Dentallabor Reher GmbHLiquidiert

47447 Moers, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Duisburg HRB 7363
Eingetragen
31.5.2002
Branche
Zahntechnische LaboratorienZahnarztpraxenGroßhandel mit medizinischen und orthopädischen Artikeln, Dental- und Laborbedarf
Gegenstand
die Labortätigkeit im Dentalbereich im weitesten Sinne, insbesondere die Fertigung sämtlichen Zahnersatzes.

Historie

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Management

NameRolle
Theo-Heinz Reher
seit 31.5.2002
Geschäftsführer

Konzern- und Jahresabschlüsse

Dentallabor Reher GmbH

Duisburg

Jahresabschluss zum 31. Dezember 2008

Bilanz zum 31.12.2008

AKTIVA

  Geschäftsjahr
EUR
Vorjahr
EUR
A. Anlagevermögen    
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 28.120,00 37.494,00
II. Sachanlagen 23,53 109,04
III. Finanzanlagen 25.564,59 25.564,59
B. Umlaufvermögen    
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 26.000,38 36.093,27
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 117,94 117,94
Summe AKTIVA 79.826,44 99.378,84

PASSIVA

   
  Geschäftsjahr
EUR
Vorjahr
EUR
A. Eigenkapital    
I. Gezeichnetes Kapital 25.564,59 25.564,59
II. Verlustvortrag -6.768,59 -11.729,65
III. Jahresfehlbetrag -5.247,52 4.961,06
Summe Eigenkapital 13.548,48 18.796,00
B. Rückstellungen 7.025,21 12.568,21
C. Verbindlichkeiten 59.252,75 68.014,63
Summe PASSIVA 79.826,44 99.378,84

Anhang

BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSGRUNDSÄTZE

Der vorliegende Jahresabschluss ist nach den Vorschriften des Dritten Buches des HGB (§§ 238 ff) unter Beachtung der ergänzenden Bestimmungen für Kapitalgesellschaften (§§ 264 ff HGB) aufgestellt worden.

Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne von § 267 Abs. 1 HGB.

Soweit im Berichtsjahr hinsichtlich der im Vorjahr von den Gliederungsvorschriften des HGB und des GmbHG abweichenden Positionen der Bilanz- und Gewinn- und Verlustrechnung Veränderungen vorgenommen wurden, wurde dem Prinzip der Darstellungsstetigkeit (§ 265 Abs. 1 HGB) durch Anpassung der Vorjahreszahlen entsprochen.

Das Sachanlagevermögen wird zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten vermindert um die steuerlich zulässigen Abschreibungen angesetzt

Geringwertige Wirtschaftsgüter werden gemäß § 6 Absatz 2 EStG im Jahr des Zugangs voll abgeschrieben.

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie sonstige Vermögensgegenstände werden zum Nennwert vermindert um Wertberichtigungen und unter Beachtung des Niederstwertprinzips angesetzt.

Flüssige Mittel werden zu Nominalwerten angesetzt.

Bei der Bemessung der Rückstellungen wurden allen erkennbaren Risiken angemessen und ausreichend Rechnung getragen.

Verbindlichkeiten wurden zum Rückzahlungsbetrag angesetzt

Nachrichten & Medien

Insolvenzbekanntmachungen

Aktuelle Insolvenzverfahren

Prüfen, ob Insolvenzverfahren für dieses Unternehmen vorliegen

Handelsregister Dokumente

Gesellschafterliste
Aktueller Abdruck
Chronologischer Abdruck

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