HSt
Streicher GmbH
Besigheim
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2011
EUR |
31.12.2010
EUR |
| A.
Umlaufvermögen |
870.348,91 |
845.821,93 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
870.348,91 |
845.821,93 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
870.348,91 |
845.821,93 |
Passiva
|
|
31.12.2011
EUR |
31.12.2010
EUR |
| A.
Eigenkapital |
245.966,99 |
238.567,11 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
36.000,00 |
36.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
202.567,11 |
191.465,19 |
| III.
Jahresüberschuss |
7.399,88 |
11.101,92 |
| B.
Rückstellungen |
1.953,36 |
3.227,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
622.428,56 |
604.027,82 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
622.428,56 |
604.027,82 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
870.348,91 |
845.821,93 |
Anhang für
das Geschäftsjahr 2011
A.
Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss der HSt Streicher GmbH wurde auf
der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des
Handelsgesetzbuchs aufgestellt. Ergänzend zu diesen
Vorschriften waren die Regelungen des GmbHG zu beachten.
Die nachfolgend zitierten Paragraphen beziehen sich, wenn
nichts anderes angegeben ist, auf Vorschriften des
Handelsgesetzbuches.
Bei der erstmaligen Aufstellung des Jahresabschlusses
nach dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) wurden
die Vorjahresvergleichszahlen auf Grund des Wahlrechts des
Art. 67 Abs. 8 Satz 2 Einführungsgesetz zum
Handelsgesetzbuch (EGHGB) nicht angepasst.
Angaben, die wahlweise in der Bilanz, in der Gewinn-
und Verlustrechnung oder im Anhang ausgeübt werden
können, sind im Anhang aufgeführt.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das
Gesamtkostenverfahren gewählt.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft.
1.
Angaben gem. § 264 Abs. 2 S. 2
Zusätzliche Angaben zur Vermittlung eines den
tatsächlichen Verhältnissen entsprechenden Bildes
der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage sind nicht
erforderlich.
B.
Gliederung (§ 265 Abs. 1 S. 2)
Die Gliederung von Bilanz und Gewinn- und
Verlustrechnung erfolgte nach den §§ 266 und
275 Abs. 2. Die Gliederung der Bilanz wurde
gegenüber dem Vorjahr nicht geändert.
C.
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden (§ 284 Abs. 2
Nr. 1)
1.
Bilanzierungsvorschriften (§ 246 - § 251)
Im Jahresabschluss sind sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden,
Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge
enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.
Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der
Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen und
Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten
verrechnet worden.
Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital
und die Schulden sind in der Bilanz gesondert ausgewiesen
und hinreichend gegliedert.
Rückstellungen sind nur im Rahmen des § 249
HGB gebildet worden.
2.
Bewertungsvorschriften
Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des
Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz
des vorhergehenden Geschäftsjahres überein.
Bei der Bewertung wird von der Fortführung der
Unternehmenstätigkeit ausgegangen. Dem stehen auch
tatsächliche und rechtliche Gegebenheiten nicht
entgegen.
Vermögensgegenstände und Schulden sind zum
Abschlussstichtag einzeln bewertet worden. Es ist
vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle
vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum
Abschlusstag entstanden sind, berücksichtigt, selbst
wenn diese erst zwischen dem Abschlussstichtag und dem Tag
der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden
sind. Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie
am Abschlussstichtag realisiert waren.
Die auf den vorhergehenden Jahresabschluss
angewandten Bewertungsmethoden sind beibehalten worden.
Einzelne Positionen wurden wie folgt bewertet:
Die Steuerrückstellungen beinhalten die das
Geschäftsjahr betreffenden noch nicht veranlagten
Steuern.
Die sonstigen Rückstellungen wurden nach
üblicher kaufmännischer Schätzung in
ausreichender und angemessener Höhe angesetzt.
Verbindlichkeiten sind mit dem
Rückzahlungsbetrag ausgewiesen.
3.
Forderungen / Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern
gem. § 42 Abs. 3 GmbHG bzw. § 264c Abs.1
HGB
In dem Posten "Sonstige Verbindlichkeiten" sind
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern in
Höhe von Euro 339.226,21 enthalten.
D.
Sonstige Angaben
1.
Organe (§ 285 Nr.10)
Geschäftsführer im Geschäftsjahr 2011:
Herr Horst Streicher
2.
Haftungsverhältnisse gem. § 251
Am Abschlussstichtag bestand die persönliche
Haftung der Gesellschaft bei folgenden Gesellschaften:
|
Anteil am
|
Kommanditkapital
|
|
Eigenkapital
|
der Gesellschaft
|
Name und Sitz
|
Euro
|
Euro
|
HSt
Grundstücksvermietung GmbH & Co. KG,
|
|
|
Besigheim
|
0,00
|
10.000,00
|
STO Streicher GmbH &
Co. KG,
|
|
|
Besigheim
|
0,00
|
100.000,00
|
E.
Unterzeichnung des Jahresabschlusses
Besigheim-Ottmarsheim, den 13.12.2011
Horst Streicher
|
Geschäftsführer
|
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 13.12.2012 festgestellt.
|