Räder-Zell GmbHLiquidiert

40549 Düsseldorf, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Düsseldorf HRB 16477
Eingetragen
6.5.1981
Branche
Großhandel mit Fahrrädern, E-Bikes, deren Teilen und ZubehörGroßhandel mit WerkzeugmaschinenHerstellung von Fahrrädern sowie von Behindertenfahrzeugen
Gegenstand
Der Handel mit Rädern, Rollen und Transportgeräten und die Fortführung des bisher unter der Firma Räder-Zell, Claus Eberhard Zell, Inhaber Heinz Brandt, geführten Einzelunternehmens (HR A 5188).

Historie

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Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
Agnieszka Kinga Glowniak
100.00%

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Agnieszka Kinga Glowniak
Düsseldorf
50.000 €
100.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

Räder-Zell GmbH

Düsseldorf

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010

Bilanz

Aktiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Anlagevermögen 1,50 1,50
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 0,50 0,50
II. Sachanlagen 1,00 1,00
B. Umlaufvermögen 13.646,96 11.750,08
I. Vorräte 11.500,00 10.915,09
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 2.146,96 287,16
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 0,00 547,83
C. nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 0,00 32.012,21
Bilanzsumme, Summe Aktiva 13.648,46 43.763,79

Passiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Eigenkapital 12.248,46 0,00
I. gezeichnetes Kapital 25.564,59 25.564,59
II. Verlustvortrag 57.576,80 61.666,73
III. Jahresüberschuss 44.260,67 4.089,93
IV. nicht gedeckter Fehlbetrag 0,00 32.012,21
B. Rückstellungen 1.400,00 1.400,00
C. Verbindlichkeiten 0,00 42.363,79
davon mit Restlaufzeit bis 1 Jahr 0,00 42.363,79
Bilanzsumme, Summe Passiva 13.648,46 43.763,79

Anhang


Anhang 2010
der
Räder - Zell GmbH

I. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften wurden die Regelungen des GmbH-Gesetzes beachtet.
Größenabhängige Erleichterungen bei der Erstellung (§§ 266 Abs. 1, 276, 288 HGB) des Jahresabschlusses wurden in Anspruch genommen.
Der Jahresabschluss wurde entsprechend den Gliederungsvorschriften der              §§ 266 ff HGB aufgestellt.
  

II. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Bilanzierungsmethoden:
Der vorliegende Jahresabschluss ist grundsätzlich unter Beibehaltung der für den Vorjahresabschluss angewendeten Gliederungs- und Bewertungsgrundsätzen nach den für kleine Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches und den ergänzenden Vorschriften des GmbH-Gesetzes aufgestellt.
Der Jahresabschluss wurde erstmals nach den Vorschriften des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) aufgestellt. Die bisherige Form der Darstellung und die bisher angewandten Bewertungsmethoden wurden nur soweit erforderlich angepasst. Eine Durchbrechung der Stetigkeit liegt insoweit nicht vor. Die Vorjahreszahlen wurden entsprechend EGHGB nicht angepasst.
Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit den Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen verrechnet worden.
Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die dazu bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen.
Rückstellungen wurden nur im Rahmen des § 249 HGB gebildet.
 Bewertungsmethoden:
Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmten mit denen der Schlussbilanz des vorangegangenen Geschäftsjahres überein. Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen. Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet.
Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind.
Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn Sie bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden.
Einzelne Posten wurden wie folgt bewertet:
Das Sachanlagevermögen wird zu Anschaffungskosten abzüglich nutzungsbedingter planmäßiger Abschreibungen bilanziert. Die beweglichen Anlagegüter werden linear abgeschrieben.
Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten bis        € 150 wurden aus Vereinfachungsgründen entsprechend § 6 Abs. 2 EStG im Erwerbsjahr voll, solche mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten von € 150 bis  € 1.000 mit 20%, abgeschrieben (§ 6 Abs. 2a EStG).
Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens wurden grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt.
Die Waren sind mit ihren Anschaffungskosten berücksichtigt worden.
Flüssige Mittel werden zu Nominalwerten angesetzt.
Die sonstigen Rückstellungen erfassen alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten und sind mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst.
Verbindlichkeiten werden mit ihrem Erfüllungsbetrag bilanziert.

III. Angaben zur Bilanz

Die Entwicklung des Anlagevermögens (Anlagenspiegel) ist nachfolgend dargestellt. Hieraus ergeben sich auch die Abschreibungen des Geschäftsjahres.

IV. Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung
Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren                      (§ 275 Abs. 2 HGB) aufgestellt.

V.  Sonstige Pflichtangaben
Da es sich um eine kleine Gesellschaft im Sinne des § 267 HGB handelt, wird von den größenabhängigen Erleichterungen des § 288 HGB Gebrauch gemacht.

Durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahres beschäftigten Arbeitnehmer
Geschäftsführer    1
   1

 Geschäftsführung
Der Geschäftsführer ist alleinvertretungsberechtigt und von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.

Düsseldorf, den 22.12.2011   Agnieszka Glowniak

  

sonstige Berichtsbestandteile


Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 22.12.2011 festgestellt.

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