OLCAMA GmbHLiquidiert

60489 Frankfurt am Main, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Frankfurt am Main HRB 94591
Vorher
Blitz F12-fünf-null GmbHBäckerei Mayer GmbH
Eingetragen
30.8.2012
Branche
Herstellung von Backwaren, ohne DauerbackwarenHerstellung von DauerbackwarenEinzelhandel mit Back- und Süßwaren
Gegenstand
die Herstellung und der Vertrieb von Backwaren sowohl über eigene Filialen und Cafés als auch über Großkunden.

Historie

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Management

NameRolle
Oliver Carlo Mayer
seit 3.12.2012
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

25.000 €
100.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

Bäckerei Mayer GmbH
(vormals: Blitz F12-fünf-null GmbH)

Frankfurt am Main

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 23.05.2012 bis zum 31.12.2012

Bilanz

Aktiva

  31.12.2012
EUR
A. Anlagevermögen 146.230,00
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 12.431,00
II. Sachanlagen 133.799,00
B. Umlaufvermögen 364.593,04
I. Vorräte 48.586,41
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 158.748,65
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 157.257,98
C. Rechnungsabgrenzungsposten 6.852,18
Bilanzsumme, Summe Aktiva 517.675,22

Passiva

 
  31.12.2012
EUR
A. Eigenkapital 16.545,36
I. gezeichnetes Kapital 25.000,00
II. Jahresfehlbetrag 8.454,64
B. Verbindlichkeiten 501.129,86
Bilanzsumme, Summe Passiva 517.675,22

Anhang

Grundlagen der Rechnungslegung

Der vorliegende Jahresabschluss wurde nach den maßgeblichen Vorschriften des Handelsgesetzbuches und denen des GmbH-Gesetzes aufgestellt.

Die Bilanz sowie die Gewinn- und Verlustrechnung sind entsprechend den Bestimmungen des HGB gem. §§ 266, 275 HGB gegliedert. Die Darstellung der Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren gem. § 275 Abs. 2 HGB erstellt.

Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft und nimmt die für kleine Kapitalgesellschaften geltenden Angabenerleichterungen der § 274a, 276 und 288 HGB in Anspruch. Ebenfalls wird von der Befreiungsvorschrift des § 264 Abs. 1 Satz 4 HGB Gebrauch gemacht und auf die Aufstellung eines Lageberichtes verzichtet.

Um die Klarheit der Darstellung zu verbessern, sind einzelne Posten der Bilanz zusammengefasst und daher in diesem Anhang gesondert aufgegliedert und erläutert.

Grundsätze zur Bilanzierung und Bewertung

Die Wertansätze in der Bilanz der Bäckerei Mayer GmbH zum 23.05.2012 wurden unverändert als Bilanzvorträge in neue Rechnung übernommen.

Immaterielle Vermögensgegenstände wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und um planmäßige Abschreibungen entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer pro rata temporis linear vermindert. Eine Aktivierung von Entwicklungskosten ist unterblieben.

Der Firmenwert wurde aufgrund der untergeordneten Bedeutung und der Tatsache, dass Rezepturen hiermit erworben wurden entsprechend den steuerlichen Vorschriften über 15 Jahre abgeschrieben.

Die Sachanlagen sind zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen entsprechend der Nutzungsdauer angesetzt. Eine Aktivierung von Zinsen für Fremdkapital gem. § 255 Abs. 3 Satz 2 HGB ist nicht erfolgt.

Als Abschreibungsmethode kam im Berichtsjahr die lineare Absetzung für Abnutzung zur Anwendung.

Geringwertige Wirtschaftsgüter werden bei Zugang gem. § 6 Abs. 2a EStG im Wert von € 150 bis 1.000 im Jahr der Anschaffung in einem Sammelposten einbezogen und zu einem Fünftel abgeschrieben.

Die durchschnittlichen Nutzungsdauern betragen

Büroausstattungen 13 Jahre
Pkw 6 Jahre
IT 3 Jahre
Software -individuell- 5 Jahre
Software -Standard- 3 Jahre

Die Finanzanlagen wurden zu Anschaffungskosten bzw. soweit erforderlich zum niedrigeren, beizulegenden Wert bewertet.

Die Vorräte sind nach den folgenden Grundsätzen aktiviert worden:

Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und Waren wurden mit den Anschaffungskosten bzw. unter Beachtung des Niederstwertprinzips mit dem niedrigeren am Abschlussstichtag beizulegenden Wert angesetzt.

Die unfertigen und fertigen Erzeugnisse sind zu Herstellungskosten bzw. zum niedrigeren am Abschlussstichtag beizulegenden Wert angesetzt. Die Herstellungskosten setzen sich aus den Einzelkosten sowie Material- und Fertigungsgemeinkosten zusammen. Fremdkapitalzinsen sind nicht berücksichtigt. Von dem Wahlrecht der Aktivierung von Fremdkapitalzinsen nach § 255 Abs. 3 HGB als Herstellungskosten wird kein Gebrauch gemacht.

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich zum Nominalwert angesetzt.

Unverzinsliche Forderungen mit einer Restlaufzeit von über einem Jahr werden abgezinst.

Der Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks sind zum Nennwert angesetzt.

Ausgaben vor dem Abschlussstichtag, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen, sind unter dem Rechnungsabgrenzungsposten aktiv abgegrenzt.

Die Eigenkapitalpositionen sind mit dem Nennbetrag angesetzt.

Die Rückstellungen beinhalten sämtliche, nach vorsichtiger kaufmännischer Beurteilung erkennbaren Risiken und sind in Höhe des zu erwartenden Erfüllungsbetrages angesetzt. Die Steuerberechnung ist auf der Grundlage des Gewinnverwendungsvorschlages erfolgt.

Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem Erfüllungsbetrag passiviert.

Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände stellen sich wie folgt dar:

  Geschäftsjahr davon mit Restlaufzeit mehr als 1 Jahr
Forderungen und Sonstige Vermögensgegenstände 158.748,65 0,00

Eigenkapital

Das Stammkapital von € 25.000,00 ist mit dem Nennwert angesetzt.

Auf das Stammkapital ist der Betrag von € 25.000,00 eingezahlt.

Verbindlichkeiten

Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten gliedern sich wie folgt:

  Geschäftsjahr davon Restlaufzeit bis 1 Jahr davon Restlaufzeit mehr als 5 Jahre
Verbindlichkeiten 501.129,86 501.129,86 0,00

Haftungsverhältnisse

Haftungsverhältnisse i. S. d. § 251 HGB haben zum Bilanzstichtag nicht bestanden.

Sonstige Angaben

Firmenwert

Der Firmenwert wurde aufgrund der untergeordneten Bedeutung und der Tatsache, dass Rezepturen hier miterworben wurden entsprechend den steuerlichen Vorschriften über 15 Jahre abgeschrieben.

Geschäftsführung

Während des abgelaufenen Geschäftsjahres lag die Führung der Geschäfte bei

Herrn Oliver Mayer, Geschäftsführer, Frankfurt.

Sonstiges

Soweit dieser Anhang keine Angaben über sonstige, nach den §§ 264 ff, 284 ff HGB angabepflichtige Sachverhalte enthält, haben diese im Geschäftsjahr nicht vorgelegen.

Die Voraussetzungen des § 264 Abs. 2 Satz 2 HGB liegen hinsichtlich dieses Jahresabschlusses nicht vor.

Von der Vereinfachungsregel des § 286 HGB ist Gebrauch gemacht worden.

Unterzeichnung gem. § 245 HGB

Die inhaltliche Richtigkeit und Vollständigkeit des Jahresabschlusses, wie er sich aus diesem Bericht ergibt, wird hiermit versichert.

 

Frankfurt, 5. Januar 2014

Oliver Mayer, Geschäftsführer

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