FES Wohnen und Leben GmbH
Selbe AdresseVermietung, Verpachtung von eigenen oder geleasten Wohngrundstücken, Wohngebäuden und Wohnungen
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Peter Dumin seit 12.5.2021 | Geschäftsführer |
Benjamin Scheffler seit 1.11.2004 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
Stadt Frankfurt am Main | 51.00% |
| 49.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
RMB Rhein-Main Biokompost GmbHFrankfurt am MainJahresabschluss zum 31. Dezember 2014BilanzAktiva
Anhang I. GRUNDLAGENDie Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB. Der Jahresabschluss der Gesellschaft wurde unter Beachtung des HGB, der weiteren rechtsformspezifischen Vorschriften sowie der Vorschriften im Gesellschaftsvertrag aufgestellt. II. ANGABEN ZU DEN BILANZIERUNGS-, BEWERTUNGS- UND AUSWEIS-METHODENDas Gliederungsschema entspricht § 266 HGB und § 42 GmbHG. In der Bilanz sind jeweils die entsprechenden Vorjahresbeträge angegeben. Aktiva Sachanlagen wurden mit den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, im Fall abnutzbarer Sachanlagen vermindert um planmäßige nutzungsbedingte Abschreibungen bewertet. Die Abschreibung für Gebäude und Bauten auf fremden Grundstücken erfolgte auf die Laufzeit des Erbbaurechtsvertrages (21 Jahre) linear. Bei Anlagegütern, die nach dem 1.1.2010 angeschafft wurden, erfolgt die Abschreibung gemäß dem tatsächlichen Nutzungsverlauf. Dabei kam die lineare Abschreibungsmethode zur Anwendung. Folgende Nutzungsdauern sind den Abschreibungen der einzelnen Sachanlagegruppen zugrunde gelegt worden:
Zugänge zu Sachanlagen werden zu Anschaffungs- und Herstellungskosten aktiviert. Die Anschaffungskosten umfassen auch Nebenkosten und nachträgliche Anschaffungskosten. Anschaffungspreisminderungen werden abgesetzt. Der Umfang der Anschaffungskosten entspricht § 255 Abs. 1 HGB. Abgänge von Sachanlagen wurden zu Anschaffungskosten abzüglich aufgelaufener Abschreibungen zum Zeitpunkt ihres Ausscheidens ausgebucht. Zugänge an geringwertigen Wirtschaftsgütern bis 150 € wurden direkt als sonstige betriebliche Aufwendungen erfasst. Seit 2010 werden geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten zwischen 150 € und 410 € aktiviert und sofort im Monat des Zugangs voll abgeschrieben. Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten und unter Berücksichtigung des Niederstwertprinzips bewertet. Bestandsrisiken, die sich aus der Lagerdauer und geminderter Verwertbarkeit ergaben, wurde durch Wertabschläge Rechnung getragen. Für Saatgutvorräte (TEUR 4, Vorjahr TEUR 4) wurden Festwerte gebildet. Abgesehen von handelsüblichen Eigentumsvorbehalten sind die Vorräte frei von Rechten Dritter. Der Ansatz von Forderungen und sonstigen Vermögensgegenständen erfolgte zu Nennwerten; alle erkennbaren Einzelrisiken und das allgemeine Kreditrisiko wurden durch angemessene Abwertungen berücksichtigt. Zur Deckung des allgemeinen Kreditrisikos wurde bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen eine Pauschalwertberichtigung (1 %) des Forderungsbestandes (ohne Umsatzsteuer) vorgenommen. Die Bewertung der liquiden Mittel erfolgt zu Nennwerten. Als aktive Rechnungsabgrenzungsposten werden Zahlungen aufgeführt, die Aufwendungen nach dem Berichtsjahr betreffen. Latente Steuern wurden für zeitliche Unterschiede zwischen den handelsrechtlichen und steuerrechtlichen Wertansätzen von Vermögensgegenständen, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten ermittelt. Die Ermittlung der latenten Steuern erfolgt auf Basis eines aus Gewerbesteuer, Körperschaftsteuer und Solidaritätszuschlag kombinierten Steuersatzes. Für eine sich insgesamt ergebende Steuerentlastung wurde das Aktivierungswahlrecht ausgeübt, der Ausweis erfolgt unter einem gesonderten Bilanzposten. Der zum 31.12.2014 ausgewiesene latente Steuerertrag unterliegt der gesetzlichen Ausschüttungssperre nach § 268 Abs. 8 HGB. Passiva Das Eigenkapital wird zum Nennwert bilanziert. Das Gezeichnete Kapital ( Stammkapital ) war zum Bilanzstichtag voll erbracht. Bei der Bildung der Rückstellungen wurde den erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten angemessen Rechnung getragen. Sie wurden unter Berücksichtigung eventueller zukünftiger Preis- und Kostensteigerungen in der Höhe des Erfüllungsbetrages bemessen, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist. Die Bewertung der Rückstellungen für die Verwertung von Bioabfällen wurde zu Vollkosten vorgenommen, um die tatsächlich bestehenden Verpflichtungen wirtschaftlich vollständig darzustellen. Langfristige Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzins der vergangenen sieben Jahre, der gemäß Rückstellungsabzinsungsverordnung von der Deutschen Bundesbank ermittelt und veröffentlicht wird, abgezinst. Für Aufwandsrückstellungen nach HGB a.F. in Höhe von TEUR 114 zum Bilanzstichtag wurde das Beibehaltungswahlrecht nach Art. 67 EGHGB ausgeübt. Alle Verbindlichkeiten wurden zu ihren Erfüllungsbeträgen bilanziert. Sie sind neben den üblichen Eigentumsvorbehalten frei von Rechten Dritter. Da der mit der Stadt Frankfurt abgeschlossene Betreibervertrag im Berichtsjahr ausgelaufen ist, wurde der passive Rechnungsabgrenzungsposten vollständig verbraucht. III. ERLÄUTERUNGEN ZUR BILANZAnlagevermögen Das Anlagengitter gemäß § 268 Abs. 2 HGB ist dem Anhang beigefügt. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Sämtliche Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände haben wie im Vorjahr eine Restlaufzeit von weniger als einem Jahr. Die Forderungen gegen die Gesellschafterin betreffen mit TEUR 416 (Vorjahr TEUR 217) Cashpooling-Forderungen und im übrigen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen. Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen betreffen ebenfalls wie im Vorjahr Forderungen aus Lieferungen und Leistungen. Die sonstigen Vermögensgegenstände belaufen sich auf TEUR 4 (Vorjahr TEUR 16). Hiervon betreffen T€ 3 (Vorjahr T€ 16) Steuererstattungsansprüche. Latente Steuern Der in der Bilanz gem. § 274 Abs. 2 S. 2 HGB gesondert ausgewiesene aktive Abgrenzungsposten für latente Steuern setzt sich wie folgt zusammen:
Die Bewertung der temporären Differenzen erfolgt mit dem für das Geschäftsjahr geltenden kombinierten Steuersatz für KSt, SolZ und GewSt von 31,93 %. Eigenkapital Das im Handelsregister eingetragene gezeichnete Kapital beträgt TEUR 51 und war zum Bilanzstichtag voll erbracht. Aufgrund der im Rahmen der BilMoG - Erstbewertung erfolgten Ermittlung von latenten Steuern zum 01.01.2010 wurde eine Einstellung in die Gewinnrücklagen in Höhe von TEUR 318 vorgenommen. Rückstellungen Die wesentlichen sonstigen Rückstellungen betreffen Rückstellungen für nachkommende Rechnungen in Höhe von TEUR 1 (Vorjahr TEUR 25), die Abbruchverpflichtung aus dem Erbbaurechtsvertrag für das von der RMB genutzte Grundstück in Höhe von TEUR 591 (Vorjahr TEUR 528), weitere grundstücksbezogene Aufwendungen in Höhe von TEUR 190 (Vorjahr TEUR 190), Rückstellung für den Biofilter in Höhe von TEUR 0 (Vorjahr TEUR 30), Instandhaltungsrückstellungen in Höhe von TEUR 171 (Vorjahr TEUR 158), Rückstellungen für die Verwertung von Bioabfällen, die sich zum Jahresabschluss im Verantwortungsbereich der Gesellschaft befanden, in Höhe von TEUR 20 (Vorjahr TEUR 24), Jahresabschlusskosten in Höhe von TEUR 6 ( Vorjahr TEUR 7) sowie Rückstellungen für den Personalbereich in Höhe von TEUR 111 (Vorjahr TEUR 105). Verbindlichkeiten
Die Aufgliederung der Verbindlichkeiten nach Restlaufzeiten geht aus dem nachfolgenden Verbindlichkeitenspiegel hervor. Die Verbindlichkeiten gegenüber der Gesellschafterin betreffen mit TEUR 57 Umsatzsteuer (Vorjahr TEUR 24) und im übrigen Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen. Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen betreffen ebenfalls Lieferungen und Leistungen. Passiver Rechnungsabgrenzungsposten Der passive Rechnungsabgrenzungsposten weist im Vorjahr den Barwert eines Teiles der zukünftigen Forderungen der Gesellschaft aus dem mit der Stadt Frankfurt abgeschlossenen Betreibervertrag aus. Diese zukünftigen Forderungen wurden zur Finanzierung der Errichtung des Kompostwerks im Rahmen einer Forfaitierung an Kreditinstitute veräußert. Die Auflösung erfolgte analog zu den Tilgungszahlungen. Im Berichtsjahr wurde die letzte Zins- und Tilgungszahlung geleistet. Weitere Angaben zur Bilanz Der Jahresüberschuss in Höhe von TEUR 1.599 soll unter Berücksichtigung der Ausschüttungssperre hinsichtlich des latenten Steuerertrages (TEUR 62) in Höhe von TEUR 1.537 an die Gesellschafterin FES Frankfurter Entsorgungs- und Service GmbH, Frankfurt am Main, ausgeschüttet werden. IV. ERGÄNZENDE ANGABENArbeitnehmerzahlen Im Jahr 2014 waren durchschnittlich beschäftigt:
Sonstige finanzielle Verpflichtungen Geschäfte mit nahestehenden Unternehmen und Personen Mit nahestehenden Unternehmen und Personen wurden im Geschäftsjahr keine Geschäfte zu marktunüblichen Bedingungen getätigt. Gesamthonorar des Abschlussprüfers Das Gesamthonorar des Abschlussprüfers für das abgeschlossene Geschäftsjahr teilt sich wie folgt auf:
V. BEZIEHUNGEN ZU VERBUNDENEN UNTERNEHMEN UND BETEILIGUNGSUNTERNEHMENMitgliedschaft im Konzern Der Jahresabschluss der Gesellschaft wird gemäß §§ 290 ff. HGB in den Konzernabschluss der FES Frankfurter Entsorgungs- und Service GmbH, Frankfurt am Main einbezogen. Der Konzernabschluss der FES Frankfurter Entsorgungs- und Service GmbH ist beim Betreiber des Bundesanzeigers elektronisch einzureichen und im Bundesanzeiger bekannt zu geben. Die FES Frankfurter Entsorgungs- und Service GmbH wird als Mutterunternehmen der RMB GmbH und als Tochterunternehmen der Stadt Frankfurt am Main aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen des § 112 HGO der Hessischen Gemeindeordnung in deren Konzernabschluss einbezogen. Der Gesellschafter REMONDIS bezieht die FES Frankfurter Entsorgungs- und Service GmbH nicht als Tochterunternehmen in deren Konzernabschluss ein. Die Gesellschaft bildet mit der FES eine umsatzsteuerliche Organschaft. Organträger ist die Muttergesellschaft. VI. ANGABEN ZU GESELLSCHAFTSORGANENGeschäftsführung Im Berichtsjahr waren Herr Benjamin Scheffler, Diplom-Kaufmann (Geschäftsführer der FES Frankfurter Entsorgungs- und Service GmbH), und Herr Aloys Oechtering, Diplom-Ingenieur Agrar (Bereichsleitung organische Abfälle der REMONDIS Assets & Services GmbH & Co. KG), als Geschäftsführer bestellt. Im Geschäftsjahr wurden weder Kredite oder Vorschüsse an die Geschäftsführer gewährt, noch Haftungsverhältnisse eingegangen. Die Angabe der Bezüge der Geschäftsführung entfällt gemäß § 286 Abs. 4 HGB.
Frankfurt am Main, den 27. Februar 2015 Die Geschäftsführung Aloys Oechtering Benjamin Scheffler Schriftliche Beschlussfassung der Gesellschafterversammlungder FES Frankfurter Entsorgungs- und Service GmbHDie Stadt Frankfurt am Main und die REMONDIS GmbH & Co. KG, Sitz München, sind alleinige Gesellschafter der FES Frankfurter Entsorgungs- und Service GmbH (FES). Die schriftliche Beschlussfassung ist gemäß § 11 Absatz 1 des Gesellschaftsvertrages zulässig. 1. Beschlussgegenstand:Die Gesellschafter sind mit der schriftlichen Abgabe der Stimmen einverstanden und weisen die Geschäftsführer an, das Ergebnis der schriftlichen Abstimmung zur Gewissheit aller Beteiligten festzustellen und in Verbindung mit der Zustellung einer Kopie der schriftlichen Abstimmung allen Gesellschaftern mitzuteilen. Stadt Frankfurt am Main: Ja Nein Enthaltung REMONDIS GmbH & Co. KG: Ja Nein Enthaltung 2. Beschlussgegenstand:Gemäß § 9 Abs. 1 ( f ) des Gesellschaftsvertrages bedürfen Beschlussfassungen der Geschäftsführung der FES Frankfurter Entsorgungs- und Service GmbH in Form von Gesellschafterbeschlüssen der Tochtergesellschaften und der Beteiligungen zu Feststellungen der Jahresabschlüsse und Verwendung der Ergebnisse sowie zu Entlastungen der Geschäftsführung der Zustimmung der Gesellschafter der FES Frankfurter Entsorgungs- und Service GmbH. Der von der Geschäftsführung der RMB Rhein-Main Biokompost GmbH aufgestellte Jahresabschluss zum 31.12.2014 ist vom beauftragten Jahresabschlussprüfer PricewaterhouseCoopers Aktiengesellschaft Wirtschaftprüfungsgesellschaft, Frankfurt am Main, geprüft und unter dem 27.02.2015 mit einem uneingeschränkten Testat bestätigt worden. Zu den einzelnen Beschlussgegenständen stimmen die Gesellschafter wie folgt: 1.1 Der Jahresabschluss der RMB Rhein-Main Biokompost GmbH zum 31.12.2014 wird mit einer Bilanzsumme von EUR 4.687.351,64 und einem Jahresüberschuss von EUR 1.598.584,20 festgestellt. Stadt Frankfurt am Main: Ja Nein Enthaltung REMONDIS GmbH & Co. KG: Ja Nein Enthaltung 1.2 Der Ausschüttung des Jahresüberschusses 2014 in Höhe von EUR 1.598.584,20 (abzüglich einer Ausschüttungssperre in Höhe von 62.493,00 EUR) wird zugestimmt. Die Ausschüttung erfolgt spätestens 14 Tage nach Beschlussfassung. Stadt Frankfurt am Main: Ja Nein Enthaltung REMONDIS GmbH & Co. KG: Ja Nein Enthaltung 1.3 Der Entlastung der Geschäftsführung der RMB Rhein-Main Biokompost GmbH für das Geschäftsjahr 2014 wird zugestimmt. Stadt Frankfurt am Main: Ja Nein Enthaltung REMONDIS GmbH & Co. KG: Ja Nein Enthaltung
Frankfurt am Main
München
Stadt Frankfurt am Main REMONDIS GmbH & Co. KG Der Magistrat Der Jahresabschluss zum 31.12.2014 wurde am 08.06.2015 festgestellt. |
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