COTEC GmbH
& Co.KG
Halberstadt
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 17.11.2011 bis zum 31.12.2011
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2011
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
491.238,51 |
| I.
Sachanlagen |
491.238,51 |
| B.
Umlaufvermögen |
190.089,16 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
185.352,69 |
| 1.
eingeforderte noch ausstehende Kapitaleinlagen
Kommanditisten |
125.000,00 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
4.736,47 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
681.327,67 |
Passiva
|
|
31.12.2011
EUR |
| A.
Eigenkapital |
300.000,00 |
| I.
Kapitalanteile |
300.000,00 |
| 1.
Kapitalanteile der Kommanditisten |
300.000,00 |
| B.
Rückstellungen |
3.500,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
377.827,67 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
681.327,67 |
Anhang
I. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Der Jahresabschluss zum 31.Dezember 2011 der COTEC
GmbH & Co. KG, 38820 Halberstadt wurde auf der
Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des
Handelsgesetzbuches aufgestellt.
Persönlich haftende Gesellschafterin der
Kommanditgesellschaft ist eine GmbH, so dass nach §
264 a Abs. 1 HGB die für Kapitalgesellschaften
geltenden Vorschriften des Ersten bis Fünften
Unterabschnitts des Zweiten Abschnitts des
Handelsgesetzbuchs zu beachten sind. Die
Befreiungsvorschrift von der Verpflichtung zur Aufstellung
eines Jahresabschlusses nach den für
Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften gem. §
264 b HGB kommt nicht zur Anwendung.
Die Gliederung der Bilanz erfolgt nach dem Schema
des § 266 Abs. 2 und 3 HGB.
Die Gewinn- und Verlustrechnungwurde nach dem
Gesamtkostenverfahren (§ 275 Abs. 2 HGB) unter
Ergänzung der Darstellung der Gewinnverwendung (§
158 Abs. 1 AktG analog) aufgestellt.
Angaben, die wahlweise in der Bilanz, in der Gewinn-
und Verlustrechnung oder im Anhang gemacht werden
können, sind insgesamt im Anhang aufgeführt.
Die Gesellschaft ist eine kleine Gesellschaft im
Sinne von § 267 Abs. 1 HGB. Von den
größenabhängigen Erleichterungsvorschriften
zur Erstellung des Anhangs wurde Gebrauch gemacht (§
288 Satz 1 HGB).
II. Angaben zu Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden
1. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
(§ 284 Abs. 2 Nr. 1 HGB)
Im Einzelnen waren bei der Aufstellung des
Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2011 folgende
Grundsätze und Methoden zu beachten:
Das Sachanlagevermögen wurde zu
Anschaffungskosten (§ 255 Abs. 1 HGB) bzw.
Herstellungskosten (§ 255 Abs. 2 HGB)
angesetzt und soweit abnutzbar, um planmäßige
Abschreibungen vermindert. Die Abschreibungen
wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände vorgenommen.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände wurden mit ihrem Nennbetrag
unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken
bewertet.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für
alle ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei
wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt. Die
Rückstellungen sind nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung bemessen.
Verbindlichkeiten wurden zum Rückzahlungsbetrag
angesetzt.
2. Abweichungen von Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden (§ 284 Abs. 2 Nr. 3 HGB)
Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen
übernommen werden.
Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht
statt.
III. Angaben und Erläuterungen zu den Posten der
Bilanz (§ 284 Abs. 1 HGB)
1. Angaben zu Einzelposten des Anlagevermögens
Die Entwicklung des Anlagevermögens und die
Gliederung der
Geschäftsjahresabschreibung sind im
beigefügten Anlagenspiegel dargestellt.
2. Forderungen und Sonstige
Vermögensgegenstände
Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie
die sonstigen Vermögensgegenstände haben eine
Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.
IV. Angaben und Erläuterungen zu den Posten der
Gewinn- und Verlustrechnung (§ 284 Abs. 1 HGB)
Zu den Posten der Gewinn- und Verlustrechnung sind
keine gesonderten Angaben notwendig.
V. Sonstige Pflichtangaben
1. Angabe der im Handelsregister gemäß §
172 Abs. 1 HGB eingetragenen Einlagen, soweit noch nicht
geleistet (§ 264 c Abs. 2 Satz 9 HGB
Hafteinlagen gem. § 172 Abs. 1 HGB, die noch
nicht geleistet wurden, bestehen in folgender Höhe:
Kommanditist Alex Maree EUR 125.000,00
2. Angaben zu Ausleihungen, Forderungen und
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern (§ 42
Abs. 3 GmbHG / § 264 c Abs. 1 HGB)
Gegenüber den Gesellschaftern bestehen die
nachfolgenden Rechte und Pflichten:
Forderungen EUR 153.513,35
3. Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren (§ 285 Nr.
1 a HGB)
Der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren beträgt zum
31.12.2011 EUR 0,00.
4. Mitzugehörigkeitsvermerke (§ 265 Abs.
3 HGB)
Einzelne Sachverhalte können im vorliegenden
Gliederungsschema mehreren Bilanzposten zugeordnet werden.
Die Mitzugehörigkeitsvermerke betreffen folgende
Posten und Sachverhalte:
Forderungen gegen verbundene Unternehmen,
- davon Sonstige Vermögensgegenstände EUR
1.190,83
Eingeforderte, noch ausstehende Einlagen
Kommanditisten
- davon Sonstige Vermögensgegenstände EUR
125.000,00
Forderungen gegen Kommanditisten
- davon Sonstige Vermögensgegenstände EUR
27.322,52
Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen
Unternehmen
- davon Sonstige Verbindlichkeiten EUR 345.601,26
5. Angaben über die Mitglieder der
Unternehmensorgane (§ 285 Nr. 10 HGB)
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres
wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende
Gesellschaft geführt:
COTEC Verwaltung GmbH, 38820 Halberstadt
vertreten durch deren
Geschäftsführer
Alex Maree, 38828 Wegeleben
Heinrich Konrad Braden, 55576 Sprendlingen
6. Angaben über die persönlich haftenden
Gesellschafter (§ 285 Nr. 15 HGB)
Firma:
|
COTEC Verwaltung GmbH
|
Sitz:
|
Halberstadt
|
Gezeichnetes Kapital in
EUR
|
25.000,00
|
7. Angaben über Ergebnisverwendung und
Rücklagenbildung
Jahresfehlbetrag 2011 EUR - 27.375,93
Der Jahresfehlbetrag ist entsprechend der Regelungen
des Gesellschaftsvertrages zwischen den Gesellschaftern zu
verteilen.
Halberstadt, den 11. September 2012
gez.: Alex Maree
(Geschäftsführer der Komplementärin)
gez.: Heinrich Konrad Braden
(Geschäftsführer der Komplementärin)
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 14.09.2012 festgestellt.
|