febu
Ingenieurgesellschaft mbH
Hirschberg
(vormals:
Schriesheim)
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
14.598,51 |
19.443,51 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
6,00 |
6,00 |
| II.
Sachanlagen |
14.592,51 |
19.437,51 |
| B.
Umlaufvermögen |
136.707,37 |
157.411,67 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
74.615,31 |
101.353,78 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
2.295,57 |
0,00 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
62.092,06 |
56.057,89 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
151.305,88 |
176.855,18 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
22.864,92 |
2.895,38 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Bilanzverlust |
2.135,08 |
22.104,62 |
| davon
Verlustvortrag |
22.104,62 |
23.109,17 |
| B.
Rückstellungen |
120.494,28 |
145.899,40 |
| C.
Verbindlichkeiten |
7.946,68 |
28.060,40 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
5.799,25 |
15.870,72 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
151.305,88 |
176.855,18 |
Anhang
Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss der febu Ingenieurgesellschaft
mbH wurde auf der Grundlage der
Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs
aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren
die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft als kleine
Kapitalgesellschaft einzustufen. Die Gesellschaft hat das
Merkmal "Umsatzerlöse von 9.680.000 EUR in den 12
Monaten vor dem Abschlußstichtag" und das Merkmal "im
Jahresdurchschnitt nicht mehr als fünfzig
Arbeitnehmer" an den Abschlußstichtagen von zwei
aufeinanderfolgenden Geschäftsjahren nicht
überschritten.
Bei der erstmaligen Aufstellung des Jahresabschlusses
nach dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) wurden
die Vorjahresvergleichszahlen auf Grund des Wahlrechts des
Art. 67 Abs. 8 Satz 2 EGHGB nicht angepasst.
Soweit Wahlrechte für Angaben in der Bilanz, in
der Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang
ausgeübt werden können, wurde der Vermerk in der
Bilanz bzw. in der Gewinn- und Verlustrechnung
gewählt.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das
Gesamtkostenverfahren gewählt.
Besonderheiten der Form des Jahresabschlusses
Für einen Darstellungswechsel insbesondere wegen
dem Erforderniss einer klaren und übersichtlichen
Gliederung, der Darstellung der Ausweiswahlrechte oder etwa
wegen Platzproblemen in der Bilanz und GuV, gab es keine
Veranlassung.
Ausweis der nach § 265 Abs. 7 Nr. 2 HGB
zusammengefassten Posten
Zur Vergrößerung der Klarheit der
Darstellung wurden in der Bilanz einzelne Posten des
Gliederungsschemas in § 266 HGB zusammengefasst.
Angabe und Erläuterung von nicht vergleichbaren
Vorjahreszahlen
Der Jahresabschluss enthält einzelne Posten,
deren Werte mit den Vorjahreszahlen nicht vergleichbar
sind.
Angaben zur Bilanzierung und Bewertung
einschließlich steuerrechtlicher Maßnahmen
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu
Anschaffungskosten angesetzt und sofern sie der Abnutzung
unterlagen, um planmäßige Abschreibungen
vermindert.
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach
der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände linear und degressiv
vorgenommen.
Der Übergang von der degressiven zur linearen
Abschreibung erfolgt in den Fällen, in denen dies zu
einer höheren Jahresabschreibung führt.
Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens
bis zu einem Wert von Euro 150,00 wurden im Jahr des
Zugangs voll abgeschrieben. Gegenstände des
Anlagevermögens mit einem Wert zwischen Euro 150,00
und Euro 1.000,00 wurden aktiviert und planmäßig
auf die Nutzungsdauer von 5 Jahren verteilt. Dabei wurde
unterstellt, dass die steuerrechtliche
Sammelpostenbewertung geringwertiger Wirtschaftsgüter
mit den Grundsätzen ordnungsgemäßer
Buchführung unter Beachtung des Grundsatzes der
Wirtschaftlichkeit und Wesentlichkeit im Einklang steht.
Forderungen und Wertpapiere wurden unter
Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet.
Die Steuerrückstellungen beinhalten die das
Geschäftsjahr betreffenden, noch nicht veranlagten
Steuern.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für
alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei
wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag
angesetzt.
Gegenüber dem Vorjahr abweichende Bilanzierungs-
und Bewertungsmethoden
Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen
übernommen werden. Ein grundlegender Wechsel von
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gegenüber dem
Vorjahr fand nicht statt.
Sofern Pensionszusagen erteilt waren, wurden
Rückstellungen zum 31.12.2010 abweichend von den
steuerrechtlichen Wertansätzen gebildet. Eine
Bewertung der Pensionsrückstellungen erfolgte
letztmals zum 31.12.2009 nach den steuerrechtlichen
Vorschriften.
Das Deckungskapital - soweit vorhanden - wurde unter
Berücksichtigung des Saldierungsgebots auf der
Passivseite der Bilanz ausgewiesen.
Im Falle abweichender Jahresergebnisse nach Handels-
und Steuerrecht wurden Steuerlatenzen nach § 274 HGB
auf Postenebene ermittelt, aktive und passive
Überhänge wurden saldiert und entsprechend nach
der Nettomethode unter Ausübung des
Aktivierungswahlrechts für aktive latente Steuern im
handelsrechtlichen Jahresabschluss
abgebildet.
Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten der
Bilanz und Gewinn- und
Verlustrechnung
Pensionsrückstellungen
Eine bestimmte versicherungsmathematische
Bewertungsmethode wurde nach dem
Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) nicht
vorgeschrieben. Neben einem modifizierten Teilwertverfahren
konnte auch die Projected Unit Credit Method (PUC-Methode)
verwendet werden. Bei der PUC-Methode wird zu jedem
Bilanzstichtag nur der Teil der Verpflichtung bewertet, der
bereits erdient ist. Für diesen Teil der Verpflichtung
wird der Anwartschaftsbarwert unter Berücksichtigung
von Trendannahmen (Gehalt/Rente/Fluktuation) angesetzt. Bei
der Teilwertmethode wird von einer während der
gesamten Dienstzeit gleichmäßigen
Aufwandsverteilung ausgegangen. Hiernach wird vom
Anwartschaftsbarwert der vollen Verpflichtung der Barwert
gleich bleibender fiktiver Prämie (Nettoprämie)
abgezogen. Es wird hierbei unterstellt, dass die Zusage, so
wie diese am Bilanzstichtag vorliegt bereits ab Eintritt in
das Unternehmen bestanden hat. Erhöhungen der Zusage
haben somit auch Auswirkungen auf die Prämien in der
Vergangenheit. Die PUC-Methode führt
regelmäßig zu niedrigeren
Rückstellungswerten im Vergleich zum
Teilwertverfahren.
Zur Ermittlung der Pensionsrückstellung wurde
die PUC-Methode angewendet.
Für die Berechnungen wurden folgende Annahmen
getroffen:
Rechnungszins
(Bilanzstichtag)
|
5,15
|
%
|
erwartete Lohn- und
Gehaltssteigerungen
|
2,00
|
%
|
zugrunde gelegte
Sterbetafel
|
RT 2005 G von Prof. Dr.
K. Heubeck
|
|
Aus der geänderten Bewertung der laufenden
Pensionen war zum 01.01.2010 eine Teilauflösung der
Rückstellungen erforderlich, da der handelsrechtliche
Erfüllungsbetrag zum 01.01.2010 niedriger war als der
Teilwert der Pensionsrückstellung zum 31.12.2009. Vom
Beibehaltungswahlrecht wurde kein Gebrauch gemacht. Die aus
der Auflösung resultierenden Beträge wurden
unmittelbar in die Gewinnrücklagen eingestellt.
Verrechnung von Vermögensgegenständen und
Schulden
Für die Saldierung von Schulden aus
Altersvorsorgeverpflichtungen mit verrechnungsfähigen
Vermögenswerten wurden folgende Werte ermittelt:
Verrechnung von Vermögensgegenständen
und Schulden
|
Euro
|
Erfüllungsbetrag
von Pensionszusagen zum 01.01.2010
|
100.974,00
|
Erfüllungsbetrag
von Pensionszusagen zum 31.12.2010 (SOLL)
|
125.976,00
|
Zeitwert der
verrechneten Vermögenswerte (Deckungskapital)
|
19.439,00
|
Erfüllungsbetrag
von Pensionszusagen zum 31.12.2010 (IST)
|
125.976,00
|
Saldierte Pensionsverpflichtung zum
Stichtag: 106.537,00 EUR
Sonstige Pflichtangaben
Angaben zur Vermittlung eines besseren Einblicks in die
Vermögens-, Finanz- und Ertragslage
Die nachfolgenden, zusätzlichen Angaben sind bei
der Beurteilung der wirtschaftlichen Lage zu beachten:
Namen der Geschäftsführer
zu gesetzlichen Vertretung waren befugt:
Albert
Fehr
Katja Fehr
Angaben zu Ausleihungen, Forderungen und
Verbindlichkeiten gegenüber Geschäftsführern
und
Gesellschaftern (§ 42 Abs. 3 GmbHG / § 264c
Abs. 1 HGB)
Gegenüber Geschäftsführern und
Gesellschaftern bestehen die nachfolgenden Rechte und
Pflichten:
| • |
Forderungen 2.295,57€
|
| • |
Verbindlichkeiten
0,00€
|
Unterschrift der Geschäftsleitung
69198 Schriesheim, den 14. Juli 2011
Albert
Fehr
Katja Fehr
Geschäftsführer der febu Ingenieurgesellschaft
mbH
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 14.07.2011 festgestellt.
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