Stammdaten

Register
Amtsgericht Stuttgart HRB 782784
Eingetragen
10.1.2022
Branche
Reparatur und Instandhaltung von SchienenfahrzeugenSonstige Instandhaltung und Reparatur von Kraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 3,5 t oder wenigerReparatur und Instandhaltung von Krafträdern
Gegenstand
Werkstattservice, Arbeitssicherheitsdienstleistungen, Durchführung von amtlichen und nichtamtlichen Untersuchungen an Fahrzeugen und Fahrzeugteilen, Durchführung von Schaden- und Wertgutachten, Prüfungen von Prüfmitteln, Qualitätsmangementdienstleistungen.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Georg Borchert
seit 10.1.2022
Geschäftsführer
Naziyettin Eroglu
seit 10.1.2022
Prokura

Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

73732 Esslingen
25.000 €
100.00%

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

WePeLo Fahrzeugtechnik GmbH

Esslingen am Neckar

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Bilanz

Aktiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Anlagevermögen 14.380,00 18.282,00
I. Sachanlagen 14.380,00 18.282,00
B. Umlaufvermögen 145.097,02 138.578,63
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 85.949,04 96.424,82
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 59.147,98 42.153,81
Summe Aktiva 159.477,02 156.860,63

Passiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Eigenkapital 78.469,92 11.447,24
I. Gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. nicht eingeforderte ausstehende Einlagen -12.500,00 -12.500,00
III. eingefordertes Kapital 12.500,00 12.500,00
IV. Verlustvortrag 1.052,76 1.316,80
V. Jahresüberschuss 67.022,68 264,04
B. Rückstellungen 16.540,26 1.000,00
C. Verbindlichkeiten 64.466,84 144.413,39
Summe Passiva 159.477,02 156.860,63

Anhang

A. Allgemeine Angaben

Der Jahresabschluss der WePeLo Fahrzeugtechnik GmbH mit Sitz in Esslingen am Neckar (Amtsgericht Stuttgart, HRB 782784) wurde auf der Grundlage der Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches in der Fassung des Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetzes (BilRUG) und den Vorschriften des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG) aufgestellt. Er besteht aus der Bilanz, der Gewinn- und Verlustrechnung sowie dem Anhang.

Größenabhängige Erleichterungen bei der Erstellung (§§ 266,  276, 288 HGB) und bei der Offenlegung (§ 326 HGB) des Jahresabschlusses werden in Anspruch genommen.

I. Bilanzierungsmethoden

Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen, Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten verrechnet worden.

Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden sowie die Rechnungsabgrenzungsposten wurden in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend aufgegliedert.

Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen. Aufwendungen für die Gründung des Unternehmens und für die Beschaffung des Eigenkapitals, sowie für immaterielle Vermögensgegenstände, die nicht entgeltlich erworben wurden, wurden nicht bilanziert.

Rückstellungen wurden nur im Rahmen des § 249 HGB und Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach den Vorschriften des § 250 HGB gebildet. Haftungsverhältnisse i.S. von § 251 HGB sind ggf. nachfolgend gesondert angegeben.

II. Bewertungsmethoden

Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorangegangenen Geschäftsjahres überein. Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen. Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen dem Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden.

Einzelne Positionen wurden wie folgt bewertet:

1. Anlagevermögen

Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagevermögen sind zu Anschaffungskosten vermindert um planmäßige (und ggf. außerplanmäßige) Abschreibungen bewertet. Die Abschreibungen werden linear über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer vorgenommen. Finanzanlagen sind zu Anschaffungskosten oder mit dem niedrigeren beizulegenden Wert bewertet.

Die Gesellschaft verzichtet auf eine Inanspruchnahme des Wahlrechts gemäß § 248 Abs. 2 Satz 1 HGB. Selbstgeschaffene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens werden insoweit nicht aktiviert.

2. Umlaufvermögen

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden zum jeweiligen Nennwert oder dem niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt. Allen erkennbaren Risiken wird durch angemessene, einzeln vorgenommene Abwertungen Rechnung getragen. Hinsichtlich des allgemeinen Kreditrisikos ist eine Pauschalwertberichtigung für Forderungen aus dem Liefer- und Leistungsverkehr mit 1% gebildet worden.

Guthaben bei Kreditinstituten sind zum Nennwert bewertet.

3. Rückstellungen

Die Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen und sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages bewertet. Zukünftige Preis- und Kostensteigerungen werden berücksichtigt, sofern ausreichend objektive Hinweise für deren Eintritt vorliegen. Rückstellungen mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst.

4. Verbindlichkeiten

Die Verbindlichkeiten werden mit dem Erfüllungsbetrag bewertet.

5. Latente Steuern

Die Gesellschaft hat von dem Wahlrecht gemäß § 274a Nr. 4 HGB, auf die Abgrenzung latenter Steuern zu verzichten, Gebrauch gemacht.

B. Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz

Forderungen gegen Gesellschafter lagen am Bilanzstichtag nicht vor.

Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschafter lagen am Bilanzstichtag nicht vor.

C. Sonstige Angaben

I. Arbeitnehmer

Im Jahresdurchschnitt beschäftigte die Gesellschaft 10 Arbeitnehmer.

D. Forderungsspiegel

Es bestanden Forderungen aus Lieferungen und Leistungen mit einer Restlaufzeit von 1 Jahr i.H. v. EUR 68.574,47. Sonstige Forderungen mit einer Restlaufzeit von 1 Jahr bestanden i.H.v. EUR 17.374,57.

E. Verbindlichkeitenspiegel

Es bestanden Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen mit einer Restlaufzeit von 1 Jahr i.H. v. EUR 9.425,66. Sonstige Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von 1 Jahr bestanden i.H.v. EUR 55.041,18.

F. Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle Verpflichtungen

I. Haftungsverhältnisse gemäß § 251 HGB

Am Abschlussstichtag bestanden keine Haftungsverhältnisse im Sinne des § 251 HGB.

II. Sonstige finanzielle Verpflichtungen gemäß § 285 Nr. 3 HGB

Sonstige finanzielle Verpflichtungen, die nicht in der Bilanz auszuweisen und auch keine Haftungsverhältnisse i. S. von § 251 HGB sind, die für die Beurteilung der Lage des Unternehmens von Bedeutung sind, bestanden Abschlussstichtag nicht.

Unterzeichnung des Jahresabschlusses 2023

 

Esslingen am Neckar, den 26.06.2024

Gez. Georg Borchert, (Geschäftsführer)

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 4.7.2024.

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