.044,30 |
| IV.
Jahresfehlbetrag |
4.622,29 |
-74.747,39 |
| B.
Rückstellungen |
3.500,00 |
2.000,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
11.415,33 |
9.251,36 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
11.415,33 |
9.251,36 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
779.622,91 |
1.036.227,17 |
Anhang
1.
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
1.1
Bilanzierungsmethoden
Im Jahresabschluss sind sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden,
Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und
Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts
anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind
nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht
mit Erträgen, Grundstücksrechte nicht mit
Grundstückslasten verrechnet worden.
Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände
aus, die dazu bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb
dauernd zu dienen. Aufwendungen für die Gründung
des Unternehmens und für die Beschaffung des
Eigenkapitals sowie für immaterielle
Vermögensgegenstände, die nicht entgeltlich
erworben wurden, wurden nicht bilanziert.
Rückstellungen wurden nur im Rahmen des §
249 HGB und Rechnungsabgrenzungsposten nach den
Vorschriften des § 250 HGB gebildet.
1.2
Bewertungsmethoden
Die Vermögensgegenstände und Schulden
wurden einzeln bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden,
namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste,
die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind,
berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst
zwischen dem Abschlussstichtag und der Aufstellung des
Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne sind
nur berücksichtigt worden, wenn sie bis zum
Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und
Erträge des Geschäftsjahres sind
unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung
berücksichtigt worden.
Einzelne Positionen wurden wie folgt bewertet:
Zusätzliche Abschreibungen im Rahmen
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
i. S. v. § 253 (4) HGB sind nicht vorgenommen
worden.
Die Forderungen, die sonstigen
Vermögensgegenstände und die liquiden Mittel
wurden grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt.
Erkennbare Einzelrisiken waren nicht vorhanden.
Die verzinslichen Verbindlichkeiten wurden mit dem
Rückzahlungsbetrag ausgewiesen und die zinslosen
Verbindlichkeiten wurden gemäß § 6 Abs.1
Nr.3 EStG mit 5,5 % abgezinst.
Die Rückstellungen wurden nach üblicher
kaufmännischer Schätzung ermittelt. Die
sonstigen Rückstellungen berücksichtigen
alle erkennbaren Risiken und ungewisse
Verpflichtungen.
2. Währungsumrechnung
Im Jahresabschluss sind keine Posten enthalten, die
auf fremde Währung lauten oder ursprünglich auf
fremde Währung gelautet haben.
3. Sonstige Pflichtangaben
Die Geschäftsführung liegt bei der
Rybczynski Beteiligungsverwaltung GmbH.
Bei der Rybczynski Beteiligungsverwaltung GmbH wurde
zum Geschäftsführer bestellt:
Dr. Stefan Rybczynski
Herr Dr. Stefan Rybczynski ist
einzelvertretungsbefugt und von den Beschränkungen des
§ 181 BGB befreit.
Bad Saulgau, den 03.12.2015
Gez.
Dr. Stefan Rybczynski
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 03.12.2015 festgestellt.
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