Freudenberg
GmbH
Ottendorf-Okrilla
(vormals:
Dresden)
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Ausstehende Einlagen auf das gezeichnete Kapital |
2.858,85 |
12.108,85 |
| davon
eingefordert |
2.858,85 |
12.108,85 |
| B.
Anlagevermögen |
11.844,00 |
597,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
427,00 |
0,00 |
| II.
Sachanlagen |
11.417,00 |
597,00 |
| C.
Umlaufvermögen |
31.123,27 |
19.898,81 |
| I.
Vorräte |
100,00 |
100,00 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
22.736,41 |
5.090,50 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
8.286,86 |
14.708,31 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
45.826,12 |
32.604,66 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
21.030,01 |
23.601,88 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| 1.
nicht eingeforderte ausstehende Einlagen |
-9.250,00 |
0,00 |
| 2.
eingefordertes Kapital |
15.750,00 |
25.000,00 |
| II.
Verlustvortrag |
1.398,12 |
-1.575,00 |
| III.
Jahresüberschuss |
6.678,13 |
-2.973,12 |
| B.
Rückstellungen |
5.357,22 |
1.534,16 |
| C.
Verbindlichkeiten |
19.438,89 |
7.468,62 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
19.438,89 |
7.468,62 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
45.826,12 |
32.604,66 |
Anhang
A. ALLGEMEINE ANGABEN
Der Jahresabschluss der Freudenberg GmbH wurde auf
der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des
Handelsgesetzbuchs aufgestellt. Ergänzend zu diesen
Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes
anzuwenden. Angaben, die wahlweise in der Bilanz, in der
Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang gemacht werden
können,. sind insgesamt im Anhang
ausgeführt. Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft.
B. BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSMETHODEN
Der Abschluss wurde unter Beachtung der
Bewertungsvorschriften der §§ 252-256 HGB sowie
unter Berücksichtigung der Bewertungsvorschriften
für kleine Kapitalgesellschaften, §§
279-283, 286 HGB, erstellt. Im Einzelnen werden folgende
Bewertungsgrundsätze angewendet:
I.
Anlagevermögen
Immaterielle Vermögensgegenstände werden
zu Anschaffungskosten angesetzt und sofern sie der
Abnutzung unterliegen, um planmäßige
Abschreibungen vermindert.
Sachanlagen werden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert. In die
Herstellungskosten werden neben den Einzelkosten auch die
notwendigen Gemeinkosten und der durch die Fertigung
veranlasste Werteverzehr des Anlagevermögens mit
einbezogen. Fremdkapitalkosten werden nicht
berücksichtigt.
Die planmäßigen Abschreibungen werden nach
der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände und entsprechend den
steuerlichen Vorschriften linear und degressiv vorgenommen.
Der Übergang von der degressiven zur linearen
Abschreibung erfolgt in den Fällen, in den dies zu
höheren Jahresabschreibungen führt.
Geringwertige Wirtschaftsgüter im Sinne des
§ 6 Abs. 2 EStG werden im
Zugangsjahr sofort abgeschrieben.
Geringwertige Wirtschaftsgüter im Sinne des
§ 6 Abs. 2a EStG werden im
Zugangsjahr und den folgenden vier Jahren zu je einem
Fünftel abgeschrieben.
Beteiligungen, Anteile an verbundenen Unternehmen und
sonstige Wertpapiere werden mit den Anschaffungskosten,
Ausleihungen, unverzinsliche sowie niedrig verzinsliche
Ausleihungen werden zum Nennwert bewertet.
Soweit erforderlich wird der am Bilanzstichtag
vorliegende niedrigere Wert angesetzt.
II.
Umlaufvermögen
Vorräte werden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten ohne die Einbeziehung von Fremdkapital-
kosten angesetzt. Sofern die Tageswerte am Bilanzstichtag
niedriger sind, gelangen diese zum Ansatz.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände werden zu Nominalwerten
bewertet. Falls erforderlich, werden zur Risikovorsorge
Wertberichtigungen vorgenommen.
Wertpapiere des Umlaufvermögens werden mit den
Anschaffungskosten unter Beachtung des strengen
Niederstwertprinzipes angesetzt.
Guthaben bei Kreditinstituten, Schecks und
Kassenbestände werden mit dem Nennbetrag
ausgewiesen.
III.
Eigenkapital
Das
Eigenkapital ist zu Nennbeträgen ausgewiesen.
Die Gliederung und Bewertung erfolgt nach den Vorschriften
der §§ 266 Abs. 3 und 272 HGB. Sofern bei
Abschlusserstellung die Verwendung des Eigenkapitals
feststeht, erfolgt die Fortentwicklung zum Posten
Bilanzverlust bzw. Bilanzgewinn.
IV.
Rückstellungen
Die
Rückstellungen werden so bemessen, dass sie
nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
allen ungewissen Risiken und Verpflichtungen Rechnung
tragen.
Rückstellungen für Pensionsverpflichtungen
werden mit den steuerlich zulässigen Werten angesetzt.
Im abgelaufenen Geschäftsjahr lagen keine
Pensionszusagen seitens der Gesellschaft vor.
V.
Verbindlichkeiten
Die
Verbindlichkeiten werden zu
Rückzahlungsbeträgen bilanziert.
C. ERLÄUTERUNG ZUR BILANZ
I.
Forderungen
Gesamt davon mit einer Restlaufzeit
bis 1 Jahr über 1 Jahr
EUR
EUR
EUR
Forderungen
aus Lieferungen und Leistungen 20.428,55
20.428,55 0,00
sonstigen Vermögensgegenständen
2.307,86 2.307,86 0,00
Gesamt
22.736,41
22.736,41
0,00
davon gegenüber Gesellschaftern EUR 915,63
II.
Eigenkapital
Das Stammkapital beträgt 15.750,00 EUR. Es ist
vollständig einbezahlt.
Der Jahresabschluss wurde ohne Ergebnisverwendung
aufgestellt. Der Jahresüberschuss in Höhe von
6.678,13 EUR steht zur Entscheidung der
Gesellschafterversammlung.
III.
Verbindlichkeiten
Gesamt davon mit einer Restlaufzeit
bis 1 Jahr 1 bis 5 Jahre über 5 Jahre
EUR
EUR
EUR
EUR
Verbindlichkeiten
aus Lieferungen und Leistungen 3.483,33
3.483,33 0,00 0,00
Übrige 15.955,56 15.955,56 0,00 0,00
Gesamt
19.438,89
19.438,89
0,00
0,00
davon im Rahmen der sozialen Sicherheit EUR
146,00
davon aus Steuern EUR 1.106,94
IV.
Haftungsverhältnisse
Weitere nicht aus dem Jahresabschluss ersichtliche
Bürgschaften, Gewährleistungen und
Sicherheitenbestellungen für fremde Darlehen sowie
sonstige finanzielle Verpflichtungen existieren nicht.
D. SONSTIGE ANGABEN
I.
Angaben zu den Organen der Gesellschaft
Die Geschäftsführung erfolgt durch Herrn
Jens Freudenberg aus Dresden. Er ist befugt, im Namen der
Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter
eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Der Geschäftsführung wurden Vorschüsse
oder Kredite in Höhe von 915,63 EUR gewährt. Es
handelt sich hierbei um das Verrechnungskonto des
Gesellschafter-Geschäftsführers. Das Darlehen
wird ordnungsgemäß mit 2% über dem
durchschnittlichen Jahres-Basiszinssatz verzinst. Ferner
stellt das Darlehen zugleich eine Forderung an den
Gesellschafter im Sinne des § 42 Absatz 3 GmbHG dar.
Haftungsverhältnisse zugunsten der
Geschäftsführung wurden keine eingegangen.
Auf die Angabe der Gesamtbezüge wird
gemäß § 286 Abs. 4 HGB
verzichtet.
Dresden, den 28.05.2011
Jens Freudenberg
Geschäftsführer
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sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde zur Wahrung der gesetzlich
vorgeschriebenen Offenlegungsfrist vor der Feststellung
offengelegt.
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