febu Ingenieurgesellschaft mbHLiquidiert

69493 Hirschberg an der Bergstraße, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Mannheim HRB 432976
Eingetragen
3.2.2004
Branche
Ingenieurbüros für bautechnische Gesamtplanung von Ingenieurbauwerken und VerkehrsanlagenIngenieurbüros für Fachplanung von technischer GebäudeausrüstungIngenieurbüros für Tragwerksplanung
Gegenstand
Die Erbringung von Ingenieurleistungen im Zusammenhang mit dem Bau und Betrieb von Eisenbahnanlagen und sonstigen Ingenieurbauwerken, insbesondere die Beratung, Erstellung von Gutachten, Überwachung von Bautätigkeiten und Koordination von Sicherheitsmaßnahmen.

Historie

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Management

NameRolle
Albert Fehr
seit 1.8.2022
Liquidator
Katja Fehr
seit 1.8.2022
Liquidator

Konzern- und Jahresabschlüsse

febu Ingenieurgesellschaft mbH

Hirschberg

(vormals: Schriesheim)

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010

Bilanz

Aktiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Anlagevermögen 14.598,51 19.443,51
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 6,00 6,00
II. Sachanlagen 14.592,51 19.437,51
B. Umlaufvermögen 136.707,37 157.411,67
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 74.615,31 101.353,78
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 2.295,57 0,00
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 62.092,06 56.057,89
Bilanzsumme, Summe Aktiva 151.305,88 176.855,18

Passiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Eigenkapital 22.864,92 2.895,38
I. gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Bilanzverlust 2.135,08 22.104,62
davon Verlustvortrag 22.104,62 23.109,17
B. Rückstellungen 120.494,28 145.899,40
C. Verbindlichkeiten 7.946,68 28.060,40
davon mit Restlaufzeit bis 1 Jahr 5.799,25 15.870,72
Bilanzsumme, Summe Passiva 151.305,88 176.855,18

Anhang


Allgemeine Angaben

Der Jahresabschluss der febu Ingenieurgesellschaft mbH wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.

Nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft als kleine Kapitalgesellschaft einzustufen. Die Gesellschaft hat das Merkmal "Umsatzerlöse von 9.680.000 EUR in den 12 Monaten vor dem Abschlußstichtag" und das Merkmal "im Jahresdurchschnitt nicht mehr als fünfzig Arbeitnehmer" an den Abschlußstichtagen von zwei aufeinanderfolgenden Geschäftsjahren nicht überschritten.

Bei der erstmaligen Aufstellung des Jahresabschlusses nach dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) wurden die Vorjahresvergleichszahlen auf Grund des Wahlrechts des Art. 67 Abs. 8 Satz 2 EGHGB nicht angepasst.

Soweit Wahlrechte für Angaben in der Bilanz, in der Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang ausgeübt werden können, wurde der Vermerk in der Bilanz bzw. in der Gewinn- und Verlustrechnung gewählt.

Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gewählt.

Besonderheiten der Form des Jahresabschlusses

Für einen Darstellungswechsel insbesondere wegen dem Erforderniss einer klaren und übersichtlichen Gliederung, der Darstellung der Ausweiswahlrechte oder etwa wegen Platzproblemen in der Bilanz und GuV, gab es keine Veranlassung.

Ausweis der nach § 265 Abs. 7 Nr. 2 HGB zusammengefassten Posten

Zur Vergrößerung der Klarheit der Darstellung wurden in der Bilanz einzelne Posten des Gliederungsschemas in § 266 HGB zusammengefasst.

Angabe und Erläuterung von nicht vergleichbaren Vorjahreszahlen

Der Jahresabschluss enthält einzelne Posten, deren Werte mit den Vorjahreszahlen nicht vergleichbar sind.

Angaben zur Bilanzierung und Bewertung einschließlich steuerrechtlicher Maßnahmen

Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und sofern sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige Abschreibungen vermindert.

Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert.

Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände linear und degressiv vorgenommen.

Der Übergang von der degressiven zur linearen Abschreibung erfolgt in den Fällen, in denen dies zu einer höheren Jahresabschreibung führt.

Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens bis zu einem Wert von Euro 150,00 wurden im Jahr des Zugangs voll abgeschrieben. Gegenstände des Anlagevermögens mit einem Wert zwischen Euro 150,00 und Euro 1.000,00 wurden aktiviert und planmäßig auf die Nutzungsdauer von 5 Jahren verteilt. Dabei wurde unterstellt, dass die steuerrechtliche Sammelpostenbewertung geringwertiger Wirtschaftsgüter mit den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung unter Beachtung des Grundsatzes der Wirtschaftlichkeit und Wesentlichkeit im Einklang steht.

Forderungen und Wertpapiere wurden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet.

Die Steuerrückstellungen beinhalten die das Geschäftsjahr betreffenden, noch nicht veranlagten Steuern.

Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.

Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt.

Gegenüber dem Vorjahr abweichende Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen übernommen werden. Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht statt.

Sofern Pensionszusagen erteilt waren, wurden Rückstellungen zum 31.12.2010 abweichend von den steuerrechtlichen Wertansätzen gebildet. Eine Bewertung der Pensionsrückstellungen erfolgte letztmals zum 31.12.2009 nach den steuerrechtlichen Vorschriften.

Das Deckungskapital - soweit vorhanden - wurde unter Berücksichtigung des  Saldierungsgebots auf der Passivseite der Bilanz ausgewiesen.

Im Falle abweichender Jahresergebnisse nach Handels- und Steuerrecht wurden Steuerlatenzen nach § 274 HGB auf Postenebene ermittelt, aktive und passive Überhänge wurden saldiert und entsprechend nach der Nettomethode unter Ausübung des Aktivierungswahlrechts für aktive latente Steuern im handelsrechtlichen Jahresabschluss abgebildet.   

Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung

Pensionsrückstellungen

Eine bestimmte versicherungsmathematische Bewertungsmethode wurde nach dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) nicht vorgeschrieben. Neben einem modifizierten Teilwertverfahren konnte auch die Projected Unit Credit Method (PUC-Methode) verwendet werden. Bei der PUC-Methode wird zu jedem Bilanzstichtag nur der Teil der Verpflichtung bewertet, der bereits erdient ist. Für diesen Teil der Verpflichtung wird der Anwartschaftsbarwert unter Berücksichtigung von Trendannahmen (Gehalt/Rente/Fluktuation) angesetzt. Bei der Teilwertmethode wird von einer während der gesamten Dienstzeit gleichmäßigen Aufwandsverteilung ausgegangen. Hiernach wird vom Anwartschaftsbarwert der vollen Verpflichtung der Barwert gleich bleibender fiktiver Prämie (Nettoprämie) abgezogen. Es wird hierbei unterstellt, dass die Zusage, so wie diese am Bilanzstichtag vorliegt bereits ab Eintritt in das Unternehmen bestanden hat. Erhöhungen der Zusage haben somit auch Auswirkungen auf die Prämien in der Vergangenheit. Die PUC-Methode führt regelmäßig zu niedrigeren Rückstellungswerten im Vergleich zum Teilwertverfahren.

Zur Ermittlung der Pensionsrückstellung wurde die PUC-Methode angewendet.

Für die Berechnungen wurden folgende Annahmen getroffen:
  

Rechnungszins (Bilanzstichtag)
5,15
%
erwartete Lohn- und Gehaltssteigerungen
2,00
%
zugrunde gelegte Sterbetafel
RT 2005 G von Prof. Dr. K. Heubeck
 


Aus der geänderten Bewertung der laufenden Pensionen war zum 01.01.2010 eine Teilauflösung der Rückstellungen erforderlich, da der handelsrechtliche Erfüllungsbetrag zum 01.01.2010 niedriger war als der Teilwert der Pensionsrückstellung zum 31.12.2009. Vom Beibehaltungswahlrecht wurde kein Gebrauch gemacht. Die aus der Auflösung resultierenden Beträge wurden unmittelbar in die Gewinnrücklagen eingestellt.

Verrechnung von Vermögensgegenständen und Schulden

Für die Saldierung von Schulden aus Altersvorsorgeverpflichtungen mit verrechnungsfähigen Vermögenswerten wurden folgende Werte ermittelt:
  

Verrechnung von Vermögensgegenständen und Schulden
Euro
Erfüllungsbetrag von Pensionszusagen zum 01.01.2010
100.974,00
Erfüllungsbetrag von Pensionszusagen zum 31.12.2010 (SOLL)
125.976,00
Zeitwert der verrechneten Vermögenswerte (Deckungskapital)
19.439,00
Erfüllungsbetrag von Pensionszusagen zum 31.12.2010 (IST)
125.976,00


 Saldierte Pensionsverpflichtung zum Stichtag:  106.537,00 EUR

Sonstige Pflichtangaben

Angaben zur Vermittlung eines besseren Einblicks in die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage

Die nachfolgenden, zusätzlichen Angaben sind bei der Beurteilung der wirtschaftlichen Lage zu beachten:

Namen der Geschäftsführer

zu gesetzlichen Vertretung waren befugt:   Albert Fehr               Katja Fehr
  


Angaben zu Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Geschäftsführern und Gesellschaftern (§ 42 Abs. 3 GmbHG / § 264c Abs. 1 HGB)

Gegenüber Geschäftsführern und Gesellschaftern bestehen die nachfolgenden Rechte und Pflichten:
  

Forderungen 2.295,57€

Verbindlichkeiten  0,00€

 

Unterschrift der Geschäftsleitung
 

69198 Schriesheim, den 14. Juli 2011
 

Albert Fehr              Katja Fehr
  Geschäftsführer der febu Ingenieurgesellschaft mbH

  

sonstige Berichtsbestandteile


Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 14.07.2011 festgestellt.

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