Räder-Zell GmbH
Düsseldorf
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
1,50 |
1,50 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
0,50 |
0,50 |
| II.
Sachanlagen |
1,00 |
1,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
13.646,96 |
11.750,08 |
| I.
Vorräte |
11.500,00 |
10.915,09 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
2.146,96 |
287,16 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
0,00 |
547,83 |
| C.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
0,00 |
32.012,21 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
13.648,46 |
43.763,79 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
12.248,46 |
0,00 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.564,59 |
25.564,59 |
| II.
Verlustvortrag |
57.576,80 |
61.666,73 |
| III.
Jahresüberschuss |
44.260,67 |
4.089,93 |
| IV.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
0,00 |
32.012,21 |
| B.
Rückstellungen |
1.400,00 |
1.400,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
0,00 |
42.363,79 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
0,00 |
42.363,79 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
13.648,46 |
43.763,79 |
Anhang
Anhang 2010
der
Räder - Zell GmbH
I. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der
Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des
Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen
Vorschriften wurden die Regelungen des GmbH-Gesetzes
beachtet.
Größenabhängige Erleichterungen bei
der Erstellung (§§ 266 Abs. 1, 276, 288 HGB) des
Jahresabschlusses wurden in Anspruch genommen.
Der Jahresabschluss wurde entsprechend den
Gliederungsvorschriften
der
§§ 266 ff HGB aufgestellt.
II. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Bilanzierungsmethoden:
Der vorliegende Jahresabschluss ist
grundsätzlich unter Beibehaltung der für den
Vorjahresabschluss angewendeten Gliederungs- und
Bewertungsgrundsätzen nach den für kleine
Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des
Handelsgesetzbuches und den ergänzenden Vorschriften
des GmbH-Gesetzes aufgestellt.
Der Jahresabschluss wurde erstmals nach den
Vorschriften des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes
(BilMoG) aufgestellt. Die bisherige Form der Darstellung
und die bisher angewandten Bewertungsmethoden wurden nur
soweit erforderlich angepasst. Eine Durchbrechung der
Stetigkeit liegt insoweit nicht vor. Die Vorjahreszahlen
wurden entsprechend EGHGB nicht angepasst.
Im Jahresabschluss sind sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden,
Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge
enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.
Die Posten der Aktivseite sind nicht mit den Posten der
Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen
verrechnet worden.
Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände
aus, die dazu bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb
dauernd zu dienen.
Rückstellungen wurden nur im Rahmen des §
249 HGB gebildet.
Bewertungsmethoden:
Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des
Geschäftsjahres stimmten mit denen der Schlussbilanz
des vorangegangenen Geschäftsjahres überein. Bei
der Bewertung wurde von der Fortführung des
Unternehmens ausgegangen. Die
Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln
bewertet.
Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind
alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum
Abschlussstichtag entstanden sind berücksichtigt
worden, selbst wenn diese erst zwischen Abschlussstichtag
und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden
sind.
Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn Sie
bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen
und Erträge des Geschäftsjahres sind
unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung
berücksichtigt worden.
Einzelne Posten wurden wie folgt bewertet:
Das Sachanlagevermögen wird zu
Anschaffungskosten abzüglich nutzungsbedingter
planmäßiger Abschreibungen bilanziert. Die
beweglichen Anlagegüter werden linear abgeschrieben.
Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungs-
oder Herstellungskosten
bis € 150
wurden aus Vereinfachungsgründen entsprechend § 6
Abs. 2 EStG im Erwerbsjahr voll, solche mit Anschaffungs-
oder Herstellungskosten von € 150 bis €
1.000 mit 20%, abgeschrieben (§ 6 Abs. 2a EStG).
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens
wurden grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt.
Die Waren sind mit ihren Anschaffungskosten
berücksichtigt worden.
Flüssige Mittel werden zu Nominalwerten
angesetzt.
Die sonstigen Rückstellungen erfassen alle
erkennbaren Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten und
sind mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig
ist. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr
als einem Jahr werden mit dem ihrer Restlaufzeit
entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der
vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst.
Verbindlichkeiten werden mit ihrem
Erfüllungsbetrag bilanziert.
III. Angaben zur Bilanz
Die Entwicklung des Anlagevermögens
(Anlagenspiegel) ist nachfolgend dargestellt. Hieraus
ergeben sich auch die Abschreibungen des
Geschäftsjahres.
IV. Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung
Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem
Gesamtkostenverfahren
(§ 275 Abs. 2 HGB) aufgestellt.
V. Sonstige Pflichtangaben
Da es sich um eine kleine Gesellschaft im Sinne des
§ 267 HGB handelt, wird von den
größenabhängigen Erleichterungen des §
288 HGB Gebrauch gemacht.
Durchschnittliche Zahl der während des
Geschäftsjahres beschäftigten Arbeitnehmer
Geschäftsführer
1
1
Geschäftsführung
Der Geschäftsführer ist
alleinvertretungsberechtigt und von den Beschränkungen
des § 181 BGB befreit.
Düsseldorf, den 22.12.2011 Agnieszka
Glowniak
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 22.12.2011 festgestellt.
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