Voets Immobilien GmbH
Selbe AdresseVerwaltung von Gewerbegrundstücken und Nichtwohngebäuden für Dritte
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Max Philip Dirk seit 18.10.2023 | Geschäftsführer |
Reinhold Dirk seit 8.9.2005 | Geschäftsführer |
Unternehmen, an denen diese Organisation direkt beteiligt ist
| Name | Anteil |
|---|---|
| No data available | |
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
DIJA GmbHBraunschweigJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Bilanz zum 31. Dezember 2023Aktivseite
Passivseite
Anhang 20232.3.1 Erläuterung der für den Jahresabschluss geltenden Ansatz- und Bewertungsmethoden Die Aufstellung des Jahresabschlusses erfolgt grundsätzlich nach den Rechnungslegungsvorschriften des HGB und des GmbHG. Der Jahresabschluss wird vollständig und unter Beachtung des Verrechnungsverbots gemäß § 246 HGB aufgestellt. Ansatz und Bewertung entsprechen §§ 243 und 252 HGB. Das Stichtags- und das Rechnungsabgrenzungsprinzip und das Aufwands- und Ertragsprinzip werden beachtet. Das Vorsichtsprinzip (einschließlich des Realisationsprinzips und des Imparitätsprinzips) wird beachtet, dabei wird von der Unternehmensfortführung ausgegangen. Die Ansatz- und Bewertungsmethoden werden im Verhältnis zum Vorjahr beibehalten. Das Anlagevermögen wird grundsätzlich zu Anschaffungskosten abzüglich ggf. linearer Abschreibungen entsprechend der voraussichtlichen Nutzungsdauer gemäß § 253 Abs. 3 Satz 1 und 2 HGB angesetzt. Dabei betragen die zu Grunde gelegten Nutzungsdauern für Gebäude und Außenanlagen zwischen 10 und 33 Jahren, für technische Anlagen und Maschinen und Betriebs- und Geschäftsausstattung zwischen 3 und 10 Jahren. Außerdem werden Abschreibungen gemäß § 253 Abs. 3 Satz 5 HGB vorgenommen. Ferner werden auch Abschreibungen gemäß § 253 Abs. 3 Satz 6 HGB verrechnet. Für geringwertige Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens wird die Bewertungsfreiheit gemäß § 6 Abs. 2 EStG analog in Anspruch genommen. Das Umlaufvermögen wird gemäß § 253 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 4 i. V. m. § 256 HGB angesetzt und bewertet. Dabei erfolgt die Bewertung des Vorratsvermögens zu Anschaffungskosten bzw. zum niedrigeren beizulegenden Wert. Die übrigen Gegenstände des Umlaufvermögens werden zum Nominalbetrag aktiviert und, soweit erforderlich, wertberichtigt. Aktive Rechnungsabgrenzungsposten werden nur gemäß § 250 Abs. 1 HGB gebildet. Das Eigenkapital ergibt sich naturgemäß als Residualposten. Die Rückstellungen entsprechen § 249 HGB. Bei der Bemessung der Rückstellungen werden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt. Die Bewertung erfolgt dabei in Höhe des nach kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages. Die Steuerrückstellungen betreffen kurzfristig zu erwartende Steuernachzahlungen. Die passiven latenten Steuern betreffen langfristig zu erwartende Steuernachzahlungen. Die sonstigen Rückstellungen werden gemäß § 253 HGB für nach der Höhe ungewisse Verbindlichkeiten gebildet. Die Rückstellungen für Pensionsverpflichtungen werden unter Beachtung der Bestimmungen des § 253 Abs. 2 Satz 2 HGB passiviert. Verbindlichkeiten werden gemäß § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB zu ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt. Passive Rechnungsabgrenzungsposten werden gemäß § 250 Abs. 2 HGB gebildet. 2.3.2 Erläuterungen zur Bilanz Angaben zum Anlagevermögen Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ergibt sich aus der Bilanz und, soweit erforderlich, aus dem ggf. dem Anhang als Anlage beigefügten Anlagespiegel. Bei den Abschreibungen auf Finanzanlagen handelt es sich um außerplanmäßige Abschreibungen gemäß § 253 Abs. 3 Satz 5 HGB (TEUR 5.615) und außerplanmäßige Abschreibungen gemäß § 253 Abs. 3 Satz 6 HGB (TEUR 0). Angaben zum Umlaufvermögen Die Entwicklung der einzelnen Posten des Umlaufvermögens ergibt sich aus der Bilanz. Auf Posten des Umlaufvermögens wurden Wertberichtigungen in Höhe von insgesamt EUR 0,00 für erforderlich gehalten und gebildet. Davon betreffen EUR 0,00 die Vorräte, EUR 0,00 die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände und EUR 0,00 den Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten. Von den Forderungen haben EUR 0,00 eine Restlaufzeit von mehr als einem Jahr. Gegenüber Gesellschaftern bestehen Forderungen in Höhe von EUR 0,00. Angaben zu den Rückstellungen Die Entwicklung der einzelnen Posten der Rückstellungen ergibt sich aus der Bilanz. In den sonstigen Rückstellungen sind Positionen enthalten, die operative Themen betreffen in Höhe von EUR 0,00, die personelle Themen betreffen in Höhe von EUR 0,00 und solche die verwaltungsbezogene Themen betreffen in Höhe von EUR 20.000,00. Angaben zu den Verbindlichkeiten Die Zusammensetzung der einzelnen Posten der Verbindlichkeiten ergibt sich aus der Bilanz und, soweit erforderlich, aus dem ggf. dem Anhang als Anlage beigefügten Verbindlichkeitenspiegel. Gegenüber Gesellschaftern bestehen Verbindlichkeiten in Höhe von EUR 0,00. 2.3.3 Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung Angabe zur Form Die Gewinn- und Verlustrechnung wird nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. 2.3.4 Sonstige Erläuterungen zum Jahresabschluss Angabe zur Ergebnisverwendung Die Ergebnisverwendung unterliegt dem Beschluss der Gesellschafterversammlung. Die Gesellschafterversammlung hat über die Ergebnisverwendung noch nicht beschlossen. Angabe zur Größenklasse Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft. Angabe der Mitglieder der Geschäftsführung Der Geschäftsführung haben im Berichtsjahr angehört: Herr Reinhold Dirk, Herr Otto Jacobs (bis 1. Oktober 2023) und Herr Max-Philip Dirk (ab 1. Oktober 2023). Angaben zu Firma, Sitz und Handelsregister Die Gesellschaft wird unter der Firma DIJA GmbH geführt und hat ihren Sitz in Braunschweig. Sie ist im Handelsregister des Amtsgerichts Braunschweig unter der Nummer HRB 5292 eingetragen.
Braunschweig, den 29. Januar 2024 gez. die Geschäftsführung |
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