Erbringung von Beratungsleistungen auf dem Gebiet der Informationstechnologie
Tanz-Restaurant Lauinger GmbH
Neudorfstraße 66, 76316 Malsch, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Betina Daferner seit 28.9.2016 | Prokura |
Dagmar Sammüller seit 10.6.2009 | Geschäftsführer |
Bernhard Laubinger seit 1.12.2006 | Geschäftsführer |
Wirtschaftlich Berechtigte
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Identifizierte Personen (2)
| Name | Anteil |
|---|---|
| 50.00% | |
| 50.00% |
Gesellschafter
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
2 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Tanz-Restaurant Lauinger GmbHMalschJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010BILANZ ZUM 31. DEZEMBER 2010Aktiva
ANHANG FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2010A. ALLGEMEINE ANGABEN ZUM JAHRESABSCHLUSSDer Jahresabschluss wurde nach den handelsrechtlichen Rechnungslegungsvorschriften in EURO unter Gegenüberstellung der Werte zum 31. Dezember 2009 aufgestellt. Die Aufstellung des Jahresabschlusses 2010 erfolgt unter erstmaliger Anwendung der neuen Bestimmungen des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG). Die Bilanzierung wurde angepasst. Zum 01. Januar 2010 ergaben sich aufgrund des Übergangs auf die Rechnungslegungsvorschriften nach BilMoG keine Änderungen. Die Vorjahreszahlen wurden nicht angepasst (Art. 67 Abs. 8 Satz 2 EGHGB). Aufgrund der erstmaligen Anwendung der neuen Bilanzierungsvorschriften wurden die im Vorjahr angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze nicht voll umfänglich fortgeführt. Der Jahresabschluss wurde entsprechend den Gliederungsvorschriften des HGB aufgestellt (§§ 265, 266 ff. HGB). Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren (§ 275 Abs. 2 HGB) aufgestellt. B. BILAZIERUNGS- UND BEWERTUNGSMETHODENSachanlagen sind mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um planmäßige lineare Abschreibungen, bewertet. Sie haben eine Nutzungsdauer von 3 bis 11 Jahren. Geringwertige Wirtschaftsgüter bis zu einem Wert von € 410,00 werden im Jahr des Zugangs sofort als Betriebsausgaben behandelt (entsprechend § 6 Abs. 2 EStG). Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sowie Waren werden zu Anschaffungskosten oder den niedrigeren Tagespreisen bewertet (§ 253 Abs. 1 und 4 HGB). Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden mit dem Nominalwert unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet. Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten sind zu Nominalwerten angesetzt. Aktive Rechnungsabgrenzungsposten beinhalten Ausgaben vor dem Abschlussstichtag, soweit sie Aufwendungen für einen bestimmten Zeitpunkt danach darstellen. Steuerrückstellungen sind nach den Grundsätzen vernünftiger kaufmännischer Beurteilung ermittelt. Sonstigen Rückstellungen werden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags bewertet. Verbindlichkeiten sind mit ihren Erfüllungsbeträgen angesetzt. C. Angaben zur BilanzForderungen und sonstige Vermögensgegenstände Die Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände haben in Höhe von € 6.571,78 eine Restlaufzeit von über einem Jahr. Eigenkapital Das im Handelsregister eingetragene Kapital beträgt DM 80.000,00, es ist noch nicht auf EURO umgestellt. (Art. 42 Abs. 3 EGHGB). Verbindlichkeiten Es bestehen keine Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit über fünf Jahren. Gegenüber Gesellschaftern bestanden am 31.12.2010 Verbindlichkeiten in Höhe von € 11.751,25. D. Sonstige AngabenZur Geschäftsführung war im Berichtsjahr berechtigt:
Die Geschäftsführerin ist alleinvertretungsberechtigt und von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. Von den Erleichterungen nach §§ 274a, 288 HGB wurde Gebrauch gemacht.
Malsch, den 27. Januar 2012 Tanz - Restaurant Lauinger GmbH Die Geschäftsführerin Dagmar Sammüller Offenlegungsangaben § 328 Abs. 1 Nr. 1 S. 2 HGB Der Jahresabschluss wurde am 10.02.2012 festgestellt. |
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