eikju: Capital GmbH
Selbe AdresseBeteiligungsgesellschaften
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Christoph Eicker seit 16.11.2004 | Vorstandsmitglied |
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
eikju: AGPommersfelden, OT SambachJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010BilanzOffenlegungsjahresabschluss zum 31. Dezember 2010AKTIVA
Anhang für das Geschäftsjahr vom 01. Januar - 31. Dezember 2010
I. Allgemeine AngabenDer Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften wurden die Regelungen des GmbH-Gesetzes beachtet. Größenabhängige Erleichterungen bei der Erstellung (§ 288 HGB für den Anhang) wurden in Anspruch genommen. Zugunsten des Anhangs wurde darauf verzichtet, die davon-Vermerke in der Bilanz auszuweisen. Die sich aus dem BilMoG (Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz vom 25.05.2009) für die kleine Gesellschaft ergebenden größenabhängigen Erleichterungen bei der Aufstellung und Offenlegung des Anhangs (§§ 274a, 276/2, 288, 326/2, 327 Nr. 2 HGB) wurden in vollem Umfang in Anspruch genommen. II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden (§ 284 Abs. 2 HGB)1. Bilanzierungsmethoden Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen, Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten verrechnet worden. Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden sowie die Rechnungsabgrenzungsposten wurden in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend aufgegliedert. Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen. Rückstellungen wurden im Rahmen des § 249 HGB und Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach den Vorschrift des § 250 HGB gebildet. Haftungsverhältnisse i.S. von § 251 HGB bestanden zum Stichtag nicht. 2. Bewertungsmethoden Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen. Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen dem Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekanntgeworden sind. Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden. Einzelne Positionen wurden wie folgt bewertet: AKTIVA Die Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens wurden zu Anschaffungskosten oder Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen bewertet. Grundlage der planmäßigen Abschreibung war die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes. Die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer wurde anhand der steuerlichen AfA-Tabelle, sowie der betrieblichen Erfahrungswerte ermittelt. Die Abschreibungen beim beweglichen Anlagevermögen wurden linear vorgenommen. Erworbene immaterielle Vermögensgegenstände wurden mit den Anschaffungskosten angesetzt. Die Abschreibung wurde linear vorgenommen. Die Wertpapiere der Anlagevermögens wurden zum Stichtag zu Anschaffungskosten bewertet. Eine Abwertung auf den niedrigeren Kurswert, war nur vorzunehmen wenn die Wertminderung von Dauer ist. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt. Es bestand zum Stichtag kein Wertberichtigungsbedarf. PASSIVA Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verpflichtungen. Die Verbindlichkeiten wurden mit dem Rückzahlungsbetrag ausgewiesen. Abzuzinsende zinslose Verbindlichkeiten mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr bestanden zum Stichtag nicht. III. Angaben zur Bilanz§ 268 Abs. 2 HGB Die Entwicklung und Gliederung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist aus dem Anlagenspiegel ersichtlich, ebenso wie die Abschreibungen des Geschäftsjahres. Brutto-Anlagenspiegel zum 31.12.2010
§ 268 Abs. 4 HGB / § 42 Abs. 3 GmbHG bzw. § 264c Abs. 1 HGB Zum Bilanzstichtag waren keine Forderungen (Umlaufvermögen) mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr vorhanden (§ 268 Abs. 4 HGB). Zum Bilanzstichtag bestanden keine Forderungen und Ausleihungen gegenüber Aktionären. Zum Bilanzstichtag bestanden Verbindlichkeiten i.H.v. 29.802,76 Euro gegenüber Aktionären. § 268 Abs. 7 i.V. § 251 HGB Am Bilanzstichtag bestanden keine Eventualverbindlichkeiten. § 285 Nr. 1 a/b i.V. § 268 Abs. 5 HGB Der Verbindlichkeitenspiegel beinhaltet folgende Angaben, die auch teilweise statt in der Bilanz im Anhang erläutert wurden:
Verbindlichkeitenspiegel per 31. Dezember 2010
IV. Sonstige Angaben§ 285 Nr. 10 HGB Als Vorstände waren per 31.12.2010 bestellt:
Als Aufsichtsräte waren per 31.12.2010 bestellt:
V. FeststellungDer Jahresabschluss zum 31.12.2010 sowie der Gewinnverwendungsvorschlag wurde am 09.11.2011 durch den Aufsichtsrat gebilligt und dadurch festgestellt (§ 172 AktG).
Die Vorstandschaft |
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