Finanzwissen GmbH
Hannover
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2011
EUR |
31.12.2010
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
9.748,12 |
9.748,12 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
9.747,12 |
9.747,12 |
| II.
Sachanlagen |
1,00 |
1,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
772,80 |
682,38 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
49,73 |
0,00 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
723,07 |
682,38 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
10.520,92 |
10.430,50 |
Passiva
|
|
31.12.2011
EUR |
31.12.2010
EUR |
| A.
Eigenkapital |
9.030,28 |
8.616,84 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Verlustvortrag |
16.383,16 |
15.211,21 |
| III.
Jahresüberschuss |
413,44 |
-1.171,95 |
| B.
Rückstellungen |
600,00 |
1.200,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
890,64 |
613,66 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
890,64 |
613,66 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
10.520,92 |
10.430,50 |
Anhang zum 31. Dezember 2011
Finanzwissen GmbH
Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss der Finanzwissen GmbH wurde
aufgestellt.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das
Gesamtkostenverfahren gewählt.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft.
Bei der erstmaligen Aufstellung des Jahresabschlusses
nach dem BilMoG wurden die Vorjahresvergleichszahlen nicht
angepasst.
Angaben zur Bilanzierung und Bewertung
einschließlich der Vornahme steuerrechtlicher
Maßnahmen
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu
Anschaffungskosten angesetzt und sofern sie der Abnutzung
unterlagen, um planmäßige Abschreibung
vermindert.
Das Sachanlagevermögen wurde zu
Anschaffungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um die
planmäßige Abschreibung vermindert.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach
der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände linear vorgenommen.
Forderungen wurden unter Berücksichtigung aller
erkennbaren Risiken bewertet.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für
alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei
wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Verbindlichkeiten wurden zum Rückzahlungsbetrag
angesetzt.
Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen
übernommen werden.
Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht
statt.
Angaben und Ergänzungen zu einzelnen Posten der
Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung
Der Betrag der Forderungen mit einer Restlaufzeit
größer einem Jahr beträgt EUR 0,00 (Vorjahr
EUR 0,00)
Angaben und Erläuterungen zu
Rückstellungen
Im Posten sonstige Rückstellungen sind die
nachfolgenden nicht unerheblichen Positionen enthalten
Rückstellungen für Abschluss und
Prüfungskosten
Euro 600,00
Betrag der Verbindlichkeiten und Sicherungsrechte mit
einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr
Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr beträgt EUR
890,64 (Vorjahr: EUR 613,66)
Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten
mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren beträgt
EUR
0,00 (Vorjahr: EUR 0,00)
Vorschlag zur Ergebnisverwendung
Die Geschäftsführerin Frau Carmen
König und der Geschäftsführer Jörn
König schlagen in Übereinstimmung mit den
Gesellschaftern die folgende Ergebnisverwendung vor:
Der Jahresüberschuss beträgt EUR 413,44 und
wird auf neue Rechnung vorgetragen.
Die nachfolgenden Angaben vervollständigen die
in der Form der kleinen Kapitalgesellschaft erstellte
Bilanz.
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres
wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende
Personen geführt:
Frau Carmen König
Herr Jörn König
Der Jahresabschluss zum 31.12.2011 wurde am 10.5.2012
festgestellt und gebilligt.
Geschäftsführerin: Carmen König
(Kaufmännische Angestellte), Hannover
gez. Carmen König 10.5.2012
Geschäftsführer: Jörn König
(Diplom-Ing.), Hannover
gez. Jörn König 10.5.2012
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 10.05.2012
festgestellt.
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