Friseur
GmbH Greifswald
Greifswald
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
212.797,94 |
107.251,95 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
3.506,04 |
16,04 |
| II.
Sachanlagen |
209.291,90 |
107.235,91 |
| B.
Umlaufvermögen |
94.388,98 |
155.245,51 |
| I.
Vorräte |
42.146,37 |
37.193,46 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
40.999,91 |
99.501,62 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
16.355,04 |
18.496,71 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
11.242,70 |
18.550,43 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
9.194,06 |
2.907,16 |
| D.
Aktiver Unterschiedsbetrag aus der
Vermögensverrechnung |
6.238,00 |
0,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
322.618,98 |
265.404,62 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
85.088,07 |
109.965,77 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.666,85 |
25.666,85 |
| II.
Gewinnvortrag |
84.298,92 |
66.245,57 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
24.877,70 |
-18.053,35 |
| B.
Rückstellungen |
9.445,50 |
61.525,91 |
| C.
Verbindlichkeiten |
228.085,41 |
93.912,94 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
33.645,37 |
39.706,23 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
322.618,98 |
265.404,62 |
Anhang
1. Allgemeine Angaben und Erläuterungen
Der Jahresabschluss der Friseur GmbH Greifswald
zum 31. Dezember 2010 wurde auf der Grundlage der
Gliederungs‑, Bilanzierungs- und
Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft.
Von den größenabhängigen
Erleichterungen für kleine Kapitalgesellschaften bei
der Erstellung (§§ 266 Abs. 1, 276, 288 HGB) und
bei der Offenlegung (§ 326 HGB) des Jahresabschlusses
wurde Gebrauch gemacht.
Gemäß Art. 66 ( 4 ) EGHGB n. F. werden die
Regelungen des BilMoG erstmals für das Wirtschaftsjahr
2010 angewendet.
Im Geschäftsjahr 2010 war Frau Andrea Beckmann
zur Geschäftsführerin bestellt. Weitere
Geschäftsführer waren nicht bestellt.
2. Bilanzierungsmethoden
Soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist,
sind im Jahresabschluss sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden,
Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge
enthalten.
Die Posten der Aktivseite sind nicht mit den
Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit den
Erträgen, Grundstücksrechte nicht mit
Grundstückslasten verrechnet worden.
Das Anlage- und Umlaufvermögen, das
Eigenkapital, die Schulden sowie die
Rechnungsabgrenzungsposten wurden in der Bilanz gesondert
ausgewiesen und sind hinreichend aufgegliedert. ( §
247 HGB )
Das Anlagevermögen enthält nur
Gegenstände, die bestimmt sind, dauernd dem
Geschäftsbetrieb zu dienen.
Die Entwicklung und Gliederung der einzelnen
Posten des Anlagevermögens ist aus dem
Anlagenspiegel ersichtlich. ( § 268 ( 2 )
HGB )
Rückstellungen wurden nur im Rahmen des
§ 249 HGB und gebildet.
3. Bewertungsmethoden
Bei der Bewertung wurde von der
Fortführung des Unternehmens ausgegangen.
Die Vermögensgegenstände und Schulden
wurden einzeln bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden,
namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste,
die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind,
berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen
dem Abschlussstichtag und der Aufstellung des
Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne sind nur
berücksichtigt worden, wenn diese bis zum
Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und
Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig
vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden.
Einzelne Positionen wurden wie folgt bewertet:
Die Bewertung des Anlagevermögens erfolgt
zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten. Bei den
Gegenständen des Anlagevermögens, deren Nutzung
zeitlich begrenzt ist, sind die Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten um planmäßige lineare
Abschreibungen gemindert (§ 253 ( 1 ) HGB).
Grundlage der planmäßigen Abschreibung ist die
voraus- sichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen
Vermögensgegenstandes.
Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens von geringstem Wert wurden sofort
abgeschrieben. Wirtschaftsgüter von geringem Wert
wurden im Zugangsjahr in voller Höhe als
Betriebsausgaben abgezogen.
Die Bewertung der Waren erfolgte mit den
Anschaffungskosten unter Beachtung des Niederwertprinzips.
Forderungen, sonstige
Vermögensgegenstände und liquide Mittel sind mit
dem Nennbetrag bewertet.
Die Rückstellungen sind in Höhe der
wahrscheinlichen Inanspruchnahme dotiert.
Die Bilanzierung der Verbindlichkeiten erfolgt
zum Rückzahlbetrag.
Am Bilanzstichtag bestanden Verbindlichkeiten
mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren in
Höhe von 38.270,00 EUR.
4. Angaben zu Positionen der Gewinn- und
Verlustrechnung
Die Gewinn- und Verlustrechnung wird nach dem
Gesamtkostenverfahren aufgestellt (§ 275 Abs. 2
HGB).
(Ort,
Datum) (Unterschrift)
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 20.04.2011 festgestellt.
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