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GmbH
Groß
Glienicke
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2011
EUR |
31.12.2010
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
156.748,85 |
166.719,85 |
| I.
Sachanlagen |
156.748,85 |
166.719,85 |
| B.
Umlaufvermögen |
492.469,25 |
421.956,56 |
| I.
Vorräte |
374.496,43 |
271.908,85 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
83.046,81 |
93.726,23 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
34.926,01 |
56.321,48 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
365,52 |
421,75 |
| D.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
51.828,20 |
49.404,17 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
701.411,82 |
638.502,33 |
Passiva
|
|
31.12.2011
EUR |
31.12.2010
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
0,00 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.564,60 |
25.564,60 |
| II.
Verlustvortrag |
74.968,77 |
83.826,71 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
2.424,03 |
-8.857,94 |
| IV.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
51.828,20 |
49.404,17 |
| B.
Rückstellungen |
3.981,30 |
3.761,01 |
| C.
Verbindlichkeiten |
697.430,52 |
634.741,32 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
701.411,82 |
638.502,33 |
Anhang
Allgemeine Angaben
Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die
Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft
im Sinne der §§ 264, 267 I HGB auf. Der
Jahresabschluss zum 31. Dezember 2011 wurde
grundsätzlich unter Beibehaltung der für den
Vorjahresabschluss angewendeten Gliederungs- und
Bewertungsgrundsätzen auf der Grundlage der
Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs
(§§ 238 ff. HGB) und den ergänzenden
Vorschriften für Kapitalgesellschaften (§§
265 ff. HGB) aufgestellt. Ergänzend zu diesen
Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu
beachten. Angaben, die wahlweise in der Bilanz oder dem
Anhang gemacht werden können, sind insgesamt im Anhang
aufgeführt. Für die Gewinn- und Verlustrechnung
wurde das Gesamtkostenverfahren gewählt.
Angaben zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die Bilanzierung der immateriellen
Vermögensgegenstände und der Sachanlagen erfolgt
zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten unter
Berücksichtigung nutzungsbedingter
planmäßiger Abschreibungen. Grundlage der
planmäßigen Abschreibung ist die
voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen
Vermögensgegenstandes (§ 253 I 1, III HGB). Bei
den immateriellen Vermögensgegenständen erfolgt
die Abschreibung linear. Die beweglichen Anlagegüter
werden linear abgeschrieben. Geringwertige
Wirtschaftsgüter mit Anschaffungs- oder
Herstellungskosten bis 150 Euro wurden aus
Vereinfachungsgründen entsprechend
§ 6 IIa EStG im Erwerbsjahr voll, solche mit
Anschaffungs- oder Herstellungskosten von 150 Euro bis
1.000 Euro mit 20%, abgeschrieben. Fertige und unfertige
Erzeugnisse, sowie in Arbeit befindliche Aufträge
werden zu Herstellungskosten bewertet. Diese umfassen die
produktionsbezogenen Vollkosten
(§ 255 II HGB). Forderungen und
sonstige Vermögensgegenstände wurden zu
Nominalwerten angesetzt. Einzelwertberichtigungen waren
nicht erforderlich. Flüssige Mittel werden zu
Nominalwerten angesetzt (§ 253 I HGB). Die aktiven
Rechnungsabgrenzungsposten beinhalten noch nicht
verbrauchte, im Voraus entrichtete Betriebsausgaben. Das
Stammkapital wurde zum Nennwert angesetzt. Die
Steuerrückstellungen beinhalten die noch nicht
veranlagten Steuern. Die sonstigen Rückstellungen
erfassen alle erkennbaren Risiken und ungewisse
Verbindlichkeiten und sind mit dem Erfüllungsbetrag
bewertet, der nach vernünftiger kaufmännischer
Beurteilung notwendig ist (§ 253 I 2 HGB).
Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als
einem Jahr werden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden
durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben
Geschäftsjahre abgezinst (§ 253 II 1 HGB).
Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag gem
§ 253 Abs. 1 HGB angesetzt.
Informationen zur Bilanz
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände mit einer Laufzeit von mehr
als einem Jahr betragen 0,00 Euro. Der Gesamtbetrag der
bilanzierten Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von
mehr als 5 Jahren (§ 285 Nr. 1a HGB)
beträgt 26.573,30 Euro. Der Betrag der
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr
(§ 268 Abs. 5 HGB) beträgt 213.810,60 Euro. Der
Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten, die durch
Pfandrechte oder ähnliche Rechte gesichert sind,
beträgt 70.000,00 Euro. Dabei wurden die nachfolgenden
Sicherungsformen mit den Verbindlichkeiten verbunden:
Grundschuld.
Sonstige Angaben
Während des abgelaufenen Geschäftsjahrs
wurden die Geschäfte des Unternehmens durch Herrn
Ingmar Gaus, Kaufmann geführt. Weitere Organe der
Gesellschaft waren im abgelaufenen Geschäftsjahr nicht
bestellt. Der Geschäftsführer ist
alleinvertretungsberechtigt und befugt, im Namen der
Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter
eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
Gegenüber den Gesellschaftern bestehen die
nachfolgenden Rechte und Pflichten: Ausleihungen i.H.v.
0,00 Euro, Forderungen i.H.v. 48.156,70 Euro und
Verbindlichkeiten i.H.v. 101.791,13 Euro. Die Angaben
beinhalten ebenfalls diejenigen Beträge, die den
Gesellschafter-Geschäftsführern zuzurechnen sind.
Die Geschäftsführung schlägt in
Übereinstimmung mit den Gesellschaftern die folgende
Ergebnisverwendung vor: Der Jahresfehlbetrag beträgt
2.424,03 Euro. Dieser wird gemeinsam mit dem Verlustvortrag
aus dem Vorjahr auf neue Rechnung vorgetragen. Die
Schutzklausel gem. § 286 IV HGB wurde in Anspruch
genommen. Von den Erleichterungen der §§ 274a,
288 I HGB wurde Gebrauch gemacht.
Groß Glienicke, 30.01.2013
Der Geschäftsführer
Gez. Ingmar Gaus
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 07.02.2013 festgestellt.
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